Hier die versprochene Zusammenstellung der mir
uebermittelten Faelle. Die Zunamen habe ich abgekuerzt.
1. Zugesandt von Hans-Peter Voss.
Die ledige Frau F. bekommt 1820 einen Sohn, der
auf den Vornamen Hinrich getauft wird und den Zunamen L.
seines leiblichen Vaters erhaelt. Die Frau heiratet 1824
einen anderen Mann namens S.
1859 heiratet der uneheliche Sohn; er wird im Trauregister
als "Hinrich L. genannt S." bezeichnet.
2. Zugesandt von Dr. Gerd C. Schmerse.
Die Witwe E., geborene B., bekommt eine Tochter Catharina
Margaretha Elisabeth, deren leiblicher Vater (angeblich)
ein Hinrich L. ist.
Catharina heiratet 1876 einen Herrn R. und wird in der
Heiratsurkunde als "Catharina Margaretha Elisabeth E.
genannt L." bezeichnet. Dieselbe Urkunde enthaelt eine
Berichtigung derart, dass die Braut eigentlich
"B. genannt L." heissen muesste, da der verstorbene Ehemann
E. nicht der Vater sein koenne. Ihre eigene Unterschrift
auf der Urkunde lautet: "C[atharina] R. geb. L.".
Catharina stirbt 1919 und wird in der Sterbeurkunde als
"Catharina Margaretha Elisabeth R. geborene B. genannt L."
bezeichnet.
Beide Faelle passen gut in die zweite der beiden
Kategorien, die ich bereits frueher als moegliche
Ursachen fuer Genannt-Namen angegeben habe:
- Uebernahme eines Hofnamens durch Kauf oder Einheirat.
Meist ist dann der Genannt-Name der Name eines
frueheren Besitzers, der so eng mit dem Anwesen
verknuepft ist, dass er sich auf spaetere Eigentuemer
uebertraegt. Bei Einheirat wurde der Name der Ehefrau
manchmal bewusst uebernommen, um Privilegien und
Rechte zu sichern, die an die Familie der
Frau gebunden waren.
- Unklare oder besondere Herkunft. Dazu gehoert alles, was
nicht in das uebliche Schema Ehepaar -> Kind passt, also
uneheliche, voreheliche, aussereheliche Geburt, frueher
Tod der Eltern und damit Aufwachsen bei Pflegeeltern
(Verwandte, Paten) etc.
Wer kennt weitere aufgeklaerte Faelle von Genannt-Namen?
Bitte Mitteilung an mich oder direkt ins Forum.
Helge Robitzsch