Ein Häusler ist ein Bewohner eines Ortes , der nur ein Haus besitzt.
Diese Zuordnung ist wichtig weil die Steuerlisten im Dorf und Stadt nach
dem Besitz geführt worden waren.
Im Dörflichen bereich , in Bayern , beginnt der Häusler ab dem
1/16 Hof.
Ganzer Bauer
Halbbauer
Viertlbauer und Söldner
Söldner
Häuser
Inwohner oder Zuwohner
ist in etwa die Abfolge der Besitzgrößen.
Der Zu oder Inwohner ist im gegensatz dazu ein Mieter in einem Haus oder
Bauernhof , der keine Rechte im Gemeinwesen (Dorf/Markt/Stadt) besitzt,
aber damit auch fast keine Pflichten hat.
Problem der Heiratserlaubnis durch die Obrigkeit
mfg
Clemens Pongratz