Hey, kann ich! ;-)
Es handelt sich hierbei sozusagen um einen "Bürger zweiter Klasse". In
früheren Zeiten hatte man als "Zugezogener" keinen Anspruch auf das
Bürgerrecht, das wurde meist erst in der 3. in diesem Ort lebenden
Generation zugestanden.
Diese "Nicht-Bürger", die tatsächlich weniger Rechte hatten, als die
Orstbürger, wurden als Beisaß, Schutzverwandter oder lateinisch "incola"
(im Gegensatz zu "civis"=Bürger) bezeichnet.
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Manfred Härtel mailto:Manfred...@rz-online.de
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