Nicht nur Ihr Umfeld wird Ihren Worten keinen Glauben mehr schenken, wenn Sie regelmäßig Versprechen brechen. Auch Sie selbst verlieren dabei an Selbstglaube und Selbstachtung. Wer sich als wortbrüchig wahrnimmt, geht irgendwann davon aus, dass er oder sie es sowieso nicht schaffen kann, was er oder sie sich vorgenommen und zugesagt hat. Folge: Das Selbstvertrauen zerbröselt.
Natürlich sind wir nicht nur über Versprechen manipulierbar, sondern immer dann, wenn wir automatisch reagieren. Wenn ein Auslöser immer zur selben Reaktion führt. Wenn wir unsere Trigger und ausgelösten Automatismen kennen, haben wir die Change, in Zukunft flexibler zu reagieren.
Dinge zu versprechen, die mit keinem Gefühl verbunden sind, lassen sich im Prinzip noch recht einfach versprechen. Weil wir es einigermaßen in der Hand haben. Beispielsweise kann ein Lehrer seinen Schülern versprechen, die Klassenarbeit innerhalb von einer Woche zu korrigieren. Der Angestellte seinem Chef, seine Aufträge bis zu einer bestimmten Deadline zu erledigen.
Jedes gegebene Versprechen zwingt uns, unser Verhalten hinsichtlich des Versprochenen zu kontrollieren. Habe ich ewige Liebe versprochen im Sinne von jeder Zeit und in jedem Moment meines Lebens, zeige ich mich bei der nächsten Begegnung so, als würde ich diese Liebe ständig fühlen.
Im Grunde genommen sind falsche und leere Versprechen kleine Verbrechen an unser soziales Denken und Empfinden. Sie funktionieren nur, weil wir im Prinzip an gegebene Versprechen glauben. Selbst dann, wenn wir wissen, dass sie nicht gehalten werden. Man denke nur einmal an die Versprechen, die vor politischen Wahlen gegeben werden.
Wer sein Beziehungshaus auf dem Fundament von Versprechen baut, sollte sich nicht wundern, wenn es bei der ersten Krise einstürzt. Versprechen sind tricky; sie können genauso gut Bindungen schaffen wie sie zerstören können. Und von den Versprechen, die nur dazu dienen, die Lage zu beruhigen oder zu manipulieren, fang ich gar nicht erst an.
In Deiner Beziehung wird STAGNATION groß geschrieben? Du willst eigentlich mehr Beziehung, aber es wird statt dessen immer weniger? Du steckst absolut fest? Dein Partner ignoriert Dich, und wenn er Dich nicht ignoriert, dann behandelt er Dich respektlos?
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Früher oder später werden Sie mit leeren Versprechungen im Job konfrontiert. Dann können Sie sich ärgern, doch ändert das leider auch nichts. Die Frage ist: Wie reagieren Sie richtig, wenn Ihnen leere Versprechungen vorgesetzt werden? Wird einmal ein Wort nicht gehalten, kann es sein, dass der Kollege es einfach nur vergessen oder nicht geschafft hat. Das kann jedem passieren und eine zweite Chance kann angebracht sein.
Werden leere Versprechungen aber zu einem System aus Lügen und hohlen Phrasen, müssen Sie darauf reagieren. Gerade dann, wenn die leeren Worte spürbare Auswirkungen auf Sie haben. Schließlich kann es Ihre Arbeit und Leistung beeinflussen, wenn Sie sich auf andere verlassen, die Sie dann im Stich lassen. So können Sie mit leeren Versprechungen umgehen:
Wieder zu Hause sollten Sie dann einen Blick in die sogenannte Frankfurter Tabelle werfen. Sie ist zwar nicht bindend, gibt aber Richtwerte vor, wenn es um eine Reisepreisminderung wegen Mängeln geht. So kann beispielsweise den Reisepreis um bis zu 35 Prozent mindern, wer nicht wie gebucht in der Stadt, sondern außerhalb untergebracht wird. Ist das Zimmer kleiner als gebucht, können 15 Prozent des Reisepreises zurückverlangt werden. Und wenn das Essen nicht warm war, können 5 Prozent des Reisepreises zurückgefordert werden. Lag der Mangel übrigens nur an einigen Tagen vor, können Sie auch nur anteilig den Reisepreis mindern. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Ob das Messergebnis vertragskonform ist, macht die Bundesnetzagentur folgendermaßen fest: Der Nutzer sollte an beiden Testtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreichen. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich meist nur um den möglichen Höchstwert. Oft geben die Unternehmen in ihren Produktblättern an, mit welcher Bandbreite der Nutzer normalerweise rechnen kann. Auf eben jene übliche Geschwindigkeit sollte der Tester aber in 90 Prozent aller Messungen kommen. Zudem darf die minimal versprochene Geschwindigkeit in den zwei Testtagen nicht unterschritten werden. Diese Punkte müssen erfüllt sein, sonst gilt die Leistung als nicht vertragsgemäß.
Deutsche Netzbetreiber wehren sich mit Händen und Füßen gegen verbindliche und verbraucherfreundliche Regelungen, etwa wenn sie die im Vertrag versprochene Internetgeschwindigkeit nicht liefern können. Entgegen kommt ihnen hierbei die Bundesnetzagentur (BNetzA), die lieber auf Selbstregulierung und bereits vorhandene Rechtswege setzt. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag am 7. November deutlich.
Die schwammige Rechtslage kommt den Netzbetreibern natürlich entgegen, was erklärt, warum sie sich vehement gegen Änderungen zu wehren versuchen. Kunden müssen für gewöhnlich auf ein freiwilliges Entgegenkommen der Anbieter hoffen, wenn sich etwa herausstellt, dass die Leitungslänge die versprochene (und bezahlte) Bandbreite nicht hergibt. Ein einheitliches Vorgehen gibt es in der Branche momentan jedenfalls nicht.
So würden Netzbetreiber sehr individuell mit Kundenbeschwerden umgehen, sagte Solveig Orlowski vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (Vatm). Problematisch werde es aus Sicht der Betreiber erst dann, wenn aufgrund von technischen Problemen kurzfristig nichts geändert werden könne. Einige Vatm-Mitgliedsunternehmen würden betroffenen Kunden freiwillig und auf Kulanz ein Downgrade in einen günstigeren Vertrag anbieten, so Orlowski.
Freilich liegt ein zu langsamer Internetanschluss nicht immer an einer zu langen Leitung, an technischen Störungen oder an Fehlern auf Kundenseite. So setzen Netzbetreiber auf Mischkalkulationen und binden beispielsweise ihre Standorte selten mit ausreichender Bandbreite für alle daran angeschlossenen Kunden an ihren Backbone an. Das führt besonders in Stoßzeiten, etwa am frühen Abend, zu oft deutlich geringeren Geschwindigkeiten als im Vertrag zugesichert.
Doch ohne eine verbindliche Festlegung, was unter einer normalen, minimalen und maximalen Download- beziehungsweise Upload-Geschwindigkeit zu verstehen ist, lässt sich nur schwer nachweisen, ob ein Anbieter systematisch sein Versprechen aus der Werbung bricht. Diesen nach wie vor weit verbreiteten Missstand soll die EU-Verordnung ebenfalls abstellen helfen. In den dazugehörigen Leitlinien von BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications), in der sich die nationalen Telekom-Regulierer versammeln, stehen sogar konkrete Vorschläge, wie man das ausgestalten könnte: Beispielsweise, indem die normale Geschwindigkeit abseits der Stoßzeiten erreichbar sein sollte, zu 90 Prozent während der Stoßzeiten und zu 95 Prozent über den ganzen Tag verteilt.
Unter den Tisch fällt dabei, dass Netzbetreibern dennoch einige Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um zumindest abzuschätzen, wie gut sich eine Leitung im Alltag schlagen wird. So lässt sich allein anhand der Luftlinie vom Standort bis zum jeweiligen Haushalt grob ablesen, ob die versprochenen 16 MBit/s erreicht werden können oder nicht.
In der jetzigen Form genügt die geplante Gesetzesänderung den europäischen Vorgaben allerdings nicht. Zu Recht monierte bereits der Bundesrat in einer Stellungnahme (PDF, ab S. 11), dass beispielsweise die Sanktionierung von unzulässigen Zero-Rating-Angeboten nicht mehr in der Gesetzesnovelle enthalten ist, im Unterschied zu einem früheren Referentenentwurf.
Das Bild von der Messung des Autors zeigt, dass sie über eine WLAN-Verbindung durchgeführt wurde. Eine belastbare Messung macht man lieber mit einer Kabelverbindung, um andere Faktoren auszuschließen. Nicht dass ich das Problem nicht selbst kennen würde oder kleinreden wollte. Aber eine Messung über WLAN sagt oft mehr über die Umgebung aus, in der sie durchgeführt wurde, als über die Internetanbindung.
Verliert der Provier Einnahmen, wird er woanders seine Preise erhöhen. Dann werden z.B. für die Kabellänge eben auch zusätzliche Mieteinnahmen veranschlagt, was hast du dann gewonnen? Warum soll ich auch den selben Geldbetrag bezahlen, wenn du doch sehr viel mehr Kupfer für deinen Anschluss hast, als ich? Und je länger eine Leitung ist, umso größer ist die Gefahr für einen Schadensfall. Deswegen musst du gleich doppelt zahlen.
Also kurzum: ich kann mir schwer vorstellen, dass sich sowas durchsetzen würde: es brächte dem Provider nur Arbeit ein und unterm Strich weniger Geld. Vielleicht wärs an der Stelle ein gangbarer Mittelweg, wenn es zB zwischen 6 und 16 noch ein 12er Profil zB gäbe, das auch entsprechend bepreist ist. Aber wenn ich das richtig sehe, zahlt man bei der Tcom für alle Anschlüsse bis 16 den gleichen Preis. Da kann ich den Unmut derjenigen, die einen langsamen Anschluss haben, natürlich nachvollziehen.
Sollte eine Verpflichtungsregelung kommen, werden die Preise für die Verbraucher nicht fallen. Der Markt ist gesättigt und die Tarife in der Regel knapp kalkuliert. Wenn die Provider auf die Nummer sicher gehen müssen, bedeutet das die Einführung von Bandbreitenstufen, die unter dem technisch möglichen Wert liegen werden, also eine Verschlechterung für die Kunden. Beispiel: Wer bisher nur 12 MBit/s aus seiner 16er-Leitung kriegt, würde dann in Zukunft wahrscheinlich nur 6 MBit/s kriegen, wenn das die nächstniedrigere Stufe ist. Aber das wird ja im Artikel angesprochen.
Es geht hier nicht um binäre Schranken und wenn der Anbieter drunter ist wird Strafe fällig. Auch Bandbreite an einem Netzknoten wird nicht nach Peak-Auslastung bezahlt, sondern nach Kategorien wie 95% Perzentilen.
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