Ende 2018 fügte WhatsApp die Sticker-Funktion als Ergänzung zu den beliebten Emojis hinzu. Doch gerade diese neue Ausdrucksmöglichkeit erweist sich aktuell als Brutstätte für Nazi-Propaganda. Es mehren sich die Fälle, in denen über WhatsApp-Gruppen rechtsextreme, volksverhetzende und gewaltverherrlichende Inhalte versendet werden. Was viele dabei offenbar nicht wissen: Wer verbotene Inhalte teilt, macht sich strafbar. Der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke beantwortet die wichtigsten Rechtsfragen zur Thematik.
Im Einzelfall verboten sind Symbole, die nicht exakt denverbotenen entsprechen, aber fast genauso aussehen. Das sind solche, die denNazi-Symbolen zum Verwechseln ähnlich sind und die jeder normale, nichtsachkundige Mensch sofort als Nazi-Symbole identifizieren würde. Ob das so ist,muss man in jedem Einzelfall entscheiden. Erfüllt werden diese Anforderungenz.B. von einem Hakenkreuz mit zu kurzen Querbalken.
Es muss differenziert werden, in was für einerWhatsApp-Gruppe die Inhalte weiterverbreitet werden. Denn nicht jedes Versendenist strafbar. Straffrei bleiben Nutzer, die die verbotenen Bilder in einemPrivatchat bei WhatsApp an nur eine andere Person oder wenige, ihre bekanntePersonen in geschlossenen WhatsApp-Gruppen schicken, sofern sie nicht davonausgehen, dass diese Personen das Symbol unkontrolliert weiter verbreiten. Wirddas Bild jedoch in eine WhatsApp-Gruppe mit vielen Mitgliedern gesendet, kannje nach Größe der Gruppe schnell eine strafbare Verbreitung vorliegen.
Immer häufiger müssen die Polizei und Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, weil verbotene Inhalte über WhatsApp verbreitet werden. Die Täter sind nicht selten Kinder und Jugendliche, die volksverhetzende Texte und Bilder teilen und sogar kinderpornografisches Material verbreiten.
Dass Sie selbst niemals strafbare WhatsApp-Inhalte versenden sollten, versteht sich von selbst. Doch wie sollten Sie reagieren, wenn Sie selbst verbotene Inhalte über den Messenger-Dienst erhalten? Grundsätzlich gibt es hier nur eine richtige Reaktion: Löschen Sie die erhaltenen Inhalte sofort und leiten Sie sie keinesfalls weiter. Je nachdem, um welche Art von verbotenem Inhalt es sich handelt, sollten Sie sogar eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.
Besondere Vorsicht ist beim Erhalt kinderpornografischer Materialien geboten, denn nach den 184b und 184c StGB macht sich jeder strafbar, der kinderpornografische oder jugendpornografische Inhalte besitzt. Allerdings muss für eine Strafbarkeit ein vorsätzlicher Besitz der verbotenen WhatsApp-Inhalte nachgewiesen werden. Ein fahrlässiger Besitz ist nicht strafbar, sofern Sie die Inhalte nach Kenntnisnahme unverzüglich löschen.
Das zielgerichtete Verbreiten verbotener Inhalte in großen Gruppenchats zieht hingegen schnell eine Strafbarkeit nach sich. Unter Verbreiten versteht man allgemein das Zugänglichmachen eines Inhalts an einen großen Personenkreis.
Wenn bei Ihnen die Frage aufkommt, wie Sie im Einzelfall mit verbotenen WhatsApp-Inhalten umgehen sollen und ob eine Strafbarkeit vorliegt, helfen wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gern weiter. Die erfahrenen Partner-Anwälte von KLUGO gehen stets schnell und kompetent auf Ihren individuellen Fall ein. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
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Direkte Kauf-Aufforderungen an Kinder sind ebenso verboten wie Aufforderungen, ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Wegen seiner Sammelstickeraktion hat nun BILLA vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage des VKI verloren.
Täglich verschicken die Deutschen Hunderte Millionen Nachrichten über WhatsApp. Doch manche Nachrichten sollten Sie über den Messenger nicht verschicken. Wer verbotene Inhalte weiterleitet, macht sich strafbar.
Besonders vorsichtig sollten Nutzer:innen in Gruppenchats und beim Weiterleiten von Nachrichten sein. Wie der WDR berichtet, können sich WhatsApp-Nutzer:innen in manchen Fällen strafbar machen. Dies betreffe vor allem pornografische sowie rassistische und volksverhetzende Inhalte. Letzteres erfülle sogar den Strafbestand der Verbreitung verbotener Schriften, berichtet der WDR. Das Schlimme: Bereits der Besitz derartiger Sharepics (Bilder mit Sprüchen etc.) und Sticker kann strafbar sein. Dabei können WhatsApp-Nutzer:innen oft gar nicht verhindern, dass derartige Inhalte auf ihren Smartphones landen. WhatsApp speichert Fotos nämlich automatisch auf dem Handy. Experten raten Nutzer:innen, solche Grafiken sofort vom Gerät zu löschen und auf keinen Fall weiterzuleiten.
Wer verhindern will, dass verbotene Inhalte auf seinem Smartphone landen, kann sich mit ein paar Einstellungen in der App schützen. Dafür müssen Sie lediglich im Messenger auf die drei Punkte in rechten oberen Ecke antippen und in den Einstellungen "Speicher und Daten" auswählen. Dort können Sie einstellen, wann Medien automatisch heruntergeladen und auf dem Smartphone gespeichert werden sollen.
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