Gruß
Steffi
Lars Trebing schrieb:
> Steffi
>
> ... da fehlt noch was, oder?
>
> wrote:
>
> > Ich würde gerne wissen, ob man für eine Zeitung mit der Auflage von 50
> > Exemplaren, die man zu je 50 Cent bzw 1 € verkauft sich irgendwo
> > eintragen muss?
>
> Wo sollte man sich eintragen müssen? Nix gibts. Schreibt das Ding
> zusammen, legt, wenn ihr es wirklich richtig machen wollt, einen V. i.
> S. d. P. [1] (sinnvollerweise volljährig) fest, und gut ist. Wenn das
> Ganze nur an eine definierte Personengruppe (z. B. Klassenkameraden),
> also nicht öffentlich verkauft wird, ist das alles eh kein Problem.
>
> Wirsing!
> ltrebing
>
> [1] Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes
>
> --
> The first time you'll get a Microsoft product that doesn't suck will be
> the day they start producing vacuum cleaners.
>
> Lars Trebing | http://www.ltrebing.de/ | mailto:ltre...@ltrebing.de
bei uns in der Gemeinde gab es das früher auch einmal. Soviel ich weiß,
wurde nur ein Volljähriger benannt, der sich um die Verwaltung und um
die Geldeinnahmen gekümmert hat.
Ansonsten braucht ihr gar nichts anzumelden, da ihr ja in dem Sinne kein
Profit rausschlagt, sondern ggf. bei einem Preis von 0,50 Euro bzw. 1,00
Euro lediglich die Druckkosten wieder einnehmt.
Also braucht ihr keinen Gewerbeschein o.ä.! Dieser würde sowieso nur
benötigt werden, wenn man einen bestimmten Betrag überschreitet.
Ausserdem müßt ihr ja nicht gleich zum nächsten Amt gehen und das groß
ankündigen, oder? :-)
Bye, André
André Hirndorf-Kaiser schrieb:
ACHTUNG!
Regelmäßig (ab 2/Jahr) erscheindende Druckwerke MÜSSEN an die Landes
nud Bundesbobliothek gesandt werden!
bna
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Comment: Diese Signatur dient der Überprüfung Korrektheit der Daten
iQA/AwUBPiGkhVKEPXa++gUVEQKcQQCfdpctEUx5Wrkc18qk4/2h9KYpJXsAoMV1
/M2W76ZHRKYbUk/rWDeuZJzx
=Im9X
-----END PGP SIGNATURE-----
> Regelmäßig (ab 2/Jahr) erscheindende Druckwerke MÜSSEN an die Landes
> nud Bundesbobliothek gesandt werden!
Wo kein Kläger, da kein Richter.
-fn-
> Regelmäßig (ab 2/Jahr) erscheindende Druckwerke MÜSSEN an die Landes
> nud Bundesbobliothek gesandt werden!
Quelle?
Wirsing!
ltrebing
>
> > Regelmäßig (ab 2/Jahr) erscheindende Druckwerke MÜSSEN an die Landes
> > nud Bundesbobliothek gesandt werden!
>
> Quelle?
>
Richtig ist vielmehr, dass praktisch jedes Druckwerk (abgesehen von
Flugblättern, Werbung, usw) an die Deutsche Bibliothek gesendet werden muss:
http://www.ddb.de/wir/sammelauftr.htm
Torben