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strafgeld für demonstrationen in schulen?

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klaus buechi

unread,
Mar 24, 2003, 12:59:20 PM3/24/03
to
Auf einer Antikriegsdemonstration in Hattingen (NRW) am 24.03.03
schreibt die MLPD auf einem Flugblatt u.a.:
..So wurden in den Schulen in NRW ein Strafgeld verordnet, wenn
Schueler während der Unterrichtszeit an Antikriegsaktionen
teilnehmen".

An welchen Schulen wurden solche Strafgelder verordnet?
Wann und in welcher Form hat die Landesbehörde in NRW
(Kultusminister...) diese Verordnung erlassen?

Hans-Martin Müller

unread,
Mar 24, 2003, 3:26:36 PM3/24/03
to
klaus buechi schrieb:


Am Samstag stand in der WR (Ruhrgebiet) auf der ersten Seite zu lesen,
dass Schüler, die während der Unterrichtszeit an
Antikriegsdemonstrationen teilnehmen würden, mit Strafen von ca. 170
EURO zu rechnen haben. Das habe eine Befragung der Bezirksregierungen
ergeben.

--
Viele Grüße aus Unna
Hans-Martin Müller

Jens Müller

unread,
Mar 25, 2003, 11:08:42 AM3/25/03
to
Hans-Martin Müller <hmmu...@t-online.de> writes:

> Am Samstag stand in der WR (Ruhrgebiet) auf der ersten Seite zu lesen,
> dass Schüler, die während der Unterrichtszeit an
> Antikriegsdemonstrationen teilnehmen würden, mit Strafen von ca. 170
> EURO zu rechnen haben. Das habe eine Befragung der Bezirksregierungen
> ergeben.

Die an Antikriegsdemonstrationen teilnehmen, die an Demonstrationen
teilnehmen, oder die unentschuldigt fehlen?

Bis auf letzteres würde das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
verstoßen.

Sebastian Bork

unread,
Mar 25, 2003, 12:59:29 PM3/25/03
to
* Elmar Haneke <nos...@haneke.de> schrieb:
> Allerdings dürften die auf einer Demo angetroffenen Schüler Probleme
> bekommen, wenn Sie versuchen eine Entschuldigung vorzulegen.

Nein, wieso? Wenn die Eltern dem Kind bescheinigen, daß es nicht zur
Schule kommen konnte, weil es seine staatsbürgerlichen Rechte wahr-
nehmen mußte, dann hat die Schule das zu akzeptieren, oder nicht?

Gruß,
Sebi

P.S.: Bitte begrenze die Länge Deiner Zeilen auf ca. 70-72 Zeichen!

--
"I am chaos. I am the substance from which your artists and scientists
build rhythms. I am the spirit with which your children and clowns
laugh in happy anarchy. I am chaos. I am alive, and tell you that
you are free." -- Eris, Goddess of Chaos, Discord & Confusion

Albert Kapune

unread,
Mar 25, 2003, 1:08:45 PM3/25/03
to
On Tue, 25 Mar 2003 18:30:48 +0100, nos...@haneke.de (Elmar Haneke)
wrote:


>Allerdings dürften die auf einer Demo angetroffenen Schüler Probleme bekommen,
>wenn Sie versuchen eine Entschuldigung vorzulegen.

Bevor das Ganze nun in eine Meta-Diskussion zerfließt, sollte man doch
realistisch bleiben: *Wer* sollte nun *wen* bei einer Demo *wie*
identifizieren wollen? Ich kann mir realistischerweise nicht
vorstellen, dass irgendeinem Schulaufsichtsbeamten irgendein
demonstrierender Schüler persönlich bekannt sein dürfte. Und die
Ordnungshüter diesbezüglich zu bemühen dürfte sich
(gesellschafts-)politisch verbieten. Und Lehrer dürfen während ihrer
Dienstzeit bekanntermaßen ja auch nicht auf Demos. :-)

Mir als Lehrer hat auch noch nie jemand die berühmten Zeitungsbilder
zwecks Identifizierung vorgelegt. Sollte es dennoch mal passieren,
wäre meine Antwort selbstverständlich eindeutig …

Ergo: Keep cool!

MfG
Albert

--
Dr. Albert Kapune (aka...@gmx.de)

Enno Lenze

unread,
Mar 26, 2003, 5:14:43 AM3/26/03
to
Sebastian Bork wrote:

> Nein, wieso? Wenn die Eltern dem Kind bescheinigen, daß es nicht zur
> Schule kommen konnte, weil es seine staatsbürgerlichen Rechte wahr-
> nehmen mußte, dann hat die Schule das zu akzeptieren, oder nicht?

Ich hatte so eine ähnlich begründete (genauer Wortlaut fällt mir nicht ein)
um 3 Tage gegen einen Castor Transport zu demonstrieren (also mit an und
Abreise 500 km). War noch einigermassen begründet und als ausgleich für
meine abwesenheit hatte ich einen Aufsatzt über den Sinn und Unsinn von
solchen Demonstrationen, eine Art Tagebuch (um nachzuvollziehen dass ich da
wirklich war und was tat) und ein Referat über Atomkraft mitgebracht.
Durfte das Referat auch gleich halten und wurde akzeptiert.

gruß, enno
--
[http://hand.verbrennung.org] [ICQ #126972554]
[GPG: http://handverbrennung.de/key.txt] [IRC: #weltregierung]

...und im Übrigen bin ich der Meinung, dass ich Recht habe

Klaus Hanf

unread,
Mar 27, 2003, 8:19:36 AM3/27/03
to
Hallo Klaus und ihr Anderen,

hier in Niedersachsen betonte das KuMi in einem Erlass vom 19.3.
zwar das Primat der Schulpflicht gegenüber dem Recht auf
Demonstrationsfreiheit, aber:
"Entscheidungen über kurzfristige Anträge auf Beurlaubung von
Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Demonstrationen, die vor dem
Fernbleiben vom Unterricht gestellt sein müssen, sind von den
Schulleitungen unter Abwägung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
einerseits und des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages
andererseits zu treffen.
Dazu hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Beschluss vom
24.1.1991 (NJW 1991, 1000) zur Unterrichtsbefreiung wegen Teilnahme an
einer Demonstration gegen den Golfkrieg darauf hingewiesen, dass die
Kollision zwischen dem Grundrecht des Schülers aus Art. 8 GG
(Grundrecht auf Versammlungsfreiheit) und seiner in Art. 7 I GG
wurzelnden Pflicht zum Schulbesuch nur durch die Abwägung der
Rechtsgüter im Einzelfall zu lösen ist.
Dabei kann der Umstand, dass durch die Teilnahme an der Demonstration
nur verhältnismäßig wenig Unterricht ausfällt, bei der Entscheidung
über das Befreiungsbegehren berücksichtigt werden".
Derartige Beurlaubungen sollen grundsätzlich nicht vor Ende der 5.
Unterrichtsstunde ausgesprochen werden."

Sowohl Schulleiter als auch betroffene Eltern wie auch Bürger werden
die Frage stellen, ob eine SCHÜLERdemonstration nicht auch am
Nachmittag stattfinden kann ...

cu

Klaus

Am Mon, 24 Mar 2003 17:59:20 GMT, schrieb klaus....@t-online.de
(klaus buechi) :

Jens Müller

unread,
Mar 31, 2003, 4:13:18 PM3/31/03
to
Sebastian Bork <se...@sebi.org> writes:

> Nein, wieso? Wenn die Eltern dem Kind bescheinigen, daß es nicht zur
> Schule kommen konnte, weil es seine staatsbürgerlichen Rechte wahr-
> nehmen mußte, dann hat die Schule das zu akzeptieren, oder nicht?

Letzteres. Und nein, deswegen wird durch die Schulpflicht nicht die
Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

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