> Viele Eltern der Schule protestierten noch am Abend vor dem 28.04.03
> telefonisch bei Lehrern und der Lehrerin, die ihren Osterurlaub in
> China verbracht hatte. Die Eltern würden ihre Kinder sofort von der
> Schule abholen, falls diese Lehrerin die Schule betreten würde.
Die Schulpflicht kann durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden.
> Die Schulpflicht kann durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden.
Wird es aber wohl in diesem spezielölen Fall nicht. Ich habe zwar nur ein
minimales Verständnis für die Eltern, aber im Fall Genfs hat der Staat auf
Aufklärung und nicht auf Zwangsmassnahmen gesetzt.
Gruss: Beat