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Lehrerreise nach Peking in den Osterferien: Schutz vor Sars?

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klaus buechi

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Apr 27, 2003, 4:54:35 PM4/27/03
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Hallo,
welche Möglichkeiten hat eine Schule, sich vor einer möglichen Sars
Ansteckung zu schützen?
Hintergrund: Eine Lehrerin war in den Osterferien in China u.a. auch
in Peking. Sie kehrte am Freitag 25.04.03 von dieser Reise zurück.
Bisher hat sie keine Symptome. Am 28.04.03 unterrichtet sie in ihrer
Schule. Die Inkubationzeit beträgt bis zu 10 Tagen, also könnte diese
Lehrerin die Schüler, Lehrer etc. anstecken.
Besorgte Eltern haben bei Lehrern angerufen und gefragt, ob diese
Lehrerin bis zum Ende der Inkubationszeit nicht in die Schule kommen
könnte, um eine mögliche Ansteckung auszuschließen.
Der Schulleiter sieht nach Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat
keine Möglichkeit, die Lehrerin vom Schuldienst für eine Woche
freizustellen.
Welche Möglichkeiten gibt es?

klaus buechi

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Apr 28, 2003, 5:41:41 PM4/28/03
to
Viele Eltern der Schule protestierten noch am Abend vor dem 28.04.03
telefonisch bei Lehrern und der Lehrerin, die ihren Osterurlaub in
China verbracht hatte. Die Eltern würden ihre Kinder sofort von der
Schule abholen, falls diese Lehrerin die Schule betreten würde.
Daraufhin hat die Lehrerin sich vom Amtsarzt ein Attest geben lassen
und sich bis zum 05.05.03 krank gemeldet. Sie hat das Schulgebäude
also noch nicht betreten. Nach dem 05.05.03 ist die Inkubationszeit
vorbei, falls bis dahin keine Symptome aufgetreten sind, besteht also
keine Gefahr einer Ansteckung mit Sars durch diese Lehrerin.

Jens Müller

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Apr 29, 2003, 11:47:54 AM4/29/03
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abhierloeschenspam...@gmx.de (klaus buechi) writes:

> Viele Eltern der Schule protestierten noch am Abend vor dem 28.04.03
> telefonisch bei Lehrern und der Lehrerin, die ihren Osterurlaub in
> China verbracht hatte. Die Eltern würden ihre Kinder sofort von der
> Schule abholen, falls diese Lehrerin die Schule betreten würde.

Die Schulpflicht kann durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden.

Beat Bucher

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Apr 30, 2003, 12:53:21 AM4/30/03
to
Hallo Jens

> Die Schulpflicht kann durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden.

Wird es aber wohl in diesem spezielölen Fall nicht. Ich habe zwar nur ein
minimales Verständnis für die Eltern, aber im Fall Genfs hat der Staat auf
Aufklärung und nicht auf Zwangsmassnahmen gesetzt.

Gruss: Beat


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