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Grundsatztfrage: Unter welchen Voraussetzungen gibt es Sonderurlaub...

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Franz Meier

unread,
May 12, 2003, 4:03:58 AM5/12/03
to
Unter welchen Voraussetzungen gibt es für einen Lehrer außerhalb der
Schulferien Sonderurlaub?

Ausgenommen hiervon: Todesfall, Heirat der Kinder, etc.!!

Fall: Kind von guten Freunden (im Ausland) heiratet und man wäre sehr gerne
gesehen! - Zeitaufwand
2 Tage!! -- Der Schulleiter wäre einverstanden, da sie Versorgung der Kinder
gesichert ist!!

Würde mich freuen, wenn ich eine klare Antwort erhalten könnte!


J. Schirmacher

unread,
May 12, 2003, 2:10:14 PM5/12/03
to
Franz Meier wrote:

> Unter welchen Voraussetzungen gibt es für einen Lehrer außerhalb der
> Schulferien Sonderurlaub?

[...]


> Würde mich freuen, wenn ich eine klare Antwort erhalten könnte!

Moin!

Welches Bundesland?

Für Nds. gibt es im Internet z.B. www.schure.de mit (fast) allen rechtlichen
Schulverordnungen + Gesetze zur Schule.

Jörg

--
Joerg Schirmacher j.schi...@gmx.de

Franz Meier

unread,
May 14, 2003, 4:33:28 AM5/14/03
to
Rheinland-Pfalz


Detlef Meißner

unread,
May 18, 2003, 8:26:04 AM5/18/03
to
Franz Meier schrieb:

Leider gibt es die für Menschen im Beamtenverhältnis nicht (nehme an,
das liegt hier vor). Es liegt im Ermessen des Schulleiters. Die
kursierenden Listen (Heirat, Todesfall usw.) sind nur grobe Richtwerte.
Ein souveräner Schulleiter nimmt solche Entscheidungen auf seine Kappe.

Detlef
--
"Die Welt gleicht einer Zwiebel. Je tiefer man sie Schicht für Schicht
kennenlernt, desto mehr ist sie zum Heulen." (Bibelblatt, Echter)

Steffen Braun

unread,
May 18, 2003, 6:53:45 PM5/18/03
to
> > Unter welchen Voraussetzungen gibt es für einen Lehrer außerhalb der
> > Schulferien Sonderurlaub?
Man kann doch auch mit dem Schulleiter eine Unterrichtsverlagerung (=Tag
freiplanen) vereinbaren.

Steffen


Detlef Meißner

unread,
May 21, 2003, 12:15:27 PM5/21/03
to
Steffen Braun schrieb:

Auch das wäre möglich. Aber auch auf die Interessen der Eltern achten.
In die Ferien würde ich den nachzuholenden Unterricht nicht legen. ;-)

Lehrer

unread,
May 22, 2003, 10:34:14 AM5/22/03
to

"Detlef Meißner" <YRMLGD...@spammotel.com> schrieb im Newsbeitrag
news:ba7vfo$l9c$00$1...@news.t-online.com...

> Franz Meier schrieb:
> >
> > Unter welchen Voraussetzungen gibt es für einen Lehrer außerhalb der
> > Schulferien Sonderurlaub?
> >
> > Ausgenommen hiervon: Todesfall, Heirat der Kinder, etc.!!
> >
> > Fall: Kind von guten Freunden (im Ausland) heiratet und man wäre sehr
gerne
> > gesehen! - Zeitaufwand
> > 2 Tage!! -- Der Schulleiter wäre einverstanden, da sie Versorgung der
Kinder
> > gesichert ist!!
> >
> > Würde mich freuen, wenn ich eine klare Antwort erhalten könnte!
>
> Leider gibt es die für Menschen im Beamtenverhältnis nicht (nehme an,
> das liegt hier vor). Es liegt im Ermessen des Schulleiters. Die
> kursierenden Listen (Heirat, Todesfall usw.) sind nur grobe Richtwerte.
> Ein souveräner Schulleiter nimmt solche Entscheidungen auf seine Kappe.
>
> Detlef

Ganz so beliebig ist es nun auch wieder nicht. Verordnungen sind keine
groben Richtwerte. Hier ein Ausschnitt aus der Berliner Formulierung:

Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen
(Sonderurlaubsverordnung - SoUrlVO)*

§7* Urlaub aus persönlichen Anlässen
(1) Dem Beamten kann aus wichtigen persönlichen Gründen Urlaub unter
Fortzahlung der Besoldung und unter Beschränkung auf das notwendige Maß
gewährt werden. Das Nähere regelt die Senatsverwaltung für Inneres durch
Verwaltungsvorschriften.

oder komplett:

http://www.hu-berlin.de/studium/berweit/sourlvo.htm

Entsprechendes gilt in ähnlicher Form für andere Länder.

Jens


Detlef Meißner

unread,
May 22, 2003, 4:57:21 PM5/22/03
to
Lehrer schrieb:

Sicher.

Aber es gibt noch andere Erlasse. Und das Beamtengesetz. Erst die Summe
aller Erlasse und Gesetze ergibt die wahren Möglichkeiten. Leider gibt
es kaum noch "richtige" Beamte, die sich da auskennen. Und viele Lehrer
sind nicht gern Beamte, was das anbetrifft.

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