Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche) Einverständniserklärung benötigt. Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...
Diese Regelung ist schon etwas älter. Ich habe bisher leider keine Informationen im Netz gefunden, die aufzeigen, dass sich das in letzter Zeit geändert hat.
Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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Mit freundlichen Grüßen
André Dänekas.
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Besuchen Sie bitte die Homepage unserer Schule unter http://www.cusanus-erkelenz.de/
>Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche) Einverständniserklärung benötigt.
So ist es im Prinzip.
> Die einzige Ausnahme ist eine öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert ...
Nicht unbedingt. Zumimdest in NRW.
>Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Schau mal hier (und die folgenden Seiten):
http://www.lehrer-online.de/dyn/15.htm
Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.
Grüße, Sigurd Mahr
ups. Ich unterrichte in NRW. Vielleicht habe ich den Aussagen meiner Kollegen in dieser Hinsicht etwas zu schnell glauben geschenkt bzw. schenken wollen ...
> Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
> Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.
Darüber würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!
Gruß, André Dänekas.
Quelle:
http://www.lehrer-online.de/dyn/15.htm
->Schulhomepage
->Veröffentlichung von Personenfotos
Allgemeines zur Veröffentlichung von Personenfotos
http://www.lehrer-online.de/dyn/313921.htm
Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenfotos
http://www.lehrer-online.de/dyn/313922.htm
Die Einwilligung Minderjähriger
http://www.lehrer-online.de/dyn/313923.htm
Danke nochmals für den Tipp!
Allerdings ist nun eine Schulweihnachtsfeier nicht unbedingt eine
oeffentliche Veranstaltung. Ich koennte mir gut vorstellen, dass da die
allgemeine Regel nicht gilt.
Das Recht, eine Gruppe zu fotografieren ist auch nicht wirklich ein
einklagbares Recht, sondern wohl eher nur eine Aufweichung des Schutzes
der Persoenlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) zugunsten von
Pressearbeit und aehnlichem.
Gruesse
Chris
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Chris Huebsch www.hübsch-gemacht.de | TU Chemmnitz, Informatik, RNVS
GPG-Encrypted mail welcome! ID:7F2B4DBA | Str. d. Nationen 62, B204
Chemnitzer Linux-Tage 2005, 5.-6.März | D-09107 Chemnitz
http://chemnitzer.linux-tage.de/ | +49 371 531-1377, Fax -1803
Sigurd Mahr schrieb:
+
> Ich habe auch ein (juristisch überprüftes) Formblatt, dass ich meinen
> Eltern zur Unterschrift vorlege. Das schicke ich dir gerne per Mail.
>
Könntest du mir das Formblatt vielleicht auch zusenden?
Danke
Peter
Wir habe in meiner Schule so ein Schulmitteilungsblättchen, das es
auch auf der Homepage zum Download gibt. In der letzten Ausgabe ist
eine Einverständniserklärung der Eltern mit dabei. Ob die allen
Erfordenissen aller Situationen entspricht, kann ich nicht
garantieren, aber das kann man auch nicht bei der langen Abhandlung,
die es auf Lehrer-Online gibt, nicht.
Das Formblatt findet man hier:
www.clara-schumann-realschule.de
dann "Schulleben - Clärchen", dann rechts im "Archiv":
Schuljahr 04/05 - "April 2005" (PDF-Datei, die dritte Seite)
Es müsste für andere Schulen aber natürlich angepaßt werden.
Grüße, Sigurd
setzt Ihr bitte Euren Thread in <schule.internet.einsatz> fort?!
In <schule.admin> geht es eigentlich nur um administrative Angelegenheiten
der
<schule.ALL> NG-Hierarchie.
* Zeilentrennung repariert
* Follow up gesetzt auf <schule.internet.einsatz>
Thomas Nolte
Leitseite: http://www.t-nolte.de
Skype: callto://tom_nolte
"André Dänekas" <andre.d...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:opso4v44...@news.1und1.com...
> Ich möchte mit unserem virtuellen Rundgang nicht gegen geltendes
> Recht verstoßen. Mein Kenntnisstand ist der, dass man von allen
> auf der Schulhomepage abgebildeten Schülern eine (schriftliche)
> Einverständniserklärung benötigt. Die einzige Ausnahme ist eine
> öffentliche Schulveranstaltung - wie z.B. ein Schulfest, Konzert
> ...
>
> Diese Regelung ist schon etwas älter. Ich habe bisher leider keine
> Informationen im Netz gefunden, die aufzeigen, dass sich das in
> letzter Zeit geändert hat.
>
> Wenn einer von Ihnen einen Tipp hat, wo ich kurz und knapp eine
> Zusammenfassung des aktuell geltenden Rechts finde, wäre ich Ihnen
> sehr dankbar.
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