MfG,
Jennifer
Jennifer Meier schrieb:
>Weiß hier vielleicht jemand, wie man am schnellsten und einfachsten das
>Fachabitur in ein normales Abitur umwandeln kann ?
Umwandeln? Wie meinst Du das? Wenn Du die Allgemein Hochschulreife
("normales Abitur") erlangen möchtest, musst Du in einer bestimmten
Zahl von Leistungskursen (in NRW 6) und Grundkursen (in NRW 20) sowie
in der Abiturprüfung (in NRW in den beiden LK und in zwei GK zuzüglich
der Kursnoten aus dem Abiturhalbjahr) eine Mindestpunktzahl erreichen.
Mit anderen Worten: Du musst die Abiturprüfung ablegen.
Falls Du den schulischen Teil des Fachabiturs an einem Gymnasium oder
der gymnasialen Oberstufe einer Gesamtschule erlangt und die
Höchstverweildauer in der Gymnasialen Oberstufe noch nicht erreicht
hast (einen Vermerk müsstest Du auf dem Abgangszeugnis finden), werden
Dir die Leistungen aus den Kursen 12/I und 12/II angerechnet, und Du
kannst ins 13. Schuljahr wieder einsteigen und am Ende des Schuljahrs
die betreffende Prüfung ablegen, vorausgesetzt, Du wirst zur
Abiturprüfung zugelassen. (Alles bezogen auf NRW.)
Gruß
Kurt Schacknies
> Weiß hier vielleicht jemand, wie man am schnellsten und einfachsten das
> Fachabitur in ein normales Abitur umwandeln kann ?
Ja, gar nicht.
leider...
gruß meike
Tobias Erle schrieb:
>> Weiß hier vielleicht jemand, wie man am schnellsten und einfachsten das
>> Fachabitur in ein normales Abitur umwandeln kann ?
>
>Ja, gar nicht.
Bei uns (RP) kannst du nach Fachabitur, 1 Jahr Praktikum oder 2 Jahre
Berufsausbildung, und 1 Jahr FH auf die Universität gehen.
--
Gruss Marcel
\/\/\/\/\/\[NEVER touch a running Sysop!]/\/\/\/\/\/
Ostfalen schrieb:
> geht nicht!
> geht woooohl:
> informiert euch mal beim arbeitsamt!!!!!!!!
und das Arbeitsamt sagt?
--
mfg Rainer
>Wenn Du studieren willst, entweder : Ausbildung machen oder 1 Jahr
>Praktikum =
>"normales" Abi.
Das kann nicht reichen! Wer z. B. nach dem 12. Schuljahr die
gymnasiale Oberstufe verlässt (Gymnasium oder Gesamtschule), hat nur
den "schulischen Teil" der FHR erworben, die FHR wird erst mit dem
Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines
einjährigen gelenkten Praktikums zuerkannt.
Für ein "normales" Abi (Allgem. Hochschulreife) müsste dann doch noch
etwas hinzukommen. Findest Du nicht?
KS
Kurt Schacknies schrieb:
Rainer Burmeister schrieb:
>lesen: was hab ich denn geschrieben???? Praktikum oder Ausbildung!!!
Führst du Selbstgespäche? :)
Schön wär's, wenn Du auch mal _lesen_ würdest:
>
>Kurt Schacknies schrieb:
>
>> ... die FHR wird erst mit dem
>> Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines
>> einjährigen gelenkten Praktikums zuerkannt.
Mit anderen Worten:
FHR (schulischer Teil) + Ausbildung = Fachhochschulreife
FHR (schulischer Teil) + Praktikum (1 Jahr, "gelenkt") =
Fachhochschulreife
Und jetzt bitte: wie willst du daraus eine Allgemeine Hochschulreife
basteln?
Fragend
KS
Kurt Schacknies schrieb:
> >lesen: was hab ich denn geschrieben???? Praktikum oder Ausbildung!!!
>
> Führst du Selbstgespäche? :)
> Schön wär's, wenn Du auch mal _lesen_ würdest:
nee, aber du...? bist wohl ein wenig empfindlich, was? komisch, dass
solche leute wie du immer so tolerant sein wollen...
>
> >
> >Kurt Schacknies schrieb:
> >
> >> ... die FHR wird erst mit dem
> >> Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines
> >> einjährigen gelenkten Praktikums zuerkannt.
>
> Mit anderen Worten:
>
> FHR (schulischer Teil) + Ausbildung = Fachhochschulreife
> FHR (schulischer Teil) + Praktikum (1 Jahr, "gelenkt") =
> Fachhochschulreife
>
> Und jetzt bitte: wie willst du daraus eine Allgemeine Hochschulreife
> basteln?
tja, die leute vom arbeitsamt werden mir wohl keinen mist palavert haben
und gleich noch ausbildungstellen angeboten haben!
außerdem stelle ich keine postings ins net ohne ahnung davon zu haben...
>
>
> Fragend
>
> KS
> frag doch nach...
Nein, keine Lust. Beweise doch mal deine Behauptung durch Fakten, ansonsten
könnte man dich leich vorverurteilen.
>> FHR (schulischer Teil) + Ausbildung = Fachhochschulreife
>> FHR (schulischer Teil) + Praktikum (1 Jahr, "gelenkt") =
>> Fachhochschulreife
>>
>> Und jetzt bitte: wie willst du daraus eine Allgemeine Hochschulreife
>> basteln?
>
>tja, die leute vom arbeitsamt werden mir wohl keinen mist palavert haben
>und gleich noch ausbildungstellen angeboten haben!
>außerdem stelle ich keine postings ins net ohne ahnung davon zu haben...
Bist Du Dir da ganz sicher?
Es ging um die Umwandlung der Fachhochschulreife ("Fachabi") in ein
"normales Abi", womit die Allgemeine Hochschulreife gemeint sein
dürfte. Mir scheint, Dir ist der Unterschied nicht klar.
Dass Dir Ausbildungsstellen angeboten worden sind, sagt nichts darüber
aus, was Du an welcher Hochschule studieren kannst. Falls Du aber
bisher nur den _schulischen_Teil_ der FHR absolviert hast, solltest Du
Dich um eine Ausbildungsstelle bemühen, falls Du studieren willst.
Wer z. B. in NRW die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer
Gesamtschule _ohne_ Abitur verlässt, kann, wenn er bestimmte
Bedingungen erfüllt, ein Abgangszeugnis mit folgendem Vermerk
erhalten:
"Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes
Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 4.5.1993 (BASS
13-36 Nr. 5) als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum
Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses
Zeugnis gilt auch als Nachweis des schulischen Teils der
Fachhochschulreife in den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein."
HTH
Gruß
Kurt Schacknies
> >tja, die leute vom arbeitsamt werden mir wohl keinen mist palavert haben
> >und gleich noch ausbildungstellen angeboten haben!
> >außerdem stelle ich keine postings ins net ohne ahnung davon zu haben...
>
> Bist Du Dir da ganz sicher?
ja.
> Es ging um die Umwandlung der Fachhochschulreife ("Fachabi") in ein
> "normales Abi", womit die Allgemeine Hochschulreife gemeint sein
> dürfte. Mir scheint, Dir ist der Unterschied nicht klar.
doch ich werde mein abi ja machen (hoffe ich :-)) )
> Dass Dir Ausbildungsstellen angeboten worden sind, sagt nichts darüber
> aus, was Du an welcher Hochschule studieren kannst.
Aber man bekommt durch dieses Ausbilden/Praktikum die erwünschte
Berufserfahrung und kann somit alles außer Arzt/Jurist/Journalist und
ähnlich, studieren.
> Falls Du aber
> bisher nur den _schulischen_Teil_ der FHR absolviert hast, solltest Du
> Dich um eine Ausbildungsstelle bemühen, falls Du studieren willst.
siehe Anfang...
> Wer z. B. in NRW die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer
> Gesamtschule _ohne_ Abitur verlässt, kann, wenn er bestimmte
> Bedingungen erfüllt, ein Abgangszeugnis mit folgendem Vermerk
> erhalten:
>
> "Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine
> abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes
> Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 4.5.1993 (BASS
> 13-36 Nr. 5) als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum
> Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses
> Zeugnis gilt auch als Nachweis des schulischen Teils der
> Fachhochschulreife in den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen,
> Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein."
genau so wurde mir das gesagt (BIZ): man kann sich z.B. bei der Arbeitstelle
informieren und vertraglich für ein Praktikum absichern lassen (wenn die
Firma dies anbietet bzw. damit einverstanden ist) eine Bescheinigung
auszustellen, diese Bescheinigung erübrigt sich ja, wenn man Ausbildung
gemacht hat.
Gruß Meike
Tobias Erle schrieb:
hä, geht es hier um meinen ruf? außerdem willst du was dazu wissen. siehe doch
einfach mal die anderen postings dazu durch.
ach so, deine antwort beweist faulheit (jetzt bin ich mal genauso
voreingenommen wie du).
Meike schrieb:
> Ojeee, ich glaub hier liegt ein rießen missverständniss vor:
> dieses posting bezüglich Fachabi umwandeln, wurde mal von einem mann
upsilupsi! von einem MÄDCHEN
>> Dass Dir Ausbildungsstellen angeboten worden sind, sagt nichts darüber
>> aus, was Du an welcher Hochschule studieren kannst.
>
>Aber man bekommt durch dieses Ausbilden/Praktikum die erwünschte
>Berufserfahrung und kann somit alles außer Arzt/Jurist/Journalist und
>ähnlich, studieren.
Ja, aber genau das ist ja der Unterschied zwischen FHR und "normalem"
Abi ("Allgemeiner Hochschulreife").
[...]
>genau so wurde mir das gesagt (BIZ): man kann sich z.B. bei der Arbeitstelle
>informieren und vertraglich für ein Praktikum absichern lassen (wenn die
>Firma dies anbietet bzw. damit einverstanden ist) eine Bescheinigung
>auszustellen, diese Bescheinigung erübrigt sich ja, wenn man Ausbildung
>gemacht hat.
Ja. Und damit hast Du die Fachhochschulreife ("Fachabi"). Für die
Allgemeine Hochschulreife ("normales" Abi), die Du in NRW nach Ablegen
der Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 13/II einer gymnasialen
Oberstufe erhältst, brauchst Du keine Ausbildung und kein Praktikum
mehr nachzuweisen.
Mit der Fachhochschulreife kannst Du Dich an Fachhochschulen und
Gesamthochschulen für Fachhochschulstudiengänge einschreiben lassen.
Es gibt auch die Möglichkeit, nach dem Ende des Grundstudiums sich die
fachgebundene Hochschulreife bescheinigen zu lassen und dann (nur)
_den_betreffenden_Studiengang_ an einer Universität studieren (was das
betrifft, bin ich aber nicht sicher ...)
Mit der FHR (Fachabitur) kannst Du also nicht alles studieren. Mit der
Allgem. Hochschulreife (Abitur) schon (es sei denn, Du scheiterst an
einer Aufnahmeprüfung).
Wer eine gymnasiale Oberstufe besucht (dafür braucht man am Ende des
10. Schuljahrs die Fachoberschulreife mit Qualifikation), strebt das
Abitur an (Allgemeine H.). Aber natürlich gehen viele Leute ab, ohne
das Abi geschafft zu haben. Für die gibt es in NRW eine Regelung (die
nicht von allen anderen Bundesländern anerkannt wird), nach der auf
dem Abgangszeugnis der schulische Teil der FHR bescheinigt werden
kann. Leute, die nach der 12 mit einem solchen Zeugnis abgehen,
könnten aber ihre Schulausbildung auch evtl. wieder fortsetzen, indem
sie wieder in die 13 einsteigen (muss auf dem Abgangszeugnis vermerkt
sein). Sie könnten also noch das "Voll-Abitur" machen.
Nun gibt es aber unabhängig davon eine ganz normale Schullaufbahn, die
zum Fachabi führt. Man muss am Ende der 10 die Fachoberschulreife
erworben haben (evtl. auch ohne Qualifikationsvermerk). Dann sollte
man eine Ausbildung machen oder das Praktikum. Und anschließend geht
man auf eine FOS (Fachoberschule) oder Höher Handelsschule oder
Kollegschule und macht eine zweijährige Schulausbildung mit dem Ziel
der FHR.
Diese Leute können aber nicht anschließend in die Jahrgangstufe 13
einer gymnasialen Oberstufe wechseln oder sonstwie die "Allgemeine
Hochschulreife" bekommen.
Aber genau darum ging es in der Ausgangsfrage.
Die einzige Möglichkeit scheint zu sein, ein Fachhochschulstudium zu
absolvieren. Damit hat man dann wohl die Berechtigung ein
Universitätsstudium dranzuhängen.
Alles AFAIK und bezogen auf NRW.
Gruß
Kurt Schacknies
ich glaube, daß in dieser Diskussion eines vergessen wird und zwar, daß die
Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. In
Bayern z.B. kann man aus dem Fachabi die fachgebundene Hochschulreife durch
erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums an einer FH machen. Fachgebunden
heißt bekanntlich, daß man nur in einem eingeschränkten Fächerspektrum in
Abhängigkeit vom FH-Vordiplom studieren kann, z.B. wer Physikalische
Technik an der FH gemacht hat, kann wahrscheinlich nur Physik oder
E-Technik an der Uni studieren. Die allg. Hochschulreife in Bayern erlangt
man erst durch erfolgreichen Abschluß des FH-Studiums. Die FH-Reife erlangt
man durch ein- (mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung) oder
zweijährigen Besuch der Fachoberschule (FOS). Andere Wege sind in Bayern
meines Wissens leider nicht möglich.
Gruß Daniel Berger
Kurt Schacknies schrieb:
> Am Wed, 26 Jan 2000 17:31:24 +0100 schrieb meike (meike
> <Ce...@yahoo.de>):
>
> >Wenn Du studieren willst, entweder : Ausbildung machen oder 1 Jahr
> >Praktikum =
> >"normales" Abi.
>
> Das kann nicht reichen! Wer z. B. nach dem 12. Schuljahr die
> gymnasiale Oberstufe verlässt (Gymnasium oder Gesamtschule), hat nur
> den "schulischen Teil" der FHR erworben, die FHR wird erst mit dem
> Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines
> einjährigen gelenkten Praktikums zuerkannt.
>
Tobias Erle schrieb:
> Meike schrieb:
>
> > hä, geht es hier um meinen ruf? außerdem willst du was dazu wissen.
> > siehe doch einfach mal die anderen postings dazu durch.
> > ach so, deine antwort beweist faulheit (jetzt bin ich mal genauso
> > voreingenommen wie du).
>
> und tschüß...
Die Freundlichste bist du nicht gerade, oder?
Warum so zynisch?
und wie oft noch:
ICH HABE DIESES POSTING NICHT
BEGONNEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Marcel Weber schrieb: