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Abitur verloren - weiß nicht mehr weiter

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Thomas Berner

unread,
Sep 22, 2002, 10:24:21 AM9/22/02
to
Ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor 16 Jahren in NRW mein Abitur an einer sog. Ersatzschule, also
einer Privatschule gemacht.

Ich wollte damals allerdings auf keinen Fall studieren und habe das Zeugnis
zusammen mit sämtlichen Schulzeugnissen und noch weiteren Unterlagen
weggeheftet.

Vor 5 Jahren sind bei einem Wohnungsbrand sämtliche Unterlagen vernichtet
worden. Das kam mir seinerzeit nicht besonders schlimm vor. Ich war seit
Jahren selbständig und hatte keines der Zeugnisse jemals gebraucht.

Ich weiß nicht warum, aber jetzt möchte ich nichts lieber als studieren. Ich
dachte mir, daß das Zeugnis weg ist, sei nicht weiter schlimm und bin zum
Schulamt gegangen. Der dortige Beamte verwies mich an die Schule, die
seinerzeit das Zeugnis ausgestellt habe. Diese war jedoch mittlerweile
geschlossen worden und bis heute ist es mir nicht gelungen, einen der
damaligen Lehrer oder gar den Schulleiter zu finden.

Die Schule war eine ganze Kette mit Niederlassungen in vielen Städten.
Einige Niederlassungen existieren noch, haben aber jetzt einen anderen
Träger und sind keine Ersatz- sondern Ergänzugnsschulen. Der Unterschied
besteht darin, daß Ergänzugnsschulen nicht staatlich anerkannt sind und
keine Abiturprüfungen vornehmen dürfen.

Dies fand auch nach einigem hin und her der Beamte des Schulamtes heraus und
ließ eine Bemerkung fallen in der Art von: "na da kann ja jeder kommen und
alles mögliche behaupten...".

Eine Beweis für die Richtigkeit meiner Aussage kann ich nicht erbringen. Im
Prinzip - das muß man tatsächlich leider so sehen - habe ich nicht mehr als
mein Wort und dies scheint bei Ämtern nicht viel zu zählen.

Ich frage mich nun ernsthaft wie ich noch an mein Abizeugnis kommen soll.
Ich weiß nach mehr als 6 Monaten und unzähligen Gesprächen nicht mehr weiter
Falls mir jemand helfen kann - ganz egal wie - mit Tips, Erfahrungsberichten
oder sonstwie wäre ich unendlich dankbar weil es mir wirklich SEHR SEHR viel
wert ist, nun studieren zu können.

Beste Grüße
Thomas

P.S.: Eine Bitte habe ich außerdem noch: Bitte schreiben Sie mir eine email
wenn Sie einen Lösungsvorschlag haben. Die Emailadresse ist
t.be...@firemail.de. Vielen Dank!


Till Walther

unread,
Sep 22, 2002, 10:43:42 AM9/22/02
to
Thomas Berner schrieb:

> seinerzeit das Zeugnis ausgestellt habe. Diese war jedoch mittlerweile
> geschlossen worden und bis heute ist es mir nicht gelungen, einen der
> damaligen Lehrer oder gar den Schulleiter zu finden.

Da liegt der Schlüssel zu deinem Abizeugnis. Die Leute gibts doch sicher
noch. Ehemalige Lehrer von dir oder Klassenkameraden müssten doch
Adressen wissen. Eine kann ja schon reichen.

--
http://till-walther.de

Helmut Hullen

unread,
Sep 22, 2002, 10:54:00 AM9/22/02
to
Hallo, Thomas,

Du (t.berner) meintest am 22.09.02:

> Städten. Einige Niederlassungen existieren noch, haben aber jetzt
> einen anderen Träger und sind keine Ersatz- sondern
> Ergänzugnsschulen. Der Unterschied besteht darin, daß
> Ergänzugnsschulen nicht staatlich anerkannt sind und keine
> Abiturprüfungen vornehmen dürfen.

> Dies fand auch nach einigem hin und her der Beamte des Schulamtes
> heraus und ließ eine Bemerkung fallen in der Art von: "na da kann
> ja jeder kommen und alles mögliche behaupten...".

Dann such die Adressen Deiner Klassenkameraden heraus, laß ihre
Zeugnisse beglaubigt kopieren und sie "an Eides Statt" o.ä. versichern,
daß auch Du Abitur gemacht hast.

Ein Abiturient sollte eigentlich auch selbst auf eine so einfache Idee
kommen ...

Viele Gruesse!
Helmut

Reinhard Franz

unread,
Sep 22, 2002, 4:40:09 PM9/22/02
to
>Dann such die Adressen Deiner Klassenkameraden heraus, laß ihre
>Zeugnisse beglaubigt kopieren und sie "an Eides Statt" o.ä. versichern,
>daß auch Du Abitur gemacht hast.
>
>Ein Abiturient sollte eigentlich auch selbst auf eine so einfache Idee
>kommen ...
>

Also das würde ich an Stelle der Klassenkammeraden nicht machen.
Warum nicht?
Die einzige Möglichkeit ein Abiturzeugnis amtlich zu verifizieren ist eine
Zweitschrift die je nach Bundesland 45 oder 50 Jahre bei der Schule aufbewahrt
wird. Alle anderen Daten über Schüler werden spätestens nach 10 Jahren gelöscht
wenn sich die Schule an die gesetzlichen Vorgaben hält (ist §50 des
Schulgesetzes....glaube ich).

Nach meinem Wissen (falls ich falsch liege bitte ich um Korrektur) gibt es
keine Zentralstelle wo Abidaten gespeichert sind. Wenn eine Hochschule oder die
ZVS oder ein Arbeitgeber nachprüfen möchte, ob das Abiturzeugnis echt oder
manipuliert ist, dann muß er sich an die entsprechende Schule wenden wobei
Ämter keine ausdrückliche Einwilligung des Zeugnisinhabers benötigen.
So, was haben denn die Klassenkammeraden nun wenn es keine Zweitschriften mehr
gibt? Sie haben ein Abiturzeugnis das sich nicht mehr verifizieren läßt und
soweit ich weiß können ihnen sogar alle akademischen Titel und Würden aberkannt
werden wenn sie definitiv keinen Nachweis erbringen können und ein Gericht
deshalb zu dem Schluß kommt, die HZB sei gefälscht gewesen. Was wenn diese
Klassenkammeraden mittlerweile Ärzte, Rechtsanwälte oder dergleichen sind?
Wenn diese Klassenkammeraden also auffindbar sind dann täten sie gut daran,
möglichst keine schlafenden Hunde zu wecken.

Ich sehe für dich eigentlich nur 3 Wege (hypothetisch und keinesfalls als
Ratschlag betrachtet):

1. der legale Weg der aber meiner Einschätzung nach leider wenig Aussicht auf
Erfolg hat: Such dir einen guten Anwalt und klage gegen das Schulamt, denn das
muß dir einen Ersatz für die Hochschulreife ausstellen wenn du irgendwie
nachweisen kannst daß sie dir zusteht.
Da du das nicht wirklich beweisen kannst mach dir nicht allzu viele Hoffnungen
:-(

2. Der riskante Weg: Druck dir einfach ein neues Zeugnis. Das hat dann in etwa
genauso viel Wert wie das Zeugnis das dir abhanden gekommen ist. Wird es
überprüft hast du Pech gehabt und sitzt ziemlich in der Tinte denn auf
Urkundenfälschung gibt es bis zu 5 Jahre. In diesem Zusammenhang wäre natürlich
interessant zu wissen, wie "gängig" eine solche Überprüfung ist, d.h. wie oft
sie in der Praxis angewandt wird.

3. Der teure Weg: Such jemanden der Zugang zu den Zweitschriften irgendeiner
deutschen Schule hat. In vielen Schulen ist das nur der Schulleiter und die
Sekretärin. Der oder die soll dir ein Zeugnis ausstellen und eine zweitschrift
davon in den Schulakten hinterlegen. Das wäre der sicherste Weg aber diese
Leute würden das ganz sicher nicht umsonst machen.

Die letzten beiden "Wege" bitte ****nicht**** als Ratschlag betrachten.
Besonders im letztenen Fall käme einiges zusammen....von Bestechung bis Betrug.
Also klipp und klar: Laß bloß die Finger davon zumal derjenige, der dir diese
Dokumente beschaffen würde, mit relativ heiler Haut davon käme. Du wärst also
(rein theoretisch im Extremfalle) sogar erpreßbar.

Ich wollte dir damit nur sagen, daß du relativ schlechte Karten hast. Selbst
wenn du deine alte Schule verklagen würdest....die Zweitschrift deines
Abizeugnisses bekommst du dadurch auch nicht.

An deiner Stelle würde ich mir ein paar Leute suchen die dieses Zeugnis gesehen
haben und das auch bezeugen würden. Das könnten Verwandte sein, die Ehefrau,
Freunde etc. Normalerweise müßte das Schulamt einen Ersatz ausstellen wenn
genügend Zeugen eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Zwingen kannst du es
freilich nicht dazu...es sei denn durch Klage...siehe oben.

Reinhard


Steffen Braun

unread,
Sep 22, 2002, 5:36:18 PM9/22/02
to
Nach den letzten "Tips" folgender Hinweis:

1. Nachdem Herr Postel (gelernter Postbote) dank Kopierer und Co. es bis zum
Chefarzt geschafft hat, wird oft neben der beglaubigten Kopie auch bei der
entgültigen Zulassung/Einstellung das Original zur Vorlage erbeten.

2. Ich durfte mich schon MEHRFACH dienstlich mit gefälschten Urkunden
(besser den Fälschern)beschäftigen. Meist liegt es nicht an der Qualität der
"Zweitfertigung"!

3. Werden Einrichtungen mit Archiven aufgelöst, sind diese Archive den
Landesarchiven anzubieten! Frage mal dort nach.

4. Die Universitäten bieten auch Zugangsprüfungen für Personen ohne Abitur
an (meist Beruf und Berufserfahrung erforderlich, nicht alle Bildungsgänge)!

5. Überlege, ob Du nicht mal in einer Einrichtung gearbeitet hast, wo Du
Dich zuvor mit Deinem Abitur beworben hast. Manchmal sind diese Unterlagen
noch nicht vernichtet worden!

Viel Erfolg

Steffen

--
Steffen Braun
Crostauer Weg 34
01324 Dresden
Tel.: 0351-2684808
Steffen.Braun @web.de
"Reinhard Franz" <xre14...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:20020922164009...@mb-fc.aol.com...

Thomas Berner

unread,
Sep 22, 2002, 7:13:18 PM9/22/02
to

"Steffen Braun" <ma...@braun-dresden.de> schrieb im Newsbeitrag
news:amld4b$6oaia$1...@ID-141896.news.dfncis.de...

zunächst einmal herzlichen Dank für die vielen Ratschläge in so kurzer Zeit.

> 3. Werden Einrichtungen mit Archiven aufgelöst, sind diese Archive den
> Landesarchiven anzubieten! Frage mal dort nach.

Dort hat der Herr vom Schulamt bei meinem 3. "Nachbohren" angefragt. Dort
liegt auch nichts vor. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind die
Unterlagen entweder abbsichtlich oder versehentlich vernichtet worden.

> 4. Die Universitäten bieten auch Zugangsprüfungen für Personen ohne Abitur
> an (meist Beruf und Berufserfahrung erforderlich, nicht alle
Bildungsgänge)!

Auch da habe ich vorsichtshalber schon einmal nachgefragt. Für das von mir
angestrebte Studium müßte ich in diesem Fall (noch) eine 4-jährige
Ausbildung machen und könnte dennoch nicht in meiner Heimatstadt studieren.
Das ist aber leider aus persönlichen Gründen unabdingbar.

> 5. Überlege, ob Du nicht mal in einer Einrichtung gearbeitet hast, wo Du
> Dich zuvor mit Deinem Abitur beworben hast. Manchmal sind diese Unterlagen
> noch nicht vernichtet worden!

Leider nein. Ich habe mich um einen Ausbildungsplatz beworben bevor ich mein
Zeugnis hatte. Ich habe in meiner Bewerbung lediglich geschrieben, daß ich
die allgemeine Hochschulreife anstrebe. Nachdem ich die Lehrstelle (zum
Betriebsschlosser) bekommen hatte, interessierte sich kein Mensch mehr für
das Zeugnis. Nach Abschluß dieser Lehre habe ich mich in einer ganz anderen
Branche selbständig gemacht und bin es bis heute. Zudem wäre dies ja dann
auch nur eine uralte beglaubigte Kopie. Nach allem was ich aber bisher
gehört habe, darf eine beglaubigte Kopie nicht sehr alt sein.

Noch etwas zu Klassenkammeraden
Bei der Infrastruktur dieser Schule ist das ein fast unmögliches
Unterfangen. Pro Jahrgang gab es zwischen 4 und 6 Schüler. Die Klassen der
Unterstufe wurden daher sogar jeweils zu zweit zusammengelegt. Außer mir
haben noch 4 andere Schüler das Abitur in diesem Jahr gemacht. Von zweien
weiß ich, daß sie 3 Jahre später ins Ausland gegangen sind. Irgendwann ist
auch der letzte Kontakt abgerissen.

Das kann doch unmöglich sein, daß ich jetzt buchstäblich mit leeren Händen
dastehe. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ich der einzige in ganz
Deutschland sein soll dem so etwas oder etwas vergleichbares passiert ist.
Bei so vielen Unterlagen wird mit Sicherheit einiges verloren gegangen sein
und es muß doch von Seiten der Ämter oder des Gesetzgebers klare Vorgaben
geben wie dann zu verfahren ist.

Da Du - Steffen - anscheinend bei einem Amt arbeitest möchte ich Dich gerne
fragen, ob das, was Reinhard zu den Zeugen, die mein Zeugnis gesehen haben
gesagt hat, stimmt. Es gab damals eine kleine Feier und quasi jeder der
dabei war könnte als Zeuge auftreten.

Ich würde fast alles machen um mein Abi wieder zu bekommen und studieren zu
können. Ich würde 100 eidesstattliche Versicherungen abgeben oder mir den
rechten Arm abschneiden wenn es sein müßte. Es muß nur schnell gehen denn
ich habe leider keine Zeit mehr um jetzt noch einmal ganz von vorne
anzufangen. Ansonsten hätte ich mich bereits vor 6 Monaten beim
Abendgymnasium angemeldet und mein Abitur einfach noch einmal gemacht. Wenn
ich es nicht bis zum Wintersemester 2003/2004 schaffe, immatrikuliert zu
werden, kann ich es gleich bleiben lassen. Dabei wäre es mir aber mehr als
wichtig.

Wenn ich nicht alle Mittel und Wege die mir und meinen Verwandten und
Freunden eingefallen sind bereits ausprobiert hätte würde ich hier gar nicht
posten.

Beste Grüße
Thomas

Helmut Hullen

unread,
Sep 23, 2002, 1:56:00 AM9/23/02
to
Hallo, Thomas,

Du (t.berner) meintest am 23.09.02:

> Ansonsten hätte ich mich
> bereits vor 6 Monaten beim Abendgymnasium angemeldet und mein
> Abitur einfach noch einmal gemacht.

An etlichen Hochschulen ist es möglich, "auf Probe" zu studieren, und
die Studierfähigkeit wird (z.B. im 3. Semester) später verbindlich
festgestellt. Frag mal beim Immatrikulationsamt oder der zuständigen
Fakultät nach.

Viele Gruesse!
Helmut

Christoph Sorge

unread,
Sep 23, 2002, 7:30:29 AM9/23/02
to
Reinhard Franz schrieb:

>So, was haben denn die Klassenkammeraden nun wenn es keine Zweitschriften mehr
>gibt? Sie haben ein Abiturzeugnis das sich nicht mehr verifizieren läßt und
>soweit ich weiß können ihnen sogar alle akademischen Titel und Würden aberkannt
>werden wenn sie definitiv keinen Nachweis erbringen können und ein Gericht
>deshalb zu dem Schluß kommt, die HZB sei gefälscht gewesen. Was wenn diese
>Klassenkammeraden mittlerweile Ärzte, Rechtsanwälte oder dergleichen sind?

Wieso sollte es zu diesem Schluß gelangen? Erstens gibt es noch die
Erstausfertigung, und zweitens gibt es nach Ablauf einer gewissen
Frist m.E. keine Möglichkeit mehr, ein Diplomzeugnis o.ä. für ungültig
zu erklären.

Thomas: Hast Du mal mit der Uni gesprochen (mit jemandem, der das
entscheiden kann), was für einen Nachweis für ein Abitur dort
akzeptiert werden würde?

Außerdem würde ich mal den Namen der Schule hier veröffentlichen;
vielleicht findet sich ja zufällig jemand, der dort später Abitur
gemacht hat und etwas über den Verbleib des Schulleiters weiß.

Christoph
--
[Volksentscheide]
> Ihre Ergebnisse dürfen allerdings ignoriert werden :-(
Is doch richtig so, wenn das Volk so doof ist *eg*
Tobias Erle in <833vx...@cornholio.kholdan.de>

Reinhard Franz

unread,
Sep 23, 2002, 11:02:50 AM9/23/02
to
>Wieso sollte es zu diesem Schluß gelangen? Erstens gibt es noch die
>Erstausfertigung, und zweitens gibt es nach Ablauf einer gewissen
>Frist m.E. keine Möglichkeit mehr, ein Diplomzeugnis o.ä. für ungültig
>zu erklären.

Das ist schon richtig. Die Fist beträgt 10 Jahre. Mal angenommen einer seiner
Klassenkammeraden wäre Arzt. Das Abitur ist 16 Jahre her. Dann gehen schon mal
6 Jahre für das Studium drauf wenn alles reibungslos klappt. Das 2.
Staatsexamen wäre also sicher. Nun hat er warscheinlich noch promoviert, seinen
Facharzt gemacht etc. Diese Beurkundungen lägen mit ziemlicher Sicherheit noch
innerhalb dieser Frist.
Außerdem ist mir die von dir genannte Regel nur für den Fall bekannt, daß dem
Betreffenden Schummelei bei der Prüfung vorgeworfen werden kann; nicht aber für
den Fall, daß er eigentlich gar nicht hätte studieren können oder dürfen.

Zur Erstausfertigung eines Abiturzeugnisses oder irgendeines anderen amtlichen
Dokumentes:
Was ist das? Das ist ein Stück Papier mit Text, einer oder mehrerer
Unterschriften und einem oder mehrerer Dienstsiegel drauf. Mittlerweile sind
die Ämter Gott sei Dank wenigstens schon dazu übergagangen, für die
Dienstsiegel eine fälschungssichere Tinte zu verwenden und noch ein paar andere
Kleinigkeiten....aber vor 16 Jahren war das noch nicht so.

Versetzen wir uns mal in die Lage eines Menschen der die Erstschrift, also das
vorgelegte Original, anzweifelt:

Um sie zu fälschen brauche ich Papier (kriege ich in jedem Schreibwarenladen),
Text (Schreibmaschine oder Computer), eine Unterschrift (die ist meist so
unleserlich, daß ich da irgendwas hinkritzeln kann) und ein Dienstsiegel (kann
theoretisch jeder Schnelldruck herstellen der mir auch meinen Namensstempel
macht. Darf er natürlich nicht, ist auch nur rein hypothetisch.
Stempelmaschinen kann im übrigen jeder frei kaufen der ein paar tausend Euros
dafür auf den Tisch legt. Ich weiß es zwar nicht definitiv aber wie für fast
alles gibt es sicherlich zwielichtige Gestalten, die so eine Maschine besitzen
und damit Geld verdienen).
Fertig ist meine Erstschrift. Es wird eigentlich mal höchste Zeit für ein
Zentralregister!!! Dann hätte Thomas diese Probleme gar nicht.

Diese Erstschrift ist aber im Zweifelsfalle nur etwas wert wenn ein Beamter
sie verifizieren kann. Und dazu gibt es die Zweitschrift (der Schulleiter ist
auf jeden Fall beamtet). Sonst würde man diese nicht 45 Jahre lang aufbewahren.

>1. Nachdem Herr Postel (gelernter Postbote) dank Kopierer und Co. es bis zum
>Chefarzt geschafft hat, wird oft neben der beglaubigten Kopie auch bei der
>entgültigen Zulassung/Einstellung das Original zur Vorlage erbeten.

Ich habe ja von einem "Original" gesprochen. Eine Uni, die sich mit bloßer
Vorlage des Originals überzeugen läßt, kann ebenfalls nicht sicher sein, daß es
nicht manipuliert ist. Eine Uni, die aber bei der Schule nachforscht bräuchte
dieses Original eigentlich gar nicht. Die Schule kann ihr den Notendurchschnitt
bestätigen.

>2. Ich durfte mich schon MEHRFACH dienstlich mit gefälschten Urkunden
>(besser den Fälschern)beschäftigen. Meist liegt es nicht an der Qualität der
>"Zweitfertigung"!

Nun dann würde mich brennend interessieren woran es denn gelegen hat.

Mal ganz klipp und klar. Wenn wir z.B. von der ZVS sprechen und nachrechnen wie
viele Abiturzeugnisse die pro Vergabetermin vorgelegt bekommt dann sind wir bei
schätzungsweise 50.000 oder 60.000. Während der Vergabe für das Wintersemester
kommen zudem noch die Sommerferien hinzu, die den Zeitraum für eine
Verifizierung der Abiturzeugnisse auf vielleicht 10 oder 15 Tage reduzieren.
Ich möchte fast wetten, daß hier höchstens 1% aller Zeugnisse tatsächlich
überprüft werden.

Ich möchte Dir ein kurzes Beispiel geben:

Der Prüfer, der meine Fahrprüfung seinerzeit abgenommen hat, hatte eine weiche
Unterlage beim Abstempeln untergelegt. Als Folge ist das Dienstsiegel nur
ausschnittweise auf dem Lichtbild zu sehen. Die Nummer des Siegels ist gar
nicht vorhanden. Zu allem Überfluß hatte er fast die gleiche Unterschrift wie
ich.

Dennoch ist mein Führerschein ein amtliches Dokument, mit dem ich noch nie
Probleme hatte.

Reinhard

Christoph Sorge

unread,
Sep 23, 2002, 2:24:15 PM9/23/02
to
Reinhard Franz schrieb:

>>Wieso sollte es zu diesem Schluß gelangen? Erstens gibt es noch die
>>Erstausfertigung, und zweitens gibt es nach Ablauf einer gewissen
>>Frist m.E. keine Möglichkeit mehr, ein Diplomzeugnis o.ä. für ungültig
>>zu erklären.
>
>Das ist schon richtig. Die Fist beträgt 10 Jahre. Mal angenommen einer seiner
>Klassenkammeraden wäre Arzt. Das Abitur ist 16 Jahre her. Dann gehen schon mal
>6 Jahre für das Studium drauf wenn alles reibungslos klappt. Das 2.
>Staatsexamen wäre also sicher. Nun hat er warscheinlich noch promoviert, seinen
>Facharzt gemacht etc. Diese Beurkundungen lägen mit ziemlicher Sicherheit noch
>innerhalb dieser Frist.

In der Prüfungsordnung meines Studiengangs stehen fünf Jahre, und es
gilt schon für die Vordiplomprüfung; das muß natürlich nicht pauschal
so gelten. Wie es in anderen Ländern oder Fächern aussieht, weiß ich
nicht.

>Außerdem ist mir die von dir genannte Regel nur für den Fall bekannt, daß dem
>Betreffenden Schummelei bei der Prüfung vorgeworfen werden kann; nicht aber für
>den Fall, daß er eigentlich gar nicht hätte studieren können oder dürfen.

Auch dieser Fall ist in der genannten Prüfungsordnung erfaßt; wiederum
muß das aber nicht allgemein so sein.

[Fälschung]


>Fertig ist meine Erstschrift. Es wird eigentlich mal höchste Zeit für ein
>Zentralregister!!! Dann hätte Thomas diese Probleme gar nicht.

Sicher. Eines pro Land würde ja reichen. Aber Thomas hat das Problem
nun einmal.

>Diese Erstschrift ist aber im Zweifelsfalle nur etwas wert wenn ein Beamter
>sie verifizieren kann. Und dazu gibt es die Zweitschrift (der Schulleiter ist
>auf jeden Fall beamtet). Sonst würde man diese nicht 45 Jahre lang aufbewahren.

Wenn man glaubhaft machen kann, daß die Zweitschrift verlorengegangen
ist, wird man deswegen aber wohl kaum einen Hochschulabschluß
aberkennen, von strafrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen.

>>1. Nachdem Herr Postel (gelernter Postbote) dank Kopierer und Co. es bis zum
>>Chefarzt geschafft hat, wird oft neben der beglaubigten Kopie auch bei der
>>entgültigen Zulassung/Einstellung das Original zur Vorlage erbeten.

Ich darf darauf hinweisen, daß ich das nicht geschrieben habe.

[mangelnde Überprüfung von Dokumenten]
Deine Ausführungen dürften zwar zutreffen, aber dennoch kann man von
Urkundenfälschung nur dringend abraten.

Christoph

Wolfgang Hoerner

unread,
Sep 23, 2002, 5:45:13 AM9/23/02
to

"Thomas Berner"

[...]

> Noch etwas zu Klassenkammeraden
> Bei der Infrastruktur dieser Schule ist das ein fast unmögliches
> Unterfangen. Pro Jahrgang gab es zwischen 4 und 6 Schüler. Die Klassen der
> Unterstufe wurden daher sogar jeweils zu zweit zusammengelegt. Außer mir
> haben noch 4 andere Schüler das Abitur in diesem Jahr gemacht. Von zweien
> weiß ich, daß sie 3 Jahre später ins Ausland gegangen sind. Irgendwann ist
> auch der letzte Kontakt abgerissen.

Die Polizei kann eventuell den verbleibenden Klassenkameraden finden, wenn
du Name und Geburtsort angeben kannst. Ich hatte da mal Erfolg. Es war aber
nur über "private Kontakte" möglich. Statt dessen könntest du versuchen, dir
ersatzweise eine "amtliche" Person (Notar?) suchen, die zur Verschwiegenheit
verpflichtet ist und den Kontakt für dich herstellt (so dass er, wenn er es
möchte, bei dir anruft oder so).

Wolfgang Hoerner


Helmut Hullen

unread,
Sep 24, 2002, 12:28:00 AM9/24/02
to
Hallo, Wolfgang,

Du (wohoerner) meintest am 23.09.02:

> Die Polizei kann eventuell den verbleibenden Klassenkameraden
> finden, wenn du Name und Geburtsort angeben kannst.

Das ist in diesem Fall keine polizeiliche Aufgabe.

Viele Gruesse!
Helmut

Thomas Berner

unread,
Sep 24, 2002, 8:54:02 AM9/24/02
to
"Helmut Hullen" <HHull...@BTX.dtag.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8XQVC...@helmut.hullen.de...
> Hallo, Thomas,

>
>
> An etlichen Hochschulen ist es möglich, "auf Probe" zu studieren, und
> die Studierfähigkeit wird (z.B. im 3. Semester) später verbindlich
> festgestellt. Frag mal beim Immatrikulationsamt oder der zuständigen
> Fakultät nach.
>

Hi,

Hmm, gestern und heute war es eine echte Achterbahnfahrt. Daß es so etwas
wie ein Probestudium gibt, wußte ich gar nicht (danke übrigens Helmut). Ich
habe also bei der Uni angerufen. Dort sagte man mir, daß für diese
Studiengang (Medizin) grundsätzlich alle Studienplätze von der ZVS vergeben
würden. Ich solle da mal anrufen ob ein Probestudium in Frage käme.

Bei der ZVS sagte man mir, daß zwar alle Studienplätze von der ZVS vergeben
würden, man aber auf die einzelnen Präferenzen der jeweiligen Universität
eingehen würde. Ob diese Uni ein Probestudium anböte wüßte man allerdings
nicht. Ich solle doch noch einmal direkt bei der Uni nachfragen.

Wieder bei der Uni konnte man mir nicht sofort sagen, ob das in meinem Fall
ginge oder ob dies für diesen speziellen Studiengang, der ja ohnehin schon
vollkommen überlaufen sei machbar wäre. Man wollte mich schnellstmöglich
zurückrufen.

Der Anruf kam eben. Leider geht es nicht. Man bot mir an, als Gasthörer
teilzunehmen aber diese Gasthörerschaft sei erstens begrenzt und könne
zweitens nicht als Zugangsberechtigung angerechnet werden. Außerdem ginge es
im Studiengang Medizin nur in wenigen Kursen wo die Dozenten zustimmen
würden.

Die Suche nach Klassenkammeraden habe ich zwar nicht aufgegeben aber mir
fällt nichts mehr ein. Die Polizei sucht nur dann wenn eine Straftat
vorliegt oder bei Minderjährigen.

Der neue Schulträger kann mir definitiv nicht weiterhelfen. Er hat die
Schule nicht unmittelbar im Anschluß übernommen. Als er die Schule übernahm
war es bereits eine Ergänzugsschule. Er wußte nicht einmal von der Existenz
meiner Schule.
Den Namen der Schule möchte ich zwecks Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
auf Bitten des neuen Schulträges, der einen schlechten Leumund befürchtet,
nicht öffentlich nennen. Daß sich hier einen meiner alten Klassenkammeraden
oder Lehrer findet halte ich für weniger wahrscheinlich als einen Brief vom
Rechtsanwalt.

@Christoph

Nein, eine konkrete Frage über die art des Abitur-Nachweises den ich
erbringen muß habe ich nicht gestellt. Mit dem Echo, das ich vom Schulamt
bekommen habe gehe ich davon aus, daß man mir unlautere Machenschaften
unterstellen würde. Das scheint es häufiger zu geben.
Ich weiß jedoch welcher Abiturnachweis bei der ZVS verlangt wird. Und zwar
ist das eine amtlich beglaubigte Kopie.

Auch weiß ich aus dem Internet, daß die Uni für alle Studiengänge, welche
nicht durch die ZVS vergeben werden, ein persönliches Erscheinen und die
Vorlage eines Originales oder einer amtlich beglaubigten Kopie verlangt.

Beste Grüße
Thomas


Dr. Christian Böttger

unread,
Sep 24, 2002, 1:45:00 PM9/24/02
to
In Brett "/schule/allgemein" meinte (Helmut Hullen) (Hhullen_Bs) doch glatt
(am 24.09.02 zum Thema "Re: Abitur verloren - weiß nicht mehr weiter"):

> Du (wohoerner) meintest am 23.09.02:

>> Die Polizei kann eventuell den verbleibenden Klassenkameraden
>> finden, wenn du Name und Geburtsort angeben kannst.

> Das ist in diesem Fall keine polizeiliche Aufgabe.

Stimmt. Aber koennen/duerfen nicht die Einwohnermeldeaemter "bei
begruendetem Interesse" solche Adressen herausfinden (gegen Geld)? Ein
begruendetes Interesse duerfte in diesem Fall vorliegen.

Christian
--
Dr. Christian Böttger r...@wombat.han.de cboe...@probusiness.de
WWW: http://christian.boettger.bei.t-online.de/cb/cb.html
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