vielen Grüßen
Mike
du hast recht, erste Widerspruch und dann WARTEN auf eine Reaktion
von PREMIUM CONTENT.
viele Grüße
Mike
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Heute kam dann per Mail eine weitere Mahnung, versandt von RA
Gesellschaft für Zahlungsmanagement. Hatten wohl einen Fehler in
meiner Adresse, so dass die Post zurückkam.
Hab dann heute dieser Gesellschaft folgendes geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Postanschrift (die hatte ich Ihrer Mandantin bereits
mitgeteilt) zwecks Mahngescheid bzw. Gerichtsverfahren: xxx Ich denke,
eine baldige gerichtliche Klärung der Angelegenheit wäre auch für die
Öffentlichkeit von Interesse. Eine Rechung ist mir von Ihrer Mandantin
nie zugegangen, ledigliche eine Mahnung bisher - diese habe ich aber
auch gleich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Über Ihr heutiges Schreiben werde ich an die Staatsanwaltschaft
München mit der Bitte um Prüfung, ob der Tatbestand der Beihilfe zum
Betrug erfüllt ist, sowie an die Rechtsanswaltskammer weiterleiten.
Grüße auch an Ihre Mandantin, die ich dann sicher bald vor Gericht
kennenlernen werde Schöne Grüße
xx
PS: Oder ist Ihre Mandantin bereits Inhaftiert, da sie nun über Sie
schreiben läßt?"
Ich werde auch die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling informieren, auf
deren Konto ich überweisen soll.