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Hallo Liebe Mitglieder,
hierbei was ich gelesen haben und das ist von ein Rechtsanwalt geschrieben.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für IT-Recht und schon seit einiger Zeit mit dem Thema “Abofalle” beschäftigt und unter Anderem auch mit dem in diesem Forum diskutierten Fall. Immer mehr dubiose Anbieter scheinen diesen Bereich für sich zu entdecken. Umso mehr begrüße ich, dass sich die Geschädigten in einem solchen Forum austauschen. Gerne möchte ich die rechtlichen Hinweise dieses Forums ergänzen: Auf keinen Fall sollte auf die Forderung geleistet werden. Obwohl die meisten dieser “Anbieter” nur durch ihre außergerichtlichen Mahnungen den Druck auf die Schuldner zu erhöhen versuchen und sie es nicht auf ein Gerichtsfahren ankommen lassen, ist den Betroffenen trotzdem zu raten, dass sie vorsorglich den Vertrag anfechten und ergänzend widerrufen. Dadurch wird den “Anbietern” der Wind aus den Segeln genommen. Ansonsten ist es sehr wichtig, dass gegen einen etwaigen Mahnbscheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt wird, weil die “Anbieter” ansonsten einen Titel in Form eines Vollstreckungsbescheides beantragen können. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Abwehr der Forderungen. Mit freundlichen Grüßen, RA Benjamin Horvath ![]() |
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lg simon
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