Für alle, die hereingefallen sind, kommt der Artikel im Münchner
Merkur vom 14.01.2010 wie gerufen. Auf Seite 10 Geld und Markt :
Abzocke im Internet.
Der Artikel ist lang, aber einzelne Details scheinen mir doch wichtig
und bestätigen die Recherchen, die andere gemacht haben. Befragt wird
die Juristin Frau Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.
Zitat: “Stutzig sollte man werden, wenn persönliche Daten abgefragt
werden. Diese sollte man im Internet nie angeben. Bei tatsächlich
kostenlosen Downloads ist das auch nicht nötig.”
Zitat:” Bekommt der Verbraucher ein Abonnement in Rechnung gestellt,
heißt es Ruhe bewahren und vor allem : nicht bezahlen.”
Zitat: “Ebenso unzulässig ist die manchmal in den AGBs festgelegte
Verkürzung des Widerrufsrechts auf bis zu zwei Tage. Die gesetzlich
vorgeschriebenen 14 Tage Widerrufsrecht können nicht verkürzt
werden….”
Zitat: ” Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Betroffenen gegen
die erhaltene Zahlungsaufforderung auf jeden Fall Einspruch erheben….”
Zitat: ” Die IP Adresse reicht als Beweis nicht……”
Zitat: “Die Juristin weiß: Viele Anbieter setzen auf
Zermürbungstaktik. Oft folgt eine Flut von Anwaltsbriefen. Sie rät,
diese einfach auszusitzen. Angst vor einem Gerichtstermin müsse man
nicht haben. Bisher sei noch keiner der ihr bekannten Fälle vor
Gericht gelandet.
Zitat: “Liste bekannter Abzocker-Seiten findet man auf der Homepage
der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de). Dort gibt es eine Liste
mit über 230 Internetadressen, die die Verbraucherzentrale als
“Abzockerseiten” bezeichnet. Ost sind dort auch die Betreiber der
Seiten sowie die zuständigen Rechtsanwälte und Inkassodienste
genannt.”
Ein Trost für alle, aber hätte man das nur schon vorher
gewusst!!!!!!!!
Mike Sarre