Hallo *,
Obwohl der Smart-Filter des RZ schon seit geraumer Zeit aktiv eingesetzt
wird und den Zugriff der Studenten auf das WWW signifikant einschraenkt,
fiel mir eine deutliche Teilnahmslosigkeit eben dieser Studierenden auf.
Schon vor einigen Monaten hatte ich mich dafuer entschiedne, nichts dazu zu
schreiben, denke aber, auch aus Erfahrungen aus vielen Diskussioneen
resultierend, dass sich die Studenten ihrer Aufgabe als zukuenftige
'geistige Fuehrung' eines Staates bewusst werden sollten und moechte
deshalb folgendes dazu sagen.
Freiheit ist ein relativer, kein absoluter Begriff. Es gibt keine moralisch-
ethisch noch philosophisch legitimierte absolute Definition dieser. Fragt
man jedoch nach dem Charakter der 'Freiheit des Individuums', so faellt
als generische Entscheidungsinstanz wohl zuerst dieses Individuum selbst ins
Auge. Die Freiheit des einzelnen begruendet sich also in dessen Unkenntnis
seiner Gefangenschaft. Wird sich dieser jedoch, ungeachtet der Ursache,
seiner wie auch immer gearteten Unfreiheit bewusst, so wird er diese
artikulieren und respektiert werden muessen, auch wenn die Einschraenkung
banal scheint!
Darauf aufbauend stellen sich nun das RZ betreffend Fragen auf verschiedenen
Ebenen - darunter die (verfassungs-)rechtliche und die
staatsrechtlich-philosophische, die ich im folgenden kurz andeuten moechte.
Auf rein juristischer Ebene ist die Fragestellung auf folgende Weise
zusammenzufassen: "Ein kommerzieller Provider hat natuerlich im Zuge der
gegenseitigen Vertragsvereinbarungen das Recht, 'Zensur' im Sinne des
gegenseitigen Einverstaendnisses einer Einschraenkung des Zugangs
auszuueben. Hat dieses Recht auch eine Universitaet bzw. das zu ihr
gehoerende Rechenzentrum als _staatliche_ Einrichtung?" Obwohl ich nicht
vermag, diese Frage zu beantworten, moechte ich sie hier trotzdem stellen,
weil ich der Meinung bin, dass die Antwort darauf nicht so einfach ausfallen
wird, wie es scheinen mag.
Ungeachtet der Behandlung des Problems auf juristischer Ebene, sollten sich
Mitarbeiter einer Universitaet sicher einer grundsaetzlicheren Diskussion
unterwerfen. Dazu sollte man die offiziellen Stellungnahmen *) des RZ zur
Legitimation des Filters betrachten. Es existieren folgende, teilweise sich
widersprechende Meinungen:
1. Der Zugriff auf Sex-basierende Seiten vergroessert den Datendurchsatz
signifikant.
2. Unterdrueckung des Zugriffs auf kinderpornographische Seiten. **)
3. Wenn jemand Zugriff auf bestimmte Seiten benoetigt, kann er dies dem RZ
mitteilen.
4. Es existiert eine Gruppe 'worthless' mit wertlosen Seiten.
5. Sperrung von Seiten mit Anleitungen zum Bombenbau u.ae.
usw.
zu 1. Es existieren keine offiziellen Statistiken, in denen das RZ glaubhaft
darstellen kann, dass das Anklicken von jpg- und gif-Dateien von Sexbildern
mehr Datendurchsatz verursacht, als der download von mp3-files u.ae. z.B.
ueber napster, gnutella. (Dazu veranschaulische man sich den
Groessenunterschied: mp3: ~3MB, image: ~100kB = Faktor 30!!!). Als
aussagekraeftige Statistik zaehlt dabei natuerlich nicht das Sperren der
Gruppe 'Sex' an einem Wochenende und der Vergleich des Gesamtdatendurchsatz
dieser Zeit mit dem eines Wochenendes, bei dem nicht gesperrt wurde. So
wenig Kausalitaet kann schon seit dem signifikantem Zusammenhang zwischen
Brutverhalten des Klapperstorchs und Geburtenzunahme an Menschenkindern
nicht mehr ernst gemeint sein. Den offiziellen Aussagen des RZ stehen
inoffizielle Aussagen gegenueber, die den Sinn dieses Filters als
Datendurchsatzbeschraenkung klar bezweifeln.
zu 2. Wenn man tatsaechlich daran interessiert waere, Kinderpornographie
einzuschraenken, wieso sollte man dann zusaetzlich Seiten sperren, die sich
mit 'ueblicher' Pornographie allgemein oder - noch deutlicher - ueberhaupt
nicht mit Sex beschaeftigen?! Sollte man sich hier nicht auch klarmachen,
dass entgegen den Verlautbarungen bestimmter Medien das Internet NICHT fast
ausschliesslich aus Kinderpornographie besteht und dass auch an unserer
Universitaet der Anteil der Leute, die sich solche Seiten vorsaetzlich
verschaffen, verschwindent gering sein sollte. Hier handelt es sich
offensichtlich um ein Scheinargument!
zu 3. Die uns von verfassungswegen zugesicherte Freiheit, uns aus allgemein
zugaenglichen Quellen zu informieren, schliesst zwar das Rcht auf anonyme
Beschaffung dieser Informationen nicht explizit ein, jedoch laesst sie sich
sicher dem Geiste nach vermuten. Es kann nicht sein, dass die Freiheit des
Einzelnen durch Preisgabe seines Rechts auf Anonymitaet nach dem Motto:
"Wenn du eine bestimmte WWW-Seite freigeschaltet haben moechtest, schreib'
einfach eine mail ans RZ!" erkauft werden muss.
zu 4. Ich habe diese Gruppe stellvertretend fuer viele weitere aufgenommen,
die sich insgesamt durch die Eigenschaft auszeichnen, vollstaendig
nichtobjektiv zu sein. Dazu muss sicher nicht mehr gesagt werden.
zu 5. Auch hier koennte man auf den ersten Blick die ungemein
fortschrittliche Art der Verbrechensbekaempfung durch mindcontrol bewundern.
Problem dabei ist, dass sich jemand, der sich eine Seite mit
'Sprengstoffrezepten' anschaut, noch nicht strafbar gemacht hat. Ihm eine
solche Seite vorzuenthalten bedeutet, ihm seine Faehigkeit zur
Selbstbestimmung abzusprechen. Analog dazu koennte man unterbinden, Autos zu
kaufen, weil man damit ebenfalls Menschen toeten kann. Auch das Wissen um
den Bau einer Nuklearwaffe impliziert nicht automatisch dessen Anwendung und
rechtfertigt schon garnicht das Verbot des Studiums der Atomphysik!
In vielen Diskussionen trat immer wieder der Gedanke zum Vorschein, dass das
RZ nicht die geeignete Instanz ist, die Welt zu verbessern. Und wenn es sich
dafuer halten sollte, hat es sicherlich die falschen Mittel gewaehlt, um
solche Ziele in die Tat umzusetzen und die 'Krankheiten' zu beseitigen. Es
behandelt naemlich im besten Fall die 'Symptome'. Hier liegt eher die
Vermutung nahe, dass es anders geartete Intentionen gibt, die das RZ glauben
machen, so handeln zu muessen. Sollten diese konkret fassbar sein, waere es
interessant, diese vom RZ zu erfahren.
Ansonsten hoffe ich, dass sich die Studenten endlich ihrer Bedeutung fuer
ihre Universitaet bewusst werden und Fragen stellen!
Wer sich seine Freiheit freiwillig nehmen laesst, hat sie nicht verdient.
viele Gruesse und frohe Ostern
Christian Hoffmann
Anmerkungen:
*) gekuerzt
**) Von Seiten des RZ existieren Aussagen, die sowohl Grund 1 angeben und
Grund 2 verneinen als auch umgekehrt - teilweise von derselben Person zu
unterschiedlichen Zeitpunkten oder unterschiedlichen Fragestellern.