wer bis zum 30.4.2001 einen Antrag beim Sozial- bzw. BAföG-Amt stellt,
kann sich einmalig über 5 DM/qm Wohnfläche bzw. über pauschal 100 DM
Heizkostenzuschuß freuen. Ausführliche Informationen gibt es auf der
Seite des Sozialreferates des AStA
(http://www.asta.uni-sb.de/asta/soziales/), direkt bei der
Sozialreferentin Nina Dziuk oder bei Obi.
Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, die zwischen dem 1. Oktober
2000 und dem 31. März 2001 drei Monate lang ein durchschnittliches
Monatseinkommen von maximal DM 1650 hatten. Bis auf wenige Ausnahmen
dürfte das auf alle Studierende zutreffen. BAföG-Empfänger sind per se
anspruchsberechtigt.
Aber: Das Ganze gibt's nur noch bis Ende des Monats!
Gruss,
Philip
f'up2 saar.uni.misc