wenn man als privater Verkäufer einen Kaufvertrag über einen
Gebrauchtwagen mit einem Gewerbetreibenden abschließt (am 01.04.05)
und darin vereinbart, dass man den Wagen noch einen Monat nach
Vertragsschluss fährt und ihn erst dann (01.05.05) übergibt. Worin
liegen die möglichen Risiken? Wenn der Verkäufer den Wagen am 15.04.05
zu Schrott fährt oder eine Beule reinmacht, was passiert dann?
Gruß,
Andreas