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Vorratsdatenspeicherung?

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Wolfgang Preiss

unread,
Jan 1, 2008, 5:12:59 PM1/1/08
to
Hallo zusammen,

wie hält es der HS mit der Vorratsdatenspeicherung?

Meine Hoffnung ist ja, dass er zu klein ist, um verpflichtet zu sein.
;-)

Gruß

Wolfgang
--
Wolfgang Preiß

Oliver W. Leibenguth

unread,
Jan 2, 2008, 5:28:40 PM1/2/08
to
[Quelle: http://forum.de.selfhtml.org/?t=164211&m=1070083]

Mal ein paar Fakten, damit hier nicht sofort Panik aufkommt (die habe ich
übrigens aus einem Vortrag des 24C3):

1. Internetanbieter sind erst ab 1.1.2009 (!) verpflichtet, der
Vorratsdatenspeicherung nachzukommen, der 1.1.2008 betrifft erst einmal (!)
nur klassische Telekommunikationsunternehmen (Telekom, Arcor, ...). Sprich:
Es besteht noch ein Jahr Schonfrist.

2. In 2008 wird die vorbereitete Klage gegen das Gesetz sicherlich
eingereicht werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass vor dem 1.1.2009
eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorliegt. Sollte das Gericht das
Gesetz kippen, hat sich das Problem sowieso erledigt.

3. Das Gesetz beschreibt nur den Willen des Gesetzgebers, aber nicht jedes
Detail. Für die Details gibt es sogenannte Ausführungsverordnungen. Diese
stehen aber noch gar nicht fest, d.h. es ist noch gar nicht klar, was
überhaupt verlangt wird. Sprich: Deine Frage KANN man jetzt noch gar nicht
beantworten, da muss man erstmal abwarten.

4. Gut, beim 24C3 ging's um Anonymisierungsdienste und nicht um
E-Mail-Server, aber zumindest dort war es nicht direkt klar, ob so ein
Dienst jetzt ein Telekommunikationsdienst oder ein Telemediendienst ist -
und diese Frage wird sicherlich auch noch die Gerichte beschäftigen. Gut,
bei E-Mail dürfte die Chance, dass das als Telemediendienst betrachtet
wird, eher gering sein ;-), aber ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass
dies bei firmeneigenen Mailservern so gesehen werden kann (für Mailserver
von ISPs vmtl. eher nicht ;-)).

Daher: KEINE PANIK.

Wenn es dann auf den 1.1.2009 zugeht UND das Verfassungsgericht das Gesetz
nicht gekippt hat UND es bis dahin klar geworden ist, dass E-Mail-Server
grundsätzlich einen Telekommunikationsdienst bereitstellen, DANN gibt es
bis dahin sicherlich die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, in denen
drinsteht, was alles wie gespeichert werden soll UND es gibt bis dahin
sicherlich schlaue Leute, die sich Gedanken gemacht haben, wie man diesen
Ausführungsbestimmungen nachkommt, dabei aber nur die Mindestmenge an
gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu speichern, die sicherlich auch
Anleitungen für Mailserver bis dahin publiziert haben werden.

Mach Dir also keinen Kopf, Du kannst Dich im nächsten Dezember immer noch
mit dem Problem auseinandersetzen, vorher ist es auf Grund mangelnder
Verordnungen sowieso eine ziemlich akademische Fragestellung.

Gruß,
Oliver
--
Ein Auto unabgeschlossen abzustellen ist eine Ordnungswidrigkeit: §14 II
2 StVO. Für Häuser gilt dies nicht, da ein Dieb selten Gelegenheit hat,
ein Haus mitzunehmen und damit weiteren Schaden anzurichten.
[Henning Schlottmann in dsrs]

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