wollte mal fragen ob noch jemand ausser mir gegen die Einsicht zur Klausur
Widerspruch erhebt.
Ich war schon in der Fachschaft und hab mich schlau gemacht ob es Aussicht
auf Erfolg gibt und siehe da -
in der Studienordnung wird dem Studenten eine Musterlösung sowie eine
Zuordnung von Punkten - Noten
bzw. Zuordnung Punkte - Bestehensgrenze zugesichert. Würde mich über
Unterstützung freuen bzw. wie ist
eure Meinung zu dem Vorfall?
Gruß
Christoph
Beschreib den doch mal.
Gruß,
Hendrik
1.) Das Institut hat bis heute keine Musterlösung ausgehängt und auch nicht
während der Einsicht zur
Verfügung gestellt. Und es wird auch in Zukunft laut Institut keine
Musterlösung geben. Was das
i.a für die Einsicht an sich und für die Vorbereitung auf zukünftige
Klausuren bedeutet, kannst du
dir ja denken
2.) Außerdem wurde ausdrücklich verweigert, die Bestehensgrenze bekannt zu
geben. Auch alle anderen
Noten 'liegen im Argen'. Es weiß also niemand welche Punktzahl zu
welcher Note gehört und ab
wann man bestanden hat bzw. wie weit/knapp man nicht bestanden hat
Gruß
Christoph
"Hendrik Friedel" <nicht_b...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c2c77F...@news.dfncis.de...
"Während der Klausureinsicht
müssen in ausreichendem Umfang Musterlösungen ausliegen. Aus den
Musterlösungen muss die
Punkteverteilung für Ansätze, numerische Lösungen und Teilaufgaben
hervorgehen. Die Zuord-
nung zwischen Punkten und Noten wird bei Aushang der Klausurergebnisse
bekannt gegeben."
Das sollte doch für einen Einspruch reichen...
Gruß
Alex
Christoph Nolting schrieb:
gruß
Christoph
keep on rockin
flo
Das ändert nichts.
Wer die Verantwortung übernimmt, eine Klausur zu stellen, muß es auch
verantworten können.
Dazu gehört definitiv, sich über die Prüfungsmodalitäten des
entsprechenden Studiengangs zu informieren und deren DPO strikt zu befolgen.
Alles andre ist peinlich, lächerlich, der RWTH nicht würdig und durch
nichts und wieder nichts zu entschuldigen.
Sorry, aber die Ansprüche, die an uns Studierende gestellt werden,
dürfen wir auch an die RWTH stellen.
Grüße
Frederik
"Florian Schwanse" <me...@spam.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c2kttF...@news.dfncis.de...
Christoph Nolting schrieb:
> wollte mal fragen ob noch jemand ausser mir gegen die Einsicht zur
> Klausur Widerspruch erhebt. Ich war schon in der Fachschaft und hab mich
> schlau gemacht ob es Aussicht auf Erfolg gibt und siehe da -in der
> Studienordnung wird dem Studenten eine Musterlösung sowie eine Zuordnung
> von Punkten - Noten bzw. Zuordnung Punkte - Bestehensgrenze zugesichert.
> Würde mich über Unterstützung freuen bzw. wie ist eure Meinung zu dem
> Vorfall?
In der ME-Einsicht war keine Musterlösung vorhanden. Mich persönlich hat
es nicht so sehr gestört, da ich keine Punkte mehr jagen musste, aber
eventuell hilft das dem ein oder anderen jetzt, Einspruch einzulegen.
V-Li
--
Fingerprint: 68C5 D381 B69A A777 6A91 E999 350A AD7C 2B85 9DE3
http://www.gnupg.org
Genau der Gedanke kam mir auch.
Gruß,
Hendrik
Frederik Gaiser wrote:
> Wer die Verantwortung übernimmt, eine Klausur zu stellen, muß es auch
> verantworten können.
Beim ersten Mal macht es keiner richtig. wenn Du das anders siehst, dann
reduziere doch bitte die Anzahl der Klausurversuche für alle
Studierenden auf 1 !!!
> Dazu gehört definitiv, sich über die Prüfungsmodalitäten des
> entsprechenden Studiengangs zu informieren und deren DPO strikt zu
> befolgen.
OK, dem stimme ich zu.
> Alles andre ist peinlich, lächerlich, der RWTH nicht würdig und durch
> nichts und wieder nichts zu entschuldigen.
> Sorry, aber die Ansprüche, die an uns Studierende gestellt werden,
> dürfen wir auch an die RWTH stellen.
Dann mußt Du aber auch mit den Konsequenzen rechnen. I.A. geht man
aufeinander zu und trifft sich irgendwo in der Mitte. So werden
Klausuren, die zu schwer waren runter gesetzt, Studenten, denen ein
einziger Punkt zum Bestehen fehlt, bekommen diesen aus Gnade und
manchmal sitzt man länger als die zugesicherten 30min in der Einsicht.
Letztendlich habr Ihr mit den zitierten Vorkommnissen die Möglichkeit
des Einspruchs, aber regelt das bitte ohne die entsprechenden Personen
persönlich anzugreifen.
Mit Freude eine offene Diskussion erwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Bodo
Moment: In der DPO steht doch etwas wie 'ausreichend Zeit, aber
mindestens 30 min'. Bei einer 4 h Klausur sind 30 min häufig nicht
ausreichend. Das ist nicht 'subjektiv', sondern rein objektiv ist es
nicht möglich die ganze Klausur in der Zeit auf fehlende Punkte zu
untersuchen. Ich denke, damit sollte man bei einem Eispruch auch
durchkommen.
Gruß,
Hendrik
Schön zu wissen dass die 2te Aufgabe so reduziert worden ist. Konnte man
aufgrund der Einsicht
aber leider nicht erkennen.
Ich finde auch dass das Institut sich durchaus sehr bemüht, Prof Hameyer war
immer sehr freundlich und die Übungen waren ansich auch gut. Mein Problem
ist nur dass ich die Klausur
nochmal schreiben muss und ich gerne gewusst hätte, wie man zB besonders bei
Aufgabe 2 voll abgeräumt
hätte.... Mit Hilfe der 3Übungsaufgaben zu dem neuen Kapitel9 und dem
wirklich schlechten Skript zu dem
Thema werde ich mich jedenfalls nicht gut auf diesen Aufgabentyp vorbereiten
können! Und deshalb
habe ich Widerspruch beim PA eingelegt.
Und ne öffentliche Punkteskalierung inklusive Bestehensgrenze ist ja wohl
selbstverständlich oder nicht?
Grüße
Christoph