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Auslandsstudium und Urlaubssemester

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Daniel Becker

unread,
May 25, 2002, 4:33:29 PM5/25/02
to
Moin zusammen,

da ich jetzt schon von verschiedenen Leuten widersprüchliche Aussagen dazu
gehört hab, und mir auch die Studienberatung der Fakultät nix definitives
sagen konnte, versuch ich's jetzt einfach nochmal hier:

Ich werde ab dem WS 02 für 2 Semester im Ausland sein, und frage mich, ob
ich für diese Zeit Urlaubssemester beantragen soll oder nicht. Kann mir
jemand vielleicht kurz erläutern, welche Vorteile sich überhaupt durch
Urlaubssemester ergeben (zumindest das Semesterticket kann man sich ja bei
nachgewiesenem Auslandsaufenthalt auch so erstatten lassen, wenn ich mich
recht entsinne), bzw. welche Nachteile es mit sich bringt (ich denke mal,
dass ich während eines Urlaubssemesters keine Klausuren *schreiben* kann -
wie schaut's mit dem *Anmelden* aus?)?

Alle konstruktiven Äusserungen werden gerne genommen.

Tschö,
Daniel


Björn Timm

unread,
May 26, 2002, 8:07:13 AM5/26/02
to
Moin Daniel,

bin selber gerade im Ausland und werde im Sommer schon das zweite Mal die
Klausuren in Aachen mitschreiben obwohl ich beurlaubt bin. Wenn Du ein
Urlaubssemester beantragst, sparst Du auf jeden Fall den Beitrag für's
Semesterticket (dass man sich das auch im Nachhinein erstatten lassen kann,
wusste ich nicht, so ist's aber einfacher). Im ZPA musst Du zur Anmeldung
nur Deinen Studiausweis vorlegen und die interessieren sich kein Stück
dafür, dass das Semesterticket ungültig ist.
Zudem werden die Urlaubssemester soviel ich weiss von den Fachsemestern
abgezogen, was sich auf Bafög und Freiversuche positiv auswirken müsste.
Viel Spass also. Wo geht's denn hin

Björn


Daniel Becker

unread,
May 26, 2002, 8:30:30 AM5/26/02
to
"Björn Timm" <bjo...@boeti.de> schrieb im Newsbeitrag
news:acqj8m$oh7$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE...

> bin selber gerade im Ausland und werde im Sommer schon das zweite Mal die
> Klausuren in Aachen mitschreiben obwohl ich beurlaubt bin. Wenn Du ein
> Urlaubssemester beantragst, sparst Du auf jeden Fall den Beitrag für's
> Semesterticket (dass man sich das auch im Nachhinein erstatten lassen
kann,
> wusste ich nicht, so ist's aber einfacher).

Hab grade nochmal nachgeschaut - unter
http://www.asta.rwth-aachen.de/index.php?lang=1&expanded=0&article=44 steht
bei "Erstattungsmöglichkeiten":
"5) Studierende, die sich studienbedingt für mehr als vier Monate im Ausland
aufhalten
Eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages ist bei studienbedingtem
Auslandsaufenthalt von mehr als vier Monaten im Semester möglich. Der Antrag
muss bis zum 28. Oktober (WS) / 28. April (SS) dem Ausschuss vorliegen. Ein
Anspruch auf Erstattung des Mobilitätsbeitrag besteht nicht. Der
Semesterbeitrag ist zunächst vollständig zu entrichten."


> Im ZPA musst Du zur Anmeldung
> nur Deinen Studiausweis vorlegen und die interessieren sich kein Stück
> dafür, dass das Semesterticket ungültig ist.

Hm, wie leg ich den denn dem ZPA vor, während ich im Ausland bin?


> Zudem werden die Urlaubssemester soviel ich weiss von den Fachsemestern
> abgezogen, was sich auf Bafög und Freiversuche positiv auswirken müsste.

Bafög krieg ich eh nicht, und die Freiversuchsregelung berücksichtigt schon
explizit bis zu drei Semester Auslandsstudium.


> Viel Spass also. Wo geht's denn hin

Seattle.

Tschö,
Daniel


Jens Bolten

unread,
May 27, 2002, 6:16:26 AM5/27/02
to
Hallöchen!

Daniel Becker wrote:

> Ich werde ab dem WS 02 für 2 Semester im Ausland sein, und frage mich, ob
> ich für diese Zeit Urlaubssemester beantragen soll oder nicht. Kann mir
> jemand vielleicht kurz erläutern, welche Vorteile sich überhaupt durch
> Urlaubssemester ergeben (zumindest das Semesterticket kann man sich ja bei
> nachgewiesenem Auslandsaufenthalt auch so erstatten lassen, wenn ich mich
> recht entsinne),

Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.*)

> bzw. welche Nachteile es mit sich bringt (ich denke mal,
> dass ich während eines Urlaubssemesters keine Klausuren *schreiben* kann -
> wie schaut's mit dem *Anmelden* aus?)?

Hmm...AFAIK kann mensch in einem Urlaubssemester zumindest in der
Theorie -- in der Praxis wird wohl kaum ein Lehrstuhl wirklich darauf
achten -- /keine/ Prüfungsleistungen, weder Fachprüfungen noch
irgendwelche Leistungsnachweise -- erbringen.
Und da die Meldung zu den Prüfungen i.a.R. im Semester der Prüfung
erfolgt macht eine Anmeldung unter diesen Umständen -- selbst wenn sie
denn möglich wäre, was ich zunächst mal bezweifeln würde -- wohl wenig Sinn.

Ciao

Jens

*) Das kann ggf. nützlich sein, um weiter zum preiswerten
"Studententarif" bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu
bleiben, hilft ggf. kommende Studiengebühren zu sparen, ...
--
Jens 'Jurassic' Bolten //// email: Jens....@post.rwth-aachen.de
Maxstr. 8, 52070 Aachen (@,@) Am Haus Luetz 38, 41066 Moenchengladbach
(0241)542186------------o---o-----------------------------(02161)630918
WWW: http://www.jensbolten.de

Björn Timm

unread,
May 27, 2002, 5:35:56 PM5/27/02
to
tststs

Man kann es sich natürlich komplizierter machen als es ist. Ich jedenfalls
habe mich gleich beurlauben lassen, ergo das Geld vom gesparten
Semesterbeitrag gleich sinnvoller verwenden können.-
Beim Anmelden für die Prüfungen kann man sich auch vertreten lassen, was wir
neulich an selber Stelle schon geklärt haben. Für die Prüfungen selbst
sollte man dann allerdings schon da sein, dagegen ist Anwesenheit in Aachen
während der Vorbereitung keine Pflicht.

Viel Spass
Björn


Jens Bolten

unread,
May 27, 2002, 8:51:04 PM5/27/02
to
Hallöchen!

Björn Timm wrote:

> Beim Anmelden für die Prüfungen kann man sich auch vertreten lassen, was wir
> neulich an selber Stelle schon geklärt haben. Für die Prüfungen selbst
> sollte man dann allerdings schon da sein, dagegen ist Anwesenheit in Aachen
> während der Vorbereitung keine Pflicht.

Und nochmal: Zumindest in der Theorie kann mensch in Semestern, für die
mensch beurlaubt ist keine Prüfungsleistungen -- weder Fachprüfungen
noch Leistungsnachweise - erbringen.

Ciao

Jens

Daniel Becker

unread,
May 29, 2002, 11:26:46 AM5/29/02
to
"Jens Bolten" <Jens....@post.rwth-aachen.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3CF2D478...@post.rwth-aachen.de...

>
> > Beim Anmelden für die Prüfungen kann man sich auch vertreten lassen, was
wir
> > neulich an selber Stelle schon geklärt haben. Für die Prüfungen selbst
> > sollte man dann allerdings schon da sein, dagegen ist Anwesenheit in
Aachen
> > während der Vorbereitung keine Pflicht.
>
> Und nochmal: Zumindest in der Theorie kann mensch in Semestern, für die
> mensch beurlaubt ist keine Prüfungsleistungen -- weder Fachprüfungen
> noch Leistungsnachweise - erbringen.


Ich war heute mittag diesbezüglich mal beim ZPA, und zwei von zwei
anwesenden zuständigen Damen in Raum 11 (ET Diplom) waren sich ziemlich
einig, dass es sehr wohl möglich sei, auch in einem Urlaubssemester
Prüfungen anzumelden und abzulegen ("Sie sind ja weiterhin hier
eingeschrieben." - steht auch sowas auf der Rückseite des
Beurlaubungs-Wisches: "Das Einschreibungsverhältnis wird durch die
Beurlaubung nicht berührt. Beurlaubte Studierende sind weiterhin Mitglieder
der Hochschule mit den sich [...] ergebenden Rechten und Pflichten.").

Hatte ich bereits erwähnt, dass es absolut liebe, von verschiedenen
offiziellen Stellen gegensätzliche Aussagen zu erhalten? *grmpf*
Werd dann wohl nochmal eine dritte Stelle (Studentensekretariat) befrage,
und dann im Zweifel der Mehrheit folgen.

Tschö,
Daniel


Jens Bolten

unread,
May 29, 2002, 9:41:45 PM5/29/02
to
Hallöchen!

Daniel Becker wrote:

> Ich war heute mittag diesbezüglich mal beim ZPA, und zwei von zwei
> anwesenden zuständigen Damen in Raum 11 (ET Diplom) waren sich ziemlich
> einig, dass es sehr wohl möglich sei, auch in einem Urlaubssemester
> Prüfungen anzumelden und abzulegen ("Sie sind ja weiterhin hier
> eingeschrieben." - steht auch sowas auf der Rückseite des
> Beurlaubungs-Wisches: "Das Einschreibungsverhältnis wird durch die
> Beurlaubung nicht berührt. Beurlaubte Studierende sind weiterhin Mitglieder
> der Hochschule mit den sich [...] ergebenden Rechten und Pflichten.").

Zwar haben die Mitgliedschaft der Hochschule und die daraus
resultierenden Rechte und Pflichten nur sehr am Rande mit der von Dir
aufgeworfenen Frage zu tun und zwar glaube ich nach wie vor, daß sich
zumindest in der Theorie ein Urlaubssemester und eine Prüfungsteilnahme
ausschliessen, aber wenn die beiden Damen die Deine Meldung letztlich
entgegennehmen müssen das anders sehen, dann sollte mensch das
vielleicht einfach so zur Kenntnis nehmen und nicht weiter nachfragen. :-)

Stefan Joeres

unread,
May 30, 2002, 4:09:28 AM5/30/02
to
Das Urlaubssemester wird aber doch nicht zur Studiendauer die nachher auf
dem Diplom steht gewertet, oder ?

Stefan

"Jens Bolten" <Jens....@post.rwth-aachen.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3CF58359...@post.rwth-aachen.de...

Daniel Becker

unread,
May 30, 2002, 6:39:38 AM5/30/02
to
"Jens Bolten" <Jens....@post.rwth-aachen.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3CF58359...@post.rwth-aachen.de...

>
> und zwar glaube ich nach wie vor, daß sich
> zumindest in der Theorie ein Urlaubssemester und eine Prüfungsteilnahme
> ausschliessen,

Aber das müsste doch irgendwo explizit geregelt sein, oder? Wenn ja, wo? In
der DPO98 liefert die Suche nach "urlaub" nur einen Treffer, und zwar
"Schwangerschaftsurlaub". Wo könnte das denn sonst noch geregelt sein?


> aber wenn die beiden Damen die Deine Meldung letztlich
> entgegennehmen müssen das anders sehen, dann sollte mensch das
> vielleicht einfach so zur Kenntnis nehmen und nicht weiter nachfragen. :-)

Jo, denk ich auch... :)

Tschö,
Daniel


Jens Bolten

unread,
Jun 2, 2002, 10:53:11 AM6/2/02
to
Hallöchen!

Stefan Joeres wrote:

> Das Urlaubssemester wird aber doch nicht zur Studiendauer die nachher auf
> dem Diplom steht gewertet, oder ?

Richtig.

Jens Bolten

unread,
Jun 2, 2002, 11:00:32 AM6/2/02
to

Daniel Becker wrote:

> Aber das müsste doch irgendwo explizit geregelt sein, oder? Wenn ja, wo?

§9 (Beurlaubung) der Einschreibungsordnung.

Dort wird in Abs. 2 festgelegt, daß ein "wichtiger Grund" für die
Beurlaubung die Vorbereitung und Durchführung einer Abschlußprüfung oder
Promotion ist, insofern war meine Aussage "Es können keine
Prüfungsleitungen erbracht werden." schon mal in jedem Fall falsch.

Stefan Joeres

unread,
Jun 2, 2002, 11:23:14 AM6/2/02
to
Das heisst dann aber doch das ich mich regelmäßig beurlauben lassen könnte
und dann nach 5 Sem. Studium mein Diplom habe, obwohl ich eigentlich 20 Sem.
studiert habe (übertrieben formuliert).

Also so ein bisschen komisch finde ich diese Regelung dann schon ...

Stefan

"Jens Bolten" <Jens....@post.rwth-aachen.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3CFA3310...@post.rwth-aachen.de...

David Bauer

unread,
Jun 2, 2002, 4:01:44 PM6/2/02
to
On Thu, 30 May 2002 10:09:28 +0200, "Stefan Joeres"
<joe...@halifax.rwth-aachen.de> wrote:

>Das Urlaubssemester wird aber doch nicht zur Studiendauer die nachher auf
>dem Diplom steht gewertet, oder ?
>
> Stefan

Ich hab mir gerade noch mal mein Diplom angeschaut, und da steht weder
etwas von Studiendauer, noch wann Du mit dem Vordiplom oder Diplom
angefangen hast. Ich hab mir die Muehe mit dem Auslandssemester
waehrend meines Auslandsaufenthaltes geschenkt, weil mir die nette
Dame im Studentensekretariat eben diese Auskunft auch gegeben hat.
Ein Urlaubssemester sollte man entweder aus finanziellen Gruenden oder
wegen eines zu schonenden Freversuches beantragen. Ich hab mir
seinerzeit im Studentensekretariat versichern lassen, dass man dann
allerdings _keine_ Klausur schreiben darf.

Daniel Becker

unread,
Jun 2, 2002, 4:42:20 PM6/2/02
to
"Stefan Joeres" <joe...@halifax.rwth-aachen.de> schrieb im Newsbeitrag
news:addd94$fcl$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE...

> Das heisst dann aber doch das ich mich regelmäßig beurlauben lassen könnte
> und dann nach 5 Sem. Studium mein Diplom habe, obwohl ich eigentlich 20
Sem.
> studiert habe (übertrieben formuliert).

Nope, Beurlaubung gibt's nur in begründeten Fällen (mit entsprechendem
Nachweis). Zumindest steht's so auf dem Antrags-Formular.

Tschö,
Daniel


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