Hallo!
Zu der Frage gibt es sicher mehrere Antworten.
Offenes Köln existiert auf Basis der Annahme, dass die Inhalte überwiegend unter §5 UrhG fallen und keinem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Meine Ansprechpartner bei der Kölner Stadtverwaltung teilen diese Auffassung.
Es gab jedoch auch schon den Fall, dass ein Urheber eine Ausnahme bemängelt hat. Deswegen kontrolliere ich inzwischen die Inhalte, die neu hinzu kommen, und sortiere einzelne Dokumente (Presseartikel, fremde Stadtpläne) aus. Zur Zeit sind davon ca. 100 von 68.000 Dateien betroffen.
Siehe dazu:
Am liebsten wäre es mir, wenn ich die Dokumente nicht re-publizieren müsste. Da aber das Kölner Ratsinformationssystem keine Deeplinks auf Dateien ermöglicht, geht das nicht.
Grüße vom
Marian