vor einiger Zeit hatte ich hier schon mal zum Thema Nutzungsentgelte
fuer Zahnmedizinstudenten in Bonn (ca. 600.- pro klin. Semester genaue
Auflistung siehe hier:
http://www.netcologne.de/~nc-gochtri/kosten.htm)
geschrieben.
Hintergrundinfos findet Ihr unter:
http://www.uni-bonn.de/~uzs75a/koffer.htm
Meine heutige Frage bezieht sich auf den rechtlichen Organweg.
Welche Organe der Uni (Senat, Fakultaetsraeteusw.) und welche Aemter
(Dekan, Verwaltumngsdirektor der Klinik usw.) muessen bei einem solchen
Vorgang getagt und eine solche einschneidende Massnahme in den Alttag
der Studenten beschlossen haben?
So wird z.B. einem Stdenten der diese Entgelte nicht entrichtet, der
Zugang zu den einzelnen Kursen verwehrt. Nur auf welcher Grundlage? Muss
sowas nicht in der Studienordnung verankert werden nach entsprechendem
Beschluss?
Nach unseren Informationen bisher, ist das nur vom Verwaltungsdirektor
nach Ruecksprache mit dem Direktor unserer Klinik, der Fachschaft und
den Dekanen beschlossen worden. Fehlt da nicht was?
Wer kann helfen und ev. an weitere zutreffende Newsgroups posten oder
mir welche nennen, in denen diese Anfrage korrekt aufgehoben ist.
Ich danke fuer Eure Hilfe, Ihr helft damit allen Studenten in der
Vermeidung einer Umsetzung einer solchen Zwangsabgabe fuer andere
Fachbereiche.
Danke.
--
Gruss
Ralf Gudden
Bonn
Ralf's Zahni-Seiten: http://surf.to/Gudden
oder: http://Ralf-Gudden.mypage.org
Zahnmedizin: http://www.uni-bonn.de/~uzs75a/zahn.htm
Jugendpresse: http://www.uni-bonn.de/~uzs75a/jp.htm
Borussia Moenchengladbach: http://www.uni-bonn.de/~uzs75a/vfl.htm
Kicker Spiel: http://www.uni-bonn.de/~uzs75a/kicker.htm
leider konnte mir bisher niemand helfen, deswegen nerve ich nochmal.
Es muss doch kundige Leser geben die mir ev. mitteilen koennten:
Welche Gremien bzw. Aemter beteiligt sein muessen wenn ein Netzungsentgelt
von ca. 600.- DM pro Semester von der Verwaltung der Unikliniken eingefuehrt
wird, bei dessen Nichtzahlung einem der Zugang zum Kurs verbaut ist.
Kein Geld keine Arbeit an den Behandlungsstuehlen die ja mit Landesgeldern
angeschafft worden sind. Muss dafuer nicht die Studienordnung geaendert
werden?
Wie kommt so ein Rechtsakt ueberhaupt an sich zu tragen?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe.
--
Gruss
Ralf Gudden
Bonn
Ralf's Zahni-Seiten: http://surf.to/Gudden
oder: http://Ralf-Gudden.mypage.org
Ganz Neu !!!!!
Zahnmedizin: http://surf.to/Zahn
Ganz Neu !!!!!