Nußsprung | Zebra-Überfall 2018: Die Überfalltäterin war eine Komplizin des SWM-Kritikers AlmanachImVoraus2021: Karfreitag.

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Jun 20, 2022, 11:08:01 AM6/20/22
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Rubrik: Die Nachrichtenpolizeianzeige. Die Artikel.

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Zebra-Überfall 2018: Die Überfalltäterin war eine Komplizin des SWM-Kritikers

Auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigert dem SWM-Kritiker seine Gegenanzeigen. Auf dem Weg mit dem Fahrrad, seine Kündigung selbst auszutragen, war der Zeitungsmacher am 7.8.2018 auf dem Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die sich nicht ausweichen habe lassen.

Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert und deswegen seien beide in abgebremstem Schritttempo mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei nicht gestürzt, sondern habe sich fallen lassen.

Nachdem er an den Randstein gefahren war, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften austauschen[oder was]!?« Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei ihm danach nicht mehr möglich gewesen, er hätte die aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, und eben das habe die Frau schließlich unter den Verdacht der Anmache gestellt gehabt. Deswegen habe er die Flucht ergriffen, und Kehrt gemacht, um weiterzufahren.

Sofort war ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und andauernd mit Beschimpfungen provoziert habe, und dann endlich locker gelassen habe. Auf die Chance sei er sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er im nahen Hotel gefangen gehalten worden.

Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Seine Anzeige wegen der Schikane und dem Kilowattbetrug durch die SWM habe er wie angekündigt nachzureichen versucht, sei aber auf Polizeiwachen abgewiesen worden. Bei Korrekturen seiner Vernehmung per »E-Mail« habe er sich noch verfänglicher ausgedrückt.

Gegenanzeige habe er erst auf den Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung« gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der Zebraüberfalltäterin, der von der Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht als Zeuge geführt wird.

Weil ihm das Amtsgericht seine Gegenanzeigen nicht bestätigt habe, sei er nicht zur Tagung der Verhandlung seines Widerspruch im Januar 2019 erschienen und habe erst am selben Tag wenn auch schriftlich abgesagt. Erst auf seinen Antrag auf Revision habe die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen. Deswegen habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, die wieder wegen unentschuldigten Fehlens abgelehnt worden sei. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert.

Er habe in seinen Schreiben vor dem Strafbefehlgericht den Ausspruch der Klägerin in Zusammenhang mit seiner abgelehnten Anzeige gegen Nachbarn gebracht, die im Streit um seine Karikatur der Proforma-Rattenjagd vom November 2017 einen neuen Nachbarn in seinem Stockwerk als gegnerischen Aktivisten unterstützen, der sich im März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro als »Prince Ritizinger c/o Schneider« gemeldet habe, und der sich in seinen Mietkündigungstreit mit seinem Bruder eingemischt habe. Er habe die Staatsanwältinnen wegen Gefährdung angezeigt, die den Leugnungen der Absender stattgegeben hatten, der Briefträger hätte die Namen »Schneider« verwechselt, und der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch »Schneider« heißen. Seinem Bruder und Vermieter hingegen habe die Hausverwaltung unterdessen den Namen »Prince Damian Ritzinger« als neuen Eigentümer der Nachbarswohnung genannt. Er habe seine Anzeige über das Grundbuchamt eingereicht kombiniert mit einem Auskunftsantrag, ob ihm der neue Nachbar eine zuvor geschenkte Wohnung besetzt hätte.

Die Klägerin habe sich bei einer Unfallaufnahme als Angestellte der »MVG« in der »Emmy-Nöter-Straße« ausgegeben und fordere Schadenersatz für Massagen für Verspannungen und für eine Lohnprämie, die ihr bei bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre. Bei den ersten Besuchen in der Unfallaufnahme seien nur leichte Verletzungen attestiert worden, die keine Behandlung erfordert hätten. Der Rechtsanwalt der Klägerin habe sich zunächst nach seiner Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, den er deswegen wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt habe, bisher erfolglos.

Ende 2020 habe man ihm einen gerichtlichen Betreuer zugewiesen, der ihm nur in dem Mahnungstreit um die zusätzliche Schadenersatzrechnung durch den Rechtsanwalt der Klägerin eine Rechtsanwältin besorgt habe, und das Strafbefehlverfahren vernachlässigt habe, seine Versäumnisse aber gezielt zu verschleiern versucht habe. Pünktlich zu seiner Entlassung sei er zum Antritt der Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden. Die Betreuung sei aufgehoben worden, seine Beschwerden gegen seinen ehemaligen Betreuer aber auch.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren sei ein teures Gutachten beauftragt worden, nachdem er einen Vergleich auf ein Drittel des Betrages der Schadenersatzforderung ablehnen habe lassen. Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden, und man habe sein Fahrrad von einem Ingenieur begutachten lassen. Er habe zum Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben-Bremsen vorab ein Geständnis abgelegt, und habe gegen seine Rechtsanwältin vor dem Landgericht München geklagt, die ihm gekündigt habe.

Zeitgleich habe auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme die Staatsanwaltschaft München ein psychiatrisches Gutachten beauftragt, das er nach Aktenlage zu erstellen gebeten habe.

Aktuell widerspreche er dem Amtsgericht Starnberg, weil es ihm einen Anwalt mit Spezialiserung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen habe wollen. Nun habe die Richterin habe gegen seinen begründeten willen diesen Pflichtverteidiger bestellt, der noch auf die Akte warten würde. Zuvor habe ihm die Richterin in zwei Schreiben geraten, er solle sie das Verfahren einstellen lassen, wogegen er darauf bestanden habe, seine Teilschulderklärung wie seine Gegenanzeigen aufzunehmen, und im Falle einer Verurteilung einen ordentlichen Täter-Opfer-Vergleich mit dem Schadenersatz und Schmerzensgeld Verfahren herzustellen.

Hänsel Keller

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Häns Fummelratze



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Fassung vom 171.2022 (20.Juni)

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