On Wed, Sep 25, 2019 at 11:56:35PM -0700, Danny Schneider wrote:
> Has anybody claimed the current laws and regulations make sense in every
> case?
> In fact I am not even shure if you are allowed to touch the phone running
> OSMAND while the engine is on... because its a phone and usage of phones
> while "driving" is at least a infraction.
> If you would sell the very same device but the software is changed, so its
> a navigation only device... touching while driving is fine!
> Using logic here only causes headaches
At least for Germany this has changed with the latest update - the
German Legalese from StVO §23:
(1a) 1 Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,
Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze,
den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig
entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen
erfolgt oder erforderlich ist.
2 Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder
Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone,
Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder
Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
3 Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit
Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere
eine Videobrille, darf dieses
nicht benutzt werden.
4 Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2,
über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene,
verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen
benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes
bleiben unberührt.
--
Florian Lohoff
f...@zz.de
UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away