Musikaufführungen beim SBS-fest

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Eric Mankel

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Jun 9, 2013, 3:07:58 PM6/9/13
to organisat...@googlegroups.com
Hallo zusammen,

bei unserer Runde letzten Montag hatte ich angeboten, mich nach den
Tarifen fï¿œr musikalische Auffï¿œhrungsrechte beim Straï¿œenfest zu
erkundigen. Ich bin mit groï¿œer Wahrscheinlichkeit an unserem
Zusatztermin am Montag Abend (10.06.) nicht da, deswegen hier die Infos
kurz per Mail.

Es lassen sich zwei (bzw. drei ;-) ) Fï¿œlle unterscheiden, die wir auch
beim letzten Meeting kurz angesprochen hatten:

1.) Auffï¿œhrung von Livemusik oder Musik von Tontrï¿œgern, deren Urheber
Rechte angemeldet haben.
Hierbei wird ein Pauschalbetrag erhoben, der sich zunï¿œchst nach der
Grᅵᅵe der Flᅵche des Festes berechnet. Es spielt also keine Rolle, ob
wir eine oder fï¿œnf Bï¿œhnen auf der Straï¿œe installieren, ob wir nur eine
kurze Darbietung oder ein nachmittagfï¿œllendes Programm haben oder ob wir
selbst singen oder Eric Clapton holen. Wenn ich die beim Fest benutzte
Flï¿œche unserer Sandbergstraï¿œe nach den Erhebungsrichtlinien auf ca.
2.000mᅵ schᅵtze, betrᅵgt der Pauschalbetrag ᅵ 274,-. ALLERDINGS: Wenn
dieser Betrag eine unbillige Hï¿œrte fï¿œr uns darstellt (und davon gehe ich
aus, da wir z.B. nicht gewinnorientiert arbeiten und auch nicht die
ganzen 2.000mᅵ beschallen), ist eine Abrechnung nach Besucheranzahl auf
Antrag mᅵglich. Bei unserer geschᅵtzten Straᅵengrᅵᅵe wᅵren das ca. 20
Cent pro Besucher, bei 150 Besuchern also ca. ᅵ 30,-. Wir mᅵssen
allerdings irgendwie die Besucherzahl nachweisen, wobei ich mich dann
nochmal erkundigen mᅵᅵte, ob z.B. die Anzahl der verkauften Wᅵrstchen
oder ein Foto der Straï¿œe pro Stunde fï¿œr so einen Nachweis ausreichen wï¿œrde.

2.) Abspielen eines Radiosenders (egal ob Internetstream, Kabel oder
Antenne).
In diesem Fall wird ein Pauschalbetrag von ᅵ 27,- pro Stereoanlage und
Tag angesetzt.

Ok, der dritte Fall wï¿œre dann derjenige, bei dem wir nichts anmelden und
hoffen, daᅵ es niemand merkt, wenn urheberrechtlich geschᅵtzte Musik
ï¿œffentlich aufgefï¿œhrt werden sollte. Falls wir allerdings Probleme
bekommen, wï¿œre zunï¿œchst mal derjenige von uns haftbar, der die
Genehmigung fï¿œr das Fest bei der Stadt eingeholt hat (gilt dann als
Veranstalter). Da beim letzten Meeting aber schon diskutiert wurde, ob
in Ermangelung eigener Darbietungen ein Radiostream laufen sollte,
sollten wir mE in diesem Fall die Genehmigung fï¿œr Punkt 2 einholen.

Ihr kï¿œnnt ja drï¿œber diskutieren. Entscheiden sollten wir uns beim
letzten Treffen am 24.06. Das wï¿œrde zum Stellen des
Genehigmigungsantrags reichen. Ich wï¿œrde mich bei einem entsprechenden
Votum darum kï¿œmmern.

Viele Grᅵᅵe:
ERIC


Jutta Schinscholl

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Jun 10, 2013, 8:33:27 AM6/10/13
to organisat...@googlegroups.com, Eric Mankel
Hallo zusammen,

da ich es heute Abend wahrscheinlich nicht zum Treffen schaffe, hier schon mal die Info, dass die Ausschankgenehmigung im Ordnungsamt zur Abholung bereit liegt. Ich werds am Mittwoch schaffen, sie zu holen.

Liebe Grüße,Jutta

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