Schon wieder ein Hartz IV Datenskandal: Eine Personalfirma sammelte Daten von Erwerbslosen in der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit, um Bewerbungsschreiben zu verkaufen
Eine sog. "Personal-Beratungs Firma" aus Berlin hat bei der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 2500 Stellenangebote eingestellt. Die Stellenangebote der Firma waren jedoch nicht real, sondern dienten einzig und allein dazu, persönliche Daten von Hartz IV-Beziehern und Arbeitssuchenden zu sammeln.. Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-schon-wieder-ein-hartz-iv-datenskandal3133.php
Anlässlich einer Pressekonferenz zur Buchvorstellung „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“ von Dr. Wolfgang Gern und Dr. Franz Segbers beim Diakonischen Werk Hessen Nassau bezeichnete heute der frühere Sozial- und Gesundheitsminister Heiner Geißler (CDU) das Hartz-IV-Gesetz als grundgesetzwidrig. Die Regelungen des Arbeitslosengeldes II und die Praxis der Jobcenter verstießen gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes, wonach die Menschenwürde unantastbar sei. Lesen Sie weiter:
Der Chef des Münchner Institutes für Wirtschaftsforschung (IFO), Hans Werner Sinn, rät der Bundesregierung einen sog. gestaffelten Hartz IV Regelsatz einzuführen. Arbeitslosengeld II Bezieher sollen künftig nach Regionen einen entsprechend "an den Lebenshaltungskosten" angeglichenen Eckregelsatz erhalten. Lesen Sie weiter:
In Rheine wird bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur zwischen jungen Menschen, die aus sog. "Hartz IV Familien" entstammen oder Familien, deren Eltern berufstätig sind, unterschieden. In einem entsprechenden Anmelde Formular bei der Berufsberatung müssen die jungen Menschen unter anderem angeben, ob die Eltern ALG II beziehen. Auf dem Formular wird konkret die Frage gestellt: "Beziehen Sie oder Ihre Eltern Arbeitslosengeld II (Hartz-IV): Ja… Nein…" Erst nach dieser Frage wird nach dem Schulabschluss gefragt. Lesen Sie weiter:
Hartz IV Überprüfungsanträge noch möglich
Die regionalen ARGEn und Optionskommunen versuchen die ihnen zur Zeit massenhaft ins Haus flatternden Überprüfungsanträge für Wiedergutmachungs-Rückzahlungen bei Hartz IV-Erhöhung dadurch auszutricksen, dass sie ebenso massenhaft Ablehnungsbescheide erteilen. Die ergehen – so muss man vermuten – in der Hoffnung, dass danach deutlich weniger Hartz IV-Berechtigte dagegen Widersprüche bzw. Klagen beim Sozialgericht einlegen und noch weniger die Fristen einhalten. “Wir rufen deshalb auf,“ so Brigitte Vallenthin, “nicht den Mut zu verlieren, unbedingt die Fristen einzuhalten und die nötigen Rechtsmittel weiter zu verfolgen.“ Lesen Sie weiter:
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Sozialleistungen abhängig sind, sollen "zielgenau unterstützt werden". Deshalb wurde 2005 der Kinderzuschlag eingeführt, zunächst befristet auf 36 Monate. Seit 2008 wird der Kinderzuschlag unbefristet gezahlt. Familien, die sich selbst unterhalten können, aber mit Kindern auf den Bezug Arbeitslosengeld II angewiesen wären, haben einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Lesen Sie weiter:
Aus: Hartz IV
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