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Das
Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar
2010 auch zur Frage der „Angemessenheit“ einer Hartz
IV-Wohnung exakt denselbenAnspruch an den Gesetzgeber
gestellt wie beim Regelsatz. Dieser Arbeitsauftrag der
Verfassungsrichter steht bis heute unerledigt in Sozialministerin
von der Leyens Hausaufgabenheft. Zwar hat sie den Hartz
IV Regelsatz mit viel Tamtam und öffentlicher Begleitmusik –
wenn auch mit beschämendem Erfolg – durchs Parlament gejagt....
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