Eine relative und relativ fortgeschrittene Mehrheit konnte sich 1998
durchsetzen, und erreichen, dass der Austritt aus der schweizerischen
Eidgenossenschaft per 1.1.2009 erfolgt.
Es werden natürlich weiterhin engste Handelsbeziehung etc mit der
Schweiz gepflegt.
Grösste Änderungen werden sein:
1. Die Stadt Zürich wird aufgrund der Einwohnerzahl in Unter-
Gemeinden, Stadtkreise genannt, aufgeteilt.
Dies ist zwar bisher bereits der Fall gewesen, jedoch erhalten die
Kreise jetzt eigene Verwaltungen und üben die meisten
Gemeindeangelegenheiten selbst aus. Abstimmungen werden häufig nur
noch von der jeweiligen Kreisbevölkerung durchgeführt.
2. Für Winterthur gilt dasselbe.
3. Die Bezirke werden neu eingeteilt, so dass jeder Bezirk rund
100'000 Einwohner hat (ausser Zürich-West und Zürich-Ost, die je rund
200'000 Einwohner haben werden).
4. Die Gemeindeparlamente werden für sämtliche Gemeinden
vorgeschrieben und erhalten wesentlich mehr Macht.
5. Bisherige Bundesaufgaben wie das Bundesgericht, Landesverteidigung
etc werden neu vom Kanton, unter Zusammenarbeit mit der Schweiz ,
übernommen.
6. Sanität und Berufsfeuerwehr werden flächendeckend nach gemeinsamen
System für das gesamte Landesgebiet eingeführt.
7. Als Ergänzung zur Kantonspolizei wird ein Grenzwachtkorps aus 1000
Beamten aufgestellt, die einerseits die SIcherheit am Flughafen und
auf Bahnhöfen übernehmen, und andererseits neben der Grenzwache auch
Reserve-Beamte zur Verfügung stellen.
Der Polizeibestand von je rund 2000 Mitarbeitern bei STadt- und
Kantonspolizei bleibt erhalten.
8. Es gibt ein Bundesverfassungsgericht. Dieses besteht aus mehreren 5-
köpfigen Kammern und einer 20-köpfigen Verwaltungskommission (der
ausschliesslich Richter angehören).
Es gibt mehrere Strafkammern mit ver Zuständigkeiten, sowie 1
Zivilkammer, 1 Revisionskammer, etc sowie das Einzelrichteramt.
1/3 der Richter werden durch Amnesty International ernannt, 1/3 durch
Augenauf Schweiz, der Rest wird durch das Volk nach Majorzverfahren
(Einzelpersonen) gewählt.
Dieses Gericht behandelt ohne spezielle formelle Anforderungen
sämtliche Beschwerden.
5 Strafkammern, 1 Zivilkammer, 1 Revisionskammer, 20 Einzelrichter
(inkl Untersuchungsrichter), 1 Amtsenthebungskammer (kann einzelne
Beamte vom Dienst ausschliessen für max 5 Jahre).
Die Verfassungspolizei, die aus 400 Beamten besteht, ermittelt und
setzt Zwangsmassnahmen durch.
Die Amtszeit beträgt 20 Jahre, Wiederwahl ausgeschlossen. Absetzung
durch die Menschenrechtsorganisation möglich.
9. Ansonsten bleiben die Behörden und Zuständigkeiten gleich, ausser
dass 2 Sitze pro Gemeinde- und 25 Sitze im Kantonsparlament, und 20
Sitze im Gemeinderat Zürich und in Winterthur, durch
Menschenrechtsorganisationen vergeben werden.
10. GEmeindeanzahl wird auf 100 reduziert, in dem so viele Gemeinden
zusammen geschlossen werden, dass man auf min 2'500 Einwohner gelangt.
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> 6. Sanität und Berufsfeuerwehr werden flächendeckend nach gemeinsamen
> System für das gesamte Landesgebiet eingeführt.
Es werden an 4 Orten im Kanton Zürich, so uA in den Bezirken
Andelfingen, Bülach, Uster und Dietikon je 1 Katastrophenzentrum
aufgestellt.
Dort werden sich speziell geschützte Bauten mit komplett unabhängiger
Strom- und Telefon- sowie Trinkwasser und Entsorgungseinrichtungen
befinden.
Ein Spital mit 500 Behandlungsplätzen, mehreren Operationssäälen etc
steht bereit (falls ein anderes Krankenhaus zerstört würde, könnte man
Patienten und Personal dorthin verschieben, ansnsten für grosse Anzahl
Verletzter).
Ebenso unabhängige Einsatzzentralen, komplette Flotte Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge mit grossen Stützpunkten etc.
Auch in Zürich-Nord wird es die Behandlungsstelle geben (aber ohne
Einsatzzentrale und andere Mittel).
In Zürich also verteilt auf mehrere Standorte, die anderen 4 Einheiten
auf einen Haufen.
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> 7. Als Ergänzung zur Kantonspolizei wird ein Grenzwachtkorps aus 1000
> Beamten aufgestellt, die einerseits die SIcherheit am Flughafen und
> auf Bahnhöfen übernehmen, und andererseits neben der Grenzwache auch
> Reserve-Beamte zur Verfügung stellen.
> Der Polizeibestand von je rund 2000 Mitarbeitern bei STadt- und
> Kantonspolizei bleibt erhalten.
Neben den bisherigen GEmeindepolizein kommt das Grenzwachtkorps als
Reserve hinzu, die Verfassungspolizei als ausführendes Organ des
Kantonsrates und des Bundesverfassungsgerichts,
sowie 1 Sicherheitsdienst aus je 20 Personen pro Katastrophenzentrum.
Der neue Kanton erwartet bis 2025 einen Bevölkerungsanstieg von 1,25
auf rund 3 Millionen Einwohner, dank der fortschrittlichen
Migrationspolitik.
In der SChweiz abgewiesene Asylbewerber können hierher verbracht
werden.
Woher nur dieser Schwachsinn kommt?
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> Woher nur dieser Schwachsinn kommt?
Das ist doch bei weitem kein Lötzinn!