Grüße
Stefan
Sie haben vor allem Wegerecht.
> Und wenn ja wofür?
Falls "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere
gesundheitliche Schäden abzuwenden oder eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung abzuwenden".
Bei Strom und Gas ist das ja recht naheliegend.
> Hab zumindest noch nie nen Wagen damit durch die Stadt heizen sehen.
Das ist ein gutes Zeichen ;)
--
Gruß,
Sebastian
Vermutlich ja, zumindest scheinen sie Wegerecht zu haben
(bzw. das Recht, dieses in Anspruch zu nehmen), denn ge-
nau dafuer ist ein Blaulicht ja da.
> Und wenn ja wofür?
Um bei einem Gasleck schnell vor Ort zu sein, wo sie von
der Feuerwehr (die meistens nicht wissen, wie die Leitung
abzustellen ist) sehnlich erwartet werden? ;-)
Wobei gebrochene Wasserleitungen auch schon ein Grund zur
Eile sein koennen, je nach Durchmesser.
> Hab zumindest noch nie nen Wagen damit durch die Stadt heizen sehen.
Ich auch nicht.
Christoph
P.S.: Die Notfallmanager der DB haben uebrigens auch
Blaulicht, obwohl sie auch bei einer "Privatfirma" ar-
beiten.
Mag vielleicht damit zusammenhängen, dass beide privatisierte staatliche
Einrichtungen sind.
> Sie haben vor allem Wegerecht.
Falsch, sie haben ein Sonderrecht, KEIN Wegerecht. Für Wegerecht
brauchst Du Blaulicht UND Martinshorn. Bedeutet: Wenn der Wagren nur
Blau blinkt darf er trotzdem NICHT über eine rote Ampel fahren..
Wenn der Wagen allerdings auch mit Martinshorn ausgestattet ist und dies
auch benutzt, dann hat er auch Wegerecht.
Beste Grüße,
arnd.
> Vermutlich ja, zumindest scheinen sie Wegerecht zu haben
> (bzw. das Recht, dieses in Anspruch zu nehmen), denn ge-
> nau dafuer ist ein Blaulicht ja da.
Nee, wie oben schon beschrieben. Für Wegerecht ist blaulicht UND
Martinshorn da. Das Blaulicht alleine ist nur für Sonderrechte.
Beste Grüße,
°arnd°°
Sonderrechte haben Personen, keine Wagen (außer Rettungsdienste, dort
haben IIRC die Wagen Sonderrechte).
> Für Wegerecht
> brauchst Du Blaulicht UND Martinshorn. Bedeutet: Wenn der Wagren nur
> Blau blinkt darf er trotzdem NICHT über eine rote Ampel fahren..
Klar, die müssen das für das Wegerecht auch anschalten.
> Wenn der Wagen allerdings auch mit Martinshorn ausgestattet ist und dies
> auch benutzt, dann hat er auch Wegerecht.
Blaulicht ohne Martinshorn ist (außer für Kollonenfahrten?) relativ
witzlos, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass er auch ein Martinshorn
hat.
--
Gruß,
Sebastian
Sonderrechte muss man nicht anzeigen, sondern nimmt sie einfach wahr.
--
Gruß,
Sebastian
Jein. Wegerecht erfordert in der Tat Blaulicht und
Martinshorn, aber Sonderrechte haben strenggenommen
weder mit dem einen noch mit dem anderen was zu tun,
sondern sind personengebunden und koennen mit jedem
Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
Blaulicht alleine dient zur Warnung an Einsatzstel-
len, es kann bei Einsatzfahrten verwendet werden,
gibt dann aber kein Wegerecht (waere also ziemlich
nutzlos, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer nicht
mitdenken und dem hornlos blauleuchtenden Fahrzeug
nicht trotzdem Vorrang geben wuerden).
Da die Warnfunktion auch durch ein gelbes Rundum-
licht erledigt werden kann, gehe ich davon aus,
dass die Stawag-Fahrzeuge auch ein Martinshorn
haben.
Christoph
Wo steht das?
Ja. Aber offenbar gibt es davon auch wieder Ausnahmen. Siehe BAG.
Gruss
Stefan
--
Es ist ABC-Pulver, gehört also in die Brandklassen A, B und C.
Demnach ist es allerhöchst brennbar. -- Henning Koch in d.e.n.
Jens Hansen schrieb:
> Mag vielleicht damit zusammenhängen, dass beide privatisierte staatliche
> Einrichtungen sind.
Nein: Es können auch rein private Firmen sowas bekommen. Dazu gehören
z.B. Fahrzeuge von Störfallbetrieben und Werkfeuerwehr dieser.
Nö. Ob Blaulich oder nicht ist für SoRe egal.
Haben die kein Martinshorn?
Interessanter finde ich, dass ich in § 52 (der fuer
das Blaulicht) weder was fuer die Stawag noch was
fuer das BAG passendes finden kann, waehrend die DB
durch § 52 (3) 3. abgedeckt sein duerfte, wie auch
Fahrzeuge wie das hier:
http://www.railfaneurope.net/pix/de/trams/Koeln/work/kvb_950_0001.jpg
Christoph
Nein, dafür eine Sondergenehmigung. Warum auch immer.
> Interessanter finde ich, dass ich in § 52 (der fuer
> das Blaulicht) weder was fuer die Stawag
Naja, Katastrophenschutz, im weitesten Sinne. Oder die haben auch eine
Sondergenehmigung.
--
Gruß,
Sebastian
Hi,
angesichts der allgegenwärtigen Gelbblinker der Müllwagen und sonstigen LKWs
ist das Blaulicht schon ein bißchen auffälliger. Damit "gesicherte"
Kreuzungen werden wirklich vorsichtiger angefahren. Aber ansonsten ist es
dasselbe wie mit den Fahrzeugen vom Ordnungsamt oder bestimmten anderen
Behörden und Vereinen. Normalerweise gibts nur beides zusammen, denn die
Ausrüstung ist ja eine Vorsorge, wäre wirklich ziemlicher Schwachfug, nur
die Verzierung anzubringen ohne die Funktion.
--
mfg,
gUnther
Ich meinte das eher aus rechtlicher Sicht. Ein Blaulicht alleine
bedeutet eben nichts.
Allerdings hast Du wohl recht: Es gelbes Blinklicht wird kaum beachtet,
deshalb hat man wohl auch die BAG-Wagen mit blauen ausgestattet.
> Damit "gesicherte"
> Kreuzungen werden wirklich vorsichtiger angefahren. Aber ansonsten ist es
> dasselbe wie mit den Fahrzeugen vom Ordnungsamt oder bestimmten anderen
> Behörden und Vereinen. Normalerweise gibts nur beides zusammen, denn die
> Ausrüstung ist ja eine Vorsorge, wäre wirklich ziemlicher Schwachfug, nur
> die Verzierung anzubringen ohne die Funktion.
Es gibt normalerweise nur beides zusammen, weil das eben vorgeschrieben ist.
--
Gruß,
Sebastian
>
> Ich meinte das eher aus rechtlicher Sicht. Ein Blaulicht alleine
> bedeutet eben nichts.
Doch, es hat eine warnende Bedeutung vor Gefahren- und Unfallstellen.
Außerdem wird es von den Begleitfahrzeugen einer Kolonne benutzt (z.B. die
Begleitung von irgendwelchen Präsidenten, die ohne irgendwelche Begleitung
auf der Stelle von einer riesigen Meute vermöbelt wurde, weil ihn keiner
mag :) )
Nur da das der Stawag so wenig nutzt dürften die in der Tat auch Martinshorn
haben
--
MfG
Malte Schirmacher
Hi,
meist wohl eher eine Zweiklangfanfare oder was ähnliches unter der Haube.
Richtige Dachsysteme haben die ja meist ältlichen Fahrzeuge der anderen
"Dienste" selten. Deren Benutzung ist ja auch höchst sporadisch, da ist
nicht gar so wichtig, daß andere anhand des Tons die Diensteart erkennen
können, ein mehr oder weniger deutliches Tatü reicht da. Habe schon mal
einen Bulli der Bahn mit seinem "System" Fahren sehen/hören, das war weder
sehr laut noch "richtig", wirkte offenbar von hinter dem Kühlergrill hervor.
Klang irgendwie nach LKW-Fanfare.
--
mfg,
gUnther
Ich schon ;-) War allerdings nicht die Stawag, sondern die EWV. Kam mit
Blaulicht und Martinshorn wg. Gasgeruch.
> P.S.: Die Notfallmanager der DB haben uebrigens auch
> Blaulicht, obwohl sie auch bei einer "Privatfirma" ar-
> beiten.
Auch die Verkerhsmeisterfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit
Schienenverkehr. Die bei Unfällen erforderlichen Hebezeuge haben nur die
Verkehrsbetriebe und nicht die Feuerwehr.
--
Thomas Reincke
Das kommt auf die Feuerwehr an. Aber meistens wird es so sein.
Nicht nur. Das Problem liegt auch darin, dass Oberleitungen im
Schienenverkehr so um die 15000 Volt Spannung führen. Daher müssen die
im abgeschalteten Zustand erstmal geerdet werden, damit man darunter
arbeiten kann. Um das Erden durchzuführen muss in Regelmäßigen Abständen
eine Spezialausbildung durchgeführt werden. Und da ist es einfach
wesentlich praktischer diese Ausbildung wenigen Bahnmitarbeitern
zukommen zu lassen, als vielen Feuerwehrleuten. Das heißt, wenn die
Feuerwehr bei einem Bahnunglück retten will, dann ist sie häufiger auf
den Entsprechenden Verkehrsbetriebemitarbeiter angewiesen. Und auf den
soll sie halt nicht warten müssen.
Grüße,
Peter Wernerus
> Falsch, sie haben ein Sonderrecht, KEIN Wegerecht. Für Wegerecht
> brauchst Du Blaulicht UND Martinshorn. Bedeutet: Wenn der Wagren nur
> Blau blinkt darf er trotzdem NICHT über eine rote Ampel fahren..
Zum Thema Sonderrechte wurde genug geschrieben. Nur ein Fehler, es heißt
Martinhorn oder Martin-Horn. Und das strenggenommen auch nur, wenn das
Folgetonhorn von der Firma Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B.
Martin hergestellt wurde. ;) So wie alle Papiertaschentücher den Namen
Tempo tragen.
Grüße,
Peter Wernerus
Peter Wernerus schrieb:
> Nicht nur. Das Problem liegt auch darin, dass Oberleitungen im
> Schienenverkehr so um die 15000 Volt Spannung führen. Daher müssen die
> im abgeschalteten Zustand erstmal geerdet werden, damit man darunter
> arbeiten kann. Um das Erden durchzuführen muss in Regelmäßigen Abständen
> eine Spezialausbildung durchgeführt werden. Und da ist es einfach
> wesentlich praktischer diese Ausbildung wenigen Bahnmitarbeitern
> zukommen zu lassen, als vielen Feuerwehrleuten.
Ich gebe Dir da völlig Recht. Ich halte es sogar für die Ureigenste
Aufgabe der Betreiber, das gefälligst selbst zu tun.[1]
Leider hat man sich bei denen vielerorts aus der Affaire gezogen, die
Bahnfeuerwehren abgeschafft, ein paar Rüstwagen an die Komunen
verschenkt und bietet Lehrgänge zu dem Thema an.
Ich will sowas gar nicht besuchen. Das ist nunmal was für Fachleute.
Deshalb finde ich es eine Frechheit, dass man das an die Feuerwehren
abschiebt.
> Das heißt, wenn die
> Feuerwehr bei einem Bahnunglück retten will, dann ist sie häufiger auf
> den Entsprechenden Verkehrsbetriebemitarbeiter angewiesen.
Ja, schön wärs.
> Und auf den
> soll sie halt nicht warten müssen.
Nein. Wenns nach mir geht nicht.
[1] Das bezieht sich nur auf die Erdung, usw. Die Rettung aus den
Fahrzeugen ist wieder eine andere Baustelle. Das Feuerwehren mit
speziellen Hebesätzen ausgestattet sind, um zB Bahnen anzuheben halte
ich für sinnvoll.
> Ich gebe Dir da völlig Recht. Ich halte es sogar für die Ureigenste
> Aufgabe der Betreiber, das gefälligst selbst zu tun.[1]
> Leider hat man sich bei denen vielerorts aus der Affaire gezogen, die
> Bahnfeuerwehren abgeschafft, ein paar Rüstwagen an die Komunen
> verschenkt und bietet Lehrgänge zu dem Thema an.
> Ich will sowas gar nicht besuchen. Das ist nunmal was für Fachleute.
> Deshalb finde ich es eine Frechheit, dass man das an die Feuerwehren
> abschiebt.
Ich wusste, dass da Schulungen gemacht werden. Aber ich dachte, das wäre
eher die Ausnhame als die Regel. Und dann beschwert sich die Bahn, wenn
sie ohne Netz an die Börse soll. Die sollen sich erstmal kümmern, dann
können sie auch das Verkehrsnetz mitnehmen. Werden zumindest die Kosten
für die Lehrgänge von der Bahn übernommen oder lassen die sich das auch
noch teuer bezahlen?
Grüße,
Peter Wernerus
Hi,
ich glaube, bei Euch piepts wohl? Die Bahn "verwaltet" Meilen um Meilen von
Schienenkilometer, Bahnübergänge, Brücken, Bahnhöfe. Überall passieren
Unfälle, die dann oft den "Bahnzugang" lahmlegen. Und die örtliche Kommune
soll die Hände in den Schoß legen und abwarten, bis aus dem Betriebswerk
Augsburg der Hebezug in Bremerförde eingetroffen ist? Oder soll die Bahn
lieber superteure Airlifter, Skykopter anschaffen anstatt billiger und
fixiger die örtliche Feuerwehr in die "Geheimnisse des elektrischen Stromes"
einzuweihen? Stellt Euch mal vor, da wäre an einer der eingleisigen
Fernstrecken "irgendwo in der Gegend", nördliches Münsterland etwa, ein
Unfall zwischen Trecker und Strommast auf den Schienen...soll da die Bahn
einen Airlifter (von Hannover) hinjagen anstatt daß der örtliche
Feuerwehrmann die Unfallstelle selber sichert und den (dann noch lebenden)
fahrenden Landmann aus seinem Ackerferrari birgt? Und bis der
Riesenhebekopter eintrifft, soll der meldende Feuerwehrmann zugucken, wie
dem Bauern langsam die Hutschnur zu eng wird?
Die Bahn arbeitet da mit den betroffenen Kommunen zusammen, nicht
unwichtigste "Kleinigkeit" ist die von der Bahn großzügig überlassene
Verkehrsfläche, z.B. neben den Gleisen oder an Bahnhöfen. Das wäre nicht
nötig, stellt Euch mal vor, die Bahn würde auf ihrer Gleis-Schneise
bestehen...keine Häuser unter Brücken, keine Tunnels unter dem Bahnhof,
riesige Areale neben Gleisen frei....und Bahnübergänge da, wo die Bahn sie
"dultet"....eine Verpflichtung, da irgendwo eine teure Schranke
einzurichten, gibts ja nicht. Nur umgekehrt kann die Bahn per Andreaskreuz
"ihre Zone" ordentlich erweitern....wenn sie möchte.
--
mfg,
gUnther
Fakt ist, dass die Bahn ausschliesslich den Notfallmanager zeitnah
schickt. Technische Hilfe wird man da kurzfristig nicht erwarten können,
wenn nicht zufällig grad was in der Nähe ist.
> Und dann beschwert sich die Bahn, wenn
> sie ohne Netz an die Börse soll. Die sollen sich erstmal kümmern, dann
> können sie auch das Verkehrsnetz mitnehmen. Werden zumindest die Kosten
> für die Lehrgänge von der Bahn übernommen oder lassen die sich das auch
> noch teuer bezahlen?
Keine Ahnung. Gott sei Dank liegt mein Heimatort ausschliesslich an
einer kleinen Regionalstrecke, die nur mit Diesel-Betriebenen Loks
befahren wird.
Wowereit.
AFAIK werden auf Kreisebene jährliche einige Lehrgangsplätze angeboten,
die natürlich in erster Linie die Wehren an den ICE-Strecken erhalten.
Wobei der Notfallmanager ja auch am dringlichsten ist, weil
er die Fahrleitung erden kann (eigentlich schon eine Art
"technische Hilfe") und als Ansprechpartner in Bezug auf
Sperrung/Betriebseinstellung dient. Wenn das geschehen ist,
kann man mit den Rettungsarbeiten anfangen.
Schweres technisches Geraet braucht man zum Glueck eher
selten fuer die Menschenrettung.
> Gott sei Dank liegt mein Heimatort ausschliesslich an
> einer kleinen Regionalstrecke, die nur mit Diesel-Betriebenen Loks
> befahren wird.
>
> Wowereit.
Das Problem mit der Oberleitung ist fies, aber davon
abgesehen ist eine gut ausgebaute und vielbefahrene
Strecke eigentlich unproblematisch, weil die Unfall-
gefahr gerade dort ziemlich gering ist (Stellwerks-
technik und Streckeninstandhaltung auf hoechstem
Niveau).
Mein Heimatort liegt an einer dreigleisigen Ausbau-
strecke, aber meines Wissens (bin selber nur am Wo-
chenende dort) haben wir wenig Aerger mit der Bahn.
Wenn es natuerlich mal krachen sollte, dann kann das
"ordentlich" werden, aber die Wahrscheinlichkeit da-
fuer halte ich fuer sehr gering.
Christoph
Fahrzeuge des KatSchutz sind durch § 35 StVO (1) abgedeckt.:
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die
Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der
Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend
geboten ist.
Gruß
Jun
"Sebastian Biallas" <groups...@spamgourmet.com> schrieb im Newsbeitrag
news:4ulaesF...@mid.dfncis.de...
> Jein. Wegerecht erfordert in der Tat Blaulicht und
> Martinshorn, aber Sonderrechte haben strenggenommen
> weder mit dem einen noch mit dem anderen was zu tun,
> sondern sind personengebunden und koennen mit jedem
> Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
> Blaulicht alleine dient zur Warnung an Einsatzstel-
> len, es kann bei Einsatzfahrten verwendet werden,
> gibt dann aber kein Wegerecht (waere also ziemlich
> nutzlos, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer nicht
> mitdenken und dem hornlos blauleuchtenden Fahrzeug
> nicht trotzdem Vorrang geben wuerden).
Die ganze Diskussion erschlägt sich selbstständig mit § 38, (8) StVO:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Im Klartext, wenn es knallt dann bekommst Du als Fahrer des
Einsatzfahrzeuges zumindest eine Teilschuld, soll heissen stehst auf dem
polizeilichen Unfallbericht idR erst mal an Position 1.
Gruß
Jun
Gruß
Jun
"Stefan Bruening" <stefan....@rwth-aachen.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4uofinF...@mid.dfncis.de...
> meist wohl eher eine Zweiklangfanfare oder was ähnliches unter der Haube.
> Richtige Dachsysteme haben die ja meist ältlichen Fahrzeuge der anderen
> "Dienste" selten.
... was zum einen mit der seltenen Benutzung zusammenhängt aber auch genau
so mit den Kosten, so n größerer Hella RTK 4SL(also die"viereckigen"
Blaulichter wie sie auf den älteren Streifenwagen zum Einsatz kamen) ist
nicht billig, von den Modellen anderer Hersteller mal ganz zu schweigen;
Im Übrigen haben die vom Katastrophenschutz beschafften Arzttruppwagen die
selbe Sondersignalanlage, also Einzelblaulicht und zwei kleine Membranhörner
unter der Kühlerabdeckung und glaub mir, die klingen eher niedlich, eben wie
ne Hupe in 2 Frequenzen...
Gruß
Jun
Wenig verwunderlich, meines Wissens muessen Berufsfeuerwehren
ueber einen Ruestzug verfuegen, der einen Kran umfasst.
> irgendwann mal mit Blaulicht und Horn an mir vorbei schleichen gesehen, sah
> wirklich sehr putzig aus wenn so n Riesen Kranwagen mit Tempo 30, dafür aber
> mit Blaulicht und Horn an einem vorbei krabbelt...
Naja, das Blaulicht kann nunmal die Fahrzeugphysik nicht
ausser Kraft setzen. Ich kann mich auch noch an Einsatz-
fahrten mit einem alten LF 16 erinnern, wo wir auf der
Autobahn von den LKWs ueberholt wurden, das Ding schaff-
te nur 75 km/h.
> Zumindest die Berufsfeuerwehren in größeren Städten (Düsseldorf und Köln
> haben einen) verfügen in der Regel über Kranwagen die dann auch bei nicht
In solchen Staedten sowieso.
> schienengebundenen Fahrzeugen zur bergung eingesetzt werden können.
Spannender wirds ggf. bei schienengebunden Fahrzeugen,
die an fuer Strassenfahrzeuge unerreichbaren Stellen
verunglueckt sind. Eine Schienenfahreinrichtung haben
die Feuerwehrkraene m.W. nicht.
Christoph