IMHO sollte das auf die Situation ankommen.
Wenn der regiäre Verkehr behindert wird, eine Feuerwehrzufahrt
zugestellt ist o.ä., dann finde ich ein sofortiges abschleppen für
absolut gerechtifertigt.
Wenn hingegen nur keine bzw ein abgelaufener Parkausweis vorliegt halte
ich es für übertrieben.
Wie jetzt aber die Rechtslage und momentane Verfahrensweise ist, weiß
ich auch nicht.
mfg
matthias
--
"Das Leben im Stadion ist bei sonnigem Wetter recht angenehm"
MdB Bruno Heck (CDU) 1973 über die Zustände im als KZ gebrauchten
Stadion von Santiago de Chile
Hi,
also mir wärs am liebsten, wenn Behindertenparkplätze nur mit RFID-Chip oder
per telefonischer Reservierung benutzbar wären. Und wenn Anwohner Kopfgeld
kriegten für Parksünder. An manchen Stellen könnte sich sogar eine Art
Verladesystem lohnen, daß die Verbotszone per Lift sofort wiedder frei macht
(für den nächsten Idioten). Da wir ja keine schlimmeren Strafen kennen, ist
die zeitweise Fahrzeugentziehung wohl die beste Möglichkeit, Fahrtrotteln
beim Erinnern zu helfen. Obwohl ich persönlich auch dafür wäre, wenn
verparkte Gehwege den Fußgängern das Recht einräumten, die Autos mit
körperlicher Gewalt zu entfernen, also mittels Ziegelsteinen,
Baseballschlägern, Stiefeln....was man eben so dabeihat.
Die Geschichte mit der Nummer ist Blödsinn. Das Gericht hat gerade eben
nicht so entschieden, sondern im Gegenteil bestätigt, daß es dem
Abschlepper/Genötigten nicht zumutbar ist, auch noch "irgendwo" anzurufen
und sich auf eine unbekannte Wartezeit zu verlassen. Klar, wenn Du 5 Notare
im Auto sitzen hättest, die "live" beschwören, daß der Anruf innerhalb von
10 Sekunden zum Verschwinden des Hindernisses führte...das wäre sogar
schneller als Strang, und billiger für die Stadt. Dann gäbs wohl einen Grund
zum Warten. Aber bis ich Dich am Handy erwischt habe und Du zurück bist,
können Stunden vergehen, die meisten Sünder habens ja selten wirklich eilig.
Hab schon des öfteren Frauen zur Dauerwelle oder Leute zum Arzttermin so
parken sehen. Wie stellst Du Dir das vor, wenn der Proktologe gerade "voll
drinsteckt", könntest Du da "mal eben" Dein Auto ans andere Ende der Stadt
bringen? Ist ja nun nicht so, daß durch Deine Sünde anschließend alle
Parkplätze freiwerden, gelle? Würdest Du daher Deine Hose beim Doc lassen?
Blöder Gedanke. Notorischer Fall: Wurde netterweise rausgeklingelt, kam nach
3 Minuten endlich angerannt, nervte rum, fuhr seine Karre weg (einmal um den
Block) und stellte ihn anschließend ungegniert an dieselbe Stelle. Naja, der
wurde dann abgeschleppt....da er ja bewiesen hatte, wie lange er braucht, um
"sofort" zu reagieren.....Oder glaubst Du, ein Garagenbesitzer parkt erstmal
3 Minuten schön mittig auf der Straße und guckt nach Handynummern in fremden
Autos, während die halbe Stadt dahinter Kolonnenparken übt? Wer, glaubst Du,
würde in soeinem Fall für Unfälle haften müssen?
Auch wenn Strang ganz schön geübt ist, soein Abschlepper braucht doch so 2
Minuten in simplen Fällen. Und der LKW ist ziemlich leicht erkennbar, hat
soein gelbes Blinklicht, unverwechselbar. Wer nicht rechtzeitig hinkommt,
hat wohl nicht wirklich "auf der Treppe" gestanden. In der Harscamp letzte
Woche soein dicker BMW...keine 3 Minuten hat Strang gebraucht, dann war der
BMW weg, und der Typ, der offenbar da parkte, entschied sich erst als sein
Auto abfuhr, sich hinzubewegen und rumzubrüllen. Hatte bis dahin
telefonierend einige Häuser weiter gestanden. Schuldbewußtsein niente.
--
mfg,
gUnther
--
mfg,
gUnther
> Letztens ist mir aufgefallen, dass die Politessen schon gleich im
> Strang-Abschleppwagen durch die Gegend kurven, und nach Falschparkern
> suchen, die abschleppwürdig sind. Ist das erlaubt?
Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Ich glaube kaum, daß es ein Gesetz
gibt, das der Politesse verbietet bei irgendwem mitzufahren... in diesem
Falle ist es halt rein zufällig der Abschleppwagen.
Grüezi,
Ingo
Wenn ich das richtig in Erinnerung hab war es genau umgekehrt. Die
Politesse muss _nicht_ anrufen. Sonst papt nachher jeder seine
Handynummer hinter die Scheibe und die Politesse telefoniert sich die
Finger wund...
Bist du denn sicher, das die mit dem durch die Gegend fährt, um
potentielle Opfer zu suchen? Wenn ein Wagen abgeschleppt wird fährt die
Politesse erstmal mit zu Strang. Danach ist es auch nur logisch, das der
Abschleppwagen die Dame wieder zurückbringt in ihr "Revier"
in Straßen mit Buslinienverkehr wie z.B. der Gartenstraße ist das seit
über 20 Jahren geübte Praxis. Da wird ab morgens ca. 6 Uhr SOFORT
abgeschleppt. Anders ist der Linienweg nicht freizubekommen und sind die
Fahrpläne einzuhalten.
Die Politesse sitzt da beim Strang mit auf dem Wagen, um die hoheitliche
Aufgabe des Abschleppens zu überwachen.
Es ist im Übrigen unerheblich, ob man nur wenige Minuten weg ist oder
den Wagen über Nacht abstellt: "Wer länger als 3 Minuten hält, oder den
Wagen verläßt, der parkt." Damit ist die Ordnungswidrigkeit begangen,
egal, ob man eine Rufnummer hinterläßt, oder nicht. Sollte das Fahrzeug
behindernd oder gefährdend stehen, wird sofort geschleppt.
Etwas anderes ist es, wenn man eine private Einfahrt zuparkt, oder auf
einer Veranstaltung einen weiteren abgestellten Wagen. Da wird
derjenige, der vorbei will, wohl zunächst mal die angegebene Nummer
anrufen, zumal er sich davon schneller eine Lösung verspricht.
Angesichts der Verkehrsmoral gerade hier in Aachen würde ich nicht von
"moderner Wegelagerei" sprechen. Noch sinnvoller als die Überwachung des
ruhenden wäre aber die des fließenden Verkehrs, hier insbesondere
hinsichtlich Geschwindigkeit und roter Ampeln. Wenn man selber eine
Ampel passiert, die längere Zeit Gelb hat, und es folgen noch 3-4
Fahrzeuge nach, gibt einem das doch zu denken. Ferner sollten die
Strafen für Ordnungswidrigkeiten an die anderer EU-Länder angeglichen
werden. Im Verkehrssünderparadies Deutschland kommt man häufig mit
Trinkgeldern davon, die viele bereits mit einkalkulieren. Eine
Abschreckungswirkung ist nicht oder kaum gegeben.
Gruß
Christof
On 21 Mai, 08:58, Christof Proft <cpr...@gmx.de> wrote:
> den Wagen über Nacht abstellt: "Wer länger als 3 Minuten hält, oder den
> Wagen verläßt, der parkt." Damit ist die Ordnungswidrigkeit begangen,
Das hat jetzt zwar nix mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber immer
wenn man diese urban myth liest, sollte man darauf hinweisen, daß das
so nicht stimmt. Man kann auch 5 oder 7 Minuten irgendwo halten, und
parkt dann damit nicht automatisch. Auch kann man den Wagen verlassen
ohne gleich zu parken, so lange man sich im direkten Einzugsbereich
befindet. just for the record.
J
Moin moin!
Morgens in der Zeit zwischen 7.30 und 8.00 fährt zumindest fast täglich
ein Abschleppwagen der Fa. Peters die Aretzstrasse hoch ... mit einer
weiblichen Politesse drin. Hatte mich diesbezüglich auch schon
gewundert, dass das Fahrtzeug direkt mit der Jurisdiktion bestückt wird ;-)
Gruß, Markus
Justin schrieb:
> Das hat jetzt zwar nix mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber immer
> wenn man diese urban myth liest, sollte man darauf hinweisen, daß das
> so nicht stimmt. Man kann auch 5 oder 7 Minuten irgendwo halten, und
> parkt dann damit nicht automatisch. Auch kann man den Wagen verlassen
> ohne gleich zu parken, so lange man sich im direkten Einzugsbereich
> befindet. just for the record.
>
§12 StVO ist beleibe keine urban Myth:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/StVO12.htm
§ 12 StVO Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,
4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,
5. auf Bahnübergängen,
6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen
verboten ist:
1. Haltverbot (Zeichen 283),
2. eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),
3. Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe b, bb),
4. Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297),
5. Grenzmarkierung für Halteverbote (Zeichen 299),
6. rotes Dauerlicht ( § 37 Abs. 3 ),
7. bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr
Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren]" (Zeichen 205) und
"Halt] Vorfahrt gewähren]" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt
werden und
8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
9. an Taxenständen (Zeichen 229).
(1a) Taxen ist das Halten verboten, wenn sie einen Fahrstreifen
benutzen, der ihnen und den Linienomnibussen vorbehalten ist,
ausgenommen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigenlassen
von Fahrgästen.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch
ihnen gegenüber,
4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),
5. (aufgehoben)
6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)
1. innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311)
bis zu je 5 m,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen
315 oder eine Parkflächenmarkierung ( § 41 Abs. 3 Nr. 7 ) das Parken auf
Gehwegen erlaubt ist,
8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
1. Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener
Ortschaften,
2. Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder
einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
3. Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,
4. Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und
5. Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
9. vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t
sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist
innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend
gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen
an Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als
zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend
gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang
der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu
ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand
heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will;
jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts
bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen
Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand
halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf
der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220)
darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von
Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte
Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
(4b) (aufgehoben)
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht;
der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke
vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche
Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt
entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke
warten.
(6) Es ist Platz sparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das
Halten.
Gruß
Christof
Die Polizeihostessen gehören wohl eher zur Exekutive. ;)
Da war ich mir nicht ganz sicher. Ich hätte die Exekutive jetzt dem
Fahrer des Abschleppwagens zugeordnet. Aber danke für die Aufklärung!
Gruß, Markus
> Morgens in der Zeit zwischen 7.30 und 8.00 fährt zumindest fast täglich
> ein Abschleppwagen der Fa. Peters die Aretzstrasse hoch ... mit einer
> weiblichen Politesse drin. Hatte mich diesbezüglich auch schon
> gewundert, dass das Fahrtzeug direkt mit der Jurisdiktion bestückt wird ;-)
Soweit mir bekannt übernimmt die Firma Peters nicht die
Abschleppmaßnahmen für die Stadt Aachen.
Das macht ausschließlich die Firma Strang.
Sollte mich also wundern wenn da wirklich eine Politesse mitfährt.
es grüßt
Lutz
Sorry, ist aber definitiv so: die Mitfahrer sind zum Großteil
Politessen, die mir (leider) (vom Sehen her) bekannt sind. Die sind v.a.
allem in Frankenberger Viertel und rund um das Amtsgericht unterwegs.
Gruß, Markus
Lutz Frantzen schrieb:
AFAIK hat es vor langen Jahren Unregelmäßigkeiten im Bereich
Peters/Stadt gegeben. Seitdem fährt nur noch Strang.
Deren Fahrer dürfen nur auf Anweisung der städtischen Ordnungskräfte
"Politessen" abschleppen, nicht jedoch selbständig, da es sich um eine
hoheitliche Aufgabe handelt.
In "kritischen" Bereichen (Buslinien, Schulen) sitzt die politesse mit
auf dem Fahrzeug vom Strang, um bei Behinderung und Gefährdung direkt
abschleppen zu können. Der Regelfall ist dies aber nicht, da ruft die
Politesse über Funk/Handy den Abschleppwagen und wartet, bis die da sind.
Gruß
Christof
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der
parkt.
nicht gereicht? Abgesehen davon gebe ich Dir natürlich Recht: wer länger
als drei minuten stehen bleibt, parkt automatisch. Das wird Dir in jeder
Fahrschule so eingebläut.
>> Man kann auch 5 oder 7 Minuten irgendwo halten, und
>> parkt dann damit nicht automatisch.
das ist doch Quatsch. Wenn ich also mitten auf der Straße meinen Wagen
abstelle und mich telefonierend auf den Bürgersteig, dann parke ich also
nicht?
Grüße,
arnd.
Du bist nicht mehr auf dem neuesten Stand, seit der Vollsperrung der
Lochnerstraße wegen Bauarbeiten fahren 25, 35, 45 und 55 nicht mehr
durch die Gartenstraße, sondern über die Jakobstr. direkt auf die
Vaalser Str., das sollte mittlerweile gut 5 Jahre her sein. Die 12 fuhr
wenn ich mich recht entsinne zwar während der Sperrung erst noch den
Umweg über die Junkerstr., um dann an der Shell-Tanke in die
Lochnerstraße einzubiegen, doch das ist jetzt auch Geschichte.
Falschparker in der Gartenstraße können also wohl aufatmen. ;-)
> Hanno Vieten schrieb:
>> Die 12 fuhr
>> wenn ich mich recht entsinne zwar während der Sperrung erst noch den
>> Umweg über die Junkerstr., um dann an der Shell-Tanke in die
>> Lochnerstraße einzubiegen, doch das ist jetzt auch Geschichte.
>> Falschparker in der Gartenstraße können also wohl aufatmen. ;-)
>
> Genau das leider nicht. Da es nunmal eine einkalkulierte Geldquelle der
> Stadt war, wird dort einfach weiter abgeschleppt und Knöllchen
> geschrieben, was das Zeugs hält.
Wie darf man das "leider" verstehen? Nur weil dort keine Busse mehr
fahren, soll dort jetzt das Falschparken erlaubt werden?
Gruß
Mark
--
Franz Beckenbauer: "Wildfremde Menschen haben in der Fanmeile zusammen
gefeiert. Was dabei herauskommt, werden wir in einigen Fällen in neun
Monaten erfahren."
Gruß
Christof
Hanno Vieten schrieb:
> Du bist nicht mehr auf dem neuesten Stand, seit der Vollsperrung der
> Lochnerstraße wegen Bauarbeiten fahren 25, 35, 45 und 55 nicht mehr
> durch die Gartenstraße, sondern über die Jakobstr. direkt auf die
> Vaalser Str., das sollte mittlerweile gut 5 Jahre her sein. Die 12 fuhr
> wenn ich mich recht entsinne zwar während der Sperrung erst noch den
> Umweg über die Junkerstr., um dann an der Shell-Tanke in die
> Lochnerstraße einzubiegen, doch das ist jetzt auch Geschichte.
> Falschparker in der Gartenstraße können also wohl aufatmen. ;-)
Danke für die Info, bin dort seit Jahren nicht mehr mit dem Bus
rausgefahren. Im Liniennetzplan fällt die Änderung erst auf den dritten
Blick auf.
Die Linienverlegung dort macht m.E. durchaus Sinn, ist der Weg über die
Jakobstraße kürzer und bequemer zu fahren, da die Straßen dort breiter
sind. Der Weg zu den Haltestellen verlängert sich dabei auch nicht
übermäßig.
Die Linienführung durch die Gartenstraße war ein Relikt aus der
Straßenbahnzeit, einige Linien wurden ursprünglich als Pferdebahn
betrieben u.A. auch die Verbindung nach Vaals. Um die Steigung der
Jakobstraße zu umgehen, legte man das Gleis über Lochner- und
Gartenstraße. Erst später wurde die Straßenbahn elektrifiziert und auf
Meterspur umgebaut.
Die Buslinie folgte dem Linienweg der Linie 12, die Brand - Trierer Str.
- Adalbertsteinweg - Adalbertstraße - Elisenbrunnen - Hauptpost -
Alexianergraben - Lochnerstr. - Gartenstr. - Vaalser Str. bis vor die
Grenze nach Vaals fuhr. Die Linie wurde als letzte 1974 eingestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/ASEAG
Gruß
Christof
>also mir wärs am liebsten, wenn Behindertenparkplätze nur mit RFID-Chip oder
>per telefonischer Reservierung benutzbar wären. Und wenn Anwohner Kopfgeld
>kriegten für Parksünder.
Aber was machen denn die Leute, die sich ihren Behindertenausweis für
gutes Geld vom korrupten Amtmännchen gekauft haben? Die wollen auch
was haben fürs Geld!
--
vG Ricki
Justin <justin...@gmx.de> schrieb:
>Das hat jetzt zwar nix mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber immer
>wenn man diese urban myth liest, sollte man darauf hinweisen, daß das
>so nicht stimmt. Man kann auch 5 oder 7 Minuten irgendwo halten, und
>parkt dann damit nicht automatisch. Auch kann man den Wagen verlassen
>ohne gleich zu parken, so lange man sich im direkten Einzugsbereich
>befindet. just for the record.
Das ist ist vollkommen korrekt und damit sollte man auch arbeiten. Ich
habe schon gegen jede Menge Knöllhen Widerspruchsverfahren geführt und
auch schon einige vor dem Amtsgericht verhandelt. Gerade in Sachen
Verkehrsbehinderung lohnt es sich doch immer wieder. Und wenn man bei
der talibanösen Frau Kaulen landet, nicht ärgern, sondern immer weiter
zum Landgericht ziehen.
--
vG Ricki
Wenn du den Thread genau gelesen hättest, hättest du bemerkt, dass die
STVO etwas anderes sagt.
> Ich
> habe schon gegen jede Menge Knöllhen Widerspruchsverfahren geführt und
> auch schon einige vor dem Amtsgericht verhandelt. Gerade in Sachen
> Verkehrsbehinderung lohnt es sich doch immer wieder. Und wenn man bei
> der talibanösen Frau Kaulen landet, nicht ärgern, sondern immer weiter
> zum Landgericht ziehen.
Erst einen Fehler machen und dann noch nichteinmal dazu stehen....
mfg
matthias
hier:
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/2002/0322/lokales/0032/index.html
hier:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_05.php
[..]Eine aus Sicht des Autofahrers sehr günstige Entscheidung zum
Thema Abschleppen hat jüngst das Verwaltungsgericht Hamburg getroffen.
In dem Fall hatte jemand sein Fahrzeug vebotswidrig geparkt, aber es
war hinter der Frontscheibe ein Zettel mit folgender Mitteilung
angebracht:
"Wenn ich wegfahren soll, rufen Sie mich einfach an. Ich komme
dann sofort. Tel.: ....."
Die Ordnungshüter riefen aber nicht an, sondern ließen sofort den
Abschleppwagen kommen. Der Falschparker sollte anschließend
Abschleppkosten in Höhe vom 173,50 DM erstatten. Die Hamburger Richter
urteilten, dass in dem konkreten Fall das Abschleppen
unverhältnismäßig war. Der Fahrzeughalter muß nach der Entscheidung
des Verwaltungsgerichts daher auch nicht die Abschleppkosten tragen.
Die Polizei hätte hier den Fahrzeughalter unter der angegebenen
Telefonnummer anrufen müssen, damit dieser sein Fahrzeug selbst
entfernen kann. Dies wäre ein geringfügigerer Eingriff gewesen. Die
sofortige Abschleppmaßnahme sei nicht erforderlich gewesen[..]
und viele andere Stellen im Internet. Ich muss nicht dazu sagen, dass
natürlich der Aufenthaltsort mit auf dem Zettel stehen sollte.
Wenn es von euch hier Leute gibt, die der Meinung sind, dass die
Strafen (sind ja normalerweise nur Ordnungsgelder) zu gering sind,
dann sollten diese sich an die Politik wenden. Abschleppen ist eine
Dienstleistung und keine Strafe. Leider wird das immer wieder
verkannt.
Ich spreche natürlich auch nicht von Behindertenparkplätzen, oder
Feuerwehrzufahrten. Aber es gibt genug Situationen in denen die
Sachlage nicht derart sicher ist. Beispiele: Intzestraße in Aachen,
dort wird kreativ zugeparkt, und der Gang raus genommen. Ist nun einer
Zugeparkt, und weiß nicht, dass ein AUto weggerollt werden kann, hilft
ihm sicherlich eine Nummer mehr, als auf den Abschlepper zu warten
(dazu gleich noch mehr).
Ich dicht an einer Einfahrt parke, und ein Kleinwagen ohne Probleme
dort heraus fahren könnte, aber ein überlänge Sprinter halt nicht.
Dann hinterlege ich meine Nummer mit dem Hinweis, meinen Wagen zu
entfernen.
Zu der Zeit, die ein Abschlepper braucht (@ gUnther nanonüm ): Ein
Abschlepper braucht sicherlich ncith mehr als 2-5min einen Wagen zu
entfernen. Da dieser Wagen aber nicht direkt vor Ort ist (außer
Politesse fährt gleich mit) dauert es noch einige Minuten (10-20
sicherlich) bis der Abschlepper vor Ort ist. Da kann ein Anruf schon
deutlich schneller sein. Ich zahle gerne die Kosten für den Anruf.
Ich sehe ein, dass der Linienverkehr nicht beeinträchtigt werden darf.
Dort darf meines erachtens sofort abgeschleppt werden, aber vor meinem
Fenster kann ich täglich sehen (Kurgebiet keine Busse), dass Leute
abgeschleppt werden, die vor einem abgesenkten Bordstein stehen (ohne
Einfahrt dahinter). Dort sehe ich Leute nicht derart behindert, dass
man da Gleich abschleppen muss, mit Executiver gleich ob Board.
Desweiteren kommt hier das Gerücht auf, dass Die Ordnungshüter mit zum
Strang fahren müssen.
Hääh, das habe ich noch nie gehört, dass die das müssen. Wenn die das
normal machen, sind die noch nie mit eingestiegen.
Also noch mal für alle zum Schluss, Abschleppen ist keine Strafe, nur
eine Dienstleitung. Da kommt auch noch ein weiteres Problem hinzu: Ich
muss das Geld sofort zahlen, um mein Auto auszulösen. Das kann ja
eigentlich nicht sein. Eine Dienstleistung muss ich in dem Fall nicht
sofort bezahlen (Maler lässt mich auch weiter in meinem Haus wohnen,
wenn ich die Rechnung nicht unmittelbar bezahle).
Aber dann ist noch fraglich, wann man denn sein Fahrzeug verlassen hat.
Ist allein Ausstiegen schon verlassen oder bedeutet verlassen, dass man
sein Fahrzeug zurücklässt und z.B. den direkten Sichtkontakt verlässt.
Wenn du vor ner Telefonzelle in Parkverbot hälst und für ein
Ein-minütiges Telefongespräch aussteigst, ist das doch nicht direkt
parken. Für mich ist da verlassen != "verlassen". Wie ist denn da die
Rechtslage?
Ja, und das zu recht. Denn die Parksituation dort ist so, dass das
Halteverbot ausschließlich wegen der BREITEREN Busse (mit
Bus-Gegenverkehr) aufgestellt wurde.
Für normale PKW ist in dieser WOHNzone ein ganz normaler Verkehr auch
mit beidseitigem Parken (hier: halb auf dem Bürgersteig, halb auf der
Strasse) möglich. Ja, der Bürgersteig ist auch noch mehr als genügend
breit für Kinderwagen, Omas etc.; Dort stehen ganz im Gegenteil
regelmäßig ältere Damen der dortigen AWO-Anlage und regen sich genauso
über die "Ordnungshüter" auf.
Es gibt keinen Grund mehr für das Halteverbot, aber abgebaut wird es
nicht, und abkassiert wird weiterhin.
Lernt doch einfach mal, dass nicht IMMER, alles was eine Stadt so
vorschreibt, sinnvoll ist! Vor allem nicht Regelungen, die mal mit gutem
Grund erlassen werden, bei denen aber im Zeitverlauf die Begründung
nicht mehr besteht.
Frederik
Ich persönlich sehe bei verlassen keinen Spielraum, aber vielleicht
sehen das die Gerichte ja anders, dazu kann ich nix sagen.
Und "verlassen" ist, abgesehen von einer Zeitvorgabe (die es ja auch
zusätzlich gibt, IMHO das einzig wirklich hart überprüfbare Kriterium in
so einem Fall. Sowas wie Sichtkontakt oder "unmittelbare Nähe" ist
entweder nicht ordentlich überprüfbar oder hat viel zu viel
Ermessensspielraum.
mfg
matthias
Frederik Gaiser schrieb:
> Ja, und das zu recht. Denn die Parksituation dort ist so, dass das
> Halteverbot ausschließlich wegen der BREITEREN Busse (mit
> Bus-Gegenverkehr) aufgestellt wurde.
> Für normale PKW ist in dieser WOHNzone ein ganz normaler Verkehr auch
> mit beidseitigem Parken (hier: halb auf dem Bürgersteig, halb auf der
> Strasse) möglich. Ja, der Bürgersteig ist auch noch mehr als genügend
> breit für Kinderwagen, Omas etc.; Dort stehen ganz im Gegenteil
> regelmäßig ältere Damen der dortigen AWO-Anlage und regen sich genauso
> über die "Ordnungshüter" auf.
Den Spaß möchtest Du denen nehmen? Mensch, wenn die sich aufregen, kommt
der Organismus auf Touren und sie leben länger. <duckwech>
> Es gibt keinen Grund mehr für das Halteverbot, aber abgebaut wird es
> nicht, und abkassiert wird weiterhin.
Evtl. Feuerwehr? Ansonsten fällt mir wenig ein, der Durchgangsverkehr
dürfte nicht extrem hoch sein. Wer fährt schon freiwillig über den
Templergraben?
>
> Lernt doch einfach mal, dass nicht IMMER, alles was eine Stadt so
> vorschreibt, sinnvoll ist! Vor allem nicht Regelungen, die mal mit gutem
> Grund erlassen werden, bei denen aber im Zeitverlauf die Begründung
> nicht mehr besteht.
Wende Dich doch mal an die Stadt oder mach eine Eingabe an den stadtrat.
Möglicherweise ist das Parkverbot tatsächlich nicht mehr nötig. Nur gibt
es derzeit eine Mehrheit im Stadtrat, denen die ideologische
Verteufelung des Autoverkehrs zwar fremder geworden, aber immer noch
nicht ganz fremd ist.
Gruß
Christof
Hi,
> Desweiteren kommt hier das Gerücht auf, dass Die Ordnungshüter mit zum
> Strang fahren müssen.
> Hääh, das habe ich noch nie gehört, dass die das müssen. Wenn die das
> normal machen, sind die noch nie mit eingestiegen.
Als ich einmal die netten "Wegen Umzuges parken Verboten"-Schilder
organisiert habe, gab es von der Verwaltung einen Infozettel, worauf
sich eine Telefonnummer befand, die angerufen werden sollte, wenn am
Tage es Umzuges Autos verbotenerweise geparkt haben.
Diese Nummer gehörte IIRC zum Abschleppunternehmen, wobei eine Politesse
stets mitfuhr, weil man ja nicht einfach so abschleppen kann, sondern
nur, nachdem der Verstoß festgestellt wurde. Also, Abschleppwagen mit
Politesse kommt, Politesse erkennt Verstoß, schreibt auf und
zwischenzeitlich wird das Auto an den Haken genommen.
Ciao,
Uwe
--
Alkohol konserviert alles, ausgenommen Würde und Geheimnisse. (R.Lembke)
Gut. Das sollte Dir dann aber auch bewußt sein, wenn das nächste mal die
Feuerwehr und vielleicht sogar der Rettungsdienst nicht mehr durchkommt.
> Für normale PKW ist in dieser WOHNzone ein ganz normaler Verkehr auch
> mit beidseitigem Parken (hier: halb auf dem Bürgersteig, halb auf der
> Strasse) möglich.
Und dass es gerade in den Wohnzonen auch mal Bedarf gibt, dass große
Fahrzeuge durchkommen. (s.o. - oder so alltägliche Dinge wie die Müllabfuhr)
> Lernt doch einfach mal, dass nicht IMMER, alles was eine Stadt so
> vorschreibt, sinnvoll ist! Vor allem nicht Regelungen, die mal mit gutem
> Grund erlassen werden, bei denen aber im Zeitverlauf die Begründung
> nicht mehr besteht.
Da gebe ich Dir zwar grundsätzlich Recht. Nur kann ich Dir aus
leidvoller Erfahrung sagen, dass gerade an Engstellen ein Halteverbot
sehr viel sinn machen kann. Denn PKW-Fahrer haben manchmal die
Eigenschaft, sämtlichen GMV (selbst wenn normalerweise vorhanden) über
Bord zu werfen und sich an den unmöglichsten Stellen breit zu machen.
--
Gruss
Stefan
> ein Abschleppwagen der Fa. Peters die Aretzstrasse hoch ... mit einer
> weiblichen Politesse drin. Hatte mich diesbezüglich auch schon
Wie würde eigentlich eine männliche Politesse heissen? Oder impliziert
das -esse wohlmöglich garnicht Weiblichkeit?
Was man sich in Lernpausen so alles fragt..
--
Der Daniel
Ja nun... Die Feuerwehr fährt aber nicht im Gegenverkehr dadurch. Und
ausserdem kommen auch 2 Busse da nebeneinander durch, nur eben nicht
schnell, daher früher die Einschränkung.
Wenn der RWT und das TLW sich da einmal im Jahr entgegenkommen, halte
ich es für zumutbar, wenn sie schlimmstensfalls mal kurz langsamer
fahren um durchzukommen. Im Endeffekt werden sie eh fast am Ziel sein,
sonst würden sie die Junkerstrasse nehmen und nicht durch eine kleine
Wohngebietsstrasse donnern.
>> Für normale PKW ist in dieser WOHNzone ein ganz normaler Verkehr auch
>> mit beidseitigem Parken (hier: halb auf dem Bürgersteig, halb auf der
>> Strasse) möglich.
>
> Und dass es gerade in den Wohnzonen auch mal Bedarf gibt, dass große
> Fahrzeuge durchkommen. (s.o. - oder so alltägliche Dinge wie die
> Müllabfuhr)
Ja, auch die Müllabfuhr kommt sich dort aber nicht gleichzeitig entgegen.
Ich habe das Gefühl, hier diskutieren viele mit, die die Gartenstrasse
gar nicht kennen und trotzdem schlau einen über die bösen Autofahrer
daherreden.
>> Lernt doch einfach mal, dass nicht IMMER, alles was eine Stadt so
>> vorschreibt, sinnvoll ist! Vor allem nicht Regelungen, die mal mit
>> gutem Grund erlassen werden, bei denen aber im Zeitverlauf die
>> Begründung nicht mehr besteht.
>
> Da gebe ich Dir zwar grundsätzlich Recht. Nur kann ich Dir aus
> leidvoller Erfahrung sagen, dass gerade an Engstellen ein Halteverbot
> sehr viel sinn machen kann.
Ja, zum beispiel in der Mauerstrasse (wo ich wohne). Trotzdem und
nochmal: die Gartenstrasse ist NICHT so eng, wie andere Strassen, in
denen so manches Verbot Sinne ergibt.
> Denn PKW-Fahrer haben manchmal die
> Eigenschaft, sämtlichen GMV (selbst wenn normalerweise vorhanden) über
> Bord zu werfen und sich an den unmöglichsten Stellen breit zu machen.
Ja, diese gibt es. Aber der Allgemeinfall ist das nun auch wieder nicht.
Frederik
>Wie würde eigentlich eine männliche Politesse heissen?
Politeur (mit dem Zusatz "regional" gekennzeichnet).
>Oder impliziert
>das -esse wohlmöglich garnicht Weiblichkeit?
Doch, tut es. Politesse = Polizei + Hostess.
Quelle: Fremdwörterduden.
Gruß,
Marco
Uwe Bieling schreibt:
> [...]
>
> Als ich einmal die netten "Wegen Umzuges parken Verboten"-Schilder
> organisiert habe, gab es von der Verwaltung einen Infozettel,
> worauf sich eine Telefonnummer befand, die angerufen werden
> sollte, wenn am Tage es Umzuges Autos verbotenerweise geparkt
> haben.
>
> Diese Nummer gehörte IIRC zum Abschleppunternehmen, wobei eine
> Politesse stets mitfuhr, weil man ja nicht einfach so abschleppen
> kann, sondern nur, nachdem der Verstoß festgestellt wurde. Also,
> Abschleppwagen mit Politesse kommt, Politesse erkennt Verstoß,
> schreibt auf und zwischenzeitlich wird das Auto an den Haken
> genommen.
Und Leute, die klug und nett zugleich sind, rufen vorher die Polizei
an, die dann den Fahrzeughalter anruft bzw. bei ihm vorbeikommt.
Die Chancen sind sehr gut, daß viel früher frei ist als es das
Abschleppunternehmen geschafft hätte.
Tschö,
Torsten.
--
Torsten Bronger, aquisgrana, europa vetus
Jabber-ID: bro...@jabber.org
(Siehe http://imd.webhop.org für ICQ, MSN, etc.)
Da denk ich eher an den Polier auf der Baustelle...
--
Mit freundlichen Grüßen
Holger Jeromin
>>> Wie würde eigentlich eine männliche Politesse heissen?
>> Politeur (mit dem Zusatz "regional" gekennzeichnet).
> Da denk ich eher an den Polier auf der Baustelle...
Oder an jemanden der Autos poliert.
--
Der Daniel
Torsten Bronger schrieb:
> Und Leute, die klug und nett zugleich sind, rufen vorher die Polizei
> an, die dann den Fahrzeughalter anruft bzw. bei ihm vorbeikommt.
> Die Chancen sind sehr gut, daß viel früher frei ist als es das
> Abschleppunternehmen geschafft hätte.
>
Genau. Als ich mal wegen eines Wagens vor meiner Einfahrt über die
Sammelrufnummer des Polizeipräsidiums angerufen habe, sagte mir der
diensthabende Beamte sogar, daß ich dafür ruhig die 110 anrufen könne.
Das fand ich schon ziemlich strange, aber der Herr blieb dabei. Trotzdem
würde ich das nicht über den Notruf machen wollen...
Die Polizei schickt aber vorher einen Streifenwagen raus, was bisweilen
auch relativ lange dauern kann. Die Besatzung stellt dann den Verstoß
fest, macht eine Halterermittlung über Funk und klingelt den Halter
raus, wenn er in der Nähe wohnt. Bisweilen verzichtet die Polizei auch
auf das Aufbrummen eines Bußgeldes. Schließlich steht dort nicht das
finanzielle Ergebnis im Vordergrund ;-) .
Gruß
Christof
Arnd Ißler schrieb:
> Hätte
>
> (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der
> parkt.
>
> nicht gereicht? Abgesehen davon gebe ich Dir natürlich Recht: wer länger
> als drei minuten stehen bleibt, parkt automatisch. Das wird Dir in jeder
> Fahrschule so eingebläut.
Laß ihn ruhig mal den ganzen Text lesen, das erste Mal in seinem Leben.
Gruß
Christof
> Holger Jeromin wrote:
Dann passt das doch fast wieder: Er poliert das Stadtsäckel auf.
Hardy
--
IT war noch nie ein Handwerk. Früher war es Voodoo ohne Verstand. Heute
ist es Voodoo mit Controlling. (Uli Link)
> Letztens ist mir aufgefallen, dass die Politessen schon gleich im
> Strang-Abschleppwagen durch die Gegend kurven, und nach Falschparkern
> suchen, die abschleppwürdig sind. Ist das erlaubt? Für mich ist das
> tatsächlich moderen Wegelagerei.
die Politessen /müssen/ soweit ich das mitbekommen habe sogar mitfahren.
Bei meinem bisher einzigen Kontakt mit der Firma Strang (Weihnachtsgeld
adé) gab es für die im Büro Strang noch ein paar Formalitäten zu
erledigen. Nachdem das geschah, sind sie mit der nächsten Fuhre wieder
mit raus, um sich wieder in Richtung Innenstadt kutschieren zu lassen.
Da könnte man sicherlich noch einiges an Ablaufoptimierung reinstecken,
aber dann könnte die Stadt Aachen ja nicht mehr 56 Euro
"Verwaltungskosten" für diese Art von Aufwand berechnen.
Die RWTH setzt übrigens das Parkverbot auch recht rigide durch. Es gibt
keinen Morgen, wo die Firma Peters nicht mal bei uns auf einem der
Institutsparkplätze ein bis zwei Autos entfernt. Glücklicherweise müssen
die Halter da /nur/ die Abschleppkosten bezahlen.
Gruß,
Carsten
Christof Proft schreibt:
> Torsten Bronger schrieb:
>
>> Und Leute, die klug und nett zugleich sind, rufen vorher die Polizei
>> an, die dann den Fahrzeughalter anruft bzw. bei ihm vorbeikommt.
>> Die Chancen sind sehr gut, daß viel früher frei ist als es das
>> Abschleppunternehmen geschafft hätte.
>
> Genau. [...] Die Besatzung stellt dann den Verstoß fest, macht
> eine Halterermittlung über Funk und klingelt den Halter raus, wenn
> er in der Nähe wohnt. Bisweilen verzichtet die Polizei auch auf
> das Aufbrummen eines Bußgeldes. Schließlich steht dort nicht das
> finanzielle Ergebnis im Vordergrund ;-) .
Mich haben sie einmal sogar angerufen, was für den, den ich
behinderte, *richtig* schnell gewesen ist. Übrigens muß sich die
Polizei dabei richtig Mühe gemacht haben, denn mein Vater war damals
Fahrzeughalter. Irgendwie muß das über den Anwohnerparkausweis
gegangen sein.
Dann würde ich, wenn ich vor meiner Haustür keinen richtigen Parkplatz
finde einfach so einen Zettel ins Fenster legen. Wäre doch recht praktisch.
mfg
matthias
--
"Das Leben im Stadion ist bei sonnigem Wetter recht angenehm"
MdB Bruno Heck (CDU) 1973 über die Zustände im als KZ gebrauchten
Stadion von Santiago de Chile
Der erspart den Politessen langes Suchen nach der
Behindertenparkplatzberechtigungs-ID#.
Habe doch auch soein Teil zwecks Anwohnerparkens. Ist auch ne Nummer drauf.
Eine Nummer an den Parkplatz (Bordsteinkante), ein Anruf beim Amt-Computer
mit dem registrierten Handy oder Eingabe einer passenden PIN, dann Eingabe
der Parkplatznummer, und schon kann die Politesse weitergehen.
--
mfg,
gUnther
Hi,
ja, ein Anruf mit Angabe der Adresse, da gehts noch. Sofern das wirklich
nahe liegt, und ein "Erfolg" absehbar ist.
Leider ist das eben nicht immer so einfach. Wie lange, glaubst Du, braucht
jemand, der im Schwimmbad steckt, bis er erscheint?
>Die Ordnungshüter riefen aber nicht an, sondern ließen sofort den
>Abschleppwagen kommen. Der Falschparker sollte anschließend
Das war ihr Fehler. Hätten die erstmal angerufen und dann 3 Minuten
gewartet,
wär der Typ dennoch zu spät gekommen, hätte er geblecht. Und wenn er die
vereinbarte Frist nicht schaffte, hätte er die vergeblich Anfahrt des
Abschleppers auch gezahlt.
..
>Sachlage nicht derart sicher ist. Beispiele: Intzestraße in Aachen,
>dort wird kreativ zugeparkt, und der Gang raus genommen. Ist nun einer
>Zugeparkt, und weiß nicht, dass ein AUto weggerollt werden kann, hilft
>ihm sicherlich eine Nummer mehr, als auf den Abschlepper zu warten
>(dazu gleich noch mehr).
gutes Beispiel. Werde mich vielleicht demnächst mal dahinbewegen und gucken,
was man mit frei rumrollenden Autos so anrichten kann. Kennst Du das
Kugelspiel? Klack-Klack-Klack.....ob man alle Zwischenräume an ein Ende
geschoben kriegt und da dann selber so geradenoch reinpaßt, sich gut von der
Ecke freihält, Handbremse, Rückwärtsgang und Keil unters Rad, und weggeht,
werden sich dann alle "festgeparkten" freuen?
>Zu der Zeit, die ein Abschlepper braucht (@ gUnther nanonüm ): Ein
>Abschlepper braucht sicherlich ncith mehr als 2-5min einen Wagen zu
Doch, das ist schon erforderlich, habe extra gestoppt. Alleine das
Rangieren, dann meist ein Rausziehen der Karre aus der Lücke, das
"Aufgabeln", ev. das Unterlegen von Rollbrettern, Abfahrt. 3 Minuten. Der
Müllwagen hat solange gewartet.
>entfernen. Da dieser Wagen aber nicht direkt vor Ort ist (außer
>Politesse fährt gleich mit) dauert es noch einige Minuten (10-20
>sicherlich) bis der Abschlepper vor Ort ist. Da kann ein Anruf schon
>deutlich schneller sein. Ich zahle gerne die Kosten für den Anruf.
Kann, aber garantierst Du das auch? Gibts eine Konventionalstrafe für Dich,
wenn Du "in einer Minute bin ich da" garantierst, und nach 3 Minuten
immernochnicht angetatzt kommst?
>Ich sehe ein, dass der Linienverkehr nicht beeinträchtigt werden darf.
>Dort darf meines erachtens sofort abgeschleppt werden, aber vor meinem
>Fenster kann ich täglich sehen (Kurgebiet keine Busse), dass Leute
>abgeschleppt werden, die vor einem abgesenkten Bordstein stehen (ohne
>Einfahrt dahinter). Dort sehe ich Leute nicht derart behindert, dass
>man da Gleich abschleppen muss, mit Executiver gleich ob Board.
Das nennt man "Erziehung". Ey, ich kenne Stellen vor Kindergärten, die sind
toll einsehbar, gibt keinen Grund für Tempolimits da, und es hält sich auch
fast keiner dran. Dennoch wird da nie geblitzt. An anderer Stelle dagegen
(Eschweiler-Berg A44) dagegen stehen die ständig.
..
>eigentlich nicht sein. Eine Dienstleistung muss ich in dem Fall nicht
>sofort bezahlen (Maler lässt mich auch weiter in meinem Haus wohnen,
>wenn ich die Rechnung nicht unmittelbar bezahle).
Das steht dann in den AGB des Malers so drin. "zahlbar innerhalb eines
Monats" oder so. Wer einen "Vertrag" mit Strang eingeht, kriegt ja auch
erzählt, daß er besser Bargeld mitnimmt. Würdest Du denn ohne Geldmittel in
einen Supermarkt gehen? Was, meinst Du, machen die, wenn Du an der Kasse
einfach sagst.."hab gerade keine Lust zu bezahlen, komme vielleicht
irgendwann mal wieder und bezahle..." und mit der Beute rausrennst?
--
mfg,
gUnther
Carsten Meyer schrieb:
> Moinsen,
>
>> Letztens ist mir aufgefallen, dass die Politessen schon gleich im
>> Strang-Abschleppwagen durch die Gegend kurven, und nach Falschparkern
>> suchen, die abschleppwürdig sind. Ist das erlaubt? Für mich ist das
>> tatsächlich moderen Wegelagerei.
>
> die Politessen /müssen/ soweit ich das mitbekommen habe sogar mitfahren.
> Bei meinem bisher einzigen Kontakt mit der Firma Strang (Weihnachtsgeld
> adé) gab es für die im Büro Strang noch ein paar Formalitäten zu
> erledigen. Nachdem das geschah, sind sie mit der nächsten Fuhre wieder
> mit raus, um sich wieder in Richtung Innenstadt kutschieren zu lassen.
>
> Da könnte man sicherlich noch einiges an Ablaufoptimierung reinstecken,
> aber dann könnte die Stadt Aachen ja nicht mehr 56 Euro
> "Verwaltungskosten" für diese Art von Aufwand berechnen.
Naja, die müssen ja auch regelmäßig Linsen kaufen, damit die
Sesselfurzer, aber lassen wir das...
>
> Die RWTH setzt übrigens das Parkverbot auch recht rigide durch. Es gibt
> keinen Morgen, wo die Firma Peters nicht mal bei uns auf einem der
> Institutsparkplätze ein bis zwei Autos entfernt. Glücklicherweise müssen
> die Halter da /nur/ die Abschleppkosten bezahlen.
>
das ist mir vor Jahren mal hinter dem Karman passiert. Da hatte ich
einen Termin im Hauptgebäude und stand mit dem Ar**, äh Heck in einer
Feuerwehrzufahrt, hatte das aber nicht gesehen.
Als ich wiederkam, war der Wagen weg, in der Nähe lief ein Fuzzi von der
Hochschulwache herum, der mir stolz ein Polaroid meines Wagens
präsentierte. Nach Begutachtung vor Ort (stand wirklich einen Meter in
der Zufahrt) hatte ich die Ehre, zum Grünen Weg fahren zu dürfen, der
ÖPNV dahin hatte damals eher Schwellenlandqualitäten, um den Wagen
auszulösen. Kostete AFAIK damals um die 80,- , Bußgeld nichts.
Gruß
Christof
Ich hatte es in der Fahrschule so mitbekommen, daß ich halten kann um
dann den Wagen abzuladen und würde damit, unabhängig von der Ladedauer,
noch nicht parken.
>>> Man kann auch 5 oder 7 Minuten irgendwo halten, und
>>> parkt dann damit nicht automatisch.
> das ist doch Quatsch. Wenn ich also mitten auf der Straße meinen Wagen
> abstelle und mich telefonierend auf den Bürgersteig, dann parke ich also
> nicht?
Nicht automatisch schrieb er.
Wenn du telefonierst, lädst du nicht aus, hast daher also keine
Erklärung für dein "überziehen".
Hi,
da hat mal wieder eine Fahrschule gepatzt. Hast Du denn das mit dem
Rechts-vor-Links noch gelernt? Wer den Motor abstellt, parkt.
Wer als Fahrer aussteigt, auch. Das mit dem Be-und Entladen bezieht sich
aufs Beladen des Kofferraums mit Einkäufen oder das Einpacken des
Rollstuhls. Nicht aber auf Möbel beim Umzug oder Bauschutt beim Abriß...alle
diese Zwecke sind nur mit geparkten Fahrzeugen möglich.
Schon alleine versicherungstechnisch, wer hält, gilt immer noch als Teil des
bewegten Verkehrs, der Fahrer paßt auf und reagiert auf die
Verkehrssituation. Wenn er das nicht mehr kann, muß er sicherstellen, daß
seine Rennsemmel sich erwartbar verhält, sich also nicht etwa rollend bewegt
oder davonfährt. Und damit parkt. Ein Baggerführer, der einen LKW belädt,
dessen Fahrer "mal austreten" geht und dabei das Fahrzeug nicht geparkt hat,
lebt riskant. Die Handbremse kannst Du gut als "Parkbremse" denken, wer die
anzieht, denkt primär ans Stehenbleiben und parkt damit. Wobei es eine
Karenzzeit für die erste Minute gibt wegen der Ladevorgänge, z.B. für Taxis,
wo der Fahrer ja oft aussteigen muß.
--
mfg,
gUnther
Hi,
> Uwe Bieling schreibt:
>
>> [...]
>>
>> Als ich einmal die netten "Wegen Umzuges parken Verboten"-Schilder
>> organisiert habe, gab es von der Verwaltung einen Infozettel,
>> worauf sich eine Telefonnummer befand, die angerufen werden
>> sollte, wenn am Tage es Umzuges Autos verbotenerweise geparkt
>> haben.
>>
>> Diese Nummer gehörte IIRC zum Abschleppunternehmen, wobei eine
>> Politesse stets mitfuhr, weil man ja nicht einfach so abschleppen
>> kann, sondern nur, nachdem der Verstoß festgestellt wurde. Also,
>> Abschleppwagen mit Politesse kommt, Politesse erkennt Verstoß,
>> schreibt auf und zwischenzeitlich wird das Auto an den Haken
>> genommen.
>
> Und Leute, die klug und nett zugleich sind, rufen vorher die Polizei
> an, die dann den Fahrzeughalter anruft bzw. bei ihm vorbeikommt.
> Die Chancen sind sehr gut, daß viel früher frei ist als es das
> Abschleppunternehmen geschafft hätte.
Und besonders nette und kluge Leute vermeiden die Verzögerung der
Umziehenden und parken Ihr Auto nicht extra da. Das Schild steht ja auch
mindestens 3 Tage vorher.
Uwe Bieling schreibt:
> Torsten Bronger schrieb:
>
>> Uwe Bieling schreibt:
>>
>>> [...]
>>>
>>> Diese Nummer gehörte IIRC zum Abschleppunternehmen, wobei eine
>>> Politesse stets mitfuhr, weil man ja nicht einfach so
>>> abschleppen kann, sondern nur, nachdem der Verstoß festgestellt
>>> wurde. Also, Abschleppwagen mit Politesse kommt, Politesse
>>> erkennt Verstoß, schreibt auf und zwischenzeitlich wird das Auto
>>> an den Haken genommen.
>>
>> Und Leute, die klug und nett zugleich sind, rufen vorher die
>> Polizei an, die dann den Fahrzeughalter anruft bzw. bei ihm
>> vorbeikommt. Die Chancen sind sehr gut, daß viel früher frei ist
>> als es das Abschleppunternehmen geschafft hätte.
>
> Und besonders nette und kluge Leute vermeiden die Verzögerung der
> Umziehenden und parken Ihr Auto nicht extra da. Das Schild steht
> ja auch mindestens 3 Tage vorher.
... aber nur, wenn die Leute nett und klug sind, sonst steht es da
erst an dem Morgen, an dem es gebraucht wird.
Tschö,
Torsten, der schon das Gegenteil erlebt hat.
> Letztens ist mir aufgefallen, dass die Politessen schon gleich im
> Strang-Abschleppwagen durch die Gegend kurven, und nach Falschparkern
> suchen, die abschleppwürdig sind. Ist das erlaubt? Für mich ist das
> tatsächlich moderen Wegelagerei. Desweiteren werden so auch Leute
> abgeschleppt, die nur wenige Minuten unterwegs sind. Der Abschlepper
> wird ja nicht zur Bestrafung gerufen, sondern um im Notfall eine
> Behinderung zu entfernen.
Und genau dafür fährt die Politesse mit. Als ich mal für einen Umzug ein
Halteverbot beantragt habe, sagte man mir, dass es bei Strang immer einen
abrufbereiten Wagen mit Politesse gibt, so dass man dort dann einfach
anrufen kann, um im Halteverbot parkende Fahrzeuge beseitigen zu lassen.
Mag deine persönliche Meinung sein, aber der Motor hat damit nichts zu
tun. wie schon geschrieben:
"(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der
parkt."
Also ist der Rest deines Textes vielleicht gesunder Menschenverstand,
aber der hat im Rechtssystem keinen Platz.
Parken vor Bahnübergängen und Baustellenampeln ist nicht erlaubt,
trotzdem sollte man dort wenn man warten muss (was wie ich gelernt habe
etwas anderes als parken ist) den Motor abstellen. Wie sieht es deiner
Meinung nach eigentlich mit dem 3l-Lupo aus? Der hat ja afaik
automatisch den Motor abgestellt, wenn man länger herumstand, z.B. an
einer Ampel. Sind dessen Fahrer notorische Falschparker? ;-)
> Wer als Fahrer aussteigt, auch. Das mit dem Be-und Entladen bezieht sich
> aufs Beladen des Kofferraums mit Einkäufen oder das Einpacken des
> Rollstuhls. Nicht aber auf Möbel beim Umzug oder Bauschutt beim Abriß...alle
> diese Zwecke sind nur mit geparkten Fahrzeugen möglich.
> Schon alleine versicherungstechnisch, wer hält, gilt immer noch als Teil des
> bewegten Verkehrs, der Fahrer paßt auf und reagiert auf die
> Verkehrssituation. Wenn er das nicht mehr kann, muß er sicherstellen, daß
> seine Rennsemmel sich erwartbar verhält, sich also nicht etwa rollend bewegt
> oder davonfährt. Und damit parkt.
Hier zieht deine eigene Argumentation nicht mehr: Ich kann ja durchaus
im Wagen sitzen bleiben und auf den Verkehr achten, während meine
Freundin die schwere Couch in den Wagen stemmt.
> Die Handbremse kannst Du gut als "Parkbremse" denken, wer die
> anzieht, denkt primär ans Stehenbleiben und parkt damit. Wobei es eine
> Karenzzeit für die erste Minute gibt wegen der Ladevorgänge, z.B. für Taxis,
> wo der Fahrer ja oft aussteigen muß.
Und wenn ich die Handbremse zum Anfahren am Berg anziehe (weil ich
Vorfahrt gewähren muss)? Als rechtliche Definition taugt das auch nicht.
Das bedeutet? Wird nur in bestimmten Regionen gebraucht?
>> Oder impliziert
>> das -esse wohlmöglich garnicht Weiblichkeit?
>
> Doch, tut es. Politesse = Polizei + Hostess.
Heißt eine männliche Hostess denn auch Hosteur?
Hm, das mit dem Entladen habe ich auch so in Erinnerung, aber die StVO
lässt da keinen Deutungsspielraum zu. Aber wie schon gesagt, der Motor
hat mit dem Parken nix zu tun. Du kannst einfach irgendwo im Parkverbot
anhalten, sitzenbleiben und den Motor laufen lassen, und nach drei
Minuten bist du Falschparker. ;)
> Wer als Fahrer aussteigt, auch.
Nein, du kannst ruhig aussteigen und in einer Minute ein schnelles
Picknick veranstalten, aber solange du in der Nähe des Autos bleibst,
hältst du noch. AFAIK.
Christof Proft schrieb:
> 7. bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr
> Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren]" (Zeichen 205) und
> "Halt] Vorfahrt gewähren]" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt
> werden
An Stopschildern darf ich nicht halten, wenn ich es dabei verdecke? Na
sowas. (Nee, schon klar.)
Pingelige Grüße
Klaus
> Parken vor Bahnübergängen und Baustellenampeln ist nicht erlaubt,
> trotzdem sollte man dort wenn man warten muss
Das hast du schön erkannt. Warten ist nicht halten. Und über warten wird
in "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der
parkt" nichts ausgesagt.
Gruß,
Lars
Hi,
das ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Bin mir aber sicher, sobald
der erste Lupo-"Fahrer" nicht bemerkt, daß er z.B. eine Gefährdung ausübt,
wird sich daraus für ihn vor Gericht ein Strick drehen lassen. Denn er kann
ohne Motor ja nicht "mal eben aus dem Weg", auch wenn das der Lupo ja
automatisch tun soll. Ist aber egal, bka, globale Formulierungen kann ich
zwar aussprechen/texten, doch obs stimmt, frag am Besten Deinen Richter :-)
..
> Hier zieht deine eigene Argumentation nicht mehr: Ich kann ja durchaus
> im Wagen sitzen bleiben und auf den Verkehr achten, während meine
> Freundin die schwere Couch in den Wagen stemmt.
Ja, aber der Prozeß des "Stemmens" immobilisiert Deine Karre, behindert
Deine Sicht, macht das Fahrzeug nicht verkehrssicher...aber mit dem Argument
lassen oft Möbelpacker "einen" am Fahrzeug, damit eine Beschwerde gleich
abgestritten werden kann. Bzw die erbosten Anwohner mit Gefuchtel in ihrer
Garage beschäftigt werden, bis "el Macho" mit dem Schlüssel runterkommt.
..
>
> Und wenn ich die Handbremse zum Anfahren am Berg anziehe (weil ich
> Vorfahrt gewähren muss)? Als rechtliche Definition taugt das auch nicht.
Naja, der alte W123 hatte eine mit Fußpedal und einem Auslöseknopf am
Armaturenbrett. Damit am Berg anfahren war durchaus möglich...habs mehrfach
getan :-) Doch wer parkt schon als Linksabbieger auf einer Kreuzung? Es geht
doch um sogenannte "wilde Parkplätze", oder? Hydranten,
Garagentoreinfahrten, Feuerwehrstraßen, Hauseingänge,
Behindertenstellplätze, Gehwege. Und die Argumentation, man würde da nur
"Halten", weil man ja "gleich wieder da" ist....was definitv nicht mehr
stimmt, wenn man aussteigt oder den Motor abstellt in diesen Fällen. Je
nachdem wer sich beschwert, ist das Motorabstellen entweder Pflicht oder
eben falsch, den einen ist der Krach/Qualm ein Ärgersiß, den anderen ist das
Auto nur im Weg, jede Verzögerung wie Anlassen oder ähnliche Prozeduren
belegen nur die Dauer des Zustandes. Kann man hierzulande immernoch ganz gut
beim "Halten in 2. Reihe" sehen, das trauen sich nur wenige, und die bleiben
im Fahrzeug sitzen. In Italien sind die schon "weiter"....gelegentlich
parken da sogar 2. Reihe, wenn die "erste" schon wieder wegwill.
--
mfg,
gUnther
.... Was dann wahrscheinlich zu einer erhöhten Handyrechnung bei der Stadt
Aachen führen würde, die dann leider die bereits im Haushalt eingeplanten
Euros, die durch "Knöllchen" entstehen, wieder auffressen würde. Ich bin
auch der Meinung, dass sicherheitsrelevante Verkehrshindernisse (Mitten auf
der Strasse, vor ner Feuerwehr/Rettungszufahrt o.ä.) kompromisslos und
sofort abgeschleppt werden sollten. Ich weiss allerdings nicht, ob
diejenigen Herren, die sich hier so lautstark für ein allgemeines
Sofort-Abschleppen einsetzen selbst im Besitz eines PKW sind und mal
versucht haben in der Aachener Innenstadt kurz nach Feierabend noch einen
Parkplatz zu ergattern. DAS ist in meinen Augen viel mehr eine Zumutung. Ich
verstehe z.B. auch nicht, warum im gesamten Bereich der Jülicher Straße
(zumindest bis zum Blücherplatz) tagsüber bzw. ab 7.00 Uhr Parkverbot auf
dem Seitenstreifen besteht. Die meisten Geschäfte dort öffnen nicht vor 9
.00 Uhr, und dennoch habe ich schon um halb acht die ersten Politessen auf
"Raubzug" gesehen.
Die Parkplatzsituation in Aachen ist gelinde gesagt zum Kotzen...
Gruß
Jun
>> Und besonders nette und kluge Leute vermeiden die Verzögerung der
>> Umziehenden und parken Ihr Auto nicht extra da. Das Schild steht
>> ja auch mindestens 3 Tage vorher.
>
> ... aber nur, wenn die Leute nett und klug sind, sonst steht es da
> erst an dem Morgen, an dem es gebraucht wird.
Wer die Schilder erst am selben Tag da hinstellt und die
'falschparkende' Karre dann direkt abschleppen lässt, muss sich nicht
wundern, wenn er selbt die Abschleppkosten zahlen darf.
Man muss die Schilder rechtzeitig vorher dort aufstellen und die dort
abgestellte Fahrzeuge mit Uhrzeit und Datum protokollieren.
Fahrzeuge, die nach dem Aufstellen der Schilder geparkt werden, können
dann bedenkenlos abgeschleppt werden. Wie viele Tage vergehen müssen,
damit auch solche Autos abgeschleppt werden können, die noch vor dem
Schilderaufstellen da standen, weiss ich nicht mehr.
> Deren Fahrer dürfen nur auf Anweisung der städtischen Ordnungskräfte
> "Politessen" abschleppen,
Solange die städtischen Ordnungskräfte nicht auch festlegen, welche
Politessen die Fahrer abschleppen 'müssen', klingt das nach einem
verlockenden Job...
Deshalb werden sich damit Gerichte befassen.
Würdest Du einen Wagen als "verlassen" bezeichnen, wenn der Fahrer
direkt daneben steht?
Ab wann würde man von einem verlassenen Wagen sprechen?
Ich meine, eine nachvollziehbare Definition war diese:
sobald der Fahrer aussteigt und den Blick vom Wagen abwendet, 'verlässt'
er den Wagen. Ausserdem muss er den Wagen schnell wieder erreichen
können (und nicht etwa aus 10km Entfernung mit Fernglas den Wagen 'nicht
verlassen' zu haben).
Z.B. wäre kurzes Anhalten, um einen Brief einzuwerfen immer noch ein
Halten und nicht bereits ein Parken sein. Was letzten Endes Sinn macht -
die Aktion ist schnell getan, der Fahrer kann sofort reagieren usw. Es
macht letztlich kaum einen Unterschied, ob er 3 Minuten blöd im Auto
sitzt oder 10sek rausspringt und wieder reinhopst.
(Aber wenn man anfängt, Vorschriften mit Vernunft zu kommen, hat man's
immer schwer..)
> das ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Bin mir aber sicher, sobald
> der erste Lupo-"Fahrer" nicht bemerkt, daß er z.B. eine Gefährdung ausübt,
Mit einem Lupo kannst einen auf Rowdy machen vor diesen ganzen
gefährlichen Schneckenmoppeds auf 4 Rädern für Fahranfänger.
> wird sich daraus für ihn vor Gericht ein Strick drehen lassen. Denn er kann
> ohne Motor ja nicht "mal eben aus dem Weg", auch wenn das der Lupo ja
Ich würde mich auch üner eine Mindestreaktionszeit und einer
Mindest-PS-BEstückung freuen, um auch mal zügig bei grün losfahren oder
überholen zu können...
> Naja, der alte W123 hatte eine mit Fußpedal und einem Auslöseknopf am
> Armaturenbrett. Damit am Berg anfahren war durchaus möglich...habs mehrfach
> getan :-) Doch wer parkt schon als Linksabbieger auf einer Kreuzung? Es geht
> doch um sogenannte "wilde Parkplätze", oder? Hydranten,
> Garagentoreinfahrten, Feuerwehrstraßen, Hauseingänge,
> Behindertenstellplätze, Gehwege. Und die Argumentation, man würde da nur
> "Halten", weil man ja "gleich wieder da" ist....was definitv nicht mehr
> stimmt, wenn man aussteigt oder den Motor abstellt in diesen Fällen. Je
> nachdem wer sich beschwert, ist das Motorabstellen entweder Pflicht oder
> eben falsch, den einen ist der Krach/Qualm ein Ärgersiß, den anderen ist das
> Auto nur im Weg, jede Verzögerung wie Anlassen oder ähnliche Prozeduren
> belegen nur die Dauer des Zustandes. Kann man hierzulande immernoch ganz gut
> beim "Halten in 2. Reihe" sehen, das trauen sich nur wenige, und die bleiben
> im Fahrzeug sitzen. In Italien sind die schon "weiter"....gelegentlich
> parken da sogar 2. Reihe, wenn die "erste" schon wieder wegwill.
Wenn Du verkehrsbedingt halten musst (Stau, rote Ampel, Vorfahrt
gewähren usw), zählt das ja auch nicht als "halten"...
Klaus Hegemann schrieb:
> gUnther nanonüm wrote:
>
>> das ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Bin mir aber sicher, sobald
>> der erste Lupo-"Fahrer" nicht bemerkt, daß er z.B. eine Gefährdung ausübt,
>
> Mit einem Lupo kannst einen auf Rowdy machen vor diesen ganzen
> gefährlichen Schneckenmoppeds auf 4 Rädern für Fahranfänger.
>
>> wird sich daraus für ihn vor Gericht ein Strick drehen lassen. Denn er kann
>> ohne Motor ja nicht "mal eben aus dem Weg", auch wenn das der Lupo ja
>
> Ich würde mich auch üner eine Mindestreaktionszeit und einer
> Mindest-PS-BEstückung freuen, um auch mal zügig bei grün losfahren oder
> überholen zu können...
>
Dazu müßte man hier in Aachen erstmal drauf kommmen, daß man, wenn vorne
die Ampel auf Grün geht, synchron langsam anfahren kann. Bisher achtet
man auf den Vordermann, wenn der angefahren ist und die Lücke
Omnibusgröße erreicht hat, setzt beim Öcher langsam der Denkvorgang ein.
Man hört dan förmlich das Rattern der Relais im Hirn, bevor der dann
endlich losfährt...
Man könnte auch dem Ostviertelgesocks die 3er-BMW, tiefergelegte Golfs
und ähnliche Karren wegnehmen und denen geben, die damit
verantwortungsvoller umgehen. Die müssen ja nicht unbedingt mit 60 duch
die 30er-Zonen brettern. Nur werden die meisten Vernünftigen derartig
verunstaltete Gefährte nicht haben wollen, von "3ern" ganz zu schweigen.
Gruß
Christof
Klaus Hegemann schrieb:
Naja, schonmal die Politessen vom Nahen gesehen oder deren Unterhaltung
mitbekommen?
Was so ein vergessenes Komma alles anrichten kann...
Gruß
Christof
Klaus Hegemann schrieb:
> gUnther nanonüm wrote:
>
>> das ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Bin mir aber sicher,
sobald
>> der erste Lupo-"Fahrer" nicht bemerkt, daß er z.B. eine Gefährdung
ausübt,
>
> Mit einem Lupo kannst einen auf Rowdy machen vor diesen ganzen
> gefährlichen Schneckenmoppeds auf 4 Rädern für Fahranfänger.
>
>> wird sich daraus für ihn vor Gericht ein Strick drehen lassen. Denn
er kann
>> ohne Motor ja nicht "mal eben aus dem Weg", auch wenn das der Lupo ja
>
> Ich würde mich auch üner eine Mindestreaktionszeit und einer
> Mindest-PS-BEstückung freuen, um auch mal zügig bei grün losfahren oder
> überholen zu können...
>
Dazu müßte man hier in Aachen erstmal drauf kommmen, daß man, wenn vorne
die Ampel auf Grün geht, langsam synchron anfahren kann. Bisher achtet
man auf den Vordermann, wenn der angefahren ist und die Lücke
Omnibusgröße erreicht hat, setzt beim Öcher langsam der Denkvorgang ein.
Man hört förmlich das Rattern der Relais im Hirn, bevor der endlich
> Wie viele Tage vergehen müssen, damit auch solche Autos abgeschleppt
> werden können, die noch vor dem Schilderaufstellen da standen, weiss
> ich nicht mehr.
3 Tage bzw. 72 Stunden.
Im Übrigen finde ich das Verhalten der Aachener Gesetzeshüter durchweg
freundliche und kulant. Da ich selber auch nicht alle 72 Stunden nach
meinem geparkten Wagen schaue, passierte es mir auch schon zwei mal,
dass mich die Polizei per Telefonanruf davon in Kenntnis setzte, dass
ich Strassenbauarbeiten blockiere... Jeweils kostenlos und freundlich.
Auch das Abschleppverhalten der Politessen in den Strang-Wagen finde ich
(zeitweise sogar zu) kulant. So wird längst nicht jedes Fahrzeug
abgeschleppt, dass im absoluten Halteverbot oder auf
Behindertenparkplätzen parkt sondern nur diejenigen, die tatsächlich
Einfahrten blockieren oder Wenderadien einschränken. Nikolausstrasse x
Kleinkölnstrasse durfte ich das schon häufiger beobachten.
> So wird längst nicht jedes Fahrzeug
> abgeschleppt, dass im absoluten Halteverbot oder auf
> Behindertenparkplätzen parkt sondern nur diejenigen, die tatsächlich
> Einfahrten blockieren oder Wenderadien einschränken.
So ist aber glaub ich auch die Gesetzeslage. Abschleppen geht nur, wenn
das Fahrzeug auch eine Behinderung darstellt.
Ingo
> So ist aber glaub ich auch die Gesetzeslage. Abschleppen geht nur,
> wenn das Fahrzeug auch eine Behinderung darstellt.
> Ingo
Nö, so generell kann man das nicht sagen.
Mal frei das Verkehrsportal zitiert: Verkehrszeichen, von denen ein
Halteverbot ausgeht, enthalten zugleich das Gebot, bei verbotswidrigem
Halten alsbald wegzufahren (BVerwG, NJW 1978, 374; BVerwG, NJW 1978,
656; BVerwG, NJW 1980, 1640; BVerwG, NVwZ 1988, 624). Dies gilt auch für
Parkuhren (BVerfG, NJW 1965, 2395). Dieses Gebot ist in analoger
Anwendung gem. §80 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar und kann
damit sofort ohne weiteren Verwaltungsakt im Wege der Ersatzvornahme (§
25 LVwVG - vertretbare Handlung an Stelle des Pflichtigen), durch
Abschleppen, vollzogen werden (BVerwG, NJW 1978, 656; BGH, NJW 1969,
2023; BVerwG, NJW 1982, 348). Einer Androhung der Ersatzvornahme bedarf
es i.d.R. nicht, da die Maßnahme unaufschiebbar ist (§ 21 LVwVG).
Weiter:
Eine Abschleppmaßnahme ist gerechtfertigt, auch wenn es noch nicht zu
Beeinträchtigungen oder Behinderungen des Verkehrs gekommen ist.
VGH BW, NZV 1990, 286;
VGH München, NZV 1992, 207;
OVG NW, NZV 1990, 407;
VGH Kassel, NZV 1990, 408,
VG Frankfurt/M. vom 31.7.1995, AZ 5 E 2264/94(1).
Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug 2 Tage vor Aufstellung des
Halteverbots dort bereits abgestellt war.
VG Karlsruhe, DAR 1990, 192.
Schönen Gruß
Jo
> Im Übrigen finde ich das Verhalten der Aachener Gesetzeshüter durchweg
> freundliche und kulant. Da ich selber auch nicht alle 72 Stunden nach
> meinem geparkten Wagen schaue, passierte es mir auch schon zwei mal,
> dass mich die Polizei per Telefonanruf davon in Kenntnis setzte, dass
> ich Strassenbauarbeiten blockiere... Jeweils kostenlos und freundlich.
...da bin ich aber mal gespannt, wie das ausschaut, wenn am 29. Mai im
Frankenberger Viertel die Umgestaltung der Parkraumsituation beginnt...
Bei der letzten Instandsetzung des Mittelstreifens an der Oppenhoffallee
wurde auch fröhlich ein Auto nach dem anderen abgeschleppt, ohne dass
die Halter benachrichtigt worden wären. Der Platz vom Strang war
dementsprechend brechend voll, als ich da mein Auto abholen durfte...
(Nein, dass soll keine Entschuldigung sein, ich war ja selbst Schuld.)
Grüße, Stefan
gUnther nanonüm <g-...@gmx.de> schrieb:
>Eine Nummer an den Parkplatz (Bordsteinkante), ein Anruf beim Amt-Computer
>mit dem registrierten Handy oder Eingabe einer passenden PIN, dann Eingabe
>der Parkplatznummer, und schon kann die Politesse weitergehen.
nein, kein Amtscomputer, sonst falle ich ja auf mit meinem
Behindertenausweis und das koruppte Amtmännchen auch. Das kann doch
keiner wollen. Schreckliche Ideen hast du manchmal.
--
vG Ricki
gUnther nanonüm <g-...@gmx.de> schrieb:
>Naja, der alte W123 hatte eine mit Fußpedal und einem Auslöseknopf am
>Armaturenbrett. Damit am Berg anfahren war durchaus möglich...habs mehrfach
>getan :-)
hatte, "hatte", das gibts immer noch und ich finde das ist ein gutes
Feature. Aber für Anfahren am Berg hat man doch SBC.
--
vG Ricki
>> Politeur (mit dem Zusatz "regional" gekennzeichnet).
>
>Das bedeutet? Wird nur in bestimmten Regionen gebraucht?
Ja.
>> Doch, tut es. Politesse = Polizei + Hostess.
>
>Heißt eine männliche Hostess denn auch Hosteur?
Scheint es noch nicht zu geben. Sobald jemand den Bedarf sieht, warum
nicht.
Gruß,
Marco
>Erst einen Fehler machen und dann noch nichteinmal dazu stehen....
>
Seit wann bitte mache ich Fehler???
--
vG Ricki
Christof Proft <cpr...@gmx.de> schrieb:
>Naja, schonmal die Politessen vom Nahen gesehen oder deren Unterhaltung
>mitbekommen?
Just gerade habe ich einer netten Politesse das Knöllchen wieder
abgeschwätzt, ey, die stehen auf meinen morbiden Charme. Wie mein
Vater immer sagt: Jung, wat de mit de Mull verdiene kannst, da musste
nit mit de Hände für wirken.
--
vG Ricki
Eure Diskussion über Parken oder Halten ist völlig unsinnig:
In der StVO sind fast ausschließlich HALTEverbote geregelt, ein
spezielles PARKverbot ist mir spontan nicht bekannt. Ist also völlig
wurscht, ob man hält oder parkt. (Außer vielleicht für Parkgebühren.
Irgendwozu muss die Park-Definition ja gut sein.)
Die Ausnahme mit Be- und Entladen gilt im eingeschränkten Halteverbot,
und dort darf man für den Ladevorgang auch gern länger als 3 Minuten
halten und das Fahrzeug verlassen.
Wird heutzutage in den Fahrschulen tatsächlich noch dieser 3-Minuten-
Unsinn gepaukt? Ich habe dort schon vor zwanzig Jahren gelernt, dass
das keinerlei Relevanz hat. Damals glaubten wohl die alten Leute, dass
eingeschränktes Halteverbot gleichbedeutend mit Parkverbot ist.
Vielleicht war das irgendwann in grauer Vorzeit tatsächlich mal so.
> AFAIK hat es vor langen Jahren Unregelmäßigkeiten im Bereich
> Peters/Stadt gegeben. Seitdem fährt nur noch Strang.
> Deren Fahrer dürfen nur auf Anweisung der städtischen Ordnungskräfte
> "Politessen" abschleppen, nicht jedoch selbständig, da es sich um eine
> hoheitliche Aufgabe handelt.
Würde mich wundern, wenn das wirklich eine hoheitliche Aufgabe wäre, die
nicht an Subunternehmen abgetreten werden kann.
In Wuppertal an der Uni war es so, dass der dortige Abschleppunternehmer
auf den Parkplatz fuhr, die Videokamera zückte, das Parkvergehen damit
dokumentierte, und dann den Wagen an der Haken nahm.
Da ich das immer auf einem bestimmten Parkplatz beobachten konnte, weiss
ich nicht, ob das in ganz Wuppertal galt. Dieser Parkplatz war auf
Uni-Gelände. Ob das viel ausmacht, kann ich leider nicht abschätzen.
Gruß,
Michael
Wie im Thread beschrieben, läuft das an der RWTH ähnlich. Allerdings
geht es da jeweil um Grundstücke von Hochschulen und die gehören
bekanntlich nicht der Stadt. Daher müssen dort nicht die gleichen Regeln
gelten.
mfg
matthias
--
"Das Leben im Stadion ist bei sonnigem Wetter recht angenehm"
MdB Bruno Heck (CDU) 1973 über die Zustände im als KZ gebrauchten
Stadion von Santiago de Chile
ups, ich bitte um Entschuldigung ;)
Das fällt wohl jedem nach Aachen kommenden Führerscheininhaber auf.
Ich habe das mal intensiver beobachtet und dabei festgestellt, daß die
meisten Aachener Autofahrer den Führerscheininhabern nur die Methode zum
"Anfahren am Berg" abgeguckt haben, vermutlich weil sie nicht sehen
konnten, was der Fahrer mit den Pedalen macht, wenn er ohne Handbremse
und Gang raus hält.
Deshalb muß vom Öcher beim Anfahren erst wieder ein Gang reingerührt und
die Handbremse gelöst werden...
Für die Öcher:
Normale Autos ohne Automatik haben DREI Pedale:
Kupplung Bremse Gas (In dieser Reihenfolge)
Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und Bremspedal
gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während man hält, kann der
erste Gang bereits eingelegt sein.
Der Wagen setzt sich durch Lösen der Pedale dann automatisch in Bewegung.
[ Anfahren am Berg ]
> Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und Bremspedal
> gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während man hält, kann der
> erste Gang bereits eingelegt sein.
> Der Wagen setzt sich durch Lösen der Pedale dann automatisch in Bewegung.
Und zwar in Richtung bergab.
Ob das immer so im Sinne des Erfinders ist;-)
Alexander
>> Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und Bremspedal
>> gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während man hält, kann der
>> erste Gang bereits eingelegt sein.
>> Der Wagen setzt sich durch Lösen der Pedale dann automatisch in Bewegung.
> Und zwar in Richtung bergab.
> Ob das immer so im Sinne des Erfinders ist;-)
Ich merk schon, meine Hilfe tut hier echt not...
Also: Das Fahrzeug setzt sich natürlich nach vorne in Bewegung, egal ob
bergauf oder bergab, dafür ja der erste Gang. Probier's einfach mal aus.
Für den Anfang würde ich es aber nicht an allzu großen Steigungen
probieren, da ist das Spiel mit Kupplung und Bremse doch etwas zu
kompliziert für den Normalaachener.
Wenn man's falsch macht säuft die Karre wohl ab, dann folgt der Wagen
der Schwerkraft bis man durch das Bremspedal gegenwirkt.
Ich gebe zu, du schriebst "Lösen der Pedale", was wohl Bremse _und_
Kupplung bedeutet. Mein Fehler.
> Ich merk schon, meine Hilfe tut hier echt not...
>
Ich bin mir nicht so sicher.
> Also: Das Fahrzeug setzt sich natürlich nach vorne in Bewegung, egal ob
> bergauf oder bergab, dafür ja der erste Gang. Probier's einfach mal aus.
>
Brauche ich nicht.
> Für den Anfang würde ich es aber nicht an allzu großen Steigungen
> probieren, da ist das Spiel mit Kupplung und Bremse doch etwas zu
> kompliziert für den Normalaachener.
>
> Wenn man's falsch macht säuft die Karre wohl ab,
In der Tat.
> dann folgt der Wagen
> der Schwerkraft bis man durch das Bremspedal gegenwirkt.
Noe, dann bleibt er erstmal stehen.
Alexander
Hi,
Für die PS-Protze aus dem Bergischen:
Aachener Blechsemmeln haben nicht soviel Puste übrig, um sich an den
zahlreichen Ampelsteigungen auch ganz ohne Gaspedal im Standgas mit
Quietschenden Reifen in Marsch zu setzen. Jeder Aachener lernt früh, daß er
nach vorne ein wenig Platz braucht, sowie etwas Gas, damit er nicht gerade
zum Hindernis wird. Zurückrollen ist nämlich sehr übel, je nach Pedalerie
und Motorleistung kann man keinen Zentimeter "riskieren"....übrigens hab ich
Automatik ;-) klar kann ich auch "ohne", aber schön blöd ist, wers muß.....
--
mfg,
gUnther
Hi,
wieso? Bei Drehzahl=Zero kommt doch nix mehr in den Zylinder...absaufen
(lassen) und abwürgen hat mein Fahrlehrer damals unterschieden. Ist das
heutzutage schon dasselbe?
>
> > dann folgt der Wagen
> > der Schwerkraft bis man durch das Bremspedal gegenwirkt.
>
> Noe, dann bleibt er erstmal stehen.
Also mein alter W123 (der schwächste Diesel aller Zeiten) damals rollte
rückwärts. Weiß es genau, weil mich der "Spaß" einen Fuffi gekostet hat, für
den (rostigen) BMW-Kühlergrill meines Hintermannes. Peniserkerstr, juknoh.
Vermutlich haben moderne Autos eine Drehrichtungssperre fürs Getriebe? Ist
der "Freilauf" auf der Kubelwelle oder wo? Schade, daß der nicht in LKWs
eingebaut wird, schon so mancher Bolide ist trotz Gangdrin eigenmächtig
weggerollt. Langsam zwar, aber wenn erst ein Rad im Graben steht, spielen
auch 3m "Rollweg" ihre Rolle...
--
mfg,
gUnther
Nein, du duerftest recht haben. Der Begriff war schlampig gewaehlt und
ich habe ihn froehlich weiterverwendet. Allerdings sollte wirkliches
Absaufen heute nicht mehr allzuoft vorkommen.
>>> dann folgt der Wagen
>>> der Schwerkraft bis man durch das Bremspedal gegenwirkt.
>> Noe, dann bleibt er erstmal stehen.
>
> Also mein alter W123 (der schwächste Diesel aller Zeiten) damals rollte
> rückwärts. Weiß es genau, weil mich der "Spaß" einen Fuffi gekostet hat, für
Okay, mit dem "schwaechsten Diesel aller Zeiten" habe ich keine
Erfahrung. Aber ich bin mir sicher, das bei
> den (rostigen) BMW-Kühlergrill meines Hintermannes. Peniserkerstr, juknoh.
einer Steigung wie in dieser Strasse, mein Auto (kein Diesel) zunaechst
einmal stehenbleiben wuerde.
> Vermutlich haben moderne Autos eine Drehrichtungssperre fürs Getriebe? Ist
Nicht dass ich wuesste.
> der "Freilauf" auf der Kubelwelle oder wo? Schade, daß der nicht in LKWs
> eingebaut wird, schon so mancher Bolide ist trotz Gangdrin eigenmächtig
> weggerollt. Langsam zwar, aber wenn erst ein Rad im Graben steht, spielen
> auch 3m "Rollweg" ihre Rolle...
>
>
Alexander
> Hauke Hagenhoff wrote:
>
> > Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und Bremspedal
> > gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während man hält, kann der
>
> Wie schnell verschleißt eine betätigte Kupllung? Ich habe gehört, dass die
> Kupllung nicht nur beim Ein/Auskuppeln verschleißt, sondern auch, wenn sie
> betätigt ist.
Richtig (Stichworte: Ausrücklager, Scheibentrennung, Axiallagerung,
Kurbelwelle). Die schlauen Aachener wissens natürlich, Herr Hagenhoff
ist, wie so häufig, ahnungslos.
Clutch as clutch can,
Jörn
--
homo sum, humani nil a me alienum puto
Nur noch, wenn das Navi dem ahnungslosen Autofahrer
nicht erzaehlt, dass er das Eintreffen der Faehre
abwarten soll, statt einfach in den Fluss zu fahren.
SCNR
Christoph
Also ich habe n wohl sehr schwachen Diesel.1.6liter Saugdiesel. Aber
gerade an steilen Bergen drehen meine Reifen durch. Und ich fahre da
auch ohne Handbremse los. Die Pedale sind so weit zusammen, das ich
Gas und Bremse gleichzeitig betätigen kann. Also erst voll auf der
Bremse, dann ein wenig gas geben lagsam von der Kupplung runter, dann
Bremse im richtigen Moment los lassen, und ordentlich den Pin drücken.
Da rollt nichts zurück.
>>> Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und Bremspedal
>>> gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während man hält, kann der
>> Wie schnell verschleißt eine betätigte Kupllung? Ich habe gehört, dass die
>> Kupllung nicht nur beim Ein/Auskuppeln verschleißt, sondern auch, wenn sie
>> betätigt ist.
> Richtig (Stichworte: Ausrücklager, Scheibentrennung, Axiallagerung,
> Kurbelwelle). Die schlauen Aachener wissens natürlich, Herr Hagenhoff
> ist, wie so häufig, ahnungslos.
Lol.
Die schlauen Aachener, jaja.
Also: Wenn Ihr vernünftig Autofahren könntet, dann müsstet Ihr nicht
Regionalklasse 11 in der HP zahlen, das würde auch schonmal Geld sparen.
Zweitens: Die Kupplung zu betätigen verursacht Verschleiß, richtig. Die
Tür zu öffnen verursacht auch Verschleiß...
Jedoch sind diese Teile auf diesen auch ausgelegt, in aller Regel tritt
vorher ein anderer wirtschaftlicher Totalschaden ein.
Ich habe an meinen Autos schon alles mögliche reparieren lassen müssen,
nur keine Kupplung.
Außerdem kann man sich das mal auf's große Ganze umrechnen: Würde in
ganz Aachen richtig angefahren, würden auch alle weniger im Stau stehen
(Lieber drei Runden Heumarer Dreieck als 2km Aachener Innenstadt!) und
der Spritverbrauch sinken.
Konkret weiß ich von diversen Strecken in Stadt und Kreis Aachen, auf
denen man ohne Euch auf einer grünen Welle schwimmt, mit Euch aber jede
Ampel bei rot erwischt. Da haste die Kupplung mit Sprit mehr als raus,
*sollte* sie tatsächlich verfrüht verschleißen.
Hauke Hagenhoff schreibt:
> Joern Prochnow schrieb:
>
>> Till Maas <validuntil2007...@spamgourmet.com> wrote:
>>
>>> Hauke Hagenhoff wrote:
>>>
>>>> Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und
>>>> Bremspedal gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während
>>>> man hält, kann der
>>>
>>> Wie schnell verschleißt eine betätigte Kupllung? Ich habe
>>> gehört, dass die Kupllung nicht nur beim Ein/Auskuppeln
>>> verschleißt, sondern auch, wenn sie betätigt ist.
>>
>> Richtig (Stichworte: Ausrücklager, Scheibentrennung,
>> Axiallagerung, Kurbelwelle). Die schlauen Aachener wissens
>> natürlich, Herr Hagenhoff ist, wie so häufig, ahnungslos.
>
> Lol.
> Die schlauen Aachener, jaja.
> Also: Wenn Ihr vernünftig Autofahren könntet, dann müsstet Ihr nicht
> Regionalklasse 11 in der HP zahlen, das würde auch schonmal Geld sparen.
Ah Hauke, beim ersten Mal ist's noch okay, aber ich hatte dir dieses
"Argument" schon einmal der Luft zerrissen. Also halt bitte dann
den Mund, oder such dir woanders Deppen. Oder ist das nur ein
trolliger Schrei nach Aufmerksamkeit? Bei dir weiß ich's nicht.
Tschö,
Torsten.
--
Torsten Bronger, aquisgrana, europa vetus
Jabber-ID: bro...@jabber.org
(Siehe http://imd.webhop.org für ICQ, MSN, etc.)
>> Also: Wenn Ihr vernünftig Autofahren könntet, dann müsstet Ihr nicht
>> Regionalklasse 11 in der HP zahlen, das würde auch schonmal Geld sparen.
> Ah Hauke, beim ersten Mal ist's noch okay, aber ich hatte dir dieses
> "Argument" schon einmal der Luft zerrissen. Also halt bitte dann
Hast Du nicht, weil es nicht geht.
Die beliebte Argumentation, das läge an
- Dürenern
- Holländern
usw. ist bullshit, weil die Regionalklasse den Unfallverursacher
berücksichtigt, nicht den Ort. Ein Aachener verursacht in München einen
Unfall = Aachen geht hoch. Ein Dürener verursacht in Aachen einen Unfall
= Aachen bleibt, Düren steigt.
Eure Regionalklasse habt Ihr sehr wohl selber zusammengerumst (Es ist
wohl inzwischen 10), es gibt nur keinem zu Denken. Stattdessen wird in
Aachen über Heinsberger und Dürener hergezogen, die deutlich besser
fahren, sowohl vom subjektiven Empfinden durch Führerscheininhaber her,
als auch von der der RK zugrundeliegenden Statistik her:
AC = 10
BN = 7
BM = 6
EU = 6
DN = 7
K = 8
HS = 7
SU = 6
Es fährt also im weiten Umkreis niemand beschissener als Ihr.
PS: Und die Diebstahlausrede gilt auch nicht, TK (und VK) haben von der
HP unabhängige Regionalklassen.
PPS: Es wäre mir eigentlich scheißegal, weil ich ein richtiges
Kennzeichen habe und Eure Unfälle nicht mitbezahlen muß, aber Ihr stehlt
mir meine Zeit.
Hauke Hagenhoff schreibt:
> Torsten Bronger schrieb:
>
>> Hauke Hagenhoff schreibt:
>>
>>> Also: Wenn Ihr vernünftig Autofahren könntet, dann müsstet Ihr
>>> nicht Regionalklasse 11 in der HP zahlen, das würde auch
>>> schonmal Geld sparen.
>>
>> Ah Hauke, beim ersten Mal ist's noch okay, aber ich hatte dir
>> dieses "Argument" schon einmal der Luft zerrissen. Also halt
>> bitte dann
>
> Hast Du nicht, weil es nicht geht.
> Die beliebte Argumentation, das läge an
> - Dürenern
> - Holländern
> usw. ist bullshit,
Richtig. Kleine Ergänzung: Es liegt auch nicht an den beiden "Aa"
im Stadtnamen.
> [...]
>
> PPS: Es wäre mir eigentlich scheißegal, weil ich ein richtiges
> Kennzeichen habe und Eure Unfälle nicht mitbezahlen muß, aber Ihr
> stehlt mir meine Zeit.
Dito. Daher mein letztes Posting dazu.
Lol, ich glaube ja auch, dass man aus der subjektiven Selbsteinschätzung
von Autofahrern Schlüsse über deren Fahrverhalten ziehen kann, aber auf
andere Weise...
Gruß
Klaus
Als zugezogener ist mir das auch im Steuerbescheid hochgekommen:
Wen's interessiert:
http://www.gdv.de/Hauptframe/inhalt.jsp?oidl1=&oidl2=&oidl3=&contentUrl=/Service/regionalklassenabfrage/uebersicht.html
(Aachen, tiefrot: 11)
/T.
> Normale Autos ohne Automatik haben DREI Pedale:
>
> Kupplung Bremse Gas (In dieser Reihenfolge)
>
> Man kann an einer Ampel anhalten, indem man Kupplungs- und Bremspedal
> gleichzeitig mit den Füßen betätigt hält. Während man hält, kann der
> erste Gang bereits eingelegt sein.
> Der Wagen setzt sich durch Lösen der Pedale dann automatisch in Bewegung.
Wo hast du denn Autofahren gelernt? Man kann (und sollte) an der Ampel
den Gang rausnehmen, schon um die Kupplung zu schonen. Trotzdem kann man
bei Grün zügig losfahren, wenn man nicht blöd in der Gegend rumträumt.
Und die Idee mit dem synchron zum Vordermann losfahren kann auch schnell
in die Hose gehen, wenn der dann doch meint, nochmal bremsen zu müssen...
Gruß
Thorsten