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Meldeadresse in Aachen

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Michael Lenoir

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Sep 9, 2013, 6:31:18 AM9/9/13
to
Hi,

brauche eine Meldeadresse in Aachen für bis zu sechs Monate. Nichts Illegales, im wesentlichen, um einen Briefkasten zu haben und den Ämtern gegenüber eine Adresse angeben zu können. Zahle Aufwandsentschädigung.

Ideen, Vorschläge, Angebote?

Danke! Mike

Stefan Schmitz

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Sep 9, 2013, 6:46:48 AM9/9/13
to
Am Montag, 9. September 2013 12:31:18 UTC+2 schrieb Michael Lenoir:
>
> brauche eine Meldeadresse in Aachen für bis zu sechs Monate. Nichts
> Illegales, im wesentlichen, um einen Briefkasten zu haben und den Ämtern
> gegenüber eine Adresse angeben zu können.

Also doch was Illegales. Das Ziel erreichst du legal, wenn du eine Wohnung beziehst.

Wenn es nur um eine Postanschrift geht, gibt es auch Postfächer.

Michael Lenoir

unread,
Sep 9, 2013, 8:07:22 AM9/9/13
to
> Also doch was Illegales.

Warum so ranzig? Ich werde eventuellen Unterbreitern von Angeboten die genauen Hintergründe offenbaren. Es ist eigentlich sehr einfach, aber auch sehr persönlich, deshalb werde ich das hier nicht weiter ausführen.

> Das Ziel erreichst du legal, wenn du eine Wohnung beziehst.

Laut Meldegesetz NRW in der Fassung vom 2.9.2013: "Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."

Ich könnte mir also auch einen Wohnwagen kaufen, oder eine Garage anmieten oder ein Zelt aufstellen und einen Briefkasten dranhängen. Lieber wäre mir aber eine "normale" Wohnanschrift. Das einzige was nicht geht sind Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen etc. (Beherbergungsstätten).

> Wenn es nur um eine Postanschrift geht, gibt es auch Postfächer.

Im Postfach wohnen klappt nicht, auch nicht theoretisch, glaubs mir.

gUnther nanonüm

unread,
Sep 9, 2013, 11:19:32 AM9/9/13
to

"Michael Lenoir" <mle...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:op.w247y...@aioekjh79879879f7.org...

>> Wenn es nur um eine Postanschrift geht, gibt es auch Postfächer.
>
>Im Postfach wohnen klappt nicht, auch nicht theoretisch, glaubs mir.

Hi,
aber ein Postfach wäre tatsächlich praktisch für Dich. Unabhängig davon, ob
Du jemandem hier gerne Gerichtsvollzieher, Rollkommando und Behördenärger
anhängen magst.

--
mfg,
gUnther


Tim Landscheidt

unread,
Sep 9, 2013, 1:35:11 PM9/9/13
to
"Michael Lenoir" <mle...@gmx.de> wrote:

>> Also doch was Illegales.

> Warum so ranzig? Ich werde eventuellen Unterbreitern von
> Angeboten die genauen Hintergründe offenbaren. Es ist
> eigentlich sehr einfach, aber auch sehr persönlich, deshalb
> werde ich das hier nicht weiter ausführen.

Vielleicht bezahlst Du ihnen lieber den Rechtsanwalt, der
ihnen die möglichen Konsequenzen aufzeigt.

>> Das Ziel erreichst du legal, wenn du eine Wohnung beziehst.

> Laut Meldegesetz NRW in der Fassung vom 2.9.2013: "Wohnung
> im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der
> zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch
> die Unterkunft an Bord eines Schiffes der
> Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als
> Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich
> fortbewegt werden."

> Ich könnte mir also auch einen Wohnwagen kaufen, oder eine
> Garage anmieten oder ein Zelt aufstellen und einen
> Briefkasten dranhängen. Lieber wäre mir aber eine "normale"
> Wohnanschrift. Das einzige was nicht geht sind
> Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen
> etc. (Beherbergungsstätten).

Dann tue das doch.

>> Wenn es nur um eine Postanschrift geht, gibt es auch Postfächer.

> Im Postfach wohnen klappt nicht, auch nicht theoretisch, glaubs mir.

Genau. Denn die Behörden möchten ja gerne deshalb eine An-
schrift haben, weil entweder Leistungen auf einen bestimmten
Empfängerkreis beschränkt sind, oder sie gegebenenfalls auf
einen Besuch vorbeikommen wollen. Bei jemanden, der eine
falsche Adresse angibt, funktioniert das nicht.

Tim

Stefan Schmitz

unread,
Sep 9, 2013, 1:48:37 PM9/9/13
to
Am Montag, 9. September 2013 14:07:22 UTC+2 schrieb Michael Lenoir:
> > Also doch was Illegales.
>
> Warum so ranzig?

Ich finde es halt seltsam, Unterstützung für eine illegale Handlung zu suchen und dabei zu betonen, dass es um nichts Illegales gehe.

> Ich werde eventuellen Unterbreitern von Angeboten die genauen Hintergründe
> offenbaren. Es ist eigentlich sehr einfach, aber auch sehr persönlich,
> deshalb werde ich das hier nicht weiter ausführen.

Vielleicht bekommst du ja eher ein Angebot, wenn du die Hintergründe vorab offenbarst.
Ich wäre grundsätzlich sogar zur Hilfe bereit. Aber nicht, wenn es aussieht, als wolle jemand mit einer Fake-Adresse betrügen.

> > Das Ziel erreichst du legal, wenn du eine Wohnung beziehst.
>
> Laut Meldegesetz NRW in der Fassung vom 2.9.2013: "Wohnung im Sinne dieses
> Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt
> wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der
> Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen,
> wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."

Die darfst du aber nur anmelden, wenn du sie auch beziehst.

> Das einzige was nicht geht sind Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen etc.
> (Beherbergungsstätten).

Warum denn nicht? Wenn man sich da dauerhaft aufhält, darf und muss man das auch als Wohnsitz angeben.

> > Wenn es nur um eine Postanschrift geht, gibt es auch Postfächer.
>
> Im Postfach wohnen klappt nicht, auch nicht theoretisch, glaubs mir.

Für eine Wohnungssuche war deine Anfrage allerdings eigenartig formuliert.

Michael Lenoir

unread,
Sep 10, 2013, 3:27:51 AM9/10/13
to
>> (Beherbergungsstätten).
> Warum denn nicht? Wenn man sich da dauerhaft aufhält, darf und muss man das auch als Wohnsitz angeben.

Weil das so im Gesetz steht (NRW-Meldegesetz Fassung 2.9.2013). Nach persönlicher Vorsprache auf dem Einwohnermeldeamt macht man bei mir aufgrund der hier nicht, aber dort geschilderten persönlichen Verhältnisse eine Ausnahme.

>> Im Postfach wohnen klappt nicht, auch nicht theoretisch, glaubs mir.

Normalerweise setzen die Einwohnermeldeämter voraus, dass man an der Meldeadresse auch wohnt bzw. seinen Lebensschwerpunkt hat. Es gibt aber auch Ausnahmen bzw. einen Verhandlungsspielraum, wie ich seit gestern erfahren habe.

Hat sich also erledigt, vielen Dank an alle (die sich angesprochen fühlen) für die wohlwollende und vorurteilsfreie Hilfe.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 10, 2013, 1:36:23 PM9/10/13
to
Am Dienstag, 10. September 2013 09:27:51 UTC+2 schrieb Michael Lenoir:
> >> (Beherbergungsstätten).
>
> > Warum denn nicht? Wenn man sich da dauerhaft aufhält, darf und muss man das
> > auch als Wohnsitz angeben.
>
> Weil das so im Gesetz steht (NRW-Meldegesetz Fassung 2.9.2013).

In § 26 I steht, dass man sich dann anmelden muss, sobald man sich länger als 2 Monate dort aufhält.

> Nach persönlicher Vorsprache auf dem Einwohnermeldeamt macht man bei mir
> aufgrund der hier nicht, aber dort geschilderten persönlichen Verhältnisse
> eine Ausnahme.

Falls es so sein sollte, dass du tatsächlich für 6 Monate in einer Beherbergungsstätte wohnst, hättest du das ruhig schreiben können. Vielleicht hat sich das Meldeamt erst quergestellt, weil die 2 Monate noch nicht vorbei sind.

> Normalerweise setzen die Einwohnermeldeämter voraus, dass man an der
> Meldeadresse auch wohnt bzw. seinen Lebensschwerpunkt hat.

Dass man dort wohnt, natürlich. Der Lebensschwerpunkt ist nur für den Erstwohnsitz relevant.

> Es gibt aber auch Ausnahmen bzw. einen Verhandlungsspielraum, wie ich seit
> gestern erfahren habe.

Hast du etwas missverstanden, oder konntest du dich tatsächlich in einem Hotel anmelden, wo du gar nicht wohnst?

Mathias Dubois

unread,
Sep 11, 2013, 3:55:19 AM9/11/13
to
Am 10.09.13 09:27, schrieb Michael Lenoir:
> Weil das so im Gesetz steht (NRW-Meldegesetz Fassung 2.9.2013). Nach
> persönlicher Vorsprache auf dem Einwohnermeldeamt macht man bei mir
> aufgrund der hier nicht, aber dort geschilderten persönlichen
> Verhältnisse eine Ausnahme.

Hi. Ohne mich groß in diese Diskussion einmischen zu wollen: ich selbst
verlasse mich bei Absprachen mit Amtspersonen nur noch auf
schriftliches. Das haben mir so manche schmerzhafte Erfahrungen gelehrt.
Beweislast liegt am Ende immer bei einem selbst.
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