Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übersenden wir Ihnen ein Positionspapier des
Deutsch-Russischer Austausch e.V. (DRA) mit Erwartungen und
Vorschlägen an die künftige Bundesregierung für ihre
Osteuropapolitik in der bevorstehenden Legislaturperiode.
Der DRA setzt sich darin unter anderem für eine verstärkte
Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften
dieser Länder, für ihre stärkere Einbindung in globale
Entwicklungsaufgaben und für die schnelle Umsetzung von
Visaerleichterungen ein. Der Verein empfiehlt, erneut eine/n
Beauftragte/n der Bundesregierung für die Kooperation mit Russland
zu benennen sowie erstmals eine/n ebensolche/n Beauftragte/n für
die Länder der Östlichen Partnerschaft zu berufen . Weitere
Anliegen betreffen u.a. Fragen der EU-Beziehungen zu den genannten
Ländern sowie des Jugendaustausches und des Asylrechts.
Mit vielem Dank für Ihr Interesse
und freundlichen Grüßen
Vorstand und Geschäftsführung
Deutsch-Russischer Austausch e.V.
Kontakt:
Stefan Melle
Geschäftsführer
Tel. 030-4466 80-0
in...@austausch.org
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Erwartungen
des
Deutsch-Russischer Austausch e.V. an die Osteuropapolitik
der künftigen Bundesregierung
In
den Programmen der Parteien zur Bundestagswahl haben die
osteuropäischen Nachbarländer der EU eine ernüchternd
marginale Rolle gespielt – bis dahin, dass die Ukraine und
Belarus überhaupt nur ein einziges Mal Erwähnung fanden (siehe
Übersicht des DRA dazu: www.austausch.org/aktuelle-meldungen/newsdetail/article/67/ueberblick.html).
Doch
Russland und die sechs Staaten der „Östlichen Partnerschaft“
der EU (ÖP) werden immer von essentieller Bedeutung für Europa
insgesamt sein, weit über Wirtschafts- oder Sicherheitsfragen
hinaus.
Das
Ringen der Menschen in diesen Ländern um Demokratie und
rechtsstaatliche Institutionen, ihr großes Interesse an der
EU, das europäische Anliegen einer grenzüberschreitenden
starken Zivilgesellschaft, zumal vor dem Hintergrund der
gemeinsamen Geschichte und Kultur, aber auch ihr Anteil an der
Lösung von Zukunftsherausforderungen des Kontinents wie
Bildung, Innovation, Umweltschutz, Migration verlangen nach
einem besonderen Einsatz für diese Länder in Deutsch-land.
Aktive Europapolitik beschränkt sich nicht auf die
Stabilisierung und Entwicklung der EU.
Daher
fordert der DRA die künftige Bundesregierung dazu auf, die
Länder der Östlichen Partnerschaft und Russland
ressortübergreifend zu einer der Prioritäten ihres
internationalen Engagements zu machen und mit diesen
Gesellschaften intensiv zusammenzuarbeiten. Konkret gehört
dazu aus Sicht des DRA in der anstehenden Legislaturperiode:
- Die
offene und eindeutige Unterstützung einer Demokratisierung
und einer pluralistischen, diskriminierungsfreien, von der
Zivilgesellschaft maßgeblich mit getragenen Entwicklung in
diesen Ländern.
Dabei sollten deutsche Regierungsvertreter/innen auf die
Einhaltung der von den genannten Ländern in ihren
Verfassungen sowie gegenüber der UNO und dem Europarat
garantierten universellen Menschenrechte und Werte drängen.
Ziel sollte die Schaffung vielfältiger und starker Bindungen
zwischen den Menschen und Gesellschaften in Politik,
Wirtschaft, Recht, Bildung, Kultur und Institutionen sein.
- Die
klare und operative Unterstützung friedlicher Akteure der
Zivilgesellschaft.
Dies schließt u.a. den Beistand für
Menschenrechtsverteidiger, Umweltschützer, Vertreter/innen
sexueller Minderheiten, aber auch so genannter
Whistleblower, die unter politischem Druck ihrer Regierungen
stehen, ein – unabhängig von ihrer Herkunft. Notwendig ist
die baldige Schaffung von Regelungen für ihren deutlich
erleichterten Zugang zu einem langfristigen und sicheren
Aufenthalt in der Bundesrepublik.
- Die
aktive Einbindung osteuropäischer staatlicher und
nichtstaatlicher Akteure in globale Entwicklungsaufgaben.
Insbesondere betrifft das den Umwelt- und Klimaschutz, in
dem Russland, die Ukraine und Belarus weiterhin
internationalen Vereinbarungen entgegentreten, aber auch die
Bewältigung und Gestaltung von interkultureller und
interreligiöser Verständigung.
- Eine
Politik der Gleichberechtigung der EU gegenüber Russland
und den Ländern der Östlichen Partnerschaft.
Russland verlangt in zahlreichen Kontexten eine
herausgehobene Rolle oder Privilegien im Bezug auf seine
Nachbarn. Dies widerspricht den gesamteuropäischen
Interessen an einem gemeinsamen offenen Lebens- und
Entwicklungsraum gleichberechtigter Partnerstaaten. Die
Achtung des Rechts der Länder der Östlichen Partnerschaft
auf unabhängige und souveräne Bündnisentscheidungen sollte
von allen Seiten gewahrt werden. Die Bundesregierung sollte
daher klar gegen Druck von Seiten Russlands auf dessen
Nachbarn Stellung beziehen und deren
Assoziierungsbestrebungen mit der EU aktiv unterstützen,
aber auch zu einer Akzeptanz in der EU da beitragen, wo
einzelne Länder in freier und demokratischer Willensbildung
der Bevölkerung gegenteilige Entscheidungen treffen.
- Den
Erhalt der Position eines/r Russlandbeauftragten der
Bundesregierung und die Schaffung einer ebensolchen
Position für die Länder der Östlichen Partnerschaft.
Die Tätigkeit beider Beauftragten sollte auf einem klaren
Mandat zur unabhängigen Unterstützung von
zivilgesellschaftlichen Kooperationen und auf enger
gegenseitiger Abstimmung beruhen.
- Eine
klare Politik hin zur Visaerleichterung und –freiheit
gegenüber den Ländern der Osteuropäischen Partnerschaft
und Russland
Dies schließt insbesondere ein
o den
kurzfristigen Abschluss des seit 2012 fertigen
EU-Russland-Abkommens zur Visaerleichterung. Ziel muss es
sein, die darin vorgesehenen Verbesserungen für große Gruppen
der Bevölkerung spätestens 2014 zu realisieren, ohne der
Weitergabe von Passagierdaten im Flugverkehr oder einer
Privilegierung staatsnaher Akteure in Visafragen zuzustimmen,
wie sie Russland nachträglich und zum Nachteil der Bürger
gefordert hat.
o die
verlässliche Erfüllung der Vereinbarung zwischen der EU und
Russland von 2011 über die „Gemeinsamen Schritte zur
Visafreiheit bei Kurzzeitaufenthalten“,
o den
zielgerichteten und baldestmöglichen Abschluss ähnlicher
Abkommen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft während
der kommenden Legislaturperiode,
o die
Realisierung sofortiger Visa-Erleichterungen mit allen
genannten Ländern im Rahmen der nationalen Rechte und
Auslegungsspielräume, einschließlich jener, die der DRA und
andere NGOs bereits 2011 bezüglich der Beziehungen mit
Russland formuliert haben (siehe www.austausch.org/aktuelle-meldungen/newsdetail/article/67/visa-positio.html).
- Das
nachdrückliche Beharren gegenüber der russischen Regierung
auf der Schaffung einer föderalen Förderstruktur für den
bilateralen Jugendaustausch.
Diese sollte hinsichtlich ihrer Personal- und
Finanzausstattung sowie der Breite der Förderung den
Zielsetzungen des Regierungsabkommens von 2004 entsprechen
und der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch in
Hamburg vergleichbar sein. Auch sollte die Schaffung
ähnlicher bilateraler Fördereinrichtungen für den
Jugendaustausch mit der Ukraine sowie nach Möglichkeit mit
Belarus und weiteren Ländern der Östlichen Partnerschaft
initiiert werden.
- Eine
Korrektur der EU-Verträge zum Asylrecht, insbesondere von
Dublin II.
Erreicht werden muss eine gerechtere Lastenverteilung
zwischen den EU-Ländern mit und ohne EU-Außengrenzen,
darunter eine Entlastung von Polen als häufigstem
Erstaufnahmeland für Migrant/inn/en aus Tschetschenien und
anderen Republiken des Nordkaukasus. Die
Aufenthaltsbedingungen für Asylbewerber/innen in unbeendeten
Verfahren müssen so verbessert werden, dass sie ihre
Aufenthaltszeit zur Integration, legalen Selbstversorgung
und persönlichen Weiterentwicklung produktiv nutzen können.
Berlin,
den 22. Oktober 2013
--
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