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[at.*] Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.*

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Christian Pree

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Mar 8, 2023, 1:12:47 PM3/8/23
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Archive-name: at-usenet/richtlinien
Posting-frequency: monthly
Last-modified: 2004-01-02


Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.*
=======================================================================

Proponent: Christian Pree <ch...@gmx.net>
Datum: 02.01.2004


Inhalt:
~~~~~~~
Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD: Request for Discussion
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
Teil 7: CfV: Call for Votes
Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
Teil 9: Nach der Wahl
Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
Teil 11: Danksagung
Anhang 1: Moderator und AVVs
Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


1. Ueberblick, Abkuerzungen:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

RfD: Request for Discussion
Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

CfV: Call for Votes
Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder
Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen
Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des
Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
betreffen.

Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren
Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die
Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder
News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz
gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter"
Newsgruppen zu erreichen.


2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen
foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
laesst.

Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
abschickt.

Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~

Charta von at.usenet.announce:

Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV),
Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

Die momentane Adresse des Moderators lautet:
anno...@usenet.backbone.at

Aufgaben des Moderators:

a) Moderation von at.usenet.announce

Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der
Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
(je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen
Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
Verfahrens stattzufinden.

Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in
at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
dieser Diskussion beruecksichtigen.

b) Kontrollnachrichten

Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm
geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
at.*-Hierarchie.


4. RfD:
~~~~~~~

Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
werden soll.
Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
in ungeeigneten Newsgruppen landen.

Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
abgeschlossen.

Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
Kurzbeschreibung:
at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
Charta:
Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
Die Newsgruppe ist moderiert.
Moderator:
s...@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an
anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit
gelassen werden (mindestens 14 Tage).

Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein)
entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce
ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es
empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD
uebereinstimmen.

Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem
unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
veroeffentlicht.
o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
Abstimmung veroeffentlicht.


7. CfV:
~~~~~~~
NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

Der CfV muss explizit enthalten:

o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
Fehlerquelle ausschaltet.

Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
*Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
durchgefuehrt:
o Name der Gruppe
o Kurzbeschreibung der Gruppe
o Charta der Gruppe
o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
eingesetzt werden.

Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
Format.


8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums
eintreffen, sind gueltig.

Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder
(sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte
Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von
Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
(Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf
natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
Stimme eine eigene Person steht.

o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e252...@stud1.tuwien.ac.at",
werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
allein ist kein gueltiger Realname!

o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
Sacklpicka).

o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen
Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln".
Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
Sinn.

Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
wie der urspruengliche CfV beziehen.

Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


9. Nach der Wahl:
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss
eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein,
Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
zuruecktritt!

Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet
(Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht
innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
Wahl als gueltig angesehen.

Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per
Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von
at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die
notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
neu zur Diskussion gebracht werden.


10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
Votings" durchgefuehrt werden.

Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
a) der Name der Gruppe(n),
b) der Status oder
c) der Name des Moderators
strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der
Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
dabei getrennt abzustimmen.

Beispiel:
[ ] Einrichtung der Gruppe an sich
[ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
[ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
angenommen.

Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
bestehenden Gruppe:
Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie
eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf
geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln
abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen
`.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

Beispiel:
Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
[ ] Einrichtung von at.abc.def
[ ] Einrichtung von at.abc.ghi
[ ] Einrichtung von at.abc.jkl

Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
Gruppen passenden Traffic erzeugt.


11. Danksagung:
~~~~~~~~~~~~~~~

Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
sowie
Robert Bihlmeyer
Johannes Demel
Juergen Dollinger
Michael Eisenriegler
Markus Gonaus
Gerhard Gonter
Gregor Herrmann
Peter J. Holzer
Gerhild Kirchweger
Heidrun Kirchweger
Matthias Klaban
Gerhard Kronsteiner
Bernhard Kruepl
Andreas Labres
Otmar Lendl
Ingo Liessegang
Thomas 'Mike' Michlmayr
Christian Mock
Hubert Partl
Andreas Pavlik
Gerald Pfeifer
Klaus Johannes Rusch
Alexander Talos


Anhang 1: Moderator und AVVs
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+...@cluon.priv.at>

Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

Gerald Pfeifer <ger...@pfeifer.com> [040102]
Andreas Pommer <apo...@cosy.sbg.ac.at> [051100]

Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <a...@usenet.at> erreichbar.
[050201]

Robert Bihlmeyer <ro...@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
werden soll
2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
Letztstands
6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
veroeffentlichen
9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
versenden und Listen aktualisieren


[*** Aenderungen ***
Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
<33157a05...@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
in der Unterschrift
Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
<Result$1$.diverses-und-freunde$1...@usenet.backbone.at>
veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
gewaehlt.
05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
wird.
05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
<RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
Kurzbeschreib...@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
- Format von Namen und Kurzbeschreibungen
- Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
- Sperrfrist 6 Monate
- Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
- Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
entfernt
05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
guten Teil nicht mehr gueltig
10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
.sonstiges
05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
05.02.01 Adresse a...@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
<Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03...@pfeifer.com>
08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
<Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
-02.05...@malz.fst.sbg.ac.at>
02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
***]


Christian Pree <ch...@gmx.net>


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