Da sollte man doch meinen, Akademiker (und insbesondere die
Mediziner unter ihnen) neigten aufgrund von humanistischer
Bildung und gehobenem Einkommen zu sozialverträglichem Ver-
halten gegenüber sozial schwächer gestellten... von wegen!
Prof. Dr. med. Withold Dame, Chefarzt der Gynäkologischen
Abteilung der Raphaelsklinik Münster/Westf., wohnhaft am
Schonebeck 45 in Havixbeck, ließ sich am 28.08.99 gegen
03.15 Uhr morgens mit einer Kraftdoschke von dem elitären Golfclub
Wilkinghege an der Steinfurter Straße 448 nachhause bringen
und wollte für die zurückgelegte Strecke mit nur DM 10,--
bezahlen, obwohl DM 25,-- der reale Fahrpreis sind.
Trotz mehrtägiger mündlicher Verhandlungen ist der Spießer
nicht zur Zahlung bereit gewesen, sprich Dame hat die in
Anspruch genommene Leistung zum Nulltarif bekommen.
Dame's asoziales und betrügerisches Verhalten (er hatte nämlich
überhaupt kein Geld dabei!) ist den hiesigen Kollegen bereits
mehrfach aufgefallen.
Mit Verlaub gesagt, Herr Professor: Sie sind ein asoziales,
arrogantes, intrigantes, faschistisches Arschloch!
Hochachtungsvoll,
Michael Frost
- --
http://wwwmath.uni-muenster.de/math/inst/info/index.en.html
Certificated PGP Public RSA Keys (2048 bits): A5AA9591
8CDE9639
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Version: 2.6.3ia
Charset: noconv
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=gQUY
-----END PGP SIGNATURE-----
Nett gesagt..... hast wohl wirklich Frust
gerd mill...@muenster.de
Dass Reiche sich Armen gegenueber ueberdurchschnittlich entgegenkommend
verhalten, waere ja ganz was Neues. Geschichte und Gegenwart zeigen eher
das Gegenteil!
(Das gilt natuerlich nur beim Gesamtblick auf Menschen mit "gehobenem
Einkommen" und laesst nur eingeschraenkt Rueckschluesse auf Einzelne
zu.)
>Mit Verlaub gesagt, Herr Professor: Sie sind ein asoziales,
>arrogantes, intrigantes, faschistisches Arschloch!
Mit der Bezeichnung "faschistisch" waere ich etwas vorsichtiger! Auch
falls Prof. Dame tatsaechlich nach Prinzipien handelt, die teilweise mit
einem faschistischen Weltbild uebereinstimmen (z. B. Herrenmenschen-
Denken), waere er deshalb noch nicht zwangslaeufig faschistisch.
Ich finde es gefaehrlich, einen so wichtigen politischen Begriff zu
verwaessern.
Bezueglich zumindest des Wortes "Arschloch": Sei vorsichtig mit solchen
Worten! Es gibt in der BRD kein Recht auf freie Meinungsaeusserung,
solche Aeusserungen in (wie hier) der Oeffentlichkeit koennen boese
juristische Konsequenzen haben - auch dann, wenn sie berechtigt sind.
Holger
--
Soldaten sind Moerder!
> Und da die Nachricht PGP-
> signiert war, solltest ist Deine Urheberschaft (oder viel-
> leicht auch die nicht-Urheberschaft) einwandfrei nachweisbar.
Sie ist nur dann nachweisbar, wenn auch nachzuweisen ist daß er
der alleinige Besitzer des Keys ist. Falls dies bestritten wird,
muß also
a) den Secret Key bekannt sein, dazu ist wahrscheinlich eine
Hausdurchsuchung notwendig...
b) die Passphrase muß entweder nicht vorhanden, verraten oder
geknackt werden.
c) gezeigt werden, daß niemand außer der einen Person diesen
Private Key besitzt.
Hmm, darf eine Staatsanwaltschaft eine Passphrase zu
Beweiszwecken knacken (sollte ja möglich sein, wenn sie den
privaten aus einer Hausdurchsuchung hat)? Als juristischer Laie
würde ich sagen ja, denn was wäre das anderes als eine
Durchsuchung mit anderen Mitteln...
Christof
> stelliger Höhe nach sich ziehen. Und da die Nachricht PGP-
> signiert war, solltest ist Deine Urheberschaft (oder viel-
> leicht auch die nicht-Urheberschaft) einwandfrei nachweis-
Einen PGP-Key kann ein jeder User generieren. Das sagt noch nichts
über die Glaubwürdigkeit einer PGP-Signatur aus.
Soweit diese nicht von anderen Personen als absolut vertrauenswürdig
signiert worden worden ist, sehe ich Betreff der PGP sig keinerlei
rechtlicher Handhabe, es sei der PGP-Key wurde durch ein Passport
Certificate der Class 3 oder 4 bestätigt.
See you
Andreas
Hallo.
On Mon, 30 Aug 1999, Christof Awater wrote:
> Roger Schwentker schrieb:
>
> > Und da die Nachricht PGP-
> > signiert war, solltest ist Deine Urheberschaft (oder viel-
> > leicht auch die nicht-Urheberschaft) einwandfrei nachweisbar.
Urheberschaft nachweisbar? Nein. Secret Keys können genau wie Passwörter
in falsche Hände gelangen. Daher ist weder eine gelungene noch eine
misslungene Verifizierung der PGP-Signatur ein Beweis, sondern höchstens
ein Indiz.
Verantwortlichkeit nachweisbar? Ja, jedoch nicht mit der PGP-Signatur.
Niemand ist verpflichtet, seinen Secret Key geheim zu halten. Aber unsere
Nutzer sind verpflichtet, ihre Passwörter geheim zu halten. Zusammen mit
bestimmten Eigenschaften unseres NetNews-Servers (siehe
<http://www.uni-muenster.de/ZIV/Hinweise/NetNews.html>) und mit bestimmten
Daten im Header des Artikels ist daher der Verantwortliche für einen
Artikel eindeutig zu bestimmen. Der Verantwortliche braucht jedoch nicht
der Urheber zu sein.
> Hmm, darf eine Staatsanwaltschaft eine Passphrase zu
> Beweiszwecken knacken (sollte ja möglich sein, wenn sie den
> privaten aus einer Hausdurchsuchung hat)? Als juristischer Laie
> würde ich sagen ja, denn was wäre das anderes als eine
> Durchsuchung mit anderen Mitteln...
Die Antwort ist IMHO richtig, die Begründung jedoch IMHO Unsinn.
Die Staatsanwaltschaft darf alles, was ihr nicht gesetzlich verboten ist.
Ich kenne kein Gesetz, welches einer Staatsanwaltschaft verbietet,
rechtmäßig in ihren Besitz gebrachte Daten zu Ermittlungszwecken zu
verarbeiten. Eine Datenverarbeitung ist jedoch mit einer
Wohnungsdurchsuchung überhaupt nicht vergleichbar - bei letzterer geht es
immerhin um die Einschränkung eines Grundrechts.
MfG
- --
Rainer Perske (Webmaster/News/System/PGP-Admin)
WWU Münster Zentrum für Informationsverarbeitung (Uni-Rechenzentrum)
http://www.uni-muenster.de/ZIV/Mitarbeiter/RainerPerske.html (Beruf)
http://www.muenster.de/~perske (Privat/Sport; darf geDUzt werden)
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Version: 2.6.3ia
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=J4Nt
-----END PGP SIGNATURE-----
Hallo.
> Dirk Nimmich <di...@roxel.ms.sub.org> wrote:
>
> >Rainer Perske schrieb:
> >> Die Staatsanwaltschaft darf alles, was ihr nicht gesetzlich
> >> verboten ist.
> >
> >Da die Staatsanwaltschaft eine Behörde ist, würde ich eher vom
> >Gegenteil ausgehen (sie darf nur das, was ihr ausdrücklich erlaubt
> >wurde -- Stichwort Ermächtigungsgrundlage).
Schon eine Formulierung analog zu "Die Staatsanwaltschaft führt alle
notwendigen Ermittlungen durch" irgendwo im Gesetz reicht. Und ich bin
sicher, so eine Formulierung gibt es.
> Naja, es kommt bei den Ermittlungsbehoerden auch noch der Grundsatz der
> Verhaeltnismaessigkeit dazu. IMO darf die Staatsanwaltschaft schon alles
> was ihr nicht gesetzlich verboten ist, allerdings eben nur in den Grenzen
> der Verhaeltnismaessigkeit, und sie muss diese Schritte im Nachhinein
> rechtfertigen.
Hast du jemals von einem Fall gehört, wo eine Verurteilung aufgehoben
wurde oder auch nur aus dem einzigen Grunde nicht vorgenommen wurde, weil
die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit verletzt habe? Ich nicht. Verhältnismäßigkeit ist
Ansichtssache.
- --
Rainer Perske (Webmaster/News/System/PGP-Admin)
WWU Münster Zentrum für Informationsverarbeitung (Uni-Rechenzentrum)
http://www.uni-muenster.de/ZIV/Mitarbeiter/RainerPerske.html (Beruf)
http://www.muenster.de/~perske (Privat/Sport; darf geDUzt werden)
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pj6k45qlXkQ0Q6GauI8TFCaU9Z2InBY6
=bmt5
-----END PGP SIGNATURE-----
Dirk Nimmich <di...@roxel.ms.sub.org> wrote:
>Rainer Perske schrieb:
>> Die Staatsanwaltschaft darf alles, was ihr nicht gesetzlich
>> verboten ist.
>
>Da die Staatsanwaltschaft eine Behörde ist, würde ich eher vom
>Gegenteil ausgehen (sie darf nur das, was ihr ausdrücklich erlaubt
>wurde -- Stichwort Ermächtigungsgrundlage).
Naja, es kommt bei den Ermittlungsbehoerden auch noch der Grundsatz der
Verhaeltnismaessigkeit dazu. IMO darf die Staatsanwaltschaft schon alles
was ihr nicht gesetzlich verboten ist, allerdings eben nur in den Grenzen
der Verhaeltnismaessigkeit, und sie muss diese Schritte im Nachhinein
rechtfertigen.
Gruss
Philipp Kolloczek
--
____________________________________________________________________
(c) Philipp Kolloczek DaWIN-Team des ZIV
eMail: Kol...@uni-muenster.de Da...@uni-muenster.de
http://www.uni-muenster.de/DaWIN/PK http://www.uni-muenster.de/DaWIN
Hallo, Andreas,
On Thu, 2 Sep 1999, ANDREAS DEPPENBROCK wrote:
> Diese Gedanken entlockte User perske am 01.09.99 in
> der Newsgroup /MUENSTER/FLAME seinem Gehirn:
>
> > Dem stimme ich nicht zu. Da eine PGP-Zertifikat niemals den
> > Anforderung des Signaturgesetzes gen³gt, besitzt eine Signatur auch
> > dann keinen Beweiswert an sich. Erst zusammen mit anderen Indizien
> > kann ein - dann
>
> Den Sachverhalt w³rde ich in der Form so nicht interpretieren.
> Ein User der eine Mail mit PGP signiert und diese Sig durch eine
> anerkannte Zertifizierungsstelle bestõtigt wurde, ist einwandfrei
> identifizierbar.
Nein. Nicht der tatsächlich Signierende, sondern nur der Eigentümer des
Secret Keys ist anhand eines Zertifikats ermittelbar. Da es kein Gesetz
gibt, welches Otto Normalbürger die Weitergabe seines Secret PGP Key
verbietet, hat diese Ermittlung wenig zu bedeuten, der Eigentümer kann
immer behaupten, er hätte den Secret Key weitergegeben.
Nein. Der Key-Eigentümer ist nicht identfizier_t_, er ist nur
identifizier_bar_, siehe unten.
> [Längliche Erläuterungen eines Zertifizierungsverfahrens gelöscht,
> da sie zwar korrekt sind, aber am Kern des Problems vorbei gehen.]
> Fazit:
> Eine mit dieser Signatur versehene Mail, sollte daher gen³gend und
> rechtlich wirksam Aufschlu‹ ³ber die Identitõt des Adressaten
du meinst "des Absenders".
> mitteilen. [...]
Die Signatur ist Zahlensalat, den kein Richter lesen kann. Da es sich
nicht um signaturgesetzkonforme Signaturen handelt, braucht er das auch
nicht zu können. Damit hat der Zahlensalat keinen Beweiswert an sich.
Erst ein Gutachten kann aus diesem Zahlensalat einen brauchbaren Beweis
erzeugen. Der durch das Gutachten entstandene Beweis ist natürlich um so
kräftiger, je höher die Sicherheitsanforderungen der Zertifizierungsstelle
sind.
PS: Verwende bitte korrekte Umlaute oder sauberes MIME-Encoding.
- --
Rainer Perske (Webmaster/News/System/PGP-Admin)
WWU Münster Zentrum für Informationsverarbeitung (Uni-Rechenzentrum)
http://www.uni-muenster.de/ZIV/Mitarbeiter/RainerPerske.html (Beruf)
http://www.muenster.de/~perske (Privat/Sport; darf geDUzt werden)
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Version: 2.6.3ia
Charset: latin1
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=Snpm
-----END PGP SIGNATURE-----
Hallo Rainer,
> Nein. Nicht der tatsächlich Signierende, sondern nur der Eigentümer
> des Secret Keys ist anhand eines Zertifikats ermittelbar. Da es
> kein Gesetz gibt, welches Otto Normalbürger die Weitergabe seines
> Secret PGP Key verbietet, hat diese Ermittlung wenig zu bedeuten,
> der Eigentümer kann immer behaupten, er hätte den Secret Key
> weitergegeben.
Hmmm...?
Ja und nein...es gilt noch einige Gesetzeslücken zu schließen.
Bei meinem Zertifikataussteller mußte ich handschriftlich bestätigen,
daß ich meinen Secret-Key nicht an Dritte weitergebe und alle mir zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten nutze, den Key gegen Angriffe von
außen zu schützen.
Ferner wird mein Schlüssel für jeden zugänglich auf den Key-Server der
Zertifizierungsstelle hinterlegt.
Ein jeder hat die Möglichkeit sich diesen Schlüssel zu saugen und eine
von mir signierte Mail/Posting zu überprüfen.
Gehen wir mal von Usern aus, die sich mit der Sicherheit im Netz nur
begrenzt auskennen.
Ein großer Teil von Newbies (Anfänger) ahnen überhaupt nicht, daß es
möglich ist, von einem Rechner über das Netz in den eigenen Home-PC
einzudringen.
Trojanische Pferde, Macroviren etc sind Fremdwörter für viele User.
Geschweige deren Wirkungsweisen.
Wer hat denn heutzutage einen Virenscanner, der regelmäßig
aktualisiert wird ?
Ich könnte mir vorstellen das die Wenigsten einen aktuellen
Virusscanner besitzen.
###
"Ich und ein Virus (Troj. Pferd) ? Das kann mir doch nicht passieren"
"Es sind doch so viele User im Netz, warum soll es gerade mich
teffen?"
Mögliche Gedanken eines Users
####
Virusscan - eine Möglichkeit sich in einer Windowsumgebung gegen
Zugriffe von außen zu schützen.
Gegen wir mal davon aus das Person X eine PGP signierte Email zu
Person Y sendet.
Beide Personen besitzen den öffentlichen Schlüssel des Anderen.
Zwischenzeitlich wird die Mail unterwegs verändert.
Mail erreicht Person Y und überprüft die Signatur.
Upps... diese stimmt nicht mit der überein welche im Key-Ring von
Person Y verankert ist.
Folglich wurde diese verändert.
Gleiche Verfahrensweise bei öffentlichen Posting.
Nun gut... nach einiger Zeit würde mein Pubring aus allen Nähten
platzen wenn unzählige Keys enthalten sind.
Fazit:
PGP ist eine gute Wahl im Netz sicher und identitätsgetreu zu
kommunizieren.
Überarbeitungsbedürftig sind weiterhin die Sicherheitsstandards im
Internet.
Es muß aber auch wesentlich mehr Aufklärung, besonders im Bereich
Netzsicherheit, durch den Datenschutzbeauftragten unseres Landes
betrieben werden.
In diesem Sinne
Andreas
- --
PGP-Key: http://www.trustcenter.de
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: 2.6.3ia
Charset: cp850
iQCVAwUBN9G3YEhvU+4ipPopAQHTwAQAlLcrNY2dI0Z7vFI35U912hvX7mTA6wem
lYRW89J/A/HiynL9oDpyDGQu2sooiAypF3siGQ2a6Hq1M5FkOETqr50JCkvXNnnj
AYha2OzESUOTW8oaY/0mQF6m56sMvyXutmlvy/hayO66Dn6z62vN7tjRXrti4Kdk
1fKlI+scyoc=
=rczm
-----END PGP SIGNATURE-----
Hallo, Lt. Cmdr.,
> Hallo Rainer,
>
> > Nein. Nicht der tatsõchlich Signierende, sondern nur der Eigent³mer
> > des Secret Keys ist anhand eines Zertifikats ermittelbar. Da es
> > kein Gesetz gibt, welches Otto Normalb³rger die Weitergabe seines
> > Secret PGP Key verbietet, hat diese Ermittlung wenig zu bedeuten,
> > der Eigent³mer kann immer behaupten, er hõtte den Secret Key
> > weitergegeben.
>
> Hmmm...?
> Ja und nein...es gilt noch einige Gesetzesl³cken zu schlie‹en.
Ich denke, in diesem Punkt nicht. Wer so sichere Signaturen haben will,
soll SigG-konforme Signaturen verwenden. Das SigG ist absichtlich so
geschaffen, dass auch nicht-SigG-konforme Signaturen (meist geringerer
Sicherheitsstufe, wie (aufgrund der Infrastruktur, nicht aufgrund der
kryptografischen Verfahren) bei PGP und bei S/MIME) möglich sind.
> Bei meinem Zertifikataussteller mu‹te ich handschriftlich bestõtigen,
> da‹ ich meinen Secret-Key nicht an Dritte weitergebe und alle mir zur
> Verf³gung stehenden M÷glichkeiten nutze, den Key gegen Angriffe von
> au‹en zu sch³tzen.
Das ist in diesem Zusammenhang (Beweiswert) nur ein marginales Indiz.
> Ferner wird mein Schl³ssel f³r jeden zugõnglich auf den Key-Server der
> Zertifizierungsstelle hinterlegt.
> Ein jeder hat die M÷glichkeit sich diesen Schl³ssel zu saugen und eine
> von mir signierte Mail/Posting zu ³berpr³fen.
Das ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Key Server sind keine
vertrauenswürdige Quelle. Wozu bräuchten wir denn sonst Zertifikate?
> Gehen wir mal von Usern aus, die sich mit der Sicherheit im Netz nur
> begrenzt auskennen.
> Ein gro‹er Teil von Newbies (Anfõnger) ahnen ³berhaupt nicht, da‹ es
> m÷glich ist, von einem Rechner ³ber das Netz in den eigenen Home-PC
> einzudringen.
Deine Argumente sprechen genau für meine Thense:
Der gerichtliche Beweiswert von PGP-Signaturen an sich ist gering.
> Trojanische Pferde, Macroviren etc sind Fremdw÷rter f³r viele User.
> [... weitere Ausführungen zu diesem Thema ...]
> Nun gut... nach einiger Zeit w³rde mein Pubring aus allen Nõhten
> platzen wenn unzõhlige Keys enthalten sind.
Meiner strebt gegen 1 MB. Außer einer gewissen Verlangsamung wegen der
ineffizenten Verarbeitung großer Keyrings durch PGP 2.6.3in kein Problem.
> Fazit:
> PGP ist eine gute Wahl im Netz sicher und identitõtsgetreu zu
> kommunizieren.
> Œberarbeitungsbed³rftig sind weiterhin die Sicherheitsstandards im
> Internet.
> Es mu‹ aber auch wesentlich mehr Aufklõrung, besonders im Bereich
> Netzsicherheit, durch den Datenschutzbeauftragten unseres Landes
> betrieben werden.
Alles richtig, hat aber mit der behandelten Kernfrage wenig zu tun.
- --
Rainer Perske (Webmaster/News/System/PGP-Admin)
WWU Münster Zentrum für Informationsverarbeitung (Uni-Rechenzentrum)
http://www.uni-muenster.de/ZIV/Mitarbeiter/RainerPerske.html (Beruf)
http://www.muenster.de/~perske (Privat/Sport; darf geDUzt werden)
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: 2.6.3ia
Charset: latin1
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Gpv/q/pNzVTVBrsLNluc+ZPam1SmLMfgzN8rURXQUgbPAlLXl/4/zeSMZSZ7Wi2Z
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=RdYh
-----END PGP SIGNATURE-----
> Gehen wir mal von Usern aus, die sich mit der Sicherheit im Netz nur
> begrenzt auskennen.
> Ein großer Teil von Newbies (Anfänger) ahnen überhaupt nicht, daß es
> möglich ist, von einem Rechner über das Netz in den eigenen Home-PC
> einzudringen.
Ich behaupte eher: ein Großteil der Newbies ahnt sehr wohl, daß
es möglich ist in ihren PC über das Internet einzudringen.
Aber Computer-Sicherheit wird allgemein definiert als das
Verhältnis zwischen dem gefährdeten Wert und dem Aufwand, es
abzusichern. Und den meinsten Usern ist der gefährdete Wert zu
niedrig um den Aufwand sich zu informieren und zu handeln zu
rechtfertigen.
Und solange Otto-Normal-Serfer nicht grade seine
Kreditkarteninfos per Internet freigibt oder PIN/TAN fürs
Homebanking auf dem Rechner speichert hat er damit sogar meistens
recht. Und wenn so ein Script-Kid den alten Win95-PC plattmacht,
na und? Dann wird er halt mal wieder neu installiert, hätte er ja
sonst wahrscheinlich doch bald, so instabil wie Windows nun mal
ist.
Erst wenn ein entsprechender Gegenwert da ist, lohnt sich
Sicherheit: meine Firewall schützt vor allem meine Linux-Kiste,
denn um diese in den Jahren gewachsene Konfiguration neu zu
installieren bräuchte ich wohl verdammt lange, da lohnt sich wohl
die Investition in Absicherung.
> Wer hat denn heutzutage einen Virenscanner, der regelmäßig
> aktualisiert wird?
Ich nicht... Linux-Viren sind höchst selten und um meine NT-Kiste
wäre es nicht schade...
Christof
Gruss
Holger
-----
On Sun, 29 Aug 1999 19:08:40 +0200, Michael Frost
<fro...@uni-muenster.de> wrote:
>
>-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
>
>Da sollte man doch meinen, Akademiker (und insbesondere die
>Mediziner unter ihnen) neigten aufgrund von humanistischer
>Bildung und gehobenem Einkommen zu sozialverträglichem Ver-
>halten gegenüber sozial schwächer gestellten... von wegen!
>
>Prof. Dr. med. Withold Dame, Chefarzt der Gynäkologischen
>Abteilung der Raphaelsklinik Münster/Westf., wohnhaft am
>Schonebeck 45 in Havixbeck, ließ sich am 28.08.99 gegen
>03.15 Uhr morgens mit einer Kraftdoschke von dem elitären Golfclub
>Wilkinghege an der Steinfurter Straße 448 nachhause bringen
>und wollte für die zurückgelegte Strecke mit nur DM 10,--
>bezahlen, obwohl DM 25,-- der reale Fahrpreis sind.
>
>Trotz mehrtägiger mündlicher Verhandlungen ist der Spießer
>nicht zur Zahlung bereit gewesen, sprich Dame hat die in
>Anspruch genommene Leistung zum Nulltarif bekommen.
>
>Dame's asoziales und betrügerisches Verhalten (er hatte nämlich
>überhaupt kein Geld dabei!) ist den hiesigen Kollegen bereits
>mehrfach aufgefallen.
>
>Mit Verlaub gesagt, Herr Professor: Sie sind ein asoziales,
>arrogantes, intrigantes, faschistisches Arschloch!
>
>Hochachtungsvoll,
>
>
>Michael Frost
>- --
>http://wwwmath.uni-muenster.de/math/inst/info/index.en.html
>Certificated PGP Public RSA Keys (2048 bits): A5AA9591
> 8CDE9639
>
>-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
>Version: 2.6.3ia