Fw: Informationen: Schulfahrten, Praktika, Wahlen via Elterninformationsportal

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Anita Rothe

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Mar 13, 2016, 5:22:11 AM3/13/16
to Duellmann-Klasse
Weiterleitung von Anita Rothe
 
Gesendet: Sonntag, 06. März 2016 um 15:47 Uhr
Von: "Hansjürgen Bauer" <REB_Kobl...@aol.com>
An: "Anita Rothe" <ilebu...@web.de>
Betreff: Informationen: Schulfahrten, Praktika, Wahlen via Elterninformationsportal

An die Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Bereich des REB Koblenz, versendet via EIP

Informationen: Schulfahrten, Praktika, Wahlen zu REB/LEB

Sehr geehrte Damen und Herren,

 aufgrund verschiedener Anfragen zu den o.g. Themen möchten wir einige Informationen bekanntgeben:

1. ) Für Schulfahrten ist generell die Verwaltungsvorschrift
Richtlinien für Schulfahrten, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für

Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 4. November 2005, zuletzt geändert am 2. Oktober 2007 (9211- 51 406/30)

anzuwenden.

(Quelle z.B. <auch für die meisten anderen Rechtsvorschriften> http://www.schulrecht-rlp.de/index.php/Hauptseite)

 Dort ist eindeutig geregelt, dass  die Schule Grundsätze für solche Fahrten aufstellen muss (die z.B. den Kostenrahmen regeln), denen der  Schulelternbeirat zustimmen muss, dass die Eltern frühzeitig unter Angabe der Kosten zu unterrichten sind und dass das  Einverständnis der Eltern mit der Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Schulfahrt  vor Vertragsschluss unter Angabe des Zielortes und der voraussichtlichen Kosten schriftlich einzuholen ist. Sind Eltern mit der Teilnahme nicht einverstanden, so geben sie ihr Einverständnis nicht ab und das Kind besucht in der Zeit der Klassenfahrt anderen Unterricht nach Maßgabe der Schule. Die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme treffen die Eltern nach ihrem Ermessen, die Schulleitung muss diese Entscheidung akzeptieren und kann sie nicht von Gründen abhängig machen. Dgl. sieht die VV nämlich nicht vor!

Nach Abgabe einer schriftlichen Einverständniserklärung müssen die Eltern allerdings bei Rücktritt des Kindes ggf. anfallende Ausfallkosten übernehmen, soweit dafür nicht eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden kann.

 2.) Wenn seitens der Schule verpflichtende Berufspraktika vorgesehen sind, so sind die evtl. anfallenden Fahrtkosten im Rahmen der Kosten, die üblicherweise für den ÖPNV (günstigste Zeitkarten) anfallen vom zuständigen Schulträger zu übernehmen. Dies sehen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und auch die dazu erlassenen Richtlinien des Städte-und Gemeindebundes vor. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einem solchen Praktikum bei Ihrer Schule über die einzuhaltenden Formalitäten, da die Kommunen jeweils eigene Satzungen zur Schülerbeförderung erlassen haben.

Ob oder inwieweit diese Fahrkostenersatzregeln auch für Praktika in der Oberstufe der Gymnasien anzuwenden sind, erkundet der Landeselternbeirat derzeit im  Ministerium. Sobald eine Klärung erfolgt ist, wird dies entsprechend bekanntgegeben.

 

3.) Hinsichtlich der Neuwahl der Vertreterinnen und Vertreter für Regionalelternbeirat und Landeselternbeirat (derzeit finden als erstes die  Wahlen der Wahlvertreter für die Grundschulen statt) hat der LEB die ADD gebeten, eine Entzerrung der Wahltermine vorzunehmen, damit nicht 2 Wahlversammlungen unterschiedlicher Schulen gleichzeitig stattfinden. Wir möchten damit sicherstellen, dass Eltern, die Kinder in verschiedenen Schulformen haben, ggf. die Möglichkeit erhalten, sich auf jeder Wahlversammlung persönlich vorzustellen.

Noch nicht entschieden ist die Frage, ob die neue Interpretation der Wahlordnung durch die ADD bestehen bleibt, wonach SEB-Mitglieder, deren Kind  nach ihrer Wahl in den SEB volljährig wurde (und die ihre Amtszeit weiterführen dürfen) die passive Wahlberechtigung für REB oder LEB versagt wird  und  SEB-Sprechern, deren Kind nach der Wahl volljährig wurde, auch die  aktive Wahlberechtigung zu SEB und LEB versagt wird. Eine entsprechende Eingabe gegen diese Auslegung, die auch der REB Koblenz unterstützt hat, wird im Ministerium noch bearbeitet und soll rechtzeitig vor der REB/LEB-Wahl entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen 
i.A. Werner Dörr
Mitglied im REB Koblenz, Vorstandsmitglied im LEB

Gez. Hansjürgen Bauer, REB-Sprecher Koblenz   

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