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silvesterliche Kriegssimulation

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Andy Angerer

unread,
Dec 31, 2020, 4:09:47 AM12/31/20
to
Servus allerseits

Covidbedingt soll uns ja dieses Jahr die silvesterliche Kriegssimulation
erspart bleiben: Die Stadt München hat die Knallerei untersagt. Aber:
Die Formulierung lautet:

"Innerhalb des mittleren Rings"

Weiß irgendwer, wie es zu dieser Differenzierung kommt?
Warum nur innerhalb des mittleren Rings; warum nicht
wenigstens im gesamten Stadtgebiet?


--
**** Die andere Site ****
(mit den anderen Links)
www.angerer-bodenlos.de

Jakob Krieger

unread,
Dec 31, 2020, 7:37:30 AM12/31/20
to
(Andy Angerer, 31.12.20 10:09)

hi



>            "Innerhalb des mittleren Rings"
>
> Weiß irgendwer, wie es zu dieser Differenzierung kommt?
> Warum nur innerhalb des mittleren Rings; warum nicht
> wenigstens im gesamten Stadtgebiet?

»Bundesweit dürfen in diesem Jahr keine Feuerwerkskörper
[…] verkauft werden […]
In der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings ist zudem
das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit
ausschließlicher Knallwirkung (also Silvesterknaller und
Böller) am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar
untersagt.
Dieses Verbot gilt auch auf dem eigenen Grundstück.«

Es handelt sich (a) um eine bundesweite Verordnung, dass
kein FW verkauft werden darf (dieses Silvester)
und
(b) um eine davon unabhängige Stadtrats-Entscheidung, die
Böller in der Umweltzone untersagt (das bleibt so)

Unabhängig davon darf vorhandenes Feuerwerk von eigenen
Grundstücken aus gezündet werden (die Ausgangssperre gilt
nict auf dem umzäunten eigenen Grundstück),
aber keine Böller innerhalb des Rings.


<https://www.muenchen.de/aktuell/2019-12/feuerwerksverbot-silvester-innenstadt-marienplatz.html>
<https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-boellerverbot-debatte-stadtrat-1.5118059>
<https://www.swp.de/panorama/silvester-regeln-bayern-corona-was-darf-man-an-silvester-was-ist-erlaubt-feuerwerk-boellern-boellerverbot-ausgangssperre-eigener-garten-treffen-verordnung-54125003.html>


Andy Angerer

unread,
Dec 31, 2020, 10:11:11 AM12/31/20
to
Am 31.12.20 um 13:37 schrieb Jakob Krieger:
> (Andy Angerer, 31.12.20 10:09)
>
> hi
>
>
>
>>             "Innerhalb des mittleren Rings"
>>
>> Weiß irgendwer, wie es zu dieser Differenzierung kommt?
>> Warum nur innerhalb des mittleren Rings; warum nicht
>> wenigstens im gesamten Stadtgebiet?
>
>  »Bundesweit dürfen in diesem Jahr keine Feuerwerkskörper
>  […] verkauft werden […]
>  In der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings ist zudem
>  das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit
>  ausschließlicher Knallwirkung (also Silvesterknaller und
>  Böller) am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar
>  untersagt.
>  Dieses Verbot gilt auch auf dem eigenen Grundstück.«
>
> Es handelt sich (a) um eine bundesweite Verordnung, dass
> kein FW verkauft werden darf (dieses Silvester)
> und
> (b) um eine davon unabhängige Stadtrats-Entscheidung, die
> Böller in der Umweltzone untersagt (das bleibt so)
>
> Unabhängig davon darf vorhandenes Feuerwerk von eigenen
> Grundstücken aus gezündet werden (die Ausgangssperre gilt
> nict auf dem umzäunten eigenen Grundstück),
> aber keine Böller innerhalb des Rings.

Danke.
Inhaltlich hatte ich es schon verstanden.
Nur das "warum" nicht. Das wird aber nun hier:

> <https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-boellerverbot-debatte-stadtrat-1.5118059>

erklärt; merci!

(Zu dem von der Bayernpartei sag ich jetzt nichts,
denn das wäre dann justiziabel.)

Andy Angerer

unread,
Jan 4, 2021, 7:34:45 AM1/4/21
to
Am 31.12.20 um 10:09 schrieb Andy Angerer:

> Covidbedingt soll uns ja dieses Jahr die silvesterliche Kriegssimulation
> erspart bleiben: Die Stadt München hat die Knallerei untersagt. Aber:
> Die Formulierung lautet:
>
>            "Innerhalb des mittleren Rings"
>
> Weiß irgendwer, wie es zu dieser Differenzierung kommt?
> Warum nur innerhalb des mittleren Rings; warum nicht
> wenigstens im gesamten Stadtgebiet?

Hier nun die Antwort der Stadtverwaltung:

"Die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen erlauben leider nur in „dicht
besiedelten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen“ ein Verbot von Pyrotechnik
der Kategorie zwei und auch nur von solcher „mit ausschließlicher
Knallwirkung“ zu erlassen. Die Umweltzone ist zweifelsfrei „dicht
besiedelt“, was eine Kombination aus Bebauungsdichte und
Bevölkerungsdichte darstellt. „Ausschließliche Knallwirkung“ bedeutet,
dass hiervon nur die so genannten Kracher oder Böller umfasst sind, aber
eben nicht die Raketen und andere Effekte."

Irgendwie hab ich bei solchen Texten immer das Gefühl einer
Rekursivantwort nach dem Motto "die Bestimmungen sind so, weil die
Bestimmungen so sind". Aber vermutlich hat man als Beamter gar keine
anderen Antwortoptionen; schon rein rechtlich nicht.

Jakob Krieger

unread,
Jan 5, 2021, 9:05:55 AM1/5/21
to
(Andy Angerer, 04.01.21 13:34)

[…]
> Hier nun die Antwort der Stadtverwaltung:

> "Die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen erlauben leider nur in „dicht
> besiedelten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen“ ein Verbot von Pyrotechnik
> der Kategorie zwei und auch nur von solcher „mit ausschließlicher
> Knallwirkung“ zu erlassen. Die Umweltzone ist zweifelsfrei „dicht
> besiedelt“, was eine Kombination aus Bebauungsdichte und
> Bevölkerungsdichte darstellt. „Ausschließliche Knallwirkung“ bedeutet,
> dass hiervon nur die so genannten Kracher oder Böller umfasst sind, aber
> eben nicht die Raketen und andere Effekte."

> Irgendwie hab ich bei solchen Texten immer das Gefühl einer
> Rekursivantwort nach dem Motto "die Bestimmungen sind so, weil die
> Bestimmungen so sind". Aber vermutlich hat man als Beamter gar keine
> anderen Antwortoptionen; schon rein rechtlich nicht.


Ziemlich einfach: Die Handhabe für diesen Beschluss
war das Umweltgesetz, und das gab / gibt nicht her,
die Dinger allgemein zu verbieten.

So einfache Sätze wie ›Brezn san aus‹ kann nun mal
nicht jeder formulieren.


jk








Andy Angerer

unread,
Jan 5, 2021, 10:03:41 AM1/5/21
to
Am 05.01.21 um 15:05 schrieb Jakob Krieger:
:o)))
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