Am 31.12.20 um 10:09 schrieb Andy Angerer:
> Covidbedingt soll uns ja dieses Jahr die silvesterliche Kriegssimulation
> erspart bleiben: Die Stadt München hat die Knallerei untersagt. Aber:
> Die Formulierung lautet:
>
> "Innerhalb des mittleren Rings"
>
> Weiß irgendwer, wie es zu dieser Differenzierung kommt?
> Warum nur innerhalb des mittleren Rings; warum nicht
> wenigstens im gesamten Stadtgebiet?
Hier nun die Antwort der Stadtverwaltung:
"Die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen erlauben leider nur in „dicht
besiedelten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen“ ein Verbot von Pyrotechnik
der Kategorie zwei und auch nur von solcher „mit ausschließlicher
Knallwirkung“ zu erlassen. Die Umweltzone ist zweifelsfrei „dicht
besiedelt“, was eine Kombination aus Bebauungsdichte und
Bevölkerungsdichte darstellt. „Ausschließliche Knallwirkung“ bedeutet,
dass hiervon nur die so genannten Kracher oder Böller umfasst sind, aber
eben nicht die Raketen und andere Effekte."
Irgendwie hab ich bei solchen Texten immer das Gefühl einer
Rekursivantwort nach dem Motto "die Bestimmungen sind so, weil die
Bestimmungen so sind". Aber vermutlich hat man als Beamter gar keine
anderen Antwortoptionen; schon rein rechtlich nicht.