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Erstellen von Programmierrichtlinie (617)

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Ekkehard Uthke

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Jan 28, 2003, 2:22:02 PM1/28/03
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Hallo,

in einem Projekt sollen Programmierrichtlinie bei der Code-Erstellung der
SW eingehalten werden. Zuvor müssen diese jedoch erstellt werden, da keine
vorliegen. Unter welche Tätigkeit gehört das?

Ich denke, das müsste unter "SE 2.1: System technisch entwerfen" laufen
und in Form einer Technischen Anforderung erstellt werden.

Unter "QS 2.1: Prüfmethoden- und -kriterien festlegen" kommt dann die
Festlegung, dass diese Programmierrichtlinien zu prüfen sind.

Ist das richtig so?


Viele Grüße
Stefan Hörz
__________________________________________________________
Infinis GmbH - Taläckerstr. 30 - D-70437 Stuttgart
Tel. +49 711 849910-11 Fax +49 711 849910-911
Mobile +49 170 9021640 Mailto:stefan...@infinis.net

Ekkehard Uthke

unread,
Jan 28, 2003, 2:23:57 PM1/28/03
to
Von: Rahel Seemann <Rahel....@oracle.com>


Hallo Herr Hörz,

in der Komponente PM gibt es die Funktion PM 1.4 Toolset-Management
durchführen". Da steht in der Beschreibung u.a. "Neben der Auswahl von
Methoden und Werkzeugen für die Entwicklungsumgebung und der Festlegung
von Standards und Richtlinien umfaßt diese Aktivität ...." Diese
"zentrale" Lösung hat den Vorteil, daß damit auch die eventuell gewünschte
Erstellung von Richtlinien für andere Aktivitäten wie z.B. für
Dokumentation oder insbesondere bei Nutzung von Werkzeugen für
Anforderungsaufnahme und Design abgedeckt werden. Sie hat den Nachteil,
daß die Aktivität PM 1.4 ja tendenziell nur einmal zu Beginn des Projektes
ausgeführt wird - zu einem Zeitpunkt, wo die zukünftige
Entwicklungsumgebung eventuell noch nicht vollständig bekannt ist und
somit auch die Richtlinien noch nicht vollständig festgelegt werden
können. Man müsste aufgrund der Dokumentation der Richtlinien im
Projekthandbuch ggfs. das ganze Projekthandbuch neu abnehmen lassen, nur
weil sich Richtlinien ändern, deshalb ist es vielleicht sinnvoller, sie in
einem separaten Dokument festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rahel Seemann

Ekkehard Uthke

unread,
Jan 28, 2003, 2:28:11 PM1/28/03
to
Von: Stefan Hörz <stefan...@infinis.net>


Hallo Herr Seemann,

ist die eigentliche Erstellung der Programmierrichtlinien nicht eher eine
konstruktive Tätigkeit und müsste daher unter SE laufen, immerhin können
hier, je nach Umfang, ein Aufwand von 1 Woche oder mehr zusammen kommen?

Ich habe noch einmal die Aktivitäten durchgeschaut und würde es jetzt
unter "SE 3.4: Anf. an die Qualität der SW-/HW-Einheit definieren"
aufhängen. Als Ergebnis kommt entweder ein eigenständiges Dokument
"Technische Anforderungen" heraus oder es wird in dem bestehenden Dokument
"Technische Anforderungen" unter Kapitel 5.x.4 Qualitätsforderungen
beschrieben.

Viele Grüße
Stefan Hörz

Ekkehard Uthke

unread,
Mar 20, 2003, 4:28:56 PM3/20/03
to
Von: Rahel Seemann <Rahel....@oracle.com>


Hallo Herr Hörz,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort! Ich wollte Ihre Mail früher
beantworten und finde sie jetzt beim Aufräumen...

Meiner Ansicht nach sind beide Lösungen möglich. Ihre berücksichtigt
den dafür benötigten Aufwand, der, Sie haben Recht, nicht unerheblich
ist, meine Interpretation löst dafür die eventuell vorhandene
Notwendigkeit, Standards auch für andere SE-Tätigkeiten (Analyse,
Design...) zu definieren, für die SE 3.4 vielleicht nicht der richtige
Ort ist. Vielleicht wäre es am besten, bei der Überarbeitung des
V-Modells in der Komponente QS eine generische Funktion für die
Erstellung von Standards jeglicher Art zu ergänzen. Die konstruktive
Qualitätssicherung, zu der diese Aufgabe ja gehört, kommt im V-Modell
ohnehin etwas kurz.

Mit freundlichen Grüßen

Rahel Seemann

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