Einwand!
Liebe Freunde, Mitstreiter und - inbesondere - liebe Strahlenerkrankte,
für wen sollten Grenzwerte von 1000µW/m" aussen und 100µW/m² innen gut sein?
Für Menschen, die derzeit und künftig durch die Nähe zu Orten mit starken
Abstrahlern Belastungen über diesen Werten ausgesetzt sind und sein werden.
Gewiss !
Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, wird daher gesagt.
Man stelle sich vor, das habe Erfolg und würde umgesetzt werden.
Die Betreiber würden zur Bewältigung der infolge auftretenden Probleme bei
der Umsetzung ihres auch dann weiter bestehenden Ziels einer
flächendeckenden Raumdurchdringung bestimmmter Signalformen bei maximal
möglichen Übertragungskapazitäten ihre Ausbaupläne anpassen und - nolens
volens - dazu übergehen, sehr viele leistungsschwächere Sender an sehr viel
mehr Orten zu installieren.
Die Folge wäre eine Festschreibung der Beschleunigung des Trends hin zu
einer allerorten und -zeiten nahezu homogenen, auf dem Niveau von 1000 µW/m"
aussen und 100 µW/m² innen egalisierten Dauerbelastung für fast alle Bürger.
Ausweichbereiche und damit Ausweichmöglichkeiten würde es kaum mehr geben.
Katastrophal!
Bisher fürchten Betreiber die Folgen der absehbaren Entwicklung, dass der
wissenschaftliche Nachweis von Erkrankungsursachen und -risiken infolge von
Belastungen durch örtlich, zeitlich und rechtlich identifizierbare
Strahlenquellen haftungs-/rechtliche und politische Anerkennung findet.
Dieses Potential einer haftungsrechtlich begründbaren und damit
gesellschaftlich wirkmächtigen Klärung der Verantwortlichkeiten würde mit
einer Steigerung allgemeiner Belastungsnivellierung auch auf einem relativ
niedrigeren Wertebereich bald vollends zum Verschwinden gebracht.
Wäre der verursacherorientierte Haftungsdruck auf Betreiber und Hersteller
in dieser Weise gedämpft, wäre den Kritikern eine scharfe
Argumentationsmöglichkeit genommen.
Die Auseinandersetzung um das Mobilfunk-Problem würde sich wie in anderen
Bereichen (EMF allgemein, Feinstaub, CO2 etc.) lediglich auf einem Feld
haftungsrechtlich wesentlich weniger scharf zuschreibbarer Verantwortung
bewegen und sich infolge entsprechend hinziehen.
In Anbetracht des Gewichtes der Ausbauinteressen der Betreiber und Politik
in den zu Beginn der Petition bestehenden Ausgangsverhältnissen der
Machtverteilung sind - wenn überhaupt - Grenzwertsenkungen nur in
Kompromissen bezüglich der Belastungswerte und Signalformen zu erwarten.
Die Erfolgsaaussichten in späteren Auseinandersetzungen um Forderungen nach
weiteren Belastungsabsenkungen, die auf hinzukommenden Forschungsergebnissen
aufbauen, würden aus den genannten Gründen sehr viel schwieriger zu führen
sein.
Die ohne sofortiges Aus- und Rückbau-Moratorium - so oder so - zu erwartende
rapide Zunahme der Zahl geschädigter Menschen stünde einer durch die
Realisierung der technischen Umrüstung auf sehr viele Sender geringerer
Leistung bedingten faktisch festgeschriebenen haftungsrechtlichen
Freistellung der Betreiber gegenüber.
Daher halte ich den mit der Petition der BioInitiativeGroup eingeschlagenen
Weg für ein sehr grosses politisches Risiko.
Helmut Breunig
1. Mai 2008