Petition der BioInitiative
Einwand!
Liebe Freunde, Mitstreiter und - inbesondere - liebe Strahlenerkrankte,
für wen sollten Grenzwerte von
1000µW/m” aussen und 100µW/m² innen gut sein?
- ohne Berücksichtigung der Elektrosmoggeschädigten, der Gefahr der Sensibilisierung und des Einflusses der Impulsform…
Für Menschen, die derzeit und künftig durch die Nähe zu Orten mit starken Abstrahlern Belastungen über diesen Werten ausgesetzt sind und sein werden.
Gewiss !
Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, wird daher gesagt.
Man stelle sich vor, das habe
Erfolg und würde umgesetzt werden.
Die Betreiber würden zur Bewältigung der
infolge auftretenden Probleme bei der Umsetzung ihres auch dann weiter
bestehenden Ziels einer flächendeckenden Raumdurchdringung bestimmmter
Signalformen bei maximal möglichen Übertragungskapazitäten ihre Ausbaupläne
anpassen und – nolens volens - dazu übergehen, sehr viele leistungsschwächere
Sender an sehr viel mehr Orten zu installieren.
Die Folge wäre eine Festschreibung der Beschleunigung des Trends hin zu einer allerorten und -zeiten nahezu homogenen, auf dem Niveau von 1000 µW/m” aussen und 100 µW/m² innen egalisierten Dauerbelastung für fast alle Bürger.
Ausweichbereiche und damit Ausweichmöglichkeiten würde es kaum mehr geben.
Katastrophal!
Bisher fürchten Betreiber die Folgen der absehbaren Entwicklung, dass der wissenschaftliche Nachweis von Erkrankungsursachen und –risiken infolge von Belastungen durch örtlich, zeitlich und rechtlich identifizierbare Strahlenquellen haftungs-/rechtliche und politische Anerkennung findet.
Dieses Potential einer haftungsrechtlich begründbaren und damit gesellschaftlich wirkmächtigen Klärung der Verantwortlichkeiten würde mit einer Steigerung allgemeiner Belastungsnivellierung auch auf einem relativ niedrigeren Wertebereich bald vollends zum Verschwinden gebracht.
Wäre der verursacherorientierte Haftungsdruck auf Betreiber und Hersteller in dieser Weise gedämpft, wäre den Kritikern eine scharfe Argumentationsmöglichkeit genommen.
Die Auseinandersetzung um das Mobilfunk-Problem würde sich wie in anderen Bereichen (EMF allgemein, Feinstaub, CO2 etc.) lediglich auf einem Feld haftungsrechtlich wesentlich weniger scharf zuschreibbarer Verantwortung bewegen und sich infolge entsprechend hinziehen.
In Anbetracht des Gewichtes der Ausbauinteressen der Betreiber und Politik in den zu Beginn der Petition bestehenden Ausgangsverhältnissen der Machtverteilung sind – wenn überhaupt – Grenzwertsenkungen nur in Kompromissen bezüglich der Belastungswerte und Signalformen zu erwarten.
Die Erfolgsaaussichten in späteren Auseinandersetzungen um Forderungen nach weiteren Belastungsabsenkungen, die auf hinzukommenden Forschungsergebnissen aufbauen, würden aus den genannten Gründen sehr viel schwieriger zu führen sein.
Die ohne sofortiges Aus- und Rückbau-Moratorium – so oder so - zu erwartende rapide Zunahme der Zahl geschädigter Menschen stünde einer durch die Realisierung der technischen Umrüstung auf sehr viele Sender geringerer Leistung bedingten faktisch festgeschriebenen haftungsrechtlichen Freistellung der Betreiber gegenüber.
Daher halte ich den mit der Petition
der BioInitiativeGroup eingeschlagenen Weg für ein sehr grosses politisches
Risiko.
Helmut Breunig
1. Mai 2008