hier mal ein Auszug aus dem ct-Magazin vom 06.07.09:
Es geht die M�r, wer den Windows Home Server erweitere, verletze die Lizenz
und mache sich somit strafbar. Zun�chst einmal gibt es ganz unterschiedliche
Lizenzen: Im Bereich "Ressourcen" der WHS-Konsole gibt es einen Link
"Lizenzbedingungen anzeigen", der auf unseren Testsystemen Verschiedenes zum
Vorschein brachte, von einem detaillierten juristischen Text bis zum
lapidaren Verweis auf die "Lizenzbestimmungen des Herstellers". Den einzigen
Hinweis auf eine Einschr�nkung der Serverfunktionen fanden wir in der
gedruckten Lizenz, die uns beim �ffnen eines Systembuilder-Pakets in die
H�nde fiel: "Sie d�rfen nur Serverfunktionen benutzen, die w�hrend des
Server-Setup-Prozesses bereits aktiviert werden." Damit k�nnte das Benutzen
der anderen mitgelieferten Dienste die Lizenz verletzen. Allerdings gibt es
gewichtige technische und juristische Argumente, die gegen diese
Einschr�nkung sprechen. Zun�chst ist nirgends definiert, was der
"Server-Setupprozess" �berhaupt ist. Damit kann der User auch nicht
erkennen, bis zu welchem Zeitpunkt die Dienste aktiviert sein m�ssen, damit
er sie innerhalb der Lizenz benutzen darf. Die Installation des WHS auf dem
Rechner kann jedenfalls nicht gemeint sein, weil sonst fast alle Add-Ins die
Lizenz verletzen w�rden. Schlie�lich wirbt Microsoft ausdr�cklich: "Der
Funktionsumfang ist durch kostenlose und kommerzielle Add-ins nahezu
beliebig erweiterbar." Die meisten aktivieren zus�tzliche Serverfunktionen.
Au�erdem ist derzeit vollkommen unklar, ob auf einem Zettel beigelegte
Lizenzbedingungen nach deutschem Recht �berhaupt gelten. Denn der Kunde
m�sste die Lizenz durch einen Vertragsabschluss akzeptieren; doch dazu muss
er die Bedingungen vorab kennen und ihnen explizit zustimmen. Den Vertrag
schlie�t er nach deutschem Recht beim Kauf der Software ab, sodass eine
Lizenz, die er erst sp�ter im gelieferten Karton findet, eigentlich nicht
gelten kann. �ber diese Frage streiten Juristen schon lange und
wahrscheinlich auch noch f�r einige Zeit.
Was bedeutet das nun, sind AddIns (auch die Microsoft sogar pr�miert hat wie
Whisst" nicht legal? Was ist mit den AddIns die Computerhersteller ihren
Komplettsystemen bereits mitliefern? Irgendwie ist das alles sehr verwirrend
oder?
> hier mal ein Auszug aus dem ct-Magazin vom 06.07.09:
Wie bereits geschrieben ist f�r MS einzig die PUR udn die EULA ausschlaggebend,
nicht irgendwelche Werbeslogans auf der Website!
Ich sehe das so das man beliebigeSoftware (z.B. als Addins) auf dem WHS isntallieren
darf, nur nicht wenn diese Windows Server Komponenten die nach dem Grundsetup
des WHS noch nicht installiert waren (z.B. DHCP oder Sharepoint) erfordern!
es gr��t aus New York City,
--
Oliver Sommer | MVP Essential Business Server
Small Business Specialist Partner Area Lead | SBSC PAL
EBS und SBS Webcasts unter:
http://www.microsoft.com/germany/technet/webcasts/default.mspx?keyword=Suchbegriff&Speaker=45
>> hier mal ein Auszug aus dem ct-Magazin vom 06.07.09:
>>
...
> es gr��t aus New York City,
BTW: Wenn ich am Dienstag zur�ck bin lese ich diese ct dann auch mal..... :)
> Wie bereits geschrieben ist f�r MS einzig die PUR udn die EULA
> ausschlaggebend, nicht irgendwelche Werbeslogans auf der Website!
> Ich sehe das so das man beliebigeSoftware (z.B. als Addins) auf dem WHS
> isntallieren darf, nur nicht wenn diese Windows Server Komponenten die
> nach dem Grundsetup des WHS noch nicht installiert waren (z.B. DHCP oder
> Sharepoint) erfordern!
Im Gegensatz zu den unerlaubterweise nachinstallierbaren Diensten wie DHCP
etc sind die Sharepointservices nicht wie beim R2 in der Liste der zu
installierenden Programmkomponenten. Demzufolge sind sie m.E. problemlos von
MS downlodbar un installierbar.
Gru�
Andreas
Hmm gute Frage, ich leite die mal weiter.
es gr��t,
--
Oliver Sommer | MVP Essential Business Server
Small Business Specialist Partner Area Lead | SBSC PAL | Managed Hosting
http://3can.de
> Es geht die M�r, wer den Windows Home Server erweitere, verletze die
> Lizenz und mache sich somit strafbar. Zun�chst einmal gibt es ganz
> unterschiedliche Lizenzen: Im Bereich "Ressourcen" der WHS-Konsole gibt
Die Frage ist doch zuerst, ob diese Lizenzbedingungen �berhaupt
rechtsverbindlich vereinbart wurden. In der Regel d�rfte dies zu
verneinen sein, da der Anwender den WHS als Bestandteil einer Appliance
kauft, bei der der WHS vorinstalliert ist und der Anwender keine
M�glichkeit hat, diese Lizenzbedingungen vor dem Kauf einzusehen.
Ich m�chte nur daran erinnern, warum es hier in Deutschland
Systembuilderversion im freien Handelt erh�ltlich sind.
mfg: Jochen Schmitt
>> Es geht die M�r, wer den Windows Home Server erweitere, verletze die
>> Lizenz und mache sich somit strafbar. Zun�chst einmal gibt es ganz
>> unterschiedliche Lizenzen: Im Bereich "Ressourcen" der WHS-Konsole
>> gibt
>>
> Die Frage ist doch zuerst, ob diese Lizenzbedingungen �berhaupt
> rechtsverbindlich vereinbart wurden.
Die wesentlich ausschlaggebendere Frage f�r mich ist eher ob MS etwas im
Problemfalle unterst�tzt.
Das mag f�r andere anders sein, ich bin lieber auf der vom Herstellersupport
mitgetragenen Seite.
> Die wesentlich ausschlaggebendere Frage f�r mich ist eher ob MS etwas im
> Problemfalle unterst�tzt.
> Das mag f�r andere anders sein, ich bin lieber auf der vom
> Herstellersupport mitgetragenen Seite.
Das ist aber nach meiner Ansicht zwei verschiedene Aussagen.
Nat�rlich kann man z. B. schreiben, dass der Betrieb einer bestimmten
Software in einem Kernkraftwerk nicht unterst�tz wird. Dies ist dann
aber eine Produktbeschreibung, in dem der Hersteller bestimmte
Eigenschaften eines Produktes beschreibt.
Bei einer Lizenz, und der Ausdruck EULA steht ja f�r End User License
Aggreement, geht es aber darum, welche Handlungen einer Lizenzgeber dem
Lizenznehmer gestattet.
Letztlich l�uft das aber in den diskutierten F�llen darauf hinaus, dass
die entsprechenden Handlungen durchaus rechtlich zul�ssig sind, da die
EULA bei einer Appliance keine rechtlich bindenden Wirkung erfallten,
aber der Hersteller darauf verweisen kann, dass diese Art der Anwendung
von ihm nicht unterst�tzt wird.
mfg: Jochen Schmitt