Hat hier jemand eine Information?
mfg
Heiko
> ich habe einen Hinweis gelesen, dass ich ein Office-Paket mit einer
> Lizenz auf meinem PC und meinem Notebook installieren und nutzen
> kann, da dies ja nicht gleichzeitig passiert.
> Ist das so möglich und wie ist das bzgl. Aktivierung und Anmeldung.
> Hat hier jemand eine Information?
Aus meiner Nachricht vom 06.09.08:
===cut===
http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/ueberblick/regeln/default.mspx
sagt, das es erlaubt ist, wenn es in den Produktbenutzungsrechten steht.
Für Outlook2007 (und andere) habe ich lediglich Volumenlizenzen
gefunden. Dort ost es wie von dir beshrieben erlaubt.
Für andere Lizensierungsarten (z.B. OEM) bin ich leider nicht fündig
geworden.
Um ganz sicher zu gehen würde ich eine Mail an kun...@microsoft.com
schreiben oder die Lizenzabteilung unter 01805-672255 anrufen.
Dabei musst du die Art deiner Lizenz parat haben.
===cut===
--
Ciao...
Stefan
>ich habe einen Hinweis gelesen, dass ich ein Office-Paket mit einer Lizenz
>auf meinem PC und meinem Notebook installieren und nutzen kann, da dies ja
>nicht gleichzeitig passiert.
>Ist das so möglich und wie ist das bzgl. Aktivierung und Anmeldung.
Bei der Vollversion oder dem Update ist es möglich. Die Aktivierung
geht bei beiden Installatonen einwandfrei. Mit der Systembuilder- oder
auch OEM-Version geht es nicht. Hier klappt die 2. Aktivierung nicht.
MfG
Udo Kammer
>> ich habe einen Hinweis gelesen, dass ich ein Office-Paket mit einer
>> Lizenz auf meinem PC und meinem Notebook installieren und nutzen
>> kann, da dies ja nicht gleichzeitig passiert.
>> Ist das so möglich und wie ist das bzgl. Aktivierung und Anmeldung.
> Bei der Vollversion oder dem Update ist es möglich. Die Aktivierung
> geht bei beiden Installatonen einwandfrei. Mit der Systembuilder- oder
> auch OEM-Version geht es nicht. Hier klappt die 2. Aktivierung nicht.
Geht es wirklich nur um die Aktivierung? Die geht immer, zur Not eben
telefonisch.
Wenn es aber um die rechtliche Lizenzfrage geht, wage ich deine Aussage
zu bezweifeln...; meines Wissens geht das nur bei Volumelizenzen.
--
Ciao...
Stefan
>Wenn es aber um die rechtliche Lizenzfrage geht, wage ich deine Aussage
>zu bezweifeln...; meines Wissens geht das nur bei Volumelizenzen.
Die Antwort von Microsoft findet man hier.
http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/ueberblick/regeln/default.mspx
F. Was ist eigentlich ein Zweitkopie-Recht?
A. Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der
Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der
Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie
sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der
Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung
durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der
Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den
Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA)
enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das
Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen.
Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche
Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt
Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des
Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist
berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch
ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA
diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer
Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software
anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen
der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der
Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre
Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in
Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite
Kopie zu benutzen.
Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und
Betriebssysteme.
MfG
Udo Kammer
>>Wenn es aber um die rechtliche Lizenzfrage geht, wage ich deine Aussage
>>zu bezweifeln...; meines Wissens geht das nur bei Volumelizenzen.
> Die Antwort von Microsoft findet man hier.
> [...] Der Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den
> Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA)
> enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das
> Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen.
Soweit meine richtige Aussage belegt, ok.
> Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche
> Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt
> Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des
> Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist
> berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch
> ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA
> diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer
> Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software
> anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen
> der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der
> Software auf einem tragbaren Computer anfertigen.
Und das hilft auch nicht wirklich weiter. ;-)
Welche Vollversionen oder Updates beinhalten denn nun diesen Satz mit der
"Erlaubnis"? Ich finde nach wie vor kein Produkt (auf den MS-Seiten) wo das
explizit steht.
Bei meinem Outlook (2007) finde ich jedoch:
===cut===
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Bevor Sie die Software
unter einer Lizenz verwenden, sind Sie verpflichtet, die entsprechende
Lizenz einem Gerät zuzuweisen. Dieses Gerät ist das "lizenzierte Gerät".
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem
lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.
b. Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie auf einem
tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den
einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.
===cut===
Also hilft nur die EULA des installierten Office dahingehend zu prüfen oder
die Lizenzabteilung von MS anzurufen...
--
mfg
Stefan