| Betreff: | Gericht: Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung |
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| Datum: | 19 Sep 2013 14:34 GMT |
| Von: | <nid-nim.nicht...@t-online.de> |
| An: | "NI München e.V." <n...@nichtraucherschutz.de> |
Zu Ihrer Information ein Bericht
über das kürzlich ergangene Urteil des
Amtsgerichts Erfurt, erschienen u.a. in den
Ruhrnachrichten vom 18.09.2013:
Gerichtsurteil:
Rauch ins Gesicht blasen ist
Körperverletzung
ERFURT (DPA) Herabwürdigend und beleidigend: Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Ge-sicht bläst, begeht nach einem Gerichts-Urteil Körperverletzung. Warum eine 25-Jährige nach einem Glaswurf an den Kopf freigesprochen wurde:
Die Studentin hatte im Juli einen 30-jährigen Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Dis-kothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Ziga-rette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschließenden Glaswurf gegen den Kopf des Mannes wertete das des Amtsgerichts Erfurt als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperver-letzung.
Beule am Kopf
Wegen der Verletzung – eine Beule am Kopf – zeigte der 30-Jährige die Studentin an und machte ge-fährliche Körperverletzung geltend. Vor Gericht bestätigte er zunächst die Angaben der Frau. Er habe gewusst, dass Rauchverbot herrschte. Ihre Reaktion sei dennoch völlig überzogen gewesen.
Der Staatsanwalt beantragte einen Freispruch, weil das Anblasen mit dem Rauch eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung sei, die Notwehr rechtfertigte. Der Strafrichter ging noch weiter und wertete das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung. Der 30-Jährige sei nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch «vermischt mit Speichelpartikeln» direkt ins Gesicht geblasen. Die Schleimhäu-te der Studentin seien dadurch gereizt worden.
Nach Wurf gewürgt
Im Gegensatz zu einem Urteil aus dem Jahr 1977 seien die Gesundheitsgefahren durch passives Rau-chen inzwischen erwiesen. Zigarettenrauch erhalte krebserregende Stoffe, sowie Viren und Bakterien. Gegen das aggressive Anblasen habe sich die Frau zur Wehr setzen dürfen - alle Voraussetzungen der Notwehr seien erfüllt. Die Studentin hatte den Mann nicht angezeigt, obwohl er sie nach dem Glaswurf noch gewürgt hatte.
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/welt/vermischtes/Urteil-Rauch-ins-Gesicht-zu-blasen-ist-Koerperverletzung;art29854,2129692
Ernst-Günther Krause
Nichtraucher-Initiative München e.V.
n...@nichtraucherschutz.de
www.ni-muenchen.de