Eine Interessante Mitteilung von pro rauchfrei

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Walter Guggemos

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Apr 6, 2017, 9:31:08 AM4/6/17
to mehr_nichtrauche...@googlegroups.com
zur Information.

Viele Grüße
Walter

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Historische Mitteilung (NL April-2017)
Datum: Thu, 6 Apr 2017 15:23:05 +0200 (CEST)
Von: Pro Rauchfrei Mitgliederbetreuung <mitgl...@pro-rauchfrei.de>
Antwort an: Pro Rauchfrei Mitgliederbetreuung <mitgl...@pro-rauchfrei.de>
An: walter....@web.de


Bahnbrechende Neuigkeiten von Pro Rauchfrei


Sehr geehrter Herr Dipl. Betriebswirt (FH) Guggemos,

Pro Rauchfrei kann jetzt noch mehr im Verbraucherschutz. Warum, berichten wir gleich zu Anfang.
Darüber hinaus kündigen wir jetzt schon unsere Hauptversammlung 2017 an. Sie steht natürlich ganz im Zeichen des Verbraucherschutzes und findet am 20. Oktober 2017 in Heidelberg statt.
Näheres weiter unten.

Bild_ParagrafPro Rauchfrei schreibt Rechtsgeschichte


Nach jahrelangen Bemühungen haben wir es geschafft: Das Bundesamt für Justiz hat uns nach Zustimmung des Bundesministeriums der Justiz in die sog. qualifizierte Liste für Verbände nach dem Unterlassungsklagengesetz aufgenommen und auf diese Weise mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. 10 Jahre Kampf um Verbraucherrechte im Gesundheitsbereich zahlen sich nun aus.

Nur 78 Vereine in ganz Deutschland besitzen für ihren Bereich ein Verbandsklagerecht - Pro Rauchfrei gehört nun als erster Nichtraucherschutzverband auch dazu.
 

Was bedeutet das für Pro Rauchfrei und den Nichtraucherschutz?


Gute Arbeit: Zunächst einmal bedeutet es eine hohe Anerkennung unserer qualitativ guten und beständigen Verbraucherschutzarbeit. So ist es Voraussetzung für eine Aufnahme in die Liste, dass der Verein neben fachkundigem Personal den Nachweis hoher Sachkompetenz am Markt bei der Verbraucherberatung führen kann. Dies wurde vom Bundesamt für Jusitz umfangreich und akribisch bei uns überprüft. Mit dem Verbandsklagerecht bekommen wir ein sehr wirkungsvolles Mittel zur Durchsetzung unserer satzungsgemäßen Ziele an die Hand. Verbraucherverbände, die in dieser Liste eingetragen sind, können bei
  • Verwendung unwirksamer Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • unwirksamen Individualvereinbarungen
  • verbraucherschädigenden, unlauteren oder wettbewerbswidrigen Praktiken
außergerichtlich und gerichtlich wirksam auf Unterlassung, Beseitigung und auf Widerruf hinwirken.

Pro Rauchfrei wird damit zum Wettbewerbshüter und Marktbeobachter für alle Interessen, die mit dem Konsum von Tabak im Zusammenhang stehen. Und aufgrund der enorm hohen Hürden werden wir wohl auch lange Zeit der einzige bleiben.

Verbraucherschutz in der Gastronomie: Dies kann vor allem spürbare Konsequenzen für Gastronomiebetriebe haben, welche sich durch nachgewiesene Missachtung der Nichtraucherschutzgesetze gegenüber ihren gesetzeskonform handelnden Kollegen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Betriebe, die entgegen gesetzlicher Vorgaben das Rauchen gestatten oder hierfür Räumlichkeiten bereithalten und/oder bewerben und/oder nicht richtig kennzeichnen, droht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit empfindlichen Strafzahlungen im Wiederholungsfall. Bei Weigerung der Abgabe einer entsprechenden Erklärung kann eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden.

Verbraucherschutz im Handel und in der Werbung: Aber auch Gewerbetreibende, welche in ihren Betrieben, im Internet, in der Öffentlichkeit (eingeschränkt) oder in Veröffentlichungen für Tabakprodukte entgegen den Werbeverboten im Tabakerzeugnisgesetz werben, Tabakprodukte entgegen der zahlreichen Schutzvorschriften in der Tabakerzeugnisverordnung in den Verkauf bringen und/oder beim Verkauf selbst Schutzvorschriften zuwiderhandeln oder entgegen Jugendschutzvorschriften agieren, müssen ebenso mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie bei Weigerung mit gerichtlicher Geltendmachung rechnen.

Genaue Prüfung: Nicht jeder Fall wird sich für eine Abmahnung oder gerichtliche Klärung eignen, denn wir müssen sowohl das rechtliche als auch das finanzielle Risiko für den Verein stets gegen die Erfolgschancen abwägen. Diese Prüfung wird unser Vorstandsmitglied, Jurist Stephan Weinberger, der das Referat für Verbraucherschutz innehat, vornehmen. Des Weiteren sind solche Vorgänge besonders zeit- und arbeitsaufwändig. So werden wir also mit der Klageberechtigung sehr überlegt umgehen, aber dort, wo Verstöße offensichtlich zur Schau treten, mit den gebotenen rechtlichen Mitteln vorgehen

Verstöße melden: Hinweise über verbraucherschutz- und wettbewerbswidrige Feststellungen können ab sofort dem Referat für Verbraucherschutz unter beschwer...@pro-rauchfrei.de übermittelt werden. Bei Verstößen in Gastronomiebetrieben muss der Zeuge für eine Aussage vor Gericht bereit sein, falls dies nötig wird.


Unsere Hauptversammlung 2017: Wann, wo, wie?


Am Samstag, dem 20. Oktober, ist es wieder so weit: Die Pro Rauchfrei-Hauptversammlung findet dieses Jahr in Heidelberg statt. Ein preisgünstiges Hotel mit einem größeren Zimmerkontigent in der Stadt zu finden, war uns nicht möglich. Für eine oder zwei Personen sollte es aber gut möglich sein, sich in einem der zahlreichen Übernachtungsbetriebe Zimmer zu reservieren. Zudem halten wir für besondere Härtefälle eine sehr günstige Unterkunft vor.
Die Hauptversammlung findet statt im Kulturhaus Karlstorbahnhof. Dieses ist mit Bus bzw. S-Bahn sehr gut zu erreichen, siehe Link.
Die Teilnahme wird von Pro Rauchfrei bezuschusst. Näheres auf Anfrage bzw. im Rahmen der offiziellen Einladung.
 
Teilnahme oder Nichtteilnahme usw. bitte per Rückantwort unten mitteilen. Danke!
Ca. 6 Wochen vor der Versammlung folgt wie immer die offizielle Einladung mit der Tagesordnung.

 Mit den besten Grüßen für eine rauchfreie Zukunft

Ihr
Dipl.-Kfm. Siegfried Ermer
Vorstandsvorsitzender
Pro Rauchfrei e.V.
Tel. 0171 771 82 45
Fax: 0321 21021 262

Rückantwort:

Diese können Sie ausfüllen, indem Sie in Ihrem Mailprogramm auf "Antworten" klicken. Ansonsten diese Vorlage markieren, in eine neue E-Mail einfügen und an uns senden.
===== TEILNAHME von Walter Guggemos, MB-11359 ===========================
O Ich nehme am 20. Oktober 2017 an der Pro Rauchfrei Hauptversammlung (HV) in Heidelberg teil (10 bis ca. 18 Uhr)
O Ich bringe als Gast/Gäste mit........................................................
O Ich biete eine Mitfahrgelegenheit an (ab Ort oder auf Strecke) ........................................
O Ich nehme an der HV nicht teil
O Ich bedanke mich für das Engagement der HV-Teilnehmer für den Nichtraucherschutz und spende daher: ....... EUR
O Den Betrag für die angekreuzten Leistungen bitte abbuchen von meinem Konto (IBAN-Nummer): .....................................................
O Wenn Sie uns etwas mitteilen wollen: ..................................................................................................................................................
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