| Betreff: | Re: der AFA 2012 und 2013 in Bezug auf Nichtraucherschutzgesetz, |
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| Datum: | Fri, 22 Mar 2013 14:55:33 +0100 |
| Von: | Walter Guggemos <Walter....@gmail.com> |
| An: | "Könicke, Thilo" <Thilo.K...@afag.de> |
| Kopie (CC): | ordnungs...@augsburg.de, Pro Rauchfrei Vorstand <Siggi...@pro-rauchfrei.de>, Nickel Rainer <rainer...@pro-rauchfrei.de>, "Nichtraucherinitiative München.e.V." <n...@nichtraucherschutz.de> |
Sehr geehrter Herr Guggemos,Recht und Gesetz sind keine subjektiven Eingentümer oder das Privileg von Einzelpersonen.Das wir Ihre Hinweise ernst nehmen und uns bei berechtigten Mängeln um Behebung kümmern, sollten Sie im Rahmen unseres Gespräches erkannt haben.Auch steht ausser Diskussion, dass Sie sich jederzeit an staatliche Kontrollinstanzen wenden können.Ich bitte jedoch ausdrücklich darum, die Bewertung Ihrer Hinweise den dafür zuständigen Behörden, die ja Empfänger Ihres Schreibens sind, zu überlassen.Aussagen wie "Auflagenverstöße der AFA 2012 und 2013" im Betreff, sowie gegen meine Person gerichtete Textpassagen "Wie letztes Jahr hält sich Herr Konicke auch dieses Jahr leider nicht an diese Auflagen", stehen Ihnen weder zu noch sind diese durch sie in dieser Form festzustellen. Dies obligt alleinig der dafür zuständigen Behörde nach Prüfung des Sachverhaltes.Die rechtsstaatlichen Grundsätze gelten nicht nur im Hinblick auf Ihre eigenen Anliegen.Bitte beachten Sie dies bei zukünftigen Schriftwechseln.Meine Verwunderung über Ihre Wortwahl bitte ich nach unserem, für mich als freundlich eingestuftem Gespräch am 21.03.2013 zu verstehen.Mit freundlichen GrüßenThilo Könicke
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AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
Von: Walter G [mailto:wg3...@gmail.com]
Gesendet: Donnerstag, 21. März 2013 19:15
Cc: Gläser, Gisela; Pro Rauchfrei Vorstand; "Nichtraucherinitiative München.e.V."; Nickel Rainer
Betreff: Fwd: Auflagenverstöße der AFA 2012 und 2013 in Bezug auf Nichtraucherschutzgesetz,
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Auflagenverstöße der AFA 2012 und 2013 in Bezug auf Nichtraucherschutzgesetz, Datum: Thu, 21 Mar 2013 19:08:00 +0100 Von: Walter G <wg3...@googlemail.com> Antwort an: wg3...@googlemail.com An: Ordnungs...@augsburg.de
Sehr geehrter Herr Stiegeler,
Sehr geehrter Herr Bleimeier,
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits in 2012 waren bei der AFA in den geschlossenen Verbindungshallen zwischen den einzelnen Hallen Raucherbereiche mit Aschenbecher aufgestellt und das bei auf allen Seiten geschlossenen Wänden/Tore. Wie Sie dem beiliegenden Schriftverkehr (pdf) entnehmen können hat Herr Könicke mir bereits im letzten Jahr dazu die Auskunft erteilt, das wäre so vom Ordnungsamt genehmigt. Per E-Mail vom 21.6.12 hatte mir Frau Kastl jedoch mitgeteilt, dass dem nicht so sei und dass es zwingende Auflage an Herrn Könicke ist mindestens an beiden gegenüberliegenden Wände für eine Komplettöffnung zu sorgen.
Wie letztes Jahr hält sich Herr Konicke auch dieses Jahr leider nicht an diese Auflagen. In einem heute stattfinden Gespräch, zuerst mit dem Sicherheitsbeauftragten, Herrn Mösner wurde mir gesagt, ich müsse mich ja nicht in den Übergangsbereichen aufhalten. In einem später stattfindenden Gespräch mit Herrn Könicke sagte mir dieser, dass das NRSchG nicht für die Afa gelte. Dazu sagte ich ihm, dass ich anderer Auffassung sei und dies über das Ordnungsamt klären lassen will. (Siehe hierzu auch die beiliegende Stellungnahme von Herrn Ministerialrat Plesse (vom bay. Ministerium für Umwelt und Gesundheit).
Herrn Könicke habe ich heute über meine folgenden Feststellungen betreffend meines heutigen Afa-Besuch (ca. 12:00-14:00h) informiert.
1) In dem geschlossenen Hallenzwischenbereich zwischen Halle 1 und 2 sowie in einem weiteren Hallenzwischenbereich befinden sich ein ausgewiesener Raucherbereich mit Aschenbecher. Dort wird geraucht, obwohl alle Seiten abgeschlossen sind. (Dokumentation mit beiliegenden Bildern.
Darüber hinaus waren Raucher mit brennender Zigarette im gesamten Zwischenbereich zu sehen und nicht nur im dafür vorgesehen Raucherbereich. Nirgends hingen Rauchverbotsschilder.
Die ausgewiesenen Raucherbereiche in der allseitig umschlossenen Verbindungshalle hielt sowohl der Sicherheitsbeauftragte, als auch Herr Könicke für "ordnungsgemäß".
Bezüglich des Rauchens außerhalb des Raucherbereichs sagte mir Herr Könicke zu, dass er prüfen wolle ob hier evtl. fehlende oder unzureichende Bodenmarkierungen vorliegen - was dann gegebenenfalls korrigiert werde.
2) Darüber hinaus habe ich Herrn Könicke informiert, dass mir auch in den anderen Verbindungshallen Raucher mir brennender Zigarette aufgefallen sind. Einen Raucher habe ich angesprochen und gesagt, dass hier das Rauchen nicht erlaubt sei und dass er bitte vor die Tür gehen soll. Die Antwort war nur, das mich das nichts angehe und das ja nirgends Rauchverbotsschilder seien. Dann folgte noch eine nicht druckfähige Beschimpfung.
Teilweise sind in den Verbindungsbereichen Imbissstände und die Raucher standen neben Kindergruppen, In dem Verbindungsbereich vor der Halle 4 waren 4 oder 5 Raucher und ca. 100 Zigarettenkippen auf dem Boden verteilt. Hier hat Herr Könicke zugesagt, dass er sich darum kümmern wird und Personal dort hinschicken wird. Ich fürchte nur ein "gelegentliche Zurechtweisen" wird die Situation in diesen Bereichen nicht dauerhaft ändern, das mindeste was ich Herrn Könicke empfehlen würde, wäre eine saubere Kennzeichnung aller Verbindungsbereiche mit Rauchverbotsschilder und eine verstärkte Aufsicht, dass dies auch eingehalten wird. Diese verstärkte Überwachung ist meine Erachtens auch notwendig um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu garantieren und um zu verhindern, dass Jugendliche unter 18 Jahre hier rauchen.
Als Abnahme- und Verfolgungsbehörde bitte ich Sie sich um diesen Sachverhalt zu kümmern und ich bitte über das weitere Geschehen in dieser Angelegenheit informiert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Guggemos
Schwabenstr. 27
86836 Untermeitingen
E-Mail: wg3...@gmail.com
Tel: 08232 5033976
Hdy: 0177 5077387
Fax: 0821 999850-1224
P.S. Eine Kopie dieser -E-Mail geht (aus Personenschutzgründen ohne Fotos) an Herrn Könicke, sowie an den Vorstand von pro-rauchfrei.de und an die Nichtraucher-Initiative München.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff:
Ihre Email vom 16.06.2012 bzgl. Raucherbereichen auf der Afa
Datum:
Thu, 21 Jun 2012 16:25:37 +0200
Von:
An:
Sehr geehrter Herr Guggemos,
Bezug nehmend auf Ihre Email vom 16.06.2012 möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Seitens der Ordnungsbehörde wurde die Zustimmung für die Einrichtung von Raucherbereichen außerhalb der Messehallen für die Afa nur dann gegeben, wenn diese Bereiche auf mindestens zwei Seiten geöffnet sind und damit eine entsprechende Belüftung des Übergangs gewährleistet ist. Eine Freigabe, geschlossene Räume als Raucherbereiche einzurichten, wurde von unserer Seite nicht erteilt.
Wir werden uns in dieser Angelegenheit – auch bereits im Hinblick auf die Afa 2013 – mit dem Veranstalter umgehend in Verbindung setzen.
.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Kastl
Stadt Augsburg
Bürgeramt- Ordnungsbehörde
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Tel.: (0821) 324 4203
Fax: (0821) 324 4218
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Walter G [mailto:wg3...@googlemail.com] Gesendet: Samstag, 16. Juni 2012 12:02 An: Gläser, Gisela; Könicke, Thilo Betreff: Re: Ihre Anfrage ./. afa 2012 Sehr geehrter Herr Könicke, zuerst möchte ich mich für Ihre ausführliche Beantwortung vom 11.06.12 bedanken. Intention meiner Kritik war es Ihnen, einen von mir und vielen meiner Bekannten empfundenen Missstandes, zu melden und auf Abhilfe für die nächste AFA zu hoffen. Inhaltlich bedauere ich Ihre Antwort, da sich gezeigt hat, dass auch in der AFA 2013 wohl geplant ist die Raucherecke neben einen gastronomischen Verkaufsstand zu platzieren und das innerhalb eines von allen Seiten umschlossenen Raumes. Ihre Ausführung, dass dies mit der Ordnungsbehörde abgestimmt war, nehme ich zur Kenntnis. Da ich aber vermute, dass evtl. ein Missverständnis vorliegen könnte oder eine Unaufmerksamkeit will ich diesen Fall und Ihre Stellungnahme die nächsten Tage auch an das Ordnungsamt Augsburg melden und dort um eine Überprüfung bitten. Nach meiner (juristischen laienhaften) Sicht ist es sehr unverständlich, dass das bayerische Gesundheitsschutzgesetz nicht für einen geschlossenen Raum gelten soll, in dem Besucher (also auch Familien mit Kleinkindern) Speisen und Getränke zu sich nehmen. Nach Ihrer, für mich negativen Antwort, habe ich ferner den Anstoß dafür geliefert, dass von Seiten eines Nichtrauchervereines das zuständige Ministeriums angeschrieben wurde und um konkrete Stellungsnahme zum Geltungsbereiches des bay. GSG bei Publikumsmessen in geschlossenen Räumen und zu dem konkret von mir beanstandeten Fall der Raucherecke gebeten wurde. Ich halte die nun geforderte Klärung von Seiten des Ordnungsamtes und des Ministeriums für notwendig, auch wenn ich nicht verhehle, dass mir eine Mitteilung von Ihnen, die Raucherecken nächstes Jahr in überdachte offene Pavillons ins Außengelände direkt neben die Messehallen zu verlagern, angenehmer gewesen wäre. Auf diese Weise wäre die angemessen Rücksichtnahme auf die rauchende Gäste ebenso erfüllt, ohne dass sie die große Masse der nichtrauchenden Besucher dem zweifellos gesundheitsschädlichem Passivrauchen aussetzen. Mit freundlichen Grüßen Walter Guggemos Josef-Priller-Str. 41 86159 Augsburg wg3...@gmail.com Tel: 0821 5891389 ------------------
Dies ist eine Kopie Ihrer Anfrage an Messe Augsburg: Anfrage von: Herr Walter Guggemos Betreff: Nichtraucherschutzgesetz / Afa Firma: Straße: Josef-Priller-Str. 41 PLZ: 86159 Ort: Augsburg Land: D Telephone: 0821 5891389 E-Mail: walter....@web.de Ihre Nachricht: --------------- Sehr geehrte Damen und Herren, am Samstag, den 21.04. und am Sonntag, den 22.04.12 war ich auf der AFA. An beiden Tagen musste ich feststellen, dass im (geschlossen) Übergangsbereich von Halle 1 zu Halle 2+3 sowie im geschlossenen Übergangsbereich von Halle 3 zu Halle 5 geraucht wurde. Nicht nur gelegentlich, sondern ich habe bei jedem Durchgang durch diese Bereiche jeweils ganze Gruppen von Rauchern wahrgenommen. Nach meiner Kenntnis müsste das Bayrische Nichtraucherschutzgesetz jedoch auch für diese Bereiche gelten. Zu dem war offensichtlich vom Messemanagement ein Raucherbereich mit diversen Aschenkübeln im Übergangsbereich neben Halle 3 aufgestellt. Dies war in unmittelbarer Nähe zu Standtischen, wo gegessen wurde und wo sich zumindest auch Sonntags viele Kinder aufhielten. Ich bitte Sie, sich zu informieren, ob meine Verständnis vom Nichtraucherschutzgesetz zutrifft. Sollte dies der Fall sein, dann bitte ich um Auskunft, bis spätestens in drei Wochen, welche Konsequenzen Sie daraus für die nächsten Messen ziehen wollen. Da in den betroffenen Bereichen keine Rauchverbotsschilder aufgestellt waren, wurde sicher von einigen Rauchern aus Unkenntnis gehandelt. Ein anderes Ärgernis war dass vor den Eingangstüren oft Gruppen von Rauchern standen und alle Besucher durch diese Rauchbereich gehen mussten. Insgesamt wäre ein Konzept wünschenswert, dass auch diese Belästigung beseitigt. Etwas abseits gelegene und überdachte, aber nach allen Seiten offene Raucherbereiche im Freien scheinen mir die beste Lösung für alle zu sein. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die geschlossenen Übergangsbereiche der Hallen dem Nichtraucher-Schutzgesetz unterliegen, so bin ich auch gerne bereit hier eine juristische Bewertung über pro-rauchfrei einzuholen. Gerne bin ich auch bereit an Konzepten für einen besseren Nichtraucherschutz für das Messegelände mitzuwirken. Mit freundlichen Grüßen Walter Guggemos Josef-Priller-Str. 41 86159 Augsburg walter....@web.de Tel: 0821 5891389