nachstehend einen Text mit der Bitte um Hilfestellung für eine Definition.
Die Nutzung des Wappens für *heraldisch-wissenschaftliche* Zwecke sowie die
nur *illustrierende*, *zitierende* oder rein *abbildende* Verwendung des
Gemeindewappens bedarf keiner Zustimmung sofern dies richtig wiedergegeben
und durch Art die Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen
Charakters oder einer Verbindung mit der Gemeinde hervorgehoben wird.
Fragen:
1. *heraldisch-wissenschaftliche* Zwecke - was bedeutet das genau?
2. *illustrierende* - was ist damit gemeint?
3. *zitierende* - wie darf man das verstehen?
4. *abbildende* - das Bild wo anders verwenden?
Kann mir jemand im Zusammenhang mit dem vorliegenden Text erläutern?`
Danke vorab
Martin
> 1. *heraldisch-wissenschaftliche* Zwecke - was bedeutet das genau?
Wenn Du z.B. ein Heraldiklexikon erstellen möchtest oder eine
entsprechende Homepage erstellst.
> 2. *illustrierende* - was ist damit gemeint?
> 4. *abbildende* - das Bild wo anders verwenden?
Alles was der Ausschmückung dient. Also z.B. wenn Du Den Garagentor
damit verzieren möchtest.
> 3. *zitierende* - wie darf man das verstehen?
Wenn Du einen Text über die Gemeinde schreibst in dem Du auf das Wappen
verweist und benutzt und wenn Du Texte mit einem solchen Wappen
(auszugsweise) zitierst.
So meine Auslegung als Laie.
MfG, Metti.