Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Klage nach 10 Monaten immer noch nicht der Staatsregierung Bayern zugestellt

2 views
Skip to first unread message

Walter Keim

unread,
May 12, 2013, 12:32:45 AM5/12/13
to
in English:
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/enforce_access_to_information.html


Walter Keim, Email: walte...@gmail.com
Almbergskleiva 64
N-6657 Rindal, den 10.5.2013
Fax: 0047-71 66 40 51

An das
Verwaltungsgericht M�nchen
Postfach 200543
D-80005 M�nchen

Betreff: Az. M 17 K 12.3408

In 2 Exemplaren per Post, vorab per E-Mail und Fax: 0049-89-5143777

In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Freistaat Bayern, der
durch die Staatsregierung vertreten werden muss, Az. M 17 K 12.3408

Verpflichtungsklage (14.7.2012): Akteneinsicht in die Ablehnung der
Vorschl�ge des Menschenrechtskommissars des Europarates in den Schreiben
des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der
Justiz (8.1.2008 Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gem�� Art. 19 (4) GG, 20
(3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPBPR und Art. 10
EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPBPR und � 9 AGO

werden Abschriften von Dokumenten f�r den Zeitraum 7.11.2012 und
8.5.2013 beantragt, die unbeantwortete Antr�ge/Vorg�nge betreffen.

Am 8.5.2013 wurde die Vorladung zur Verhandlung 13.7.2013 entgegen
genommen. Es wird nochmals ein schriftliches Verfahren beantragt, das
die m�ndliche Verhandlung �berfl�ssig macht.

Begr�ndung:
Die letzte Mitteilung des Gerichts an mich vor dem 19.4.2013 hat das
Datum 7.11.2012.

Folgende Prozessschriften (Antr�ge/Vorg�nge) sind unbeantwortet
(http://home.broadpark.no/~wkeim/files/vgm-2012.htm#antwort ):

26.11.2012: Widerspruch gegen Nichtzustellung an Staatsregierung.
Klage muss auch Staatsregierung zugestellt werden:
27.10.2012: Widerspruch gegen Nichtzusendung der Akten ins Konsulat
nach Trondheim, Vorschlag die Klage der Staatsregierung zuzusenden. Neue
Adresse.
15.10.2012: Sowohl Landtag als auch Staatsregierung (=Freistaat
Bayern) sind Beklagte. Antrag eines In-camera-Verfahrens. Zustimmung zu
schriftlichem Verfahren.
10.10.2012: Antrag auf (kostenlose) Akteneinsicht beim
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Trondheim

Findet sich in den Gerichtsakten etwas dar�ber? Ist die Zustimmung zum
schriftlichem Verfahren bemerkt worden? Es wird auf die Argumentation
der Klage und Prozessschriften hingewiesen. Beispielsweise wird ja
begr�ndet, dass die Verweigerung der Akteneinsicht des Innenministeriums
19.09.08 und Justizministeriums 17.09.08 (Az 1402 ELs - I - 9892/2007)
ein Verwaltungsverfahren ist, deshalb greift Art. 29 BayVwVfG.

Da die Klage nicht der Staatsregierung (die die Dokumente verfasst hat)
zugestellt wurde, muss die Verhandlungstermin 13.7.2013 abgesagt werden.
Die Behandlung der Klage findet weder mein Verst�ndnis noch gar meine
Akzeptanz. Es wird ein schriftliches Verfahren beantragt, u. a. weil ich
in Norwegen wohne und ja bisher fast alles in den Prozessschriften ohne
Antwort geblieben und ignoriert wurde.

Walter Keim


--
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/foi-upr-de.htm#result
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Will OSCE Support the Human Right of Access to Information
in Germany by Commenting ATI Laws?: http://t.co/GmQy9V0U
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/enforce_access_to_information.html


0 new messages