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Beleidigungen durch Sachbearbeiter vom Sozialamt

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kala...@hotmail.com

unread,
Apr 21, 1999, 3:00:00 AM4/21/99
to
Noch eine dringende Frage:

Inwieweit muß man sich als Sozialhilfeempfängerin eigentlich persönliche
Beleidigungen durch den Sachbearbeiter gefallen lassen??

Kürzlich hatte ich wieder einen Termin auf dem Amt, äußerte meine Bedenken,
weil ich schon nach wenigen Wochen HzL-Bezug die GZ-Arbeit nach § 19 Abs. 2
bei 3,-DM die Stunde für 6 Wochen (nennt sich Erprobungsphase!) leisten soll
(danach soll dann wie gesagt die einjährige Sozialhilfe-ABM folgen).

Daraufhin meinte der Sachbearbeiter (wortwörtlich):
"Sie sind eine genauso ORDINÄRE und GEWÖHNLICHE Sozialhilfeempfängerin wie
die anderen. Zwar eine studierte, aber das ändert nichts an den 3,-DM pro
Stunde!"

Muß ich mir so etwas eigentlich gefallen lassen???????

Gruß und Dank...
amb

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Erwin Denzler

unread,
Apr 22, 1999, 3:00:00 AM4/22/99
to
kala...@hotmail.com wrote:

: Inwieweit muß man sich als Sozialhilfeempfängerin eigentlich persönliche


: Beleidigungen durch den Sachbearbeiter gefallen lassen??

Wenn's Beleidigungen sind, natuerlich nicht. Aber eine Strafanzeige bei
der Polizei geht nicht anonym von hotmail aus, da muss man schon selber
hingehen, seinen Namen nennen und die Behauptung nachweisen, vor Gericht
dann in Gegenwart des Beschuldigten die Aussage wiederholen.

(...)

: Daraufhin meinte der Sachbearbeiter (wortwörtlich):


: "Sie sind eine genauso ORDINÄRE und GEWÖHNLICHE Sozialhilfeempfängerin wie
: die anderen. Zwar eine studierte, aber das ändert nichts an den 3,-DM pro
: Stunde!"

Unter Beleidigung versteht man eine herabwuerdigende Bezeichnung. Jemanden
als "gewoehnlich" zu bezeichnen, ist zwar vielleicht unhoeflich, aber vom
Wortsinn her ganz gewiss nicht herabwuerdigend. "Ordinaer" bedeutet nicht
etwa, wie manchmal vermutet, 'unanstaendig', sondern ebenfalls 'gewoehnlich'.

Erwin Denzler

Hellmut Lebrecht

unread,
Apr 24, 1999, 3:00:00 AM4/24/99
to
Hallo Erwin,

ED>: Daraufhin meinte der Sachbearbeiter (wortwörtlich):
ED>: "Sie sind eine genauso ORDINÄRE und GEWÖHNLICHE
Sozialhilfeempfängerin
ED>wie die anderen. Zwar eine studierte, aber das ändert nichts an den
3,-DM
ED>pro Stunde!"

ED>Unter Beleidigung versteht man eine herabwuerdigende Bezeichnung.
ED>Jemanden als "gewoehnlich" zu bezeichnen, ist zwar vielleicht
unhoeflich, ED>aber vom Wortsinn her ganz gewiss nicht herabwuerdigend.
"Ordinaer" ED>bedeutet nicht etwa, wie manchmal vermutet, 'unanstaendig',
sondern
ED>ebenfalls 'gewoehnlich'.

Wenn das so von der Amtsperson gemeint ist, dann sollte sie es auch so
ausdrücken, wenn sie daran interessiert ist, Mißverständnisse zu vermei-
den. Zwar halte ich Deine Deutung des Begriffes 'ordinär' durchaus für
möglich. In den meisten Fällen wird dieser Begriff aber in einem anderen
Sinne gebraucht. Das hätte der Amtsperson bekannt sein und sie hätte des-
halb auch entsprechend sich ausdrücken müssen, wenn sie daran interessiert
iat, Mißverständnisse zu vermeiden. Wenn sie das nicht getan hat, dann
versieht sie ihren Dienst nicht korrekt, für den sie von ihrem Arbeitgeber
(dem Steuerzahler) alimentiert wird. Sie ist dann fehl an ihrem Platz.

Hier sollte man keine juristischen Klimmzüge anwenden, sondern nach dem
'Beweis des ersten Anscheins' entscheiden!

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut

Axel

unread,
Apr 26, 1999, 3:00:00 AM4/26/99
to

Erwin Denzler <sz0...@cssun.rrze.uni-erlangen.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7fo2gl$j56$1...@rznews.rrze.uni-erlangen.de...

> kala...@hotmail.com wrote:
>
> : Daraufhin meinte der Sachbearbeiter (wortwörtlich):
> : "Sie sind eine genauso ORDINÄRE und GEWÖHNLICHE Sozialhilfeempfängerin
wie
> : die anderen. Zwar eine studierte, aber das ändert nichts an den 3,-DM
pro
> : Stunde!"
>
> Unter Beleidigung versteht man eine herabwuerdigende Bezeichnung. Jemanden
> als "gewoehnlich" zu bezeichnen, ist zwar vielleicht unhoeflich, aber vom

> Wortsinn her ganz gewiss nicht herabwuerdigend.

Hier kommt es aber auch auf den Zusammenhang an. Wenn ich beim Sozialamt
diese Worte sagen lassen muß, ist es auch herabwürdigend gemeint. Auch muß
man sich als SozEmpf keine Unhöflichkeiten zumuten lassen. Hier wäre eine
Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht. Ein Strafantrag läuft wahrscheinlich
ins Leere.

Gruß Axel

Sebastian Klein

unread,
Apr 27, 1999, 3:00:00 AM4/27/99
to
Hallo!

Hellmut Lebrecht <Hellmut_...@hd.maus.de> wrote:
> Wenn das so von der Amtsperson gemeint ist, dann sollte sie es auch so
> ausdrücken, wenn sie daran interessiert ist, Mißverständnisse zu vermei-
> den. Zwar halte ich Deine Deutung des Begriffes 'ordinär' durchaus für
> möglich. In den meisten Fällen wird dieser Begriff aber in einem anderen
> Sinne gebraucht. Das hätte der Amtsperson bekannt sein und sie hätte des-
> halb auch entsprechend sich ausdrücken müssen, wenn sie daran interessiert
> iat, Mißverständnisse zu vermeiden.

Hmmm ... ist fahrlässige Beleidigung strafbar?

Grüße,

Sebastian

--
Sebastian Klein / Student of Mathematics / Geek of All Trades
[ "Very few profundities can be expressed in less than 80 characters." ]
[ "This distribution [...] is designed for use on a machine with ]
[ a large capacity (7Mb) hard disk." -- CP/M 68K source dist, 1984 ]

Axel

unread,
Apr 28, 1999, 3:00:00 AM4/28/99
to

Sebastian Klein <a283...@smail.rrz.uni-koeln.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7g4v37$lkv$1...@bilbo.middleearth.de...

>
> Hmmm ... ist fahrlässige Beleidigung strafbar?
>

Beleidigung ist strafbar. Wie sie begangen wurde ist evtl. nur beim Strafmaß
entscheidend.

Gruß Axel

Hellmut Lebrecht

unread,
Apr 28, 1999, 3:00:00 AM4/28/99
to
Hallo Sebastian,

SK>Hellmut Lebrecht <Hellmut_...@hd.maus.de> wrote:
> Wenn das so von der Amtsperson gemeint ist, dann sollte sie es auch so
> ausdrücken, wenn sie daran interessiert ist, Mißverständnisse zu vermei-

> den. Zwar halte ich Deine Deutung des Begriffes 'ordinär' durchaus für
> möglich. In den meisten Fällen wird dieser Begriff aber in einem anderen
> Sinne gebraucht. Das hätte der Amtsperson bekannt sein und sie hätte

> deshalb auch entsprechend sich ausdrücken müssen, wenn sie daran
> interessiert ist, Mißverständnisse zu vermeiden.

SK>Hmmm ... ist fahrlässige Beleidigung strafbar?

Meine Meinung hierzu:

wenn sich die Amtsperson entschuldigt, ggf. in Gegenwart von evtl. bei der
Beleidigung noch anwesenden Personen, dann kann man die Beleidigung als
fahrlässig betrachten und sollte alles auf sich beruhen lassen.

Wenn sich die Amtsperson trotz Aufforderung nicht entschuldigt, dann liegt
im Nachhinein ein Vorsatz vor, zum mindesten ein bedingter Vorsatz. Und da
sollte nach meiner Auffassung das StGB gelten.

Auf den in diesen Kreisen oftmals herrschenden Reputationsanspruch sollte
dabei keine Rücksicht genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut

Lynn Rehder

unread,
May 2, 1999, 3:00:00 AM5/2/99
to

> > Unter Beleidigung versteht man eine herabwuerdigende Bezeichnung.
Jemanden
> > als "gewoehnlich" zu bezeichnen, ist zwar vielleicht unhoeflich, aber
vom
> > Wortsinn her ganz gewiss nicht herabwuerdigend.
>
> Hier kommt es aber auch auf den Zusammenhang an. Wenn ich beim Sozialamt
> diese Worte sagen lassen muß, ist es auch herabwürdigend gemeint. Auch
muß
> man sich als SozEmpf keine Unhöflichkeiten zumuten lassen. Hier wäre
eine
> Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht. Ein Strafantrag läuft
wahrscheinlich
> ins Leere.

Höflichkeit habe ich bei einem Sozialamt noch nie erfahren.
(Zitat: "Was iss' nun, pennen sie mit dem Kerl oder nicht?")
Schon mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht? Ist nach meiner
Erfahrung genauso eine Zeitverschwendung. Solche Dinge spielen sich
fast ausschließlich hinter verschlossener Tür ab, also Aussage gegen
Aussage.
Aber dennoch interessant zu sehen, mit welchen Argumenten die
Dienstherren sich rausreden, um ihre Krähen zu schützen. Und noch
witziger wenn man weiß, daß die es am Ende auch selber glauben.
BTW: Die häufigste Begründung, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde ins
Leere laufen zu lassen, war bisher folgende:
"Nach eingehender Ermittlung und Befragung konnte kein Fehlverhalten
unter den fraglichen Mitarbeitern der Behörde/ Dienststelle
festgestellt werden. Daher ist Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde als
unbegründet zurückzuweisen."
Kosten: Porto, Nerven, Frust und dieses schrecklich entwürdigende
Gefühl, wieder mal machtlos gegen den Willkürapparat gewesen zu sein.


Gruß, *LYNN*

Roy Kübrich

unread,
May 2, 1999, 3:00:00 AM5/2/99
to
Hallo Lynn:

LR>Kosten: Porto, Nerven, Frust und dieses schrecklich entwürdigende
LR>Gefühl, wieder mal machtlos gegen den Willkürapparat gewesen zu sein.

/Nicht/ Walkman mit Aufnahmefunktion mitnehmen und /nicht/ mitlaufen lassen.
Hinterher /nicht/ Kassettenkopie machen und /nicht/ an den Amtsleiter schicken.
Das wäre nämlich illegal, und wenn ich hier sowas raten würde, Aufforderung zur
Begehung von Straftaten.

Gruß,
Roy

Peter Kotulla

unread,
May 3, 1999, 3:00:00 AM5/3/99
to
Von : Lynn Rehder @ NF (So, 02.05.99 15:26)


LR>Höflichkeit habe ich bei einem Sozialamt noch nie erfahren.


Nun, eine Bekannte hatte in den Amtsstuben dieser Behörde auch nicht gerade
übermäßig Höflichkeit erfahren, doch mit einigen Hinweisen auf die
Amtsermittlungspflicht aus Verwaltungsverfahrensrecht hat sie den
Sachbearbeiter eigentlich recht schnell eingenordet. Jetzt ist der ganz
friedlich.

Peter Kotulla

unread,
May 3, 1999, 3:00:00 AM5/3/99
to
Von : Lynn Rehder @ NF (So, 02.05.99 15:26)

>Kosten: Porto, Nerven, Frust und dieses schrecklich entwürdigende

>Gefühl, wieder mal machtlos gegen den Willkürapparat gewesen zu sein.


Ein kleines mitgeführtes Diktiergerät wirkt da Wunder...

Monika Klock

unread,
May 5, 1999, 3:00:00 AM5/5/99
to

Hallo Peter,

PK> Ein kleines mitgeführtes Diktiergerät wirkt da Wunder...

Oder jemanden mitnehmen. Hätte man als nichtdeutsche Staatsbürgerin nicht
sogar einen Anspruch darauf, den eigenen Dolmetscher mitzubringen?

Gruß
Mona

Bernhard Kreisel

unread,
May 6, 1999, 3:00:00 AM5/6/99
to
Lynn Rehder schrieb:

> Aber dennoch interessant zu sehen, mit welchen Argumenten die
> Dienstherren sich rausreden, um ihre Krähen zu schützen. Und noch
> witziger wenn man weiß, daß die es am Ende auch selber glauben.

Es ist doch schön zu sehen wie einseitig manche Leute sind!
"Ordinär" ausgesprochen von einer Sachbearbeiterin gilt als Beleidigung.
Ob nun wirklich oder nicht sei den anderen Beiträgen dieses Threads zu
entnehmen.
Doch im gleichen Zusammenhang die gesamte Personengruppe aller
Sachbearbeiter als "Krähen" zu bezeichnen lässt doch auf eine sehr
einseitige Sichtweise der Dinge schließen.
Vielleicht man dies als Anlass nehmen einmal darüber nachzudenken was
man selber alles so von sich gibt, bevor man über andere schimpft!

Bernhard Kreisel


Lynn Rehder

unread,
May 8, 1999, 3:00:00 AM5/8/99
to
> Von : Monika Klock @ NF (Mi, 05.05.99 00:00)
> Wg. : Beleidigungen durch Sachbearbeiter vom Sozialamt
> MId : <199905050...@nf.maus.de>
> RId : <199905031...@ab.maus.de>
>
>
Hallo Mona,

Richtig, jemand mitnehmen. Aber mein Vertrauen in die Rechtssprechung
ist so gnadenlos masochistisch, daß ich es immer wieder für unnötig
hielt, einen Zeugen parat zu haben.
Vielleicht lerne ich doch noch für die Zukunft.....

Gruß, *LYNN*

Lynn Rehder

unread,
May 8, 1999, 3:00:00 AM5/8/99
to
Hallo Bernhard,

> Es ist doch schön zu sehen wie einseitig manche Leute sind!

Nicht einseitig - Behördenerfahren, und daß nicht aus eigener
Gnade....

> "Ordinär" ausgesprochen von einer Sachbearbeiterin gilt als Beleidigung.

*Das* kam nicht von mir.
Mein Zitat fand ich persönlich schon über alle Maaße beleidigend und
dazu auch noch amtsüberschreitend. Wenn Du es *nicht* so empfindest,
dann bin ich schon sehr gespannt auf Deine Stellungnahme.

> Ob nun wirklich oder nicht sei den anderen Beiträgen dieses Threads zu
> entnehmen.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, daß es eine vielzahl Menschen
gibt die nicht in der Lage sind, die ihnen ggü. gemachten Äußerungen
überhaupt laut auszusprechen. Ich jedenfalls habe mir abgewöhnt
Zweifel darüber zu hegen, ob solche Dinge tatsächlich stattfinden.

> Doch im gleichen Zusammenhang die gesamte Personengruppe aller
> Sachbearbeiter als "Krähen" zu bezeichnen lässt doch auf eine sehr
> einseitige Sichtweise der Dinge schließen.

Meine Personengruppe besteht aus dem Sozialamtsleiter des Wohnortes
und seinem Kreisvorgesetzten. Von diesen sprach ich, wenn ich dies
auch nicht detailliert hervorgehoben habe. Über andere kann und werde
ich mich nicht auslassen, wobei es mir keinerlei Verwunderung mehr
entlockt, daß andere Menschen ähnliche Erfahrungen machen.

> Vielleicht man dies als Anlass nehmen einmal darüber nachzudenken was
> man selber alles so von sich gibt, bevor man über andere schimpft!

Im Übrigen sind die -leider- von mir persönlich gemachten Erfahrungen
nicht nur auf ein Amt/Behörde/Vorgang zu beschränken.
Wie machst Du einem Menschen eigentlich Mut? ME geht das nur, wenn Du aus
eigener, positiver Erfahrung berichten kannst. Und wenn Du keine gute
hast?
Ins offene Messer laufen lassen? Es gibt genug Leute, die vor dem Eisberg
stehen und sich nicht mal im Traum ausmalen können, was noch alles auf sie
zukommen kann. Wozu machen einige Erfahrungen, die anderen vorenthalten
bleiben?
Wenn meine bisherige Amts-Odyssee nicht wenigstens dafür gut war, dann
weiß
ich es auch nicht.
BTW: Ich finde es schon sehr prägnant, daß hier mehrfach/von
verschiedenster Seite/ der Rat gegeben wurde, sich mit einem
Tonaufnahmegerät zu bewaffnen.
Warum denn nur? Hat etwa noch jemand eine eigene Erfahrung
diesbezüglich??
Gruß, *LYNN*

Lynn Rehder

unread,
May 8, 1999, 3:00:00 AM5/8/99
to
> Von : Peter Kotulla @ AB (Mo, 03.05.99 14:45)

> Wg. : Beleidigungen durch Sachbearbeiter vom Sozialamt
> RId : <199905021...@nf.maus.de>

>
> Von : Lynn Rehder @ NF (So, 02.05.99 15:26)

Hallo Peter,

LR>> Höflichkeit habe ich bei einem Sozialamt noch nie erfahren.
> Nun, eine Bekannte hatte in den Amtsstuben dieser Behörde auch nicht

> gerade übermäßig Höflichkeit erfahren, doch mit einigen Hinweise auf


> die Amtsermittlungspflicht aus Verwaltungsverfahrensrecht hat sie
> den Sachbearbeiter eigentlich recht schnell eingenordet. Jetzt ist
> der ganz friedlich.

Nun, der ganz kleine Sachbearbeiter schert sich seit 2/98 eigentlich
um garnix mehr. Muß er ja auch nicht. Er hat die komplette
Rückendeckung der Kreisbehörde. Die haben wiederum nichts anderes im
Sinn, als ruhig auf die Untätigkeitsklage zu warten. Bis dahin agiert
man dort frei nach dem Motto: Keine Sorge, die kriegen wir schon noch
vorher mundtot. Im Allgemeinen klappt das ja auch oft. Ich jedenfalls
kenne nicht viele Bedürftige, die in dieser Situation noch die Kraft
und psychische Stabilität besitzen, sich den *KRÄHEN* zu stellen.
Gruß, *LYNN*

Peter Kotulla

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
MK>Von : Monika Klock @ NF (Mi, 05.05.99 00:00)


>Hätte man als nichtdeutsche Staatsbürgerin nicht
>sogar einen Anspruch darauf, den eigenen Dolmetscher mitzubringen?


Sicher. Doch ob der/die als verläßlicher Zeuge taugt...?

Waltraud David

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
Monika...@nf.maus.de schrieb am Di, dem 04.05.99 :

Hallo Mona, Hallo alle Leser(innen)>


PK>> Ein kleines mitgeführtes Diktiergerät wirkt da Wunder...

> Oder jemanden mitnehmen. Hätte man als nichtdeutsche Staatsbürgerin nicht


> sogar einen Anspruch darauf, den eigenen Dolmetscher mitzubringen?

> Jeder hat das Recht auf Ämtern eine ihm
vertraute Begleitperson mit zu nehmen. Diese braucht weder verwandt noch
einer Organisation angehören!
Mit freundlichen Grüßen:
Waltraud
> Gruß
> Mona

Es gibt nichts Gutes, außer, man tut es!


Bernhard Kreisel

unread,
May 10, 1999, 3:00:00 AM5/10/99
to
Hallo

Leider scheint mein Posting mißverständlich gewesen zu sein. Ich wollte
nicht ausdrücken, daß "ordinär" keine Beleidigung ist und ich wollte
ebenfalls nicht bezweifeln, daß solche Äußerungen geschehen.

Vielmehr wollte ich zum Ausdruck bringen, daß wie das alte Sprichwort
sagt, "wer im Glashaus sitzt nicht mit Steinen werfen soll". Will meinen
das ich es nicht für angebracht hielt in einer "Beschwerde" über eine
Beleidigung eine eigene Beleidigung, hier die Bezeichnung "Krähen", zu
verpacken!

Meine persönlichen Erfahrungen beschränken sich zwar "nur" auf diverse
Ausländer- und Ordnungsämter, jedoch habe ich zumindestens dort die
Erfahrung gemacht, das Freundlichkeit meinerseits immer auch zu
Freundlichkeit des/der Sachbearbeiters/rin geführt hat.

> Wie machst Du einem Menschen eigentlich Mut? ME geht das nur, wenn Du aus
> eigener, positiver Erfahrung berichten kannst. Und wenn Du keine gute
> hast?
> Ins offene Messer laufen lassen? Es gibt genug Leute, die vor dem Eisberg
> stehen und sich nicht mal im Traum ausmalen können, was noch alles auf sie
> zukommen kann. Wozu machen einige Erfahrungen, die anderen vorenthalten
> bleiben?

Hierzu kann ich nur sagen, daß ich mit folgender Methode bisher am
besten gefahren bin.
1. Vorher so gut es geht sachkundig machen. (Insbesondere was will ich
genau! und warum habe ich Anspruch darauf!) z.B. hier in der
Newsgroup, oder Gesetz lesen(auch wenns manchmal schwerfällt)etc.
Denn nichts hilft soviel wie möglichst genaue Kenntnis der Rechtslage
um jeden Widerspruch gleich zu beseitigen.

2. Freundlich, sachlich und bestimmt bleiben.
Auch wenn man anderer Meinung ist nicht das Gespräch vom sachlichen
wegbringen lassen.
Wenn erst einmal "die Stimmung im Keller ist" ist auch das bißchen
Ermessen was der normale
Sachbearbeiter hat auch noch weg.

3. Falls doch jemand unsachlich wird oder einen begründeten Anspruch
ablehnt, dann streite ich nicht lange mit ihm herum, sondern wende
gleich an seinen Chef.
Manchmal muß man zwar auch noch den Chef des Chefs belästigen aber
bisher habe zumindest ich damit Erfolg gehabt. Natürlich in
Schriftform, das ist heutzutage leider fast unumgänglich.

(4.) Sollte dies wirklich nicht mehr funktionieren, so kann ich jedem
nur raten den weiter oben gemachten Vorschlag wahrzunehmen und
eine/n gute/n Bekannte/n mitzunehmen (Zwecks besserer Beweislage)

Gruß Bernhard
--
Nach Paragraph 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz widerspreche ich
der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke oder
für die Markt- und Meinungsforschung.

Christine Wesner

unread,
May 10, 1999, 3:00:00 AM5/10/99
to
Bonjour Lynn,

LR>Hat etwa noch jemand eine eigene Erfahrung diesbezüglich??

nicht direkt mit dem Sozialamt, obwohl das Ganze zusammenhing, sondern mit dem
Wohnungsamt.
Ich hatte '93 nach meinem Umzug vergessen, eine Kopie des Mietvertrages dem
Sozialamt einzureichen. Ich war einfach davon ausgegangen, das das Sozialamt
direkt die Miete überweißt, da die ja, zwecks Genehmigung alle Unterlagen der
Wohngesellschaft vorliegen hatten. 5 Monate später erhalte ich die Kündigung
(wohlgemerkt, ich hatte keine Mahnung erhalten). Beim Sozialamt verwies man
mich aufs Wohnungsamt, da die dafür zuständig wären. Ich trage also meine Lage
beim W.-Amt vor und der Typ schreit mich da an, ich bekomme nicht mehr
zusammen, was der gesagt hat. Auf jeden Fall kam ich mir vor wie der letzte
Dreck und da ich leider überhaupt nicht schlagfertig bin, habe ich erst einmal
Reisaus genommen und mich ausgeheult. Nach diversen Gesprächen mit Freunden bin
ich dann am nächsten Tag wieder hin und habe meinerseits den Sachbearbeiter
angeschrien. Schließlich hatte ich ja belegt, das ich das Geld überhaupt nicht
erhalten hatte. Fazit: Danach war der Sachbearbeiter so freundlich zu mir, das
er sich mehrmals entschuldigte und ich, obwohl anscheinend gesetzl.
vorgeschrieben, die Mietquittungen, bis auf die erste, nicht mehr vorzeigen
brauchte.

Salut - Christine

kala...@hotmail.com

unread,
May 21, 1999, 3:00:00 AM5/21/99
to
In article <199905102...@whv.maus.de>,
Christin...@whv.maus.de (Christine Wesner) wrote:

> Ich trage also meine Lage beim W.-Amt vor und der Typ schreit mich da
> an, ich bekomme nicht mehr zusammen, was der gesagt hat. Auf jeden
> Fall kam ich mir vor wie der letzte Dreck und da ich leider überhaupt
> nicht schlagfertig bin, habe ich erst einmal
> Reisaus genommen und mich ausgeheult.

Das ist auch (m)ein grundsätzliches Problem:
Man ist nicht darauf vorbereitet, daß man irgendwelche Beleidigungen
oder Kränkungen an den Kopf geschmissen bekommt (ist selbst schon fertig
genug und reagiert dann auch nicht sofort!)
Und wenn dann (wieder) irgendetwas menschverachtendes geäußert wird,
ist man selbst wie vor den Kopf geschlagen - auch wenn sich diese
Diskriminierungen gar nicht immer an einen selbst richten, sondern
vielmehr an den "Sozialschmarotzer/Sozialhilfeempfänger" schlechthin!

Das scheint mir sowieso oft eine bedauernswerte (Grund)Haltung von
manchen Sachbearbeitern des Sozialamtes zu sein: Wer hier ankommt ist
faul, will auf Kosten des Staates leben, morgens lange schlafen und
"dann den ganzen Tag fernsehen" oder aber schwarz arbeiten, sich bis zur
Rente "ein schönes Leben" machen usw.... Wie schnell man in die
Sozialhilfe abrutschen kann, sollten die Beamten eigentlich wissen: Wer
von denen [aus welchen Gründen auch immer] aus dem Beamtenverhältnis
entlassen wird, sitzt nach spätestens 1 Jahr Arbeitslosigkeit auch auf
dem Sozialamt - dann aber auf der anderen Seite des Tisches!


> Nach diversen Gesprächen mit Freunden bin
> ich dann am nächsten Tag wieder hin und habe meinerseits den
> Sachbearbeiter angeschrien.

MUTIG!! Ich versuche das inzwischen lieber so zu klären, daß ich
vorsichtig äußere, was mir nicht gefällt bzw. was besser gemacht werden
könnte.
Scheint auch zu klappen, denn inzwischen verkehren wir m.E. in einem
sehr freundlichen Ton miteinander.

amb


--== Sent via Deja.com http://www.deja.com/ ==--
---Share what you know. Learn what you don't.---

kala...@hotmail.com

unread,
Jun 9, 1999, 3:00:00 AM6/9/99
to
Ich selbst schrieb:

> Und wenn dann (wieder) irgendetwas menschverachtendes geäußert wird,
> ist man selbst wie vor den Kopf geschlagen - auch wenn sich diese
> Diskriminierungen gar nicht immer an einen selbst richten, sondern
> vielmehr an den "Sozialschmarotzer/Sozialhilfeempfänger" schlechthin!
>
> Das scheint mir sowieso oft eine bedauernswerte (Grund)Haltung von
> manchen Sachbearbeitern des Sozialamtes zu sein: Wer hier ankommt ist
> faul, will auf Kosten des Staates leben, morgens lange schlafen und
> "dann den ganzen Tag fernsehen" oder aber schwarz arbeiten, sich bis
> zur Rente "ein schönes Leben" machen usw....


Dazu kam mir heute folgender Verschenktext in die Hände:


GANZ SCHÖN VERMESSEN...

Viele verurteilen
lautstark,
mit gewichtiger Miene,

Menschen in Situationen,

in denen sie
selbst
noch
nie
handeln mußten.

(Wenn's doch nur so einfach wär - Kristiane Allert-Wybranietz)


Sent via Deja.com http://www.deja.com/

Christine Wesner

unread,
Jun 10, 1999, 3:00:00 AM6/10/99
to
Bonjour ,

>Nach diversen Gesprächen mit Freunden bin ich dann am nächsten Tag wieder
>hin und habe meinerseits den Sachbearbeiter angeschrien.

k>MUTIG!!

Ne, das hatte mit Mut nichts zu tun. Ich muß allerdings noch klarstellen, das
ich nicht in das Amt gegangen bin und direkt mit dem schreien angefangen habe.
Aber der Typ hatte wohl nichts besseres zu tun, als in meiner Wunde zu bohren,
vermutlich aus den Gründen, die Du genannt hattest. Na ja, und dann ist bei mir
mehr oder weniger eine Sicherung durchgeknallt, schließlich hat irgendwie jeder
Mensch seine Grenzen. Ich hatte mich schließlich nicht wissentlich bereichert,
sondern unwissentlich einen Fehler begangen und das ist dann m.E. doch noch ein
Unterschied. Zumindest ist dieser Unterschied für mich derart gravierend, das
ich mich nicht wie der letzte Dreck behandeln lassen muß.

k>Ich versuche das inzwischen lieber so zu klären, daß ich vorsichtig
k>äußere, was mir nicht gefällt bzw. was besser gemacht werden könnte.
k>Scheint auch zu klappen, denn inzwischen verkehren wir m.E. in einem
k>sehr freundlichen Ton miteinander.

IdR handele ich ja auch so, bin eher zurückhaltend als fordernd und im
allgemeinen habe ich auch keine Schwierigkeiten mit den Menschen. Gerade, weil
ich mit den meisten Menschen gut klar komme, war das Ganze für mich so
entwürdigend.

Salut - Christine

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