Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen müssen nach
gesetzlichen Vorgaben handeln !
Für viele Menschen ist das Aufsuchen einer Arztpraxis kein
Problem. Anders für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen
sind. In den meisten Fällen endet für sie der Arztbesuch bereits
an der Eingangstür.
Der Grund: an einer Stufe, Treppen oder schmalen Tür ist für
Rollstuhlfahrer Endstation.
Dagegen wehrt sich jetzt der Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter e.V. (BSK). "Wir fordern, dass mit dieser
Diskriminierung endlich Schluss gemacht wird und barrierefreie
Zugänge zu allen Arztpraxen geschaffen werden" betont Peter
Gramatzky, BSK-Bundesvorsitzender.
Gramatzky beruft sich dabei auf das
Behindertengleichstellungsgesetz und das Sozialgesetzbuch, wonach
bauliche Anlagen "ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen".
Das bedeutet eben auch die barrierefreie Gestaltung des
Innenbereiches einer Arztpraxis: zum Beispiel eine
Behindertentoilette, höhenverstellbare Behandlungsliegen,
barrierefreie Zahnarztstuhl und absenk- und schwenkbare
Behandlungsstühle bei Gynäkologen.
Zunächst sollen neue Arztpraxen nur noch dann zugelassen werden,
wenn sie barrierefrei sind. Konkret fordert der
Behindertenverband: bei allen Neuzulassungen ist von den
Kassenärztlichen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als
unbedingte Auflage aufzunehmen: "Beim Standort und bei der
Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit i.S. § 4 BBG i.V. mit
§ 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I herzustellen".
Diesen Anspruch wird der BSK jetzt im Rahmen der
Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen in die
Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen
einbringen.
"Das kann aber nur ein erster Schritt sein" betont Peter
Gramatzky. Denn auch die bereits bestehenden Arztpraxen müssten
innerhalb der nächsten Jahre nachgerüstet werden. " Und: " auch
bei physiotherapeutischen Einrichtungen und Sanitätshäusern
erwarten wir künftig Barrierefreiheit!"
Der BSK wurde bereits 1955 gegründet und ist heute einer der
großen Interessenvertreter für Menschen mit Körperbehinderung in
Deutschland. In über 140 Untergliederungen und von einem Netzwerk
mit Experten erhalten betroffene Menschen Rat und Hilfe. Diese
Arbeit wird ausschließlich durch Spenden finanziert.
Als Beratungshilfe für barrierefreie Neu- oder Umbaumaßnahmen
bietet der Verband die Broschüre
"BSK-Soforthilfe-Planungsberater"
an. Darin wird die barrierefreie Gestaltung von Räumen
ausführlich und leicht verständlich erörtert.
Nachtrag:
Patientenvertreter Werner Schuren bringt am 09.2.05 in den
Zulassungsausschuss bei der KV Lüneburg einen entsprechenden
Antrag ein.
> "Wir fordern, dass mit dieser
> Diskriminierung endlich Schluss gemacht wird und barrierefreie
> Zug?nge zu allen Arztpraxen geschaffen werden" betont Peter
> Gramatzky, BSK-Bundesvorsitzender.
Alles schön und gut.
Aber als Vater einer behinderten Tochter _und_ als Praxisbetreiber frage
ich mich (vielleicht nicht ganz unberechtigt), wer das denn dann alles
bezahlen soll...
M.Malzahn
--
Praxis für Homöopathie | Schriesheim bei Heidelberg
http://www.homoeopathie4u.de
wäre endlich mal angebracht, in keinem Land der EU haben Behinderte so wenig
Rechte wie hierzulande.
> Alles schön und gut.
>
> Aber als Vater einer behinderten Tochter _und_ als Praxisbetreiber frage
> ich mich (vielleicht nicht ganz unberechtigt), wer das denn dann alles
> bezahlen soll...
Man hatte in unserem Staat auf einen Schlag 500 Millionen (!) Euro für die
Opfer von Naturkatastrophen zur Verfügung gestellt, dagegen ist nichts zu
sagen, das ist ganz OK, aber wo bitte bleiben unsere behinderten
Landsleute?! - wir haben die höchsten Krankenkassenbeiträge innerhalb der
ganzen Eu bei gleichzeitig den wenigsten Leistungen, wo kommt denn das ganze
Geld hin?! - wie üblich werden barrierefreie Standards für Behinderte die in
anderen Ländern seit Jahrzehnten allgemein üblich sind (USA, Canada,
Schweden, Dänemark usw.) bei uns sogleich zerpflückt und als unmöglich
dargestellt.
> in keinem Land der EU haben Behinderte so wenig
> Rechte wie hierzulande.
>
Das zu behaupten ist einfach, es zu belegen dürfte schon wesentlich
schwieriger sein. Manchmal sind vielleicht die formalen Rechte besser,
aber die Realität nicht.
Ich war gerade in Holland, und habe dort mal wieder mit den steilen
Treppen gekämpft, die da der Normalfall sind.
Noch ein Bsp.: In Zandvoort darf man mit einem Behinderten-Parkausweis
nicht an Parkuhren parken. Die (wenigen) ausgeschilderten
Behinderten-Parkplätze haben eine extra Parkuhr.
In anderen Städten gelten andere Regelungen, so daß man sich ggf.
einzelnd erkundigen muß.
Gruß
Michael
--
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig. Jeder
Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen
gelingen. (Maria Benning in der Zeitschrift c't, 6/2002)
Da muss man bezahlen?
> In anderen Städten gelten andere Regelungen, so daß man sich ggf.
> einzelnd erkundigen muß.
Chaos!?
Grüsse
Karsten
--
Horst ... Wer?
Horst Köhler der Mann der nach der Einheit für Theo Waigel den
Finanzplan gemacht hat. Der Mann der für die größte Verschuldung
des Landes veranwortlich ist. Der Mann der die Rentenkassen geplündert
hat. Der Mann der Finanzpolitisch alles falsch gemacht hat, was man
falsch machen konnte.
...Belege, Links?
> bei gleichzeitig den wenigsten Leistungen,
...Belege, Links?
In Lettland werden 35,09% für Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung
erhoben. 9% davon zahlt der Arbeitnehmer. (Quelle: Bundesanstalt für Arbeit
aus "Europa kommt - gehen wir hin!" Seite 129)
MfG
Olaf Radicke
> Die (wenigen) ausgeschilderten
> > Behinderten-Parkplätze haben eine extra Parkuhr.
>
> Da muss man bezahlen?
>
Ja. Wobei es sein kann, daß das nur bei den Plätzen direkt an der
Promenade so ist. Dort ist es mir aufgefallen.
> > In anderen Städten gelten andere Regelungen, so daß man sich ggf.
> > einzelnd erkundigen muß.
>
> Chaos!?
>
Zumindest ist es sehr schwierig, die Möglichkeiten auszunutzen, wenn
man (auch als Holländer) mal in eine andere Stadt fährt.
welcher rollstuhlfahrende Sozialempfänger aus D kann (von den paar müden
Euro die nicht mal bis zum 20ten reichen) nach Holland fahren?!
> Noch ein Bsp.: In Zandvoort darf man mit einem Behinderten-Parkausweis
> nicht an Parkuhren parken. Die (wenigen) ausgeschilderten
> Behinderten-Parkplätze haben eine extra Parkuhr.
Ein Behinderter welcher Sozialhilfe beziehen muß hat hierzulande sowieso
kein Auto weil er im Gegensatz zu den Niederlanden hierzulande nicht mal
Kfz.-Hilfe, die bei uns nur auf dem Papier steht, bekommt
Gruß Leo