ich habe ein schwerwiegendes Problem mit einer Versicherung zu bestehen
und hoffe, daß ich auf diesem Weg Hilfe und Unterstützung finde.
Ich habe mir vor 5 Jahren eine kleine 2 Zimmer-Eigentumswohnung gekauft,
in die ich mit meiner Frau einmal einziehen möchte, wenn die Kinder aus
dem Haus sind. Bis dahin wollten wir die Wohnung vermieten und hatten wir
auch einen sehr netten, anständigen Mieter. Die Wohnung liegt in einem
Mehrfamilienhaus (10 Parteien) im Souterrain bei Hanglage. Die Abwässer
der zwei Kellerwohnungen und die Spülen von zwei darüberliegenden
Wohnungen werden über eine Hebeanlage nach oben in die Kanalistaion
gepumpt.
Am 23.7.96 geschah das Unfassbare. Bei Regen traten plötzlich die ganzen
Abwässer, die in den Behältern der Hebeanlage und in den Rohrleitungen
waren, zusammen mit Regenwasser aus Dusch-, Badewanne und WC aus und
überfluteten die ganze Wohnung. Es stank nicht nur erbärmlich, sondern
zerstörte natürlich auch die Parkett und Teppichböden sowie Inventar und
Eigentum unseres Mieters. Die Feuerwehr pumpte die Wohnung wieder leer.
Eine halbe Stunde später wiederholte sich das ganze, nur war diesmal die
Feuerwehr so schnell zur Stelle, daß sie das Wasser bereits aus der
Hebeanlage abpumpen konnte und kein erneuter Wassereinbruch in der Wohnung
war. Zum Zeitpunkt des Schadens arbeitete die Pumpe der Hebeanlage nicht.
Ursache des Wassereintritts war eine Verstopfung im Hausanschluß zur
Kanalisation. Diese wurde durch eine Installationsfirma etwas eine halbe
Stunde nach dem zweiten Wasseranstieg beseitigt.
Ich meldete gleich am nächsten Morgen den Schaden dem Gebäudeversicherer
(Volksfürsorge!). Trotz mehrerer Anrufe, Faxe und dgl. kam erst nach 14
Tagen ein Gutachter! Ich konnte, um den Schaden nicht noch weiter zu
vergrößern, nicht so lange warten und habe nach 7 Tagen eine Firma
beauftragt, den zerstörten Parkettboden und den durchnässten Teppichboden
zu entfernen, da das Wasser bereits in den Estrich eingesickert und die
Wände hochgesogen war.
Bei der Besichtigung des Schadens durch den Gutachter war diesem
unerklärlich, wie das Wasser in unsere Wohnung eintreten konnte, da ja
eine Hebeanlage das sicherste Mittel gegen Rückstaus sei. Zudem war die
Anlage 6 Wochen vor dem Schaden gewartet worden. Auch am Tage nach dem
Schaden wurde die Pumpe der Hebeanlage überprüft und für funktionsfähig
erklärt. Da sich der Versicherer keinen Reim auf alles machen konnte,
wollte er bei den betreffenden Bau- und Installationsfirmen Erkundigungen
einholen. Seiner Meinung nach handele es sich um einen Rückstau der
Regenwässer, die wegen der Verstopfung in der Kanalisationszufuhr
zurückgestaut wurden und deshalb nicht versichert seien.
Nach vielen endlosen Briefwechseln mit der Versicherung wurde im November
96 ein Ortstermin mit einem vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Der
Schadensregulierer sagte, wenn die Rückstauklappe in der Hebeanlage defekt
sei, dann würde die Versicherung für den Schaden haften, ebenso, wenn die
Verstopfung auf dem Weg von einer Wohnung zur Hebeanlage gewesen sei.
Der Hebeanlage wurde nun Wasser zugeführt und die Pumpe pumpte das Wasser
ordnungsgemäß ab, wobei kein Wasser in den Behälter der Hebeanlage
zurücklief. Wir waren natürlich darüber sehr enttäuscht, da für den
Versicherer natürlich klar war, daß sie nicht haften werden.
Der Sachverständige wollte aber der Ursache genauer auf den Grund gehen,
damit sich ein solches Ereignis nicht wiederholt. Zudem konnte auch er
keinen genauen Grund für den Schadenseintritt nennen. Aus diesem Grunde
wurde im Januar 97 ein zweiter Ortstermin angeordnet. Dabei wurde die
Verstopfung und der ganze Vorgang nachgestellt. Es wurde wieder Wasser der
Hebeanlage zugeführt und da es jetzt aufgrund der Verstopfung nicht
abfließen konnte, staute es sich zurück bis zur Hebeanlage. Jetzt drang
über die Rückstauklappe Wasser in den Behälter der Hebeanlage ein und
drohte von dort wieder meine Wohnung zu überschwemmen. Der Versuch wurde
dann vom Sachverständigen an dieser Stelle abgebrochen, nachdem klar war,
daß die Rückstauklappe defekt war und die Pumpe nicht gegen des
eindringende Wasser arbeitete.
In seinem Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Schluß, daß es
aufgrund der defekten Rückstauklappe zu dem Wassereintritt gekommen ist.
Also genau der Fall, für den die Gebäudeversicherung, die ja für
Abwasserschäden zuständig ist.
Die Versicherung weigert sich zu zahlen, weil nach deren Ansicht ein
Rückstau vorliegt, der nicht versicherbar sei.
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Seit 9 Monaten kämpfen mein Mieter
und ich um unser Recht und unser Geld. Mein Schaden beläuft sich auf ca.
30.000 DM, der meines Mieters liegt bei ca. 50.000 DM. Die
Hausratversicherung des Mieters sandte bereits drei Tage nach dem Schaden
einen Gutachter und er hat auch sofort innerhalb einer Woche die ersten
15.000 DM gesehen.
Leider bin ich nicht für die Eigentumswohnung rechtsschutzversichert
gewesen. Trotzdem habe ich bei einer Anwältin Rat gesucht. Sie meinte, da
sich nicht mehr nachweisen lasse wer für die Verstopfung verantwortlich
sei, der Schaden aber von Gemeinschaftseigentum ausgegangen sei, müssten
die Eigentümer haften, für den Fall, daß die Versicherung nicht bezahlte.
Naja dachte ich, da bin ich dann wenigstens nur mit 10% des Schadens
dabei. Jetzt plötzlich meint die Anwältin, da die Hebeanlage erst 6 Wochen
vor dem Schaden inspiziert worden sei, könne man der
Eigentümergemeinschaft keinen Fehler nachweisen und ich müsse meinen
Schaden selber tragen!!
Ich bin inzwischen ganz verzweifelt, denn es ist furchtbar deprimierend,
wenn man für einen Schaden aufkommen soll, den man nicht verursacht hat.
Gerade für solche Fälle schließt man ja Versicherungen ab, daß in solchen
Fällen der Schaden gedeckt wird. Die Versicherung windet sich und möchte
es auf einen Prozess ankommen lassen. Gegen die großen rechtsabteilungen
und Anwälte, die mit diesen Versicherungen zusammenarbeiten kommt man
schlecht an. Die finden immer einen Punkt um sich von der Zahlung zu
drücken. Ein Prozess kostet bei dieser Schadenssumme mit Anwalt ca.
6000-7000 DM. Das kann ich mir nicht leisten, da ich ja schon 30.000 DM
für die Behebung des Schadens aufbringen mußte. Ich überlege, ob ich mich
nicht an die Sendung "Wie bitte!" wenden soll.
Mein Mieter geht gegen die Haus-Haftpflicht (ebenfalls bei der
Versicherung, die sich fürsorglich fürs Volk kümmert, damit ja kein Geld
an dieses geht!). Auf sein Schreiben an die Versicherung, daß die
Verstopfung die Ursache des Schadens sei, antwortete die Versicherung, "er
solle doch feststellen, was in der Verstopfung alles drinnen sei und werd
diese verursacht habe! Er solle sich dann an den Betreffenden wenden!"
Wenn's nicht so traurig wäre, gehörten solche unverfrorenen
Versicherungsleute nicht nur an den Pranger gestellt, sondern auch in den
Knast!
Ich hoffe, Ihr habt so lange durchgehalten. Vielleicht ist einer unter
Euch, der mit Rechtsfragen mehr bewandert ist als ich (oder meine
Anwältin! :(( ) und mir einen hilfreichen Rat geben könnte. Ich habe
irgendwo gehört, daß bei einem Schaden auch dann bezahlt werden muß, wenn
eine Bedingung zutrifft (also die Rückstauklappe defekt ist, obwohl auch
Regenwasser eingedrungen ist). Inzwischen wurde die defekte Rückstauklappe
ausgewechselt. Der Sachverhalt, daß die Rückstauklappe defekt war, ist auf
der Rechnung vermerkt. Ich kann an die Versicherung schreiben was ich
will, die wehren sich einfach mit Händen und Füßen zu bezahlen.
Wer kann mir einen Rat geben um gegen diese Versicherung zu meinem Recht
zu kommen.????!!!!
Wenn mir jemand helfen könnte um wieder zu meinem Geld zu kommen, würde
ich mich auch finanziell bei dem Helfer bedanken.
Ich hoffe, daß ich mir nicht umsonst die Finger wundgeschrieben habe, und
mir einer von den Mausern helfen kann.
Tschüssi und vielen Dank
Rainer
Grundsätzlich läßt sich bei einem so verzwickten Schaden nur sagen: Ohne
Versicherungsbedingungen der speziellen Versicherung in der speziellen
Sparte kann man da kaum eine völlig richtige, rechtlich korrekte
(mindestens versucht!) Aussage treffen !
Am Besten ist in diesem Fall wohl wirklich ein Anwalt !
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Mails < 16 kb to Leif_B...@S5.maus.de
Mails > 16 kb to lgbu...@zvw.de
RS>Ich meldete gleich am nächsten Morgen den Schaden dem
RS>Gebäudeversicherer (Volksfürsorge!)
Zu welchen Bedingungen hast Du die Versicherung abgeschlossen? Welchen
Ausschlußtatbestand (Paragraphen!) hat die Versicherung genannt?
RS>Ursache des Wassereintritts war eine Verstopfung im Hausanschluß zur
RS>Kanalisation.
Das Problem ist, daß *eine* Ursache des Fehlers wohl außerhalb des Hauses
incl. Hebeanlage lag, nämlich im Bereich der öffentlichen Leitungen, der
Schaden aber nur dadurch entstehen konnte, daß /zusätzlich/ eine
Einrichtung im Gebäude (Rückstauklappe) versagt hat.
Wenn die Versicherung für Schäden aufkommt (s. Frage 1), die aufgrund
einer defekten Abwasserleitung des Gebäudes entstehen, so könnte man
folgendes erwägen: Wenn die Hebeanlage voll ist, kann Abwasser nicht
abfließen, d.h. es staut sich in den *Hausleitungen* und tritt am
untersten Abflußpunkt aus. Der Schaden an Deiner Wohnung wurde durch
Abwasser verursacht, die unmittelbar von den oberen Wohnungen stammten und
nicht in die Hebeanlage gelangen konnten, da diese schon *vorher*
verstopft war. Der Schaden wäre genau so entstanden, wie wenn man die
Rückstauklappe geschlossen hätte.
Ich befürchte aber, daß man mit dieser trickreichen Argumentation maximal
nur zu einer Schadensteilung kommen kann, da der Rückstau mitursächlich
war, sofern tatsächlich jegliches Rückstaurisiko nicht versichert wurde.
Gruß Jens